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Kurzmeldungen im Dezember 2021
geschrieben von B-V 3313 
Zitat
micha774
Mag sein aber wenn das Gebiet um die Osloer geräumt werden soll, warum fährt man da mit der U-Bahn erst rein, egal ob mit oder ohne Fahrgäste?

Ganz einfach: Aufgabe der Züge ist es gerade, sich an der Osloer Straße aufhaltende bzw. auch dort wohnende Menschen aus dem Gefahrengebiet zu bringen. Da wäre es irgendwie eher kontraproduktiv, gleichzeitig mit eben diesen Zügen noch Leute in den Sperrkreis hineinfahren zu lassen, oder...?

Nu klar?

Viele Grüße
Arnd
Anonymer Benutzer
Re: Kurzmeldungen im Dezember 2021
09.12.2021 22:43
So war das auch in der Wasserstadt Spandau letztens mit 139/M36. An den Haltestellen X durfte nur zugestiegen werden ^^
Ich schätze, man wollte mal wieder Geisterbahnhöfe haben. ;-)
falscher Thread



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 10.12.2021 06:17 von PassusDuriusculus.
Laut Quellen des Tagesspiegel beschafft die BVG ihre neuen E-Busse bei E-Busco: Tagesspiegel - Neue Busse

Die Berliner Linienchronik (+Stationierungen S-Bahn/BVG) 1858-2024
Gericht entscheidet: BVG darf Würmchenmuster "Urban Jungle" nicht mehr benutzen und soll sämtliche Gegenstände mit dem Muster (außer Sitze) zur Vernichtung herausgeben.

https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/gericht-entscheidet-bvg-darf-wuermermuster-nicht-mehr-nutzen-li.199718?

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MfG, S5M
Hm, also wenn der Künstler das Muster zu seiner künstlerisch-beruflichen Entfaltung gestaltet hat, die er dann an die/den Meistbietenden verkauft hat, okay dann soll er mehr Geld bekommen.

Wenn er aber einen bezahlten Auftrag bekommen hat in dessen Rahmen er das Muster für den Auftraggeber geschaffen hat, dann wurde doch seine kreative Arbeitszeit bezahlt.

Und dass er die Nutzung verbieten kann, erschließt sich mir nicht.

Es handelt sich ja nicht um ein Original/Einzelstück/limitierte Auflage, sondern um ein Farbkonzept.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 10.12.2021 09:54 von PassusDuriusculus.
Zitat
PassusDuriusculus
Es handelt sich ja nicht um ein Original/Einzelstück/limitierte Auflage, sondern um ein Farbkonzept.

Ein Farbkonzept für Fahrzeuge ist das eine (damit verdient man kein Geld), die kommerzielle Nutzung des Musters um Geld zu verdienen das andere.

Die Berliner Linienchronik (+Stationierungen S-Bahn/BVG) 1858-2024
Aus dem Artikel: "Das Design, das Lindinger 1989 präsentierte, war aber nur für die neuen Züge der S-Bahn vorgesehen, die damals in West-Berlin von der BVG betrieben wurde, so der Kläger. Doch die BVG habe es seitdem für viele andere Dinge genutzt – ohne Genehmigung, ohne Vertrag. [...] Die BVG habe widerrechtlich gehandelt, weil sie sich nicht die Nutzungsrechte besorgt habe."

Das Problem ist also, dass die Nutzungsrechte auf die BR480 beschränkt waren. Entgegen der Vereinbarungen hat die BVG das Muster jedoch im großen Stil für andere Produkte eingesetzt. Und wenn ein Unternehmen damit auch noch Geld macht, wird es rechtlich eben sehr haarig. Damit ist die BVG auf die Füße gefallen.

Dass sie nun den gesamten Umsatz ermitteln soll, der mit der "Zweckentfremdung" erzielt wurde, ist eine ziemliche Klatsche vom Gericht.

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
Ja und genau dieses Nutzungsrechte-System halte ich für kein Gutes.
Das Urheberrecht mit seinen Auswüchsen ist eine eigene Baustelle.

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
U2 ist zwischen Mohrenstr. und Zoo unterbrochen.

Vermutlich Störung an der Strecke (Ansage) auch wenn Daisy einen Schadzug angibt. (Oder beides?)

Die Baustelle Urheberrecht ist für mich aus beruflichen Gründen immer so ein Trigger. Sorry fürs Aufmachen der Baustelle.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 10.12.2021 10:36 von PassusDuriusculus.
Zitat
PassusDuriusculus
U2 ist zwischen Mohrenstr. und Zoo unterbrochen.

Vermutlich Störung an der Strecke (Ansage) auch wenn Daisy einen Schadzug angibt. (Oder beides?)

Die Baustelle Urheberrecht ist für mich aus beruflichen Gründen immer so ein Trigger. Sorry fürs Aufmachen der Baustelle.

