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Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen?
geschrieben von murkelpurkel 
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
PassusDuriusculus
Hier ist doch auch ganz klar, dass man sich nach dem Einsteigen unverzüglich zum Automaten (Busse/Straßenbahn) oder Schaffner*in (Regio) begeben muss.

Natürlich ist das soweit klar. Aber es ging ja darum, bereits vor Fahrtantritt einen Fahrschein besitzen zu müssen.
Wann genau ist denn überhaupt der Fahrtantritt? Bereits bei Betreten des Fahrzeugs oder erst bei Abfahrt?

Ja genau. Man muss regulär (also in der Regel) vor Fahrtantritt einen Fahrausweis besitzen. Und keine Regel ohne Ausnahmen, die da wären
  • Automat an Bord
  • defekter stationärer Automat
  • kein Automat am Einstiegsbahnhof
  • Monatskarteninhaber oder Länderticketkäufer sitzt schon im Zug (wobei man dan ja auch bei Fahrtantritt schon ein Ticket hat. Man hat's halt nur noch nicht "am Mann"
  • Pipapo...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 13.10.2021 00:16 von PassusDuriusculus.
Zitat
murkelpurkel
Zitat
Barnimer
...Gut, mit den drastischen Konsequenzen hätte ich nicht gerechnet, aber Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Das ist ein verbreiteter Irrtum.
Aber nur wenn er unvermeidbar ist. Dieser Begriff scheint sehr eng zu verstehen sein. Logisch, sonst könnte jeder Autofahrer sein "Blitzerbescheid" mit Unwissenheit ("Hab das Schild nicht gesehen und bin deswegen schneller gefahren") anfechten.

Hier auch mal ein paar interessante Beispiele, darunter auch ein Fall mit BVG-Bezug.
-> https://unwissenheit-schützt-vor-strafe-nicht.de/index.php/unwissenheit-schuetzt-vor-strafe-nicht.php
Zitat
Tramy1
Macht das so wie ich, diese "Vorläufig Festnehmen", Polizei Rufen und diesen Betrug schildern.
Die nehmen diese dann mit und dürfen nie wieder als Kontrollis Arbeiten und werden dann noch Strafrechtlich vefolgt.

Mal Interessehalber, wie oft nimmst du denn im Schnitt Fahrkartenkontrolleure fest?

—————————————————

Ich hab nen Bus und meine Busfahrerin heißt Layla, sie fährt schöner, schneller, weiter.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen?
13.10.2021 11:09
Zitat
Bumsi


Mal Interessehalber, wie oft nimmst du denn im Schnitt Fahrkartenkontrolleure fest?

Der redet doch öfter mal solchen Quark.
Zitat
Railroader
Was ist denn an "vor Fahrtantritt im Besitz einer Fahrkarte" so interpretierbar?

Ich verstehe auch nicht, warum so viele Leute, inklusive dir, da etwas reininterpretieren. Für mich ist die Sache klar, mit dem gleichen Argument, das ihr alle die ganze Zeit bringt.

Lt. Beförderungsbedingen muss man vor Fahrtantritt im Besitz einer gültigen Fahrkarte sein, klar. Im geschilderten Fall ist man das aber sogar mehrfach, nämlich bei allen denjenigen, die eine Monatskarte haben und jemanden mitnehmen können. Nun muss allerdings über den Umstand, dass man im Besitz einer Erlaubnis ist, gar nicht unbedingt Bescheid wissen. Das ist weder in den Beförderungsbedingen, noch juristisch irgendwie geklärt.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen?
13.10.2021 13:05
Natürlich muss er das. Bei einer Kontrolle muss er auf das Ticket des Mitnehmenden verweisen können.
Zitat
Railroader
Natürlich muss er das. Bei einer Kontrolle muss er auf das Ticket des Mitnehmenden verweisen können.

Nö, muss er eben nicht, genauso wenig wie meine hypothetischen drei Kinder oder mein Fahrrad.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen?
13.10.2021 13:31
Zitat
Wutzkman

Nö, muss er eben nicht, genauso wenig wie meine hypothetischen drei Kinder oder mein Fahrrad.

