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RD-51
Ich lasse das Ganze an der Stelle unkommentiert.
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Der Fonz
Die Firma Schröder wusste doch bei der Ausschreibung, worauf sie sich einlässt. Auch wenn die Vorbereitungszeit recht kurz war, für Streckenkenntnis und pünktliche Fahrzeuge sollte es allemal reichen.
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RD-51
Die Berichterstattung geht fröhlich weiter:
Wieso bekam Schröder den Zuschlag
Ich lasse das Ganze an der Stelle unkommentiert.
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Philipp Borchert
Deshalb wunderte ich mich ja auch darüber, dass überhaupt noch ausgeschrieben wird.
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485er-Liebhaber
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RD-51
Die Berichterstattung geht fröhlich weiter:
Wieso bekam Schröder den Zuschlag
Ich lasse das Ganze an der Stelle unkommentiert.
Man muss sagen, inhaltlich sehr dünn. Ein paar Vorwürfe, nichts konkretes. Da könnte man auch jede andere Firma, die nicht gute Leistungen bringt, einfügen. Der RE4 von der ODEG mit Ersatzzügen war in meiner Erinnerung nicht ansatzweise so viel Theater wert und hat mehr Pendler betroffen.
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Nordender
Ich habe hier mehrfach meine zeitlichen Bedenken zur Umstellung geäußert, war ja keiner meiner Meinung.
124 und 133 sind keine kurzen unwichtigen Linien die man einfach mal übernimmt.
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Arnd Hellinger
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Nordender
Ich habe hier mehrfach meine zeitlichen Bedenken zur Umstellung geäußert, war ja keiner meiner Meinung.
124 und 133 sind keine kurzen unwichtigen Linien die man einfach mal übernimmt.
Es wäre in der Tat interessant, zu erfahren, auf welcher Basis BVG oder CNB/VBB/SenUMVK den Zeitraum zwischen Zuschlag und Betriebsübernahme festgelegt haben und warum es dann für die eigentliche Betriebsübergabe kein vom Aufgabenträger vorgeschriebenes Verfahren gab. Insbesondere in Zeiten von Pandemie und weltweit gestörten Lieferketten hätte doch auch der BVG bzw. dem Aufgabenträger klar sein müssen, dass 9 Wochen sehr knapp sind.
Da hätte man z. B vorgeben können, dass Fahrpersonale entweder vom Altbetreiber zu übernehmen oder in den vier Wochen vor Vertragsbeginn durch denselben auf den entsprechenden Linien einzuweisen seien. Oder es wäre vorgegeben worden, die Linien innerhalb eines definierten Zeitrahmens kursweise zu übernehmen - je nach Verfügbarkeit den vereinbarten Standards entsprechender Fahrzeuge und Personale. Beim Übergang der S-Bahn Hannover von Db Regio auf Transdev geht man ja nicht ohne Grund exakt so vor...
Ich hoffe, man lernt daraus für künftige Vergaben und setzt großzügigere Übergangszeoten nebst klar strukturierten Betriebsübergängen ein oder - noch besser - lässt den Geiz-ist-geil-AusschreibungswahnsInn im ÖPNV wieder ganz sein.
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485er-Liebhaber
Der Vertrag mit den bisherigen Betreibern ist mehrfach verlängert worden. Wenn ich es richtig weiß, ging die erste Ausschreibung 10 Jahre, also bis Dezember 2019.
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Salzfisch
Wird der BVG nun eigentlich Geld abgezogen für die tägliche Schlechtleistung oder ist es so, wie die BVG sagt, dass alle vertraglichen Mindeststandards erfüllt werden und die BVG einfach immer nur freiwillig so viel mehr geboten hat?
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Arnd Hellinger
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485er-Liebhaber
Der Vertrag mit den bisherigen Betreibern ist mehrfach verlängert worden. Wenn ich es richtig weiß, ging die erste Ausschreibung 10 Jahre, also bis Dezember 2019.
Ja gut, aber gerade dann wäre doch interessant, wer warum die Neuausschreibung so diletantisch aufgesetzt und durchgeführt hat, dass am Ende nur eine derart kurze Übergabezeit ohne nähere Regelungen zum Betriebsübergang oder zu Zwischenschritten im Falle auftretender Probleme herauskam. Besonders professionell kann das Ganze jedenfalls nicht gelaufen sein.
Teile der Aufgabenträgerfunktion hat der Senat übrigens an eine rein kommerziell ausgerichtete Firma namens "Kompetenzcenter Wettbewerb - KCW" ausgelagert, statt damit insgesamt den VBB oder die eigene Verkehrsverwaltung zu beauftragen. Mit der "Kompetenz" dieses Unternehmens in Sachen Wettbewerb scheint es aber wohl nicht allzu weit her zu sein. Oder verbocken die das vielleicht absichtlich, um dann hinterher auch von der "Erarbeitung maßgeschneiderter Problemlösungen" wiederum monetär profitieren zu können...?
(Ja, ich weiß: Der Aufgabenträger lädt natürlich jetzt die Alleinschuld bei der BVG und den Subunternehmen ab, obwohl er selbst das Problem im Unternehmens- und Verkehrsvertrag überhaupt erst angelegt hat. Ohne Erlaubnis des Aufgabenträgers - zugleich Eigentümer - schreibt die BVG nämlich keine einzige Linie aus.)