Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 15.10.2021 12:41 |
Zitat
Philipp Borchert
. Schlimm genug dass ich als ÖPNV-Kunde theoretisch erst einmal die 176-seitige Bröschüre mit den Tarif- und Beförderungsbedingungen kennen und anerkennen muss, bevor ich einsteige.
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 15.10.2021 12:54 |
Zitat
Railroader
Ich weiß, dass aus linken Kreisen der Anspruch kommt, Mobilität müsse gratis sein. Ist sie ja, mit dem Fahrrad.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 15.10.2021 14:18 |
Zitat
Philipp Borchert
Nun ist es ja nicht gerade so, dass jeder, der beim Schwarzfahren erwischt wird, 'n Terz anfängt. Auf der Ringbahn unterwegs sehe ich relativ oft Kontrollen - und die treffen da fast immer wen an, der dann unproblematisch sein Zeug erledigt und gut ist. Ich sehe nicht den dringenden Handlungsbedarf, bei einer so ungewöhnlichen Situation wie anfangs beschrieben ein Fass aufzumachen und allen Beteiligten den Stress aufzubürden
Zitat
Philipp Borchert
Denn wenn ich als potenzieller Fahrgast gleichzeitig auch potenzieller Straftäter bin, weil ich eine im Grunde legitime Situation aus Versehen oder aus Panik nicht in der Minute der Kontrolle aufklären kann, ist das ein zusätzlicher Anreiz, dem ÖPNV lieber doch fernzubleiben
Zitat
Philipp Borchert
Aber wie gesagt: Je umweltfreundlicher und ressourceneffizienter die Art der Fortbewegung ist...
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 15.10.2021 15:52 |
Zitat
Railroader
@Wutzkman: dann doch nochmal eine paar Fragen an dich.
Der Fahrgast soll laut Beförderungsbedingungen vor Antritt der Fahrt in der U- oder S-Bahn einen Fahrschein erwerben. Das zitierte ich ja schon häufig. Sprich, er soll eine aktive Handlung ausführen, sich also kümmern. Er soll diesen Fahrschein jederzeit vorzeigen können während der Fahrt.
Zitat
Railroader
Frage 1 : Wie kann jemand diese Voraussetzungen sicherstellen, wenn er in einen Zug steigt und erst bei der Kontrolle sagt jemand, dass er ihn mitnimmt?
Zitat
Railroader
Das passive Mitnehmen ohne das Wissen des Fahrgastes widerspricht maßgeblich Punkten der Beförderungsbedingungen.
Zitat
Railroader
Frage 2: Hältst du es für legitim, dass einem Vorfall im Zweifel nachgegangen wird, wenn eine Situation nicht eindeutig ist und der Verdacht besteht, dass eine Person strafrechtlich in Erscheinung getreten ist? Völlig egal, ob sie am Ende recht bekommt oder nicht.
Zitat
Railroader
Frage 3: Diskutieren wir hier eigentlich über die Frage, wie man sich im ÖPNV gesetzeskonform verhält oder eher über die Frage, was man jemandem im Zweifel nachweisen kann?
Zitat
PassusDuriusculus
Ich fühl mich bei Passus immer angesprochen ;-D
Zitat
PassusDuriusculus
[www.vbb.de]
Paragraph 6 Abs. 2
"Der Fahrgast hat vor Fahrtantritt einen Fahrausweis zu erwerben."
Zitat
Railroader
Ja, schön ist das nicht, aber auch hier die Frage, wie das anders lösbar ist
Zitat
Railroader
Das ist doch aber hier gar nicht passiert. Keiner hat die Polizei gerufen, den Zug stehen lassen und Murkelpurkel Betrug unterstellt und ihn festgehalten. Das wäre aus meiner Sicht ein unverhältnismäßiges Fass
Zitat
Railroader
Wenn ich im Supermarkt vergesse einen Artikel zu bezahlen und es am Ausgang piept, war es doch auch mein verschulden ob Absicht oder nicht. Da kann ich mich zwar auf Kulanz hoffen, sie aber nicht einfordern.