Dann solltest du mal einen Juristen fragen. Ein Gericht hat es ja offenbar genau so gesehen. Ohne Fahrschein die Fahrt antreten und darauf hoffen, dass einen jemand mitnimmt, ist der Versuch einer Straftat, die man aber ggf noch vermeiden könnte, indem man sofort fragt, ob einen wer mitnimmt. Auf Verdacht einsteigen und hoffen, dass es jemand tut, geht nicht. Denn einen gültigen Fahrschein hat er erst, wenn auch jemand genehmigt, dass er auf seiner Karte mitfahren kann.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen?
13.10.2021 13:33
Murkelpurkels Mitfahrer hatte einen Fahrschein, nachdem Murkelpurkel gesagt hat, er nimmt ihn mit. Das ist aber eben zu spät, da die Fahrt bereits ohne Fahrschein (oder nicht auffindbar) begonnen wurde.
Zitat
Wutzkman
Im geschilderten Fall ist man das aber sogar mehrfach, nämlich bei allen denjenigen, die eine Monatskarte haben und jemanden mitnehmen können. Nun muss allerdings über den Umstand, dass man im Besitz einer Erlaubnis ist, gar nicht unbedingt Bescheid wissen. Das ist weder in den Beförderungsbedingen, noch juristisch irgendwie geklärt.

Aber wenn ich gar nicht weiß, ob sich in dem Fahrzeug überhaupt jemand befindet, über den ich über diese "Erlaubnis" Befugnis habe, kann ich auch nicht im Besitz dieser Erlaubnis sein - Dementsprechend bin ich auch nicht im Besitz der Erlaubnis - Um mal in deinem Wortlaut zu bleiben - Egal, ob sich jemand mit einer Monatskarte, auf der jemand mitgenommen werden kann, im Fahrzeug befindet.
Zitat
Elster56
Moin,

ich oute mich mal als ex-Kontrolleur und möchte mal eine Situation schildern, die sich mit o.g. Situation deckt und mir im Dienst passiert ist. Gleiche Ausgangssituation wie oben, ein Fahrgast der neben uns stand wollte plötzlich den Fahrgast ohne Fahrkarte mitnehmen. Es folgten meine sachlichen Hinweise auf die Beförderungsbedingungen (die eigentlich sehr eindeutig sind, z.b. man MUSS vor Fahrtantritt im Besitz einer gültigen Fahrkarte sein) und die leider üblichen aber sinnlosen Diskussionen.
Ende vom Lied: Ich zog die Monatskarte der "Einmischerin" ein und wir gingen dann in Hauptbahnhof zur Bundespolizei. Die machten daraus 1x fahren ohne gültigen Fahrschein und 1x versuchten Betrug draus und die Dame bekam eine Anzeige nebst sofortiger Ungültigkeit ihres Abos einschließlich Nachzahlung der im Abo enthaltenen Beträge, die man beim Abo sonst ja spart. Das ganze ging vor Gericht und die Bundespolizei bzw. das Verkehrsunternehmen bekamen Recht und die Dame musste das alles hinnehmen. Ach ja, sie landete bei DB/S-Bahn sowie BVG auf der schwarzen Liste und bekam für mehrere Jahre kein Abo mehr. Wie gesagt alles vom Gericht bestätigt.

Also: Während der Kontrolle noch einfach jemanden mitnehmen geht nicht und das steht auch in den Beförderungsbedingungen. Da gibt es auch keine Auslegungssache oder ähnliches.


Gruß Felix

Danke für deine Schilderung. Nach meinem Rechtsempfinden finde ich zwar in Ordnung den tatsächlichen "Schwarzfahrer" das EBE aufzubrummen, aber was alles mit der Einmischerin passierte halte ich doch für völlig überzogen.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Logital
Danke für deine Schilderung. Nach meinem Rechtsempfinden finde ich zwar in Ordnung den tatsächlichen "Schwarzfahrer" das EBE aufzubrummen, aber was alles mit der Einmischerin passierte halte ich doch für völlig überzogen.

Ich bin Elster56 für seine Schlderung ebenfalls sehr dankbar, zumal ja hier im Thread die "Schwarzfahrer-Retter" irgendwie in der Mehrheit zu sein scheinen. Auch das Vorgehen gegen die Dame finde ich korrekt, macht sie bestimmt nicht nochmal. Wäre sie hier im Forum unterwegs, würde sie sicherlich nicht in den Chor derer einstimmen, die die mißbräuchliche Anwendung der Mitnahmeregelung befürworten bzw. gutheißen, sondern davon abraten.

