Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 13.10.2021 00:14 |
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
PassusDuriusculus
Hier ist doch auch ganz klar, dass man sich nach dem Einsteigen unverzüglich zum Automaten (Busse/Straßenbahn) oder Schaffner*in (Regio) begeben muss.
Natürlich ist das soweit klar. Aber es ging ja darum, bereits vor Fahrtantritt einen Fahrschein besitzen zu müssen.
Wann genau ist denn überhaupt der Fahrtantritt? Bereits bei Betreten des Fahrzeugs oder erst bei Abfahrt?
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 13.10.2021 00:17 |
Aber nur wenn er unvermeidbar ist. Dieser Begriff scheint sehr eng zu verstehen sein. Logisch, sonst könnte jeder Autofahrer sein "Blitzerbescheid" mit Unwissenheit ("Hab das Schild nicht gesehen und bin deswegen schneller gefahren") anfechten.Zitat
murkelpurkel
Zitat
Barnimer
...Gut, mit den drastischen Konsequenzen hätte ich nicht gerechnet, aber Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Das ist ein verbreiteter Irrtum.
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 13.10.2021 11:01 |
Zitat
Tramy1
Macht das so wie ich, diese "Vorläufig Festnehmen", Polizei Rufen und diesen Betrug schildern.
Die nehmen diese dann mit und dürfen nie wieder als Kontrollis Arbeiten und werden dann noch Strafrechtlich vefolgt.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 13.10.2021 11:09 |
Zitat
Bumsi
Mal Interessehalber, wie oft nimmst du denn im Schnitt Fahrkartenkontrolleure fest?
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 13.10.2021 12:56 |
Zitat
Railroader
Was ist denn an "vor Fahrtantritt im Besitz einer Fahrkarte" so interpretierbar?
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 13.10.2021 13:05 |
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 13.10.2021 13:20 |
Zitat
Railroader
Natürlich muss er das. Bei einer Kontrolle muss er auf das Ticket des Mitnehmenden verweisen können.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 13.10.2021 13:31 |
Zitat
Wutzkman
Nö, muss er eben nicht, genauso wenig wie meine hypothetischen drei Kinder oder mein Fahrrad.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 13.10.2021 13:33 |
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 13.10.2021 13:37 |
Zitat
Wutzkman
Im geschilderten Fall ist man das aber sogar mehrfach, nämlich bei allen denjenigen, die eine Monatskarte haben und jemanden mitnehmen können. Nun muss allerdings über den Umstand, dass man im Besitz einer Erlaubnis ist, gar nicht unbedingt Bescheid wissen. Das ist weder in den Beförderungsbedingen, noch juristisch irgendwie geklärt.
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 13.10.2021 13:49 |
Zitat
Elster56
Moin,
ich oute mich mal als ex-Kontrolleur und möchte mal eine Situation schildern, die sich mit o.g. Situation deckt und mir im Dienst passiert ist. Gleiche Ausgangssituation wie oben, ein Fahrgast der neben uns stand wollte plötzlich den Fahrgast ohne Fahrkarte mitnehmen. Es folgten meine sachlichen Hinweise auf die Beförderungsbedingungen (die eigentlich sehr eindeutig sind, z.b. man MUSS vor Fahrtantritt im Besitz einer gültigen Fahrkarte sein) und die leider üblichen aber sinnlosen Diskussionen.
Ende vom Lied: Ich zog die Monatskarte der "Einmischerin" ein und wir gingen dann in Hauptbahnhof zur Bundespolizei. Die machten daraus 1x fahren ohne gültigen Fahrschein und 1x versuchten Betrug draus und die Dame bekam eine Anzeige nebst sofortiger Ungültigkeit ihres Abos einschließlich Nachzahlung der im Abo enthaltenen Beträge, die man beim Abo sonst ja spart. Das ganze ging vor Gericht und die Bundespolizei bzw. das Verkehrsunternehmen bekamen Recht und die Dame musste das alles hinnehmen. Ach ja, sie landete bei DB/S-Bahn sowie BVG auf der schwarzen Liste und bekam für mehrere Jahre kein Abo mehr. Wie gesagt alles vom Gericht bestätigt.
Also: Während der Kontrolle noch einfach jemanden mitnehmen geht nicht und das steht auch in den Beförderungsbedingungen. Da gibt es auch keine Auslegungssache oder ähnliches.