Zitat
Wutzkman schrieb gestern bereits um 22:45
Nö, aber es gibt eben auch keinen Supermarkt, bei dem ich monatlich einen immer gleichen Betrag zahle und dafür so viel Milch und Käse kaufen kann, wie ich möchte, egal ob ich die Milch und den Käse aus dem Weg zur Arbeit brauche, oder allein zum privaten Vergnügen. Auch meine hypothetische Familie mit Frau/Mann und 3 Kindern können nicht in der Woche ab 20:00 und am Wochenende ganztags so viel Käse und Milch holen, wie sie möchten. Auch bei der Ikea Familycard nicht ;)
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 15.10.2021 16:00 |
Zitat
Railroader
Ich denke auch nicht, dass man den Fahrgästen bei jeder kleinsten Ungereimtheiten böse Absichten unterstellt, Monatskarte vergessen, kein Problem, kein Ticket, EBE. Und auch letztes heißt ja nicht, dass man ihnen böse Absichten unterstellt. Es ist eben einfach die Regel und du nutzt eben eine Leistung, für die du bezahlen musst.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 15.10.2021 16:07 |
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 15.10.2021 16:18 |
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 15.10.2021 17:01 |
Zitat
Railroader
Hier ist lediglich das passiert, was immer in solchen Situationen passiert und entweder hat der Fahrgast sein Ticket noch gefunden oder er hat erstmal ein EBE bekommen, gegen das er Widerspruch einlegen kann oder eben seinen Fahrausweis nachzeigt.
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 15.10.2021 23:28 |
Zitat
Wutzkman
Zitat
PassusDuriusculus
[www.vbb.de]
Paragraph 6 Abs. 2
"Der Fahrgast hat vor Fahrtantritt einen Fahrausweis zu erwerben."
Das ist alles richtig, was du schreibst. Klärt nur das Problem des Mitgenommenwerden nicht :)
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 15.10.2021 23:30 |
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 15.10.2021 23:39 |
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 16.10.2021 07:55 |
Zitat
PassusDuriusculus
Doch natürlich. Die Person, die mitgenommen werden möchte, muss diesen Status als Mitgenommene vor Fahrtantritt erwerben. Deine Familie weiß doch auch, dass sie mit dir mitfährt.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 16.10.2021 08:11 |
Zitat
PassusDuriusculus
Soll da z.B. stehen:
"Wird jemand mit ohne gültiges Ticket erwischt, darf diese Person nachträglich rückwirkend keine Mitnahmeregelung mehr in Anspruch nehmen."
?
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 16.10.2021 08:56 |
Zitat
Railroader
Es sollte ausreichen, wenn man die Bedeutung des Wortes "erwerben" in die Fußnote druckt.
"durch Arbeit, Tätigsein erlangen, in seinen Besitz bringen", "durch Kauf, Verhandlungen erlangen".
Es kann also gar keine passive Handlung sein.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 16.10.2021 09:08 |
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 16.10.2021 09:11 |
Zitat
Wutzkman
Am meisten sehne ich den Paragraphen herbei, aus dem hervorgeht, man MUSS über eine Geschenkannahme entscheiden. Das wird mein neuer Lieblingsparagraph werden. Vermutlich mache ich ihn beim Weihnachtsmann geltend, wenn er wieder Socken bringt ;)
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 16.10.2021 09:17 |
Zitat
Railroader
Du musst zur Beginn der Fahrt im Besitz eines Fahrscheins sein und das kannst du nur, wenn du auch davon weißt.
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 16.10.2021 09:21 |
Zitat
Alter Köpenicker
Ähnlich habe ich vor etlichen Jahren einigen Kollegen gegenüber argumentiert, da sie darüber aufgebracht waren, als unser Arbeitgeber für jeden Mitarbeiter eine rein arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge einführte. Tenor: "Die können doch nich einfach wat für mich abschließen, ick hab nischt untaschrieben."
Anonymer Benutzer
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 16.10.2021 09:28 |
Zitat
Alter Köpenicker
Wieso muß ich davon wissen? Es kann mir doch jemand heimlich einen Fahrschein in die Tasche gesteckt haben.
Re: Erfinden Kontrolleure AGB Bedingungen? 16.10.2021 10:35 |
Zitat
Railroader
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Railroader
Du musst zur Beginn der Fahrt im Besitz eines Fahrscheins sein und das kannst du nur, wenn du auch davon weißt.
Wieso muß ich davon wissen? Es kann mir doch jemand heimlich einen Fahrschein in die Tasche gesteckt haben.
Weil allein der Versuch, schwarzzufahren, strafbar ist.
Zitat
Railroader
Ohne das Wissen um ein Ticket kannst du eben nicht wissen, dass du nicht schwarz fährst.
Zitat
Railroader
Man wird es dir in deinem Fall nicht nachweisen können und alles wäre schick, aber das wäre dann eher Glück als gesetzeskonform. Nicht nur immer zu sehr auf die Beförderungsbedingungen schauen, sondern auch mal ins StGB.
In deinem Beispiel müsstest du also im Zweifel glaubhaft machen können, dass du wusstest, jemand würde dir einen Fahrschein zustecken. Bei Einzelkarten hättest du sogar noch die Pflicht, dich von der Entwertung zu überzeugen.