Gruß
Salzfisch

---
Berlins Straßen sind zu eng, um sie mit Gelenkbussen zu verstopfen!
Moin,

ich habe mir jetzt mal alle Kommentare durchgelesen. Und zunächst möchte ich allen danken, die sich freundlich mir gegenüber geäußert haben.
Auch ich verstehe nicht, warum so viele gleich dagegen schießen und Leute in Schutz nehmen, die sich einfach mal falsch verhalten (haben).
Aber es ist wohl typisch deutsch, gleich gegen alles zu meckern oder juristisch vorzugehen, was einem an den einfachsten und logischsten Regeln nicht gefällt.
Vor allem, wenn es so eindeutig und auch logisch ist. Damit meine ich nicht, dass man sich alles gefallen muss, das ist ein anderes Thema.
Aber die Regelungen des VBB sind, seltene Ausnahmen bestätigen die Regel, eindeutig und es ist doch eigentlich total einfach: Ich will mit den Öffis fahren, also vorher Fahrkarte kaufen. Kein Automat an Haltestelle /Bahnhof/Station: erlaubt Mitfahrt zur nächsten Station und dort Fahrkarte kaufen (und hier scheitert es schon bei den meisten).
Mitnahmeregelungen: Total einfach geregelt! Bei Umweltkarte: Beteiligte Personen sollten sich kennen, zumindest ein wenig. Und das darf ein Kontrolleur auch hinterfragen.
Bei den Tickets, bei denen Namen der Mitreisenden eingetragen werden müssen: Kann man doch vor Fahrtantritt des Fahrkartenhalters machen (das ist doch logischerweise der, der die weiteste Strecke hat. So schwierig?). Spätestens aber beim Zustieg des Mitreisenden kann man den Namen eintragen, einen Kugelschreiber mitführen ist doch auch nicht so schwer oder?
Ich möchte nicht zu weit ausholen, damit der Beitrag nicht zu lang wird ;-) aber ich möchte zum Schluss noch ein paar allgemein Worte loswerden:
Als Kontrolleur habe ich leider zu viele unschöne Dinge erlebt, die mich zwangen, den Job zu beenden. Ich bin leider ein paar Mal zu viel vor einfahrende Züge gestoßen worden, war zu oft handfester Gewalt ausgesetzt usw. Denn das Hauptproblem ist folgendes: Die Deutschen sind zunehmen einfach zu blöd (sorry für die Härte) einfache Konflikte friedlich zu lösen.
Ich weiß man sollte nicht Äpfel und Birnen bzw. 2 Länder miteinander vergleichen, aber nur mal als gedankliche Anregung: Als ich vor 3 Jahren in Indonesien war, habe ich dort auch den ÖPNV genutzt und gesehen, was dort passiert, wenn du keine Fahrkarte hast und auch nur ansatzweise anfängst zu diskutieren oder zu bescheißen.. Da kommst du sehr viel schneller erstmal prophylaktisch über Nacht ins Gefängnis. Wobei sie natürlich gegenüber westlichen Touristen (bei denen wissen sie halt, dass sie aus einer anderen Sprache und Kultur kommen) sehr viel freundlicher sind und du mit ihnen reden kannst.
Und der letzte Satz: Grundsätzlich sind Kontrolleure auch erstmal "nur" Menschen! Egal, welcher Nationalität, Kultur, Religion, Hautfarbe usw. Sie machen nur ihren Job, wie jeder andere Mensch auch! Und sie können nur das machen, was und wie es ihnen beigebracht wurde.

Ich will hier niemanden angreifen! Ich möchte nur zum nachdenken anregen!



Gruß Felix
Zitat
Elster56
(...) Die machten daraus 1x fahren ohne gültigen Fahrschein und 1x versuchten Betrug draus und die Dame bekam eine Anzeige nebst sofortiger Ungültigkeit ihres Abos einschließlich Nachzahlung der im Abo enthaltenen Beträge, die man beim Abo sonst ja spart. Das ganze ging vor Gericht und die Bundespolizei bzw. das Verkehrsunternehmen bekamen Recht und die Dame musste das alles hinnehmen. Ach ja, sie landete bei DB/S-Bahn sowie BVG auf der schwarzen Liste und bekam für mehrere Jahre kein Abo mehr. Wie gesagt alles vom Gericht bestätigt.

