Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert
Ausschreibung von Fahrleistungen mit Kraftomnibussen im Linienverkehr
geschrieben von der weiße bim 
Zitat
Jay
Die BVG hat gemäß Verkehrsvertrag die Erlaubnis (keine Pflicht, wie einige meinen!) 8% der Verkehrsleistung an Subunternehmen zu vergeben.

Mit welcher Infrastruktur sollten denn diese 8% von der BVG geleistet werden können? Sie hat derzeit keine andere Wahl als auszuschreiben.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
Arnd Hellinger
[
Teile der Aufgabenträgerfunktion hat der Senat übrigens an eine rein kommerziell ausgerichtete Firma namens "Kompetenzcenter Wettbewerb - KCW" ausgelagert, statt damit insgesamt den VBB oder die eigene Verkehrsverwaltung zu beauftragen. Mit der "Kompetenz" dieses Unternehmens in Sachen Wettbewerb scheint es aber wohl nicht allzu weit her zu sein. Oder verbocken die das vielleicht absichtlich, um dann hinterher auch von der "Erarbeitung maßgeschneiderter Problemlösungen" wiederum monetär profitieren zu können...?

Lieber Arndt, nach meiner Einschätzung ist dies allein eine Vergabe der BVG, quasi einen betriebsinterne Angelegenheit. Ich bezweifle dass SenUMVK, CNB, VBB oder KCW überhaupt die Vergabeunterlagen kennen.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Logital
Zitat
Arnd Hellinger
[
Teile der Aufgabenträgerfunktion hat der Senat übrigens an eine rein kommerziell ausgerichtete Firma namens "Kompetenzcenter Wettbewerb - KCW" ausgelagert, statt damit insgesamt den VBB oder die eigene Verkehrsverwaltung zu beauftragen. Mit der "Kompetenz" dieses Unternehmens in Sachen Wettbewerb scheint es aber wohl nicht allzu weit her zu sein. Oder verbocken die das vielleicht absichtlich, um dann hinterher auch von der "Erarbeitung maßgeschneiderter Problemlösungen" wiederum monetär profitieren zu können...?

Nach meiner Einschätzung ist dies allein eine Vergabe der BVG, quasi einen betriebsinterne Angelegenheit. Ich bezweifle dass SenUMVK, CNB, VBB oder KCW überhaupt die Vergabeunterlagen kennen.

Das mag wohl sein, aber wenn dem so wäre, zeigten sie damit ein m. E. zumindest sehr fragwürdiges Verständnis ihrer Rolle als Eigentümer bzw. Aufgabenträger. Als solcher muss man sich nämlich auch um Dinge kümmern, die suboptimal laufen, und darf sich nicht auf das Präsentieren neuer Fahrzeuge und Hochgglanz-PDFs oder das Durchschneiden von Bändern bzw. Heben der Zp9-Kelle bei Linieneröffnungen beschränken...

Viele Grüße
Arnd
Zitat
B-V 3313
Zitat
Jay
Die BVG hat gemäß Verkehrsvertrag die Erlaubnis (keine Pflicht, wie einige meinen!) 8% der Verkehrsleistung an Subunternehmen zu vergeben.

Mit welcher Infrastruktur sollten denn diese 8% von der BVG geleistet werden können? Sie hat derzeit keine andere Wahl als auszuschreiben.

Sie hätte z. B. Hartmann ganz oder mehrheitlich kaufen können. Dadurch wäre ihr u. a. ein kompletter Hof mit allem betriebsnotwendigen Drum und Dran zugefallen...

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Arnd Hellinger
Sie hätte z. B. Hartmann ganz oder mehrheitlich kaufen können.

Ach, das geht dann mit einmal? Du würdest doch in den Aufstand einstimmen, wenn die BVG ein Unternehmen mit veralteten Bussen aufkaufen würde.

Zitat
Arnd Hellinger
Dadurch wäre ihr u. a. ein kompletter Hof mit allem betriebsnotwendigen Drum und Dran zugefallen...

In der Greinerstraße soll sich ein kompletter Hof befinden? Warst du schon einmal da?

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
B-V 3313
Zitat
Arnd Hellinger
Sie hätte z. B. Hartmann ganz oder mehrheitlich kaufen können.

Ach, das geht dann mit einmal? Du würdest doch in den Aufstand einstimmen, wenn die BVG ein Unternehmen mit veralteten Bussen aufkaufen würde.

Warum sollte ich? So lange Fahrzeuge den im NVP festgelegten Standards etwa zur Barrierefreiheit und zum Fahrgastkomfort etc. entsprechen oder darauf nachrüstbar sind, dürfen sie ruhig ein paar Jahre alt sein.

Ich finde es auch unter Nachhaltigkeitsaspekten sehr fragwürdig, hochwertige Investitionsgüter wie Linienbusse oder Schienenfahrzeuge alle paar Jahre nur wegen ihres kalendarischen Alters oder fehlender USB-Steckdosen oder WLAN etc. auszumustern - das kann man mit deutlich weniger Energie. und Rohstoffeinsatz locker nachrüsten.

