Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert
"Würmchenmuster" - Erste Instanz entscheidet: Heftige Konsequenzen für die BVG
geschrieben von Philipp Borchert 
Zitat
Railroader
Das läuft doch seit 2018? War das nicht das Jahr mit der Adidasaktion? Vielleicht war dies der Anlass, hier einen Riegel vorzuschieben.

Ich gehe sogar ganz fest davon aus, dass das der Auslöser war. Dadurch hat der Lindinger vermutlich überhaupt erst mitbekommen, was die BVG da treibt. Warum die BVG da in dieses Fettnäpfchen getreten ist - die haben doch sicherlich auch 'ne Rechtsabteilung, die hätten ja durchaus mal prüfen können was es mit dem Muster, was auf einmal richtig populär gemacht werden sollte auf sich hat.

~~~~~~
Sie befinden sich HIER.
Zitat
Philipp Borchert

Ich