Hätte man die Dame doch einfach gleich erschossen - was das an Ärger gespart hätte. Das ist für mich ein klarer Fall von "mit Kanonen auf Spatzen". Ich hätte das Vorgehen verstanden, wenn man aufgedeckt hätte, dass die Frau sich und ihre Monatskarte schwarz-gewerbsmäßig anbietet und dafür von den Leuten einen Bruchteil des normalen Fahrpreises kassiert. Aber bei einer spontanen Solidarisierung?

Jeder, gottverdammt nochmal jeder hat schon mal sein Ticket vergessen und stellt das erst fest, wenn kontrolliert wird. Ich finde einfach nicht, dass Versehen derart hart bestraft werden dürfen wie beim Beispiel Schwarzfahren. 60 € sind für viele Leute verdammt viel Geld.

Deshalb gehe ich übrigens auch ganz stark davon aus, dass solche Aussagen...

Zitat
Railroader
Respekt, dass du dir die Mühe gemacht hast. Leider wollen sich viele Kontrolleure diesen Stress nicht antun und belassen es dann dabei.

Zitat
PassusDuriusculus
Ich würde gerne mal wissen, warum hier so viele Schwarzfahrende in Schutz nehmen...
Dann musste ich halt 7€ bzw. 40€ zahlen. Das ist ein ganz normaler Vorgang. Wird erledigt und fertig ist.

Zitat
Elster56
Auch ich verstehe nicht, warum so viele gleich dagegen schießen und Leute in Schutz nehmen, die sich einfach mal falsch verhalten (haben).

...zum Einen von Leuten kommen, die einfach finanziell ausreichend ausgestattet sind. Sie könnten sich den Fehltritt des Vergessens (wobei ausdrücklich auch das Vergessen des Fahrscheinerwerbs gemeint ist) genau so spielend leisten wie einen Fahrkarte und erwarten, dass auch jeder andere gefälligst die Knete dafür aufzubringen hat. Wer sich sowas nicht leisten kann, hat eben stets an alles zu denken, so einfach ist das. Oder bleibt zu Hause.

Wenn Schwarzfahren, wie von z.B. Railroader gern genüsslich zitiert, eine Straftat ist - warum wird das dann nicht auch wie eine Straftat behandelt? Mit Tagessätzen als Strafe, die sich am Einkommen des Straftäters orientieren? Damit das - im allergrößten Zweifel Versehen - auch jemandem mit sehr auskömmlichem Einkommen so richtig das Genick bricht?

Zitat
Elster56
Grundsätzlich sind Kontrolleure auch erstmal "nur" Menschen! Egal, welcher Nationalität, Kultur, Religion, Hautfarbe usw. Sie machen nur ihren Job, wie jeder andere Mensch auch!

Tja, leider lese ich selten etwas positives von dieser Berufsgruppe (und auch generell dem privaten 'Sicherheits'gewerbe). Und da ist gestern auch nichts angenehmes dazu gekommen.

Zitat
Elster56
Und sie können nur das machen, was und wie es ihnen beigebracht wurde.

Es sind halt einfach undankbare Jobs, in denen nichts an Sympathie zu holen ist. Da fällt mir ein - aus welchem Grund macht man so eine Arbeit überhaupt? Ich meine, als Polizist ist man ja durchaus auch mal Helfer in unschönen Situationen. Aber als Fahrkartenkontrolleur?

Zitat
murkelpurkel
Alles klar. Ich glaube das Thema ist damit durch.