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Jay
Die BVG hat gemäß Verkehrsvertrag die Erlaubnis (keine Pflicht, wie einige meinen!) 8% der Verkehrsleistung an Subunternehmen zu vergeben.
Nein, der Verkehrsvertrag regelt das nicht. Die 8 Prozent-Begrenzung stammt aus dem TVN.

Der Verkehrsvertrag regelt ansonsten nur, dass die gleichen verkehrsvertraglichen Leistungspflichten der BVG auch für Unterauftragnehmer der BVG gelten. Und da ist es egal, wer die Unterauftragnehmer sind, also z.B. BT oder private.

Und bitte immer daran denken, wie viele Vergaben die BVG durchführt. Hier die Subunternehmer, ein anderes Mal Verkehrsleistung im SEV, ein anderes Mal andere Teilleistungen des Gesamtpakets ÖPNV (z.B. Graffitibeseitigung, Fahrzeugreinigung, Sicherheit, Fahrkartenkontrollen) und ständig der Einkauf irgendwelcher Teilprodukte oder Betriebsstoffe (Diesel, Strom, Fahrzeuge, Bauleistungen). Das hat der Vorstand der BVG zu managen und nicht die Verkehrsverwaltung. Nicht ohne Grund wurde die BVG von der Politik vom Eigenbetrieb in eine Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt.
Zitat
Arnd Hellinger
Ich finde es auch unter Nachhaltigkeitsaspekten sehr fragwürdig, hochwertige Investitionsgüter wie Linienbusse oder Schienenfahrzeuge alle paar Jahre nur wegen ihres kalendarischen Alters oder fehlender USB-Steckdosen oder WLAN etc. auszumustern - das kann man mit deutlich weniger Energie. und Rohstoffeinsatz locker nachrüsten.

Ob es dir, mir oder uns gefällt, ist der Realität egal.

Du konstruierst dir da etwas zusammen. Erstens hat die Firma Hartmann nicht alle versubten Leistungen gefahren, über den Hof Greinerstraße möchtest du nicht reden und glaubst du ernsthaft, dass Frau Hartmann ihren Betrieb verkaufen wollte? Ob uns der Wettbewerb gefällt oder nicht,
aber wenn Unternehmen daran teilnehmen, dann müssen sie mit Niederlagen rechnen. Weder BVG noch Senat können etwas dafür, dass kein anderes Standbein/Geschäftsfeld aufgebaut oder erhalten wurde. Ob 30 oder 100 Jahre als Sub - verloren ist nun einmal verloren. 2008 flog z.B. Haru aus dem Vertrag raus, ich kann mich nicht an mitleidsvolle Äußerungen der anderen Subunternehmer erinnern. Nun trifft es eine andere Firma. So ist das Leben, die Welt dreht sich trotzdem weiter.

Ein kleiner "Literaturtipp":
Wer die Verkehrsblätter von 1992 hat, der kann ja mal nachschauen was damals auf dem 106 los war...

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
BusUndBahnAusBerlin
Zitat
KJ
Hallo.
Bisher kam schon einiges durch für die neuen Subunternehnen.
Hartmann/Südender haben trotz der vier Bewerbungen nichts abbekommen und werden ihren Dienst dann Anfang April gänzlich einstellen.

Interessant ist das die BVG dann wohl die Linien 234/326 selbst bedienen muss. Ist für ein eigenständiges Unternehmen wahrscheinlich auch nicht lukrativ genug drei Umläufe mit 10 Meter Wagen zu bedienen.


Los 1- Kein Bieter
Los 2- Offenbar Taxi Innung
Los 3-4-5- Schröder (Bekannt aus SEV Diensten)
Los 6- DB Regio
Los 7 BVB.net


Die Linien mit den einzelnen verbundenen Losen waren hier auf der ersten Seite bereits verlinkt.

Liebe Grüße
KJ

Wow tut mir leid für Hartmann, hoffe die Mitarbeiter werden anderweitig übernommen. Bin gespannt was aus dem Hof in der Greiner Str. und dem Unternehmen generell wird.

Gar nichts, weil Sie selber Reisedienste sind, Sie haben damals mit der DB Autokraft zusammen den "BerlinLinienBus" betrieben und sie sind weiterhin im Fernreiseverkehr sehr gefragt und sie fahren teilweise entweder in DB IC-BUS-Design oder im Auftrag für den FlixBus oder für den BEX ebenfalls eine DB-Tochter mit und somit wird Haru immer noch im Fernreiseverkehr zufinden sein wird!
Gruss Lanci
Zitat
Lanci
Gar nichts, weil Sie selber Reisedienste sind, Sie haben damals mit der DB Autokraft zusammen den "BerlinLinienBus" betrieben und sie sind weiterhin im Fernreiseverkehr sehr gefragt und sie fahren teilweise entweder in DB IC-BUS-Design oder im Auftrag für den FlixBus oder für den BEX ebenfalls eine DB-Tochter mit und somit wird Haru immer noch im Fernreiseverkehr zufinden sein wird!
Gruss Lanci

Du schreibst Unsinn. Die Firma Haru ist z.B. seit drei Jahren Geschichte.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
B-V 3313
Zitat
Lanci
Gar nichts, weil Sie selber Reisedienste sind, Sie haben damals mit der DB Autokraft zusammen den "BerlinLinienBus" betrieben und sie sind weiterhin im Fernreiseverkehr sehr gefragt und sie fahren teilweise entweder in DB IC-BUS-Design oder im Auftrag für den FlixBus oder für den BEX ebenfalls eine DB-Tochter mit und somit wird Haru immer noch im Fernreiseverkehr zufinden sein wird!
Gruss Lanci

Du schreibst Unsinn. Die Firma Haru ist z.B. seit drei Jahren Geschichte.

