Ich habe vor kurzem eine Anfrage zu der Thematik mit den fehlenden neuen Bussen bei der zuständigen Senatsverwaltung durchgeführt. Die Antwort war überraschend ausführlich!
Sehr geehrter Herr ...
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21. April 2023. Ich bitte Sie die lange Bearbeitungszeit zu entschuldigen. Angesichts der beschränkten personellen Kapazitäten ist es leider nicht immer möglich, umgehend auf umfangreichere Anliegen zu antworten.
Die BVG hat gemäß § 7 Abs. 7 Verkehrsvertrag bei der Erbringung von Fahrleistungen durch Unterauftragnehmer sicherzustellen, dass diese auch die sich aus dem Verkehrsvertrag ergebenden Leistungs- und Qualitätsanforderungen (u. a. zu Emissionen, zur Fahrgastinformation und zur Barrierefreiheit) einhalten. Dazu gehört in Bezug auf die von Ihnen insbesondere hinterfragten Emissionen die Regelung, dass alle Fahrzeuge Euro 6 haben oder mit einem entsprechenden Stickoxidfilter nachgerüstet sein müssen.
Bei der BVG geht man als Landesunternehmen davon aus, dass sie die vertraglichen Regelungen einhält. Es gibt daher keine Regelungen zu „Strafzahlungen“ bei Nichteinhaltung von vertraglichen Vorgaben. Diese würden zudem bei der Form der Auftragsvergabe als Direktvergabe an das eigene Unternehmen von der BVG als Risiko budgetbindend mit in der Kalkulation berücksichtigt werden, so dass daraus auch kein Anreiz entstünde. Sowohl die vertragliche als auch die Finanzierungssituation stellt sich daher grundsätzlich anders dar, als bei einer wettbewerblichen Vergabe.
Leider hat die BVG ohne Wissen oder Rücksprache mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) eine Ausschreibung durchgeführt, die nicht nur in diesem Bereich die im Verkehrsvertrag benannten Leistungs- und Qualitätsanforderungen für eine gewisse Zeit ganz bewusst nicht vorgegeben hat. Vielmehr hat sie erst in einem zweiten Schritt nach einer Übergangszeit bis zum Anfang dieses Jahres niedrigere Anforderungen an die Fahrzeuge der Bieter gestellt. Trotz mehrfacher Aufforderung hat die BVG bisher keine vollständige Liste der eingesetzten Fahrzeuge übersendet, somit ist auch eine genauere Abschätzung der Auswirkungen nicht möglich. Allerdings dürfte nach hiesiger Erkenntnis die eingesetzte Fahrzeugflotte zumindest in Bezug auf die Filterung von Feinstaub (durch Rußpartikelfilter) keinen Einfluss haben, bei den modernen Euro 6 Motoren steht vielmehr die Reduktion der Stickoxide im Vordergrund.
Die BVG hat ihre Ausschreibung so gestaltet, dass zum Anfang dieses Jahres von den Subunternehmern alle verkehrsvertraglichen Vorgaben auch einzuhalten sind. Offenbar aufgrund von allgemeinen Lieferkettenproblemen sind bis heute nicht alle Fahrzeuge ausgetauscht. Der aktuelle Stand ist mehrfach abgefordert worden, liegt aber weiterhin nicht vor. Absicht der SenMVKU ist es, die daraus im Vertragsverhältnis zwischen BVG und Subunternehmern resultierenden Abzüge in der Vergütung nicht bei der BVG zu belassen.
Das Vorgehen der BVG wurde von unserer Hausleitung auch in Gesprächen mit dem Vorstand sehr kritisch hinterfragt und kein Zweifel daran gelassen, dass die BVG hier unzulässig gehandelt hat.
Mit freundlichen Grüßen
...
Die BVG selbst hat mir nie geantwortet, aber wenn die nicht mal der Senatsverwaltung antworten wundert mich das auch nicht.
1 mal bearbeitet. Zuletzt am 15.05.2023 14:19 von BusUndBahnAusBerlin.