Hat nicht geklappt.

~~~~~~
Sie befinden sich HIER.
Zitat
Philipp Borchert

Wenn Schwarzfahren, wie von z.B. Railroader gern genüsslich zitiert, eine Straftat ist - warum wird das dann nicht auch wie eine Straftat behandelt? Mit Tagessätzen als Strafe, die sich am Einkommen des Straftäters orientieren? Damit das - im allergrößten Zweifel Versehen - auch jemandem mit sehr auskömmlichem Einkommen so richtig das Genick bricht?

Der Verkehrsbetrieb verzichtet lieber auf eine Anzeige und das Gerichtskostenrisiko und verhängt stattdessen lieber eine Konventionalstrafe, die er behalten darf. Ansonsten sollte man die Gerichte nicht mit derartigem Quatsch zumüllen, die haben genug zu tun.

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat
Elster56
Moin,

ich habe mir jetzt mal alle Kommentare durchgelesen. Und zunächst möchte ich allen danken, die sich freundlich mir gegenüber geäußert haben.
Auch ich verstehe nicht, warum so viele gleich dagegen schießen und Leute in Schutz nehmen, die sich einfach mal falsch verhalten (haben).
Aber es ist wohl typisch deutsch, gleich gegen alles zu meckern oder juristisch vorzugehen, was einem an den einfachsten und logischsten Regeln nicht gefällt.
Vor allem, wenn es so eindeutig und auch logisch ist. Damit meine ich nicht, dass man sich alles gefallen muss, das ist ein anderes Thema.
Aber die Regelungen des VBB sind, seltene Ausnahmen bestätigen die Regel, eindeutig und es ist doch eigentlich total einfach: Ich will mit den Öffis fahren, also vorher Fahrkarte kaufen. Kein Automat an Haltestelle /Bahnhof/Station: erlaubt Mitfahrt zur nächsten Station und dort Fahrkarte kaufen (und hier scheitert es schon bei den meisten). [...]

Erstmal danke ich dir für deine Schilderungen, auch wenn ich da teilweise eine andere Meinung vertrete.

Aber fangen wir doch mal bei diesem Thread an: Das Thema lautet nicht "Schwarzfahrer" (auch wenn es darum in letzter Konsequenz natürlich geht), sondern: "Erfinden Kontrolleure AGB?". Das scheint der Schilderung nach der Fall zu sein und auch das lässt sich zu einem Straftatbestand konstruieren.

Nun habe ich einen Satz deiner Aussage hervorgehoben, denn mich würde ernsthaft interessieren, woher diese Auslegung kommt. Mir ist in den Beförderungsbedingungen keine Stelle bekannt, die das so explizit benennt. Sie ist auch schlichtweg fahrgastfeindlich. In Hannover gab es mal so einen Fall, der vor Gericht landete. Der Beschuldigte stieg an mehreren Stationen hintereinander aus und versuchte erfolglos einen Fahrschein zu erwerben. Ich hab allerdings gerade nicht im Kopf, wie das Urteil ausging.

Als vernünftigen Kompromiss sehe ich die Regelung am Umsteige- oder Zielbahnhof nachzulösen. Aber natürlich bietet jegliche Kulanzregelung auch Missbrauchspotenzial. Eines der größten Probleme sind aus meiner Sicht die an vielen Stellen eben nicht eindeutig formulierten Regelungen, die Interpretationsspielraum zulassen und entsprechend auch unterschiedlich gehandhabt werden.

Natürlich gilt auch: Verbale oder gar körperliche Angriffe sind inakzeptabel!

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen?
13.10.2021 16:50
@Philipp: dein Beitrag impliziert, dass hauptsächlich Menschen, die sich kein Ticket leisten können, schwarzfahren. Häufig auch ein Argument aus linken Kreisen. In der Realität lässt das Schwarzfahren oder Klauen jedoch keine pauschalen Rückschlüsse auf die finanziellen Verhältnisse der Person zu.

Klar, habe ich auch schon mal mein Ticket vergessen. Ich habe aber den Fehler nicht bei anderen gesucht, sondern mich über mich selbst geärgert. Also nachgezeigt und 7 Euro bezahlt. Mit 18 bin ich bewusst schwarzgefahren und wurde erwischt, musste 40 DM bezahlen und stand bei der Polizei im Register. Ich hab es versucht, weil ich kein Geld hatte damals, es ist schiefgegangen und schuld bin nur ich und kein anderer. Wäre ich weiterhin schwarzgefahren, hätte ich irgendwann vor dem Richter gestanden, hätte Tagessätze bekommen und die dann, wegen fehlendem Geld, in gemeinnützige Arbeit umgewandelt. Das Täte dem ein oder anderen wohl auch mal ganz gut, gerade der Klientel, die selbst faul zu Hause sitzt, nix gebacken bekommt und der Meinung ist, keiner müsse Polizist oder Ordnungshüter werden. Nicht jeder möchte eben nur von der Arbeit anderer leben und mit bedingungslosem Grundeinkommen und freier Fahrt für alle versorgt sein.