Und den IC-Bus der DB gibt es auch seit einiger Zeit nicht mehr.

—————————————————

Ich hab nen Bus und meine Busfahrerin heißt Layla, sie fährt schöner, schneller, weiter.
Lt. Printartikel in der BZ von heute muß die BVG Strafe zahlen und der angedachte Zustand soll erst im Januar 2023 hergestellt sein.
Keine Strafe, sie bekommt Abzüge für nicht erbrachte Leistungen. Das wird der BVG aber nicht großartig schaden, weil sie wiederum für die ausgefallene Leistungen sicherlich auch kein Geld an Schröder überweisen wird.
Zitat
Barnimer
Keine Strafe, sie bekommt Abzüge für nicht erbrachte Leistungen. Das wird der BVG aber nicht großartig schaden, weil sie wiederum für die ausgefallene Leistungen sicherlich auch kein Geld an Schröder überweisen wird.

Vielleicht zieht die BVG Schröder sogar mehr Geld ab, als die an Senatens abgibt, dann macht die BVG sogar noch Gewinn.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Dem Sinn und Zweck von Ausschreibungen mit Subunternehmern hat man jedenfalls einen schönen Bärendienst erwiesen. So ein Chaos kann doch nicht Sinn der Sache sein.

Jetzt auch hier:
[www.rbb24.de]

Interessant die Passage mit der Übergangsfrist.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.05.2022 15:50 von Nordender.
Zitat
rbb24.de
Nach Auffassung des Senats habe die BVG die Ausschreibung viel zu kurzfristig angesetzt.

Endlich hat's mal wer begriffen!

~~~~~~
Sie befinden sich HIER.
Zitat
micha774
Lt. Printartikel in der BZ von heute muß die BVG Strafe zahlen und der angedachte Zustand soll erst im Januar 2023 hergestellt sein.

Das war doch aber von Anfang an bekannt mit der Übergangsfrist.

Die Berliner Linienchronik (+Stationierungen S-Bahn/BVG) 1858-2024
Zitat
Barnimer
Keine Strafe, sie bekommt Abzüge für nicht erbrachte Leistungen. Das wird der BVG aber nicht großartig schaden, weil sie wiederum für die ausgefallene Leistungen sicherlich auch kein Geld an Schröder überweisen wird.

Exakt. Und falls doch etwas an der BVG hängen bleiben sollte, ist das ein wunderbares Spielchen linke Tasche- rechte Tasche, denn der BVG wird fehlendes Geld irgendwann wieder aus dem Staatshaushalt zugewiesen.
Zitat
Philipp Borchert
Zitat
rbb24.de
Nach Auffassung des Senats habe die BVG die Ausschreibung viel zu kurzfristig angesetzt.

Endlich hat's mal wer begriffen!

Hmm, aber dieser "wer" hat doch eigentlich laut Berliner Betriebegesetz rein zufällig die Rechts- sowie Fachaufsicht über die BVG und vertritt nebenbei auch noch deren Eigentümer...

Find the error.

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Logital
Zitat
Barnimer
Keine Strafe, sie bekommt Abzüge für nicht erbrachte Leistungen. Das wird der BVG aber nicht großartig schaden, weil sie wiederum für die ausgefallene Leistungen sicherlich auch kein Geld an Schröder überweisen wird.

Vielleicht zieht die BVG Schröder sogar mehr Geld ab, als die an Senatens abgibt, dann macht die BVG sogar noch Gewinn.

Ich glaube, Ihr irrt Euch da beide.
Für die komplett ausgefallenen Leistungen mag Eure These vielleicht stimmen (Land zahlt nicht an BVG, BVG zahlt nicht an Subunternehmer).
Relevanter ist die Frage, wie es mit Leistungen aussieht, die irgendwie erbracht wurden (etwa nach dem niedrigen Qualitätsstandard aus der Vereinbarung BVG mit Subunternehmer), die aber nicht ansatzweise dem Vertragsstandard BVG mit Land entsprechen (kein Euro VI, keine Barrierefreiheit im Sinne des Verkehrsvertrags, lückenhafte Fahrgastinformation). Hier ist es durchaus möglich, dass die Subunternehmer zu Recht eine Zahlung von der BVG verlangen, das Land Berlin diese Busfahrten aber nicht als erbrachte Leistungen des Verkehrsvertrags anerkennt und entsprechend die Zahlungen an die BVG mindert.
Sorry, in diesem Forum dürfen nur registrierte Benutzer schreiben.

Hier klicken, um sich einzuloggen