Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 14.10.2021 12:37 |
Zitat
Wutzkman
Nun wird es wirklich absurd. Die Beweislast liegt beim Anzeigenden.
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 14.10.2021 12:39 |
Zitat
Railroader
@ B-V 3313: Bei dem, was sie in Berlin erleben müssen, tun mir Kontrolleure eher leid.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 14.10.2021 12:41 |
Zitat
Jay
Derjenige, der ohne gültigen Fahrschein einsteigt und hofft unterwegs jemanden zu finden, der ihn mitnimmt, handelt natürlich klar gegen die Regeln. .
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 14.10.2021 12:43 |
Zitat
B-V 3313
Zitat
Railroader
@ B-V 3313: Bei dem, was sie in Berlin erleben müssen, tun mir Kontrolleure eher leid.
Das rechtfertigt keine dreisten Lügen und Erfindungen.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 14.10.2021 12:46 |
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 14.10.2021 12:46 |
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 14.10.2021 12:53 |
Zitat
Elster56
bei der BVG gerne auch mal die Aussteiger auf dem Bahnsteig (denn die müssen ja eine Fahrkarte haben, wenn sie gerade gefahren sind).
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 14.10.2021 13:03 |
Zitat
Wutzkman
Was ist denn das für ein Argument? Man kann man natürlich 100% definieren. Denn der Umfang von 100% ist keineswegs statisch, sondern dynamisch. Heute definieren wir 100% und stellen morgen neue Unklarheiten fest. Diese werden geklärt und nachdefiniert, wodurch dann morgen wieder 100% defininiert sind, auch wenn der Umfang der 100% gestern und heute einfach unterschiedlich sind. So funktioniert Progressivität in allen Bereichen. Du bist doch Musiker, wenn ich es richtig verstanden habe, oder? Hip-Hop (vielleicht nicht unbedingt deine Musikrichtung) ist seit eh und je nicht klar definiert, immer wieder gibt es neue Unterarten und ihre Daseinsberechtigung. Sagen wir dann Hip-Hop ist nicht 100% definiert, lasst es uns abschaffen (hier würdest du vielleicht aufgrund deines Musikgeschmacks generell zustimmen ;) )? Oder sagen wir vielleicht sogar, wir kriegen es nicht klar definiert, lasst uns die Musik abschaffen?
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 14.10.2021 13:04 |
Zitat
Railroader
Zitat
Wutzkman
Nun wird es wirklich absurd. Die Beweislast liegt beim Anzeigenden.
Der Kontrolleur zeigt aber nicht an, sondern kontrolliert die Tickets. Wenn der Fahrgast nicht sagt, ich habe eins, ich fahre bei Person x mit, hat er keinen. Er nimmt das auf und hinterher muss eben für BVG entscheiden, was sie draus macht.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 14.10.2021 13:09 |
Zitat
Wutzkman
Auf das Ergebnis des geschilderten Falls bezogen ist das natürlich richtig, der Kontrolleur macht die ihm übertragene Aufgabe, er kontrolliert. Aber dennoch: Man muss nicht aktiv wissen, dass man mitgenommen wird. Es reicht das passive Mitgenommenwerden aus.
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 14.10.2021 13:11 |
Zitat
Railroader
Im konkreten Fall ist alles richtig gelaufen.
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 14.10.2021 13:12 |
Zitat
Railroader
Zitat
Wutzkman
Was ist denn das für ein Argument? Man kann man natürlich 100% definieren. Denn der Umfang von 100% ist keineswegs statisch, sondern dynamisch. Heute definieren wir 100% und stellen morgen neue Unklarheiten fest. Diese werden geklärt und nachdefiniert, wodurch dann morgen wieder 100% defininiert sind, auch wenn der Umfang der 100% gestern und heute einfach unterschiedlich sind. So funktioniert Progressivität in allen Bereichen. Du bist doch Musiker, wenn ich es richtig verstanden habe, oder? Hip-Hop (vielleicht nicht unbedingt deine Musikrichtung) ist seit eh und je nicht klar definiert, immer wieder gibt es neue Unterarten und ihre Daseinsberechtigung. Sagen wir dann Hip-Hop ist nicht 100% definiert, lasst es uns abschaffen (hier würdest du vielleicht aufgrund deines Musikgeschmacks generell zustimmen ;) )? Oder sagen wir vielleicht sogar, wir kriegen es nicht klar definiert, lasst uns die Musik abschaffen?