Kulanz ist immer gut, aber nach deiner Argumentation müsste man ja jeden, der ganz offensichtlich versucht zu bescheißen, gewähren lassen. Im konkreten Fall grenzte das ja schon fast an Provokation. Dass da nicht auch noch mit Kulanz zu rechnen ist, sollte eigentlich klar sein.

Man kann einen wirklich nackten Mann nicht in die Tasche greifen. Wo nichts zu holen ist, ist nichts zu holen. Dennoch haben sich alle an Regeln zu halten und wenn ich meinen Kopf wieder sonst wo habe und irgendwas verpeile, bin ich schuld und kann nicht nur fordern.
Zitat
Elster56
Mitnahmeregelungen: Total einfach geregelt! Bei Umweltkarte: Beteiligte Personen sollten sich kennen, zumindest ein wenig. Und das darf ein Kontrolleur auch hinterfragen.

Vielen Dank für die Einblicke in diesen sicher nicht einfach Job, den ich auch nicht gern machen würde.

Aber schon dieses Beispiel mit der "total einfachen" Regelung zeigt, dass zwischen dem, was in den Tarifbestimmungen steht und dem, was dem Kontrollpersonal offenbar beigebracht wird. Den Umstand, dass sich die beteiligten Personen in irgendeiner Weise kennen müssen, findet man darin z.B. nicht. Und selbst wenn, wäre dies viel zu ungenau, um nachprüfbar zu sein. Dass ich jemanden kenne, heißt für mich noch nicht mal zwingend, dass ich den Namen der Person kenne.

Zu den Personen, die ich mitnehmen würde, würde z.B. der Freund eines Freundes zählen, mit dem ich gemeinsam im Kino war und einen gemeinsamen Heimweg habe. Da kann die zu dritt begonnene Diskussion über den gerade gesehenen Film durchaus spannender sein als die Frage nach dem Namen. Was passiert nun, wenn der gemeinsame Freund früher aussteigt und danach eine Kontrolle erfolgt?

Zitat
Nemo
Der Verkehrsbetrieb verzichtet lieber auf eine Anzeige und das Gerichtskostenrisiko und verhängt stattdessen lieber eine Konventionalstrafe, die er behalten darf.

Ein Gerichtskostenrisiko entsteht für den Verkehrsbetrieb doch eher durch die Konventionalstrafe. Die strafrechtliche Verfolgung ist ja eher Aufgabe der Staatsanwaltschaft, die nach Sachlage und Chancen entscheidet, ob sie einen Fall verfolgt oder nicht.
Vielen Dank für deine Eindrücke. Ich kann deine Sichtweise verstehen, würde mir aber noch eine stärkere Differenzierung zwischen Schwarzfahren und Gewalt gegen Personen oder Sachen wünschen. Ersteres dürfte schon fast jeder gemacht haben, ob versehentlich (Huch, die Fahrkarte ist in der anderen Jacke) oder bewusst (wenn der Automat kaputt ist und ich einen Termin habe, dann steige ich doch nicht an der nächsten Station wieder aus, sondern versuche es erst an meiner Umsteigestation wieder).

Letzteres geht gar nicht, und da empfinde ich Berlin tatsächlich als extrem schlecht, was die Durchsetzung einfacher Regeln betrifft. Versucht mal mit einem schweren Asthmatiker oder einem Rollstuhl in Neukölln umzusteigen. Der eine stirbt auf der Rolltreppe, wenn er mitten in die Tabakwolke der illegalen Raucher fährt, der andere an Altersschwäche beim Warten auf einen freien Platz im Fahrstuhl.

Alles wird beschmiert, es gibt kaum eine Strecke, wo man nicht minütlich von Bettlern angequatscht wird, und die Gleisbetten und Bahnsteige sehen teilweise aus wie eine Müllhalde. Und da sind wir immer noch nicht bei den aggressiven Typen, die du beschreibst.

Aber irgendwann hatte mal jemand die tolle Idee, ein paar Euro zu sparen, in dem man Kontrolleure und Sicherheitsdienst auslagert. Und da kann ich Leuten mit jämmerlich geringer Bezahlung nicht einmal einen Vorwurf machen, wenn sie bei Ärger nichts hören und sehen (wollen). Glücklicherweise gibt es immer noch genug, denen so etwas gegen die Berufsehre geht, aber es werden weniger...
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen?
13.10.2021 17:05
Zitat
Lopi2000
Was passiert nun, wenn der gemeinsame Freund früher aussteigt und danach eine Kontrolle erfolgt?

Gibt es denn noch Kontrollen auf dem Bahnsteig? Und wenn ja, wird vermutlich nicht viel passieren. Im schlimmsten Fall kriegt erstmal ein EBE und muss es dann mit dem VU klären. Den Namen des gemeinsamen Freundes im Nachhinein rauszukriegen, wird ja in der Regel nicht das Problem sein.
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