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Verkauf der S-Bahn an Berlin
geschrieben von Bäderbahn 
Zitat
Balu der Bär
Wenn man die kommunalen Unternehmen dann nicht zusammenführt, dann erhält man aber auch keine economies of scale, sondern nur jede Menge Posten, die man doppelt und dreifach besetzen kann.

Ein solcher Effekt wird oft überbewertet. Von der absoluten Führungsebene vielleicht mal abgesehen gilt für einen erheblichen Teil der internen Verwaltung, dass dieser ziemlich proportional zur Unternehmensgröße ist. Nur weil dann z.B. nicht mehr S-Bahn GmbH und BVG AÖR ihre eigenen Gehaltsabrechnungen machen müssten, muss ja nicht für weniger Menschen abgerechnet werden - mit allen individuellen Schichtplänen, Krankheitstagen, steuerlichen Familienverhältnissen usw.
Zitat
Barnimer
Die Quintessenz ist, ohne Brandenburg läuft gar nichts.

Du irrst.

Da keine einzige S-Bahnlinie nur außerhalb Berlins verkehrt, könnte das Land Berlin die S-Bahn ohne jegliche Absprache mit Brandenburg der BVG übertragen. Siehe dazu die EU-Verordnung 1370/2007.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
B-V 3313
Zitat
Barnimer
Die Quintessenz ist, ohne Brandenburg läuft gar nichts.

Du irrst.

Da keine einzige S-Bahnlinie nur außerhalb Berlins verkehrt, könnte das Land Berlin die S-Bahn ohne jegliche Absprache mit Brandenburg der BVG übertragen. Siehe dazu die EU-Verordnung 1370/2007.
Welchen Artikel genau?

Ich beziehe mich u.a. auf die EU-Verodnung 2014/24/EU Artikel 12.
Zitat
Barnimer
Das Auftragsvolumen dürfte viel zu groß sein, um es an ein nicht eigenes Kommunales Unternehmen zu vergeben. Es gibt Mindestgrenzen bei den Ausschreibungen und die dürften bei weitem überschritten sein.

Darüberhinaus gab es 2019 eine Novelle des EU-Rechts, darunter auch Vorgaben bzgl. Direktvergaben. Die neuen Regelungen besagen, dass ein kommunales Unternehmen samt Tochtergesellschaften als Gesamtgesellschaft, welches mehr als 20% seiner Leistung ausserhalb des eigenen Territorialgebiet erbringt, nicht mehr an Direktvergaben teilnehmen kann. Das bedeutet, würde mehr als 20% der S-Bahnleistungen vom landeseigenen Berliner Unternehmen in Brandenburg erbracht, darf Berlin auch keine Direktvergabe durchführen und muss ausschreiben. Übrigens, das ist auch Grund warum die Hamburger Hochbahn ihre Anteile an die Odeg veräußert hat.

Im Falle HHA/Benex/ODEG war der Sachverhalt aber ein etwas Anderer: Da ging es - ähnlich wie ursprünglich der (inzwischen nicht mehr existenten) Essener Verkehrs-AG mit der Gründung von Abellio - darum, sich außerhalb des eigenen Verkehrsgebietes an Ausschreibungen beteiligen zu können, gleichzeitig in der "Heimat" aber den Schutz durch Inhouse-Direktvergaben genießen zu wollen. Dieses Vorgehen wurde m. E. zu Recht als ungerecht empfunden und untersagt. Bei den S-Bahn-Strecken auf Brandenburger Gebiet geht es aber um verkehrlich gebotene - relativ kurze - Verlängerungen Berliner Linien, die jeweils für sich genommen als Inseln nicht sinnvoll zu betreiben wären - Kreationen wie in 1961 kann niemand ernsthaft wollen...

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Barnimer
Welchen Artikel genau?

5.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
B-V 3313
Zitat
Barnimer
Welchen Artikel genau?

5.
Okay, gefunden, Artikel 5 Abstaz (2) Punkt b lässt abgehende Linien auch bei Inhouse-Vergaben zu. Die EuGH-Leitlinien 2014/C 92/01 gehen daruf etwas näher ein. Lässt aber klar den Schluß zu, dass die benachbartete zuständige örtliche Behörden das auch gestattet.

Es wird also nicht ohne Brandenburg gehen. Bei allen aktuell gültigen S-Bahnverträge tritt auch das Land Brandenburg als Aufgabenträger auf. Logisch, denn die müssen ja auch jeden eigenen Kilometer selbst zahlen und legen ja auch das Betriebsprogramm für die Aussenstrecken fest.



3 mal bearbeitet. Zuletzt am 22.11.2021 21:01 von Barnimer.
Natürlich sollte man sich absprechen, wenn Berlin aber die BVG beauftragen würde, würde Brandenburg sicherlich mitziehen. Es sei denn, man möchte gebrochene Verkehre...

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
B-V 3313
..., wenn Berlin aber die BVG beauftragen würde, würde Brandenburg sicherlich mitziehen. ...
Davon würde ich nicht ausgehen. Theoretisch kann Berlin und die BVG sich "schön" rechnen und etwas zu hohe Preise fordern, die dann Brandenburg zahlen müsste ohne ein wirkliches Mitspracherecht zu haben. Daran glaube ich nicht.

Gebrochene Verkehre würden übrigens nicht nur Brandenburg schaden, sondern auch Berlin, da die Pendler wieder eher auf das Auto umsteigen werden und damit auch die Straßen in Berlin verstopfen werden. Diese Konfrontation kann Berlin daher auch nicht wirklich gehen. Damit ist die BVG aus meiner Sicht definitv vom Tisch und die einzige Lösung kann es nur mit einer Landesgesellschaft unter Beteiligung beider Länder geben. Alles andere wird nicht dauerhaft funktionieren.
Zitat
Barnimer
Zitat
B-V 3313
..., wenn Berlin aber die BVG beauftragen würde, würde Brandenburg sicherlich mitziehen. ...

Davon würde ich nicht ausgehen. Theoretisch kann Berlin und die BVG sich "schön" rechnen und etwas zu hohe Preise fordern, die dann Brandenburg zahlen müsste ohne ein wirkliches Mitspracherecht zu haben. Daran glaube ich nicht.

Allerdings ist Brandenburg in den 24 Jahren eigener Zuständigkeit für die S-Bahn auch nicht wirklich durch übermäßiges Engagement für die konzeptionelle Weiterentwicklung derselben aufgefallen...

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Barnimer
Zitat
B-V 3313
..., wenn Berlin aber die BVG beauftragen würde, würde Brandenburg sicherlich mitziehen. ...
Davon würde ich nicht ausgehen. Theoretisch kann Berlin und die BVG sich "schön" rechnen und etwas zu hohe Preise fordern, die dann Brandenburg zahlen müsste ohne ein wirkliches Mitspracherecht zu haben. Daran glaube ich nicht.

Gebrochene Verkehre würden übrigens nicht nur Brandenburg schaden, sondern auch Berlin, da die Pendler wieder eher auf das Auto umsteigen werden und damit auch die Straßen in Berlin verstopfen werden. Diese Konfrontation kann Berlin daher auch nicht wirklich gehen. Damit ist die BVG aus meiner Sicht definitv vom Tisch und die einzige Lösung kann es nur mit einer Landesgesellschaft unter Beteiligung beider Länder geben. Alles andere wird nicht dauerhaft funktionieren.

Brandeburg könnte uch zu ca. 10% Miteigentümer an einer solchen "S-Bahn BB Gmbh" werden und alle Interessen wären gewahrt.

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