Es ist aber klar definiert. Wir diskutieren lediglich um das Rechtsverständnis, letztlich um die Frage, ob es möglich ist, mit Tricks einen Schwarzfahrer erfolgreich zu decken. Dass man bei Fahrtantritt wissen muss, wo man wie ein Ticket hat und sich dem auch sicher sein muss, ist juristisch absolut klar.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 14.10.2021 13:15 |
Zitat
B-V 3313
Zitat
Railroader
Im konkreten Fall ist alles richtig gelaufen.
Kapierst du es immer noch nicht? Die Kontrolleure haben den Grund für die 60 Euro Strafe frei erfunden. Daran war absolut nichts richtig.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 14.10.2021 13:20 |
Zitat
Wutzkman
Ok, dann muss ich leider doch auf den Nachweis bestehen. Ich bitte dich um Nennung des entsprechenden Passus, in dem definiert ist, dass man um den Besitz eines Fahrausweises vor Fahrtantritt und/oder während der Kontrolle aktiv Bescheid wissen muss. .
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 14.10.2021 13:20 |
Zitat
Railroader
Zitat
Wutzkman
Auf das Ergebnis des geschilderten Falls bezogen ist das natürlich richtig, der Kontrolleur macht die ihm übertragene Aufgabe, er kontrolliert. Aber dennoch: Man muss nicht aktiv wissen, dass man mitgenommen wird. Es reicht das passive Mitgenommenwerden aus.
Doch, das muss man. Weil man ja sonst die ganze zeit in der Annahme fährt, keinen Fahrschein zu haben, was einen Straftatbestand darstellt.
Zitat
Railroader
Außerdem muss ich immer noch selbst entscheiden, von wem ich Geschenke annehme oder nicht. Kein anderer Mensch darf entscheiden, mit welchem Ticket ich mich bewege.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 14.10.2021 13:21 |
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 14.10.2021 13:25 |
Zitat
Railroader
Zudem ist das Ticket von Beginn bis Ende der Fahrt mitzuführen.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 14.10.2021 13:26 |
Zitat
Wutzkman
]
Die Annahme, dass man keinen Fahrschein hat, ist auch schon ein Strafbestand? Diese kuriose Aussage wirst du mir leider auch nachweisen müssen, sorry, ansonsten leider Nein.
Zitat
Wutzkman
Nein, du hast das Recht, das selbst zu entscheiden, darfst es also, musst es aber nicht. Das hat aber NICHTS mit dem geschilderten Fall zu tun. Es sei denn, du entscheidest für dich, dass du tatsächlich schwarz gefahren bist. Das darfst du freilich tun, musst es aber nicht. Nur der Kontrolleur darf es nicht entscheiden, der muss es zweifelsfrei feststellen.
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 14.10.2021 13:26 |
Zitat
Railroader
Zitat
Wutzkman
Ok, dann muss ich leider doch auf den Nachweis bestehen. Ich bitte dich um Nennung des entsprechenden Passus, in dem definiert ist, dass man um den Besitz eines Fahrausweises vor Fahrtantritt und/oder während der Kontrolle aktiv Bescheid wissen muss. .
Lies mal die Beförderungsbedingungen: "Der Fahrgast hat vor Fahrtantritt einen Fahrausweis zu erwerben". Gibt natürlich Ausnahmen bei Tram und Co, aber das trifft auf das konkrete Beispiel nicht zu.
Bei einer passiven Mitnahme, von der ich erst bei der Kontrolle erfahre, habe ich vor Fahrtantritt keinen Fahrausweis "erworben". Ich spekuliere höchstens, dass mich jemand mitnimmt.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 14.10.2021 13:29 |
Zitat
B-V 3313
Zitat
Railroader
Zudem ist das Ticket von Beginn bis Ende der Fahrt mitzuführen.
Das soll bei der Mitnahmeregelung wie gehen?