Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 12.10.2021 19:12 |
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 12.10.2021 19:25 |
Zitat
Elster56
Ende vom Lied: Ich zog die Monatskarte der "Einmischerin" ein und wir gingen dann in Hauptbahnhof zur Bundespolizei. Die machten daraus 1x fahren ohne gültigen Fahrschein und 1x versuchten Betrug draus und die Dame bekam eine Anzeige nebst sofortiger Ungültigkeit ihres Abos einschließlich Nachzahlung der im Abo enthaltenen Beträge, die man beim Abo sonst ja spart. Das ganze ging vor Gericht und die Bundespolizei bzw. das Verkehrsunternehmen bekamen Recht und die Dame musste das alles hinnehmen. Ach ja, sie landete bei DB/S-Bahn sowie BVG auf der schwarzen Liste und bekam für mehrere Jahre kein Abo mehr. Wie gesagt alles vom Gericht bestätigt.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 12.10.2021 19:53 |
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 12.10.2021 20:01 |
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 12.10.2021 20:06 |
Zitat
Railroader
Was ist denn an "vor Fahrtantritt im Besitz einer Fahrkarte" so interpretierbar?
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 12.10.2021 20:13 |
Zitat
B-V 3313
Warten Straßenbahn und Bus bis ich mir einen Fahrschein am Automaten gezogen habe?
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 12.10.2021 20:15 |
Zitat
Railroader
Was ist denn an "vor Fahrtantritt im Besitz einer Fahrkarte" so interpretierbar? Jemand, der erst bei der Kontrolle unplausibel auf ein anderes Ticket mitgenommen wird, hatte eben vor Fahrtantritt keine und wenn doch, lässt es sich klären.
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 12.10.2021 20:19 |
Zitat
Railroader
Zitat
B-V 3313
Warten Straßenbahn und Bus bis ich mir einen Fahrschein am Automaten gezogen habe?
Holst du dir den Fahrschein erst wenn du kontrolliert wirst? Die Geschichte spielte in der u Bahn, nicht in der Tram. Und da ist das eindeutig.
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 12.10.2021 20:21 |
Zitat
Lopi2000
Im Zweifel sollte man seinen Kunden auch nicht zumuten, dass sie sich im Rahmen von willkürlichen Plausibilitätsprüfungen rechtfertigen müssen - insbesondere wenn diese durch Personen durchgeführt werden, die aufgrund eines Eigeninteresses am Ausgang dieser Prüfung nicht neutral sein können. Soweit hier mit Zielvorgaben für "Fangquoten" oder gar "Fangprämien" gearbeitet wird, dürfen nur nachweisbare Fakten geprüft werden.
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 12.10.2021 20:36 |
Hast du jetzt die Urtleilsbegründung gelesen, um hier klipp und klar festzulegen, dass dies eine seltsame Rechtsauslegung sei?Zitat
Lopi2000
Da sind also offenbar die Verkehrsunternehmen auf demselben absurden Pfad der Auslegung ihrer Beförderungsbedingungen geritten und die helfende Dame hatte nicht die Energie das in weitere Instanzen zu tragen, nachdem die erste diese seltsame Rechtsauslegung bestätigte.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 12.10.2021 20:36 |
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 12.10.2021 20:44 |
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 12.10.2021 20:51 |
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 12.10.2021 21:40 |
Zitat
Elster56
die Beförderungsbedingungen (die eigentlich sehr eindeutig sind, z.b. man MUSS vor Fahrtantritt im Besitz einer gültigen Fahrkarte sein)
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 12.10.2021 21:47 |
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 12.10.2021 22:03 |
Zitat
PassusDuriusculus
Hier ist doch auch ganz klar, dass man sich nach dem Einsteigen unverzüglich zum Automaten (Busse/Straßenbahn) oder Schaffner*in (Regio) begeben muss.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 12.10.2021 22:06 |
Zitat
Alter Köpenicker
Natürlich ist das soweit klar. Aber es ging ja darum, bereits vor Fahrtantritt einen Fahrschein besitzen zu müssen.
Wann genau ist denn überhaupt der Fahrtantritt? Bereits bei Betreten des Fahrzeugs oder erst bei Abfahrt?
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 12.10.2021 22:18 |
Zitat
Railroader
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
PassusDuriusculus
Hier ist doch auch ganz klar, dass man sich nach dem Einsteigen unverzüglich zum Automaten (Busse/Straßenbahn) oder Schaffner*in (Regio) begeben muss.
Natürlich ist das soweit klar. Aber es ging ja darum, bereits vor Fahrtantritt einen Fahrschein besitzen zu müssen.
Wann genau ist denn überhaupt der Fahrtantritt? Bereits bei Betreten des Fahrzeugs oder erst bei Abfahrt?
Das verraten dir die gelben Aufkleber an jeder Tür : "Zutritt nur mit gültigem Fahrausweis!"
Zitat
Railroader
Wir sind ja beim Beispiel in der U6.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 12.10.2021 22:51 |
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 12.10.2021 23:03 |