Im Radio haben sie auch was von einem Schadzug gesagt.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat
Florian Schulz
Aus dem Artikel: "Das Design, das Lindinger 1989 präsentierte, war aber nur für die neuen Züge der S-Bahn vorgesehen, die damals in West-Berlin von der BVG betrieben wurde, so der Kläger. Doch die BVG habe es seitdem für viele andere Dinge genutzt – ohne Genehmigung, ohne Vertrag. [...] Die BVG habe widerrechtlich gehandelt, weil sie sich nicht die Nutzungsrechte besorgt habe."

Das Problem ist also, dass die Nutzungsrechte auf die BR480 beschränkt waren. Entgegen der Vereinbarungen hat die BVG das Muster jedoch im großen Stil für andere Produkte eingesetzt. Und wenn ein Unternehmen damit auch noch Geld macht, wird es rechtlich eben sehr haarig. Damit ist die BVG auf die Füße gefallen.

Dass sie nun den gesamten Umsatz ermitteln soll, der mit der "Zweckentfremdung" erzielt wurde, ist eine ziemliche Klatsche vom Gericht.

Das sehe ich auch so. Ich finde die Entscheidung vom Gericht absolut nachvollziehbar. Hoffentlich verabschiedet sich die BVG auch in den Fahrzeugen (Sitzbezüge) von dem hässlichen Muster und nimmt entweder das bewährte Nachdesign oder entwickelt ein neues Muster, welches zu Berlin und der BVG viel besser passt als dieses, meiner Meinung nach, vollkommen hässliche, alte Würmchenmuster...

LG

Im Untergrund liegen Tunnel ;-)
Heute morgen sind fast alle GTZ mit beiden Stromabnehmern durch Köpenick gefahren.
Es war solche Wetterlage, das die Bügelkohlen am nicht benutzen Ende während der Fahrt vereisten. Schneeregen und Temperaturen um den Gefrierpunkt haben es geschafft das kein Strom mehr in die Fahrzeuge kam. Bei einem Fahrerstandswechsel hatten sie keinen Kontakt mehr zur Oberleitung.
Da es nur die GTZ mit 2 Stromabnehmern betroffen hat, gab es zum Glück nur einige wenige Verspätungen. Es war aber wieder einmal eine Erfahrung dem Fahrpersonal beizubringen wie es geht mit beiden Stromabnehmern zu fahren.

mfg alf1136.
Zitat
alf1136
Heute morgen sind fast alle GTZ mit beiden Stromabnehmern durch Köpenick gefahren.
Es war solche Wetterlage, das die Bügelkohlen am nicht benutzen Ende während der Fahrt vereisten. Schneeregen und Temperaturen um den Gefrierpunkt haben es geschafft das kein Strom mehr in die Fahrzeuge kam. Bei einem Fahrerstandswechsel hatten sie keinen Kontakt mehr zur Oberleitung.

Warum aber beide oben lassen? Hätte man nicht in einer Richtung mit dem hinteren und in der anderen Richtung mit dem vorderen Bügel fahren können?
Durch die ständigen Richtungswechsel an den Endstellen werden die Stromabnehmer immer gewechselt. Mit beiden an der Oberleitung angelegten Stromabnehmern wird das Eis ständig abgebaut ohne eine Stromübertragung zu haben. Der Stromabnehmer welcher Energie in das Fahrzeug bringt sollte oben bleiben und die Fahrspannung in den Wagen bringen. Wenn beide es könnten, kann man wieder umstellen auf einen Stromabnehmer.

mfg alf1136.
Zitat
485er-Liebhaber
Laut Quellen des Tagesspiegel beschafft die BVG ihre neuen E-Busse bei E-Busco: Tagesspiegel - Neue Busse

Der Spruch von Frau Nelken macht nur noch fassungslos.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
B-V 3313
Zitat
485er-Liebhaber
Laut Quellen des Tagesspiegel beschafft die BVG ihre neuen E-Busse bei E-Busco: Tagesspiegel - Neue Busse

Der Spruch von Frau Nelken macht nur noch fassungslos.
Völlig unmöglich ohne Chaos.
>Dass sie nun den gesamten Umsatz ermitteln soll, der mit der "Zweckentfremdung" erzielt wurde,

Ich vermute aber die BVG bekommt das hin, eine negativ-Bilanz hinzulegen. ;-) Sie braucht ja nur die Schwarzfahrer abziehen.

Im übrigen ist das eine reine Frage der Ausgestaltung des Vertrages. Ist es ein Auftragswerk, wie etwa der Jingle der Tagesschau, so gibt es keine Nachforderungen. Steht aber im Vertrag genau bezeichnet für welchen Zweck und möglicherweise auch noch der Umfang, dann muss die BVG löhnen. Der Jingle dürfte wohl auch nicht für eine beliebige andere Sendung verwendet werden, ohne vertragliche Absprache.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 11.12.2021 09:39 von Heidekraut.
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