Gruß Felix
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 13.10.2021 14:49 |
Zitat
Logital
Danke für deine Schilderung. Nach meinem Rechtsempfinden finde ich zwar in Ordnung den tatsächlichen "Schwarzfahrer" das EBE aufzubrummen, aber was alles mit der Einmischerin passierte halte ich doch für völlig überzogen.
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 13.10.2021 15:35 |
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 13.10.2021 16:26 |
Zitat
Elster56
(...) Die machten daraus 1x fahren ohne gültigen Fahrschein und 1x versuchten Betrug draus und die Dame bekam eine Anzeige nebst sofortiger Ungültigkeit ihres Abos einschließlich Nachzahlung der im Abo enthaltenen Beträge, die man beim Abo sonst ja spart. Das ganze ging vor Gericht und die Bundespolizei bzw. das Verkehrsunternehmen bekamen Recht und die Dame musste das alles hinnehmen. Ach ja, sie landete bei DB/S-Bahn sowie BVG auf der schwarzen Liste und bekam für mehrere Jahre kein Abo mehr. Wie gesagt alles vom Gericht bestätigt.
Zitat
Railroader
Respekt, dass du dir die Mühe gemacht hast. Leider wollen sich viele Kontrolleure diesen Stress nicht antun und belassen es dann dabei.
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PassusDuriusculus
Ich würde gerne mal wissen, warum hier so viele Schwarzfahrende in Schutz nehmen...
Dann musste ich halt 7€ bzw. 40€ zahlen. Das ist ein ganz normaler Vorgang. Wird erledigt und fertig ist.
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Elster56
Auch ich verstehe nicht, warum so viele gleich dagegen schießen und Leute in Schutz nehmen, die sich einfach mal falsch verhalten (haben).
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Elster56
Grundsätzlich sind Kontrolleure auch erstmal "nur" Menschen! Egal, welcher Nationalität, Kultur, Religion, Hautfarbe usw. Sie machen nur ihren Job, wie jeder andere Mensch auch!
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Elster56
Und sie können nur das machen, was und wie es ihnen beigebracht wurde.
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murkelpurkel
Alles klar. Ich glaube das Thema ist damit durch.
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 13.10.2021 16:35 |
Zitat
Philipp Borchert
Wenn Schwarzfahren, wie von z.B. Railroader gern genüsslich zitiert, eine Straftat ist - warum wird das dann nicht auch wie eine Straftat behandelt? Mit Tagessätzen als Strafe, die sich am Einkommen des Straftäters orientieren? Damit das - im allergrößten Zweifel Versehen - auch jemandem mit sehr auskömmlichem Einkommen so richtig das Genick bricht?
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 13.10.2021 16:37 |
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Elster56
Moin,
ich habe mir jetzt mal alle Kommentare durchgelesen. Und zunächst möchte ich allen danken, die sich freundlich mir gegenüber geäußert haben.
Auch ich verstehe nicht, warum so viele gleich dagegen schießen und Leute in Schutz nehmen, die sich einfach mal falsch verhalten (haben).
Aber es ist wohl typisch deutsch, gleich gegen alles zu meckern oder juristisch vorzugehen, was einem an den einfachsten und logischsten Regeln nicht gefällt.
Vor allem, wenn es so eindeutig und auch logisch ist. Damit meine ich nicht, dass man sich alles gefallen muss, das ist ein anderes Thema.
Aber die Regelungen des VBB sind, seltene Ausnahmen bestätigen die Regel, eindeutig und es ist doch eigentlich total einfach: Ich will mit den Öffis fahren, also vorher Fahrkarte kaufen. Kein Automat an Haltestelle /Bahnhof/Station: erlaubt Mitfahrt zur nächsten Station und dort Fahrkarte kaufen (und hier scheitert es schon bei den meisten). [...]
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 13.10.2021 16:50 |
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 13.10.2021 16:54 |
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Elster56
Mitnahmeregelungen: Total einfach geregelt! Bei Umweltkarte: Beteiligte Personen sollten sich kennen, zumindest ein wenig. Und das darf ein Kontrolleur auch hinterfragen.
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Nemo
Der Verkehrsbetrieb verzichtet lieber auf eine Anzeige und das Gerichtskostenrisiko und verhängt stattdessen lieber eine Konventionalstrafe, die er behalten darf.
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 13.10.2021 17:01 |
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 13.10.2021 17:05 |
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Lopi2000
Was passiert nun, wenn der gemeinsame Freund früher aussteigt und danach eine Kontrolle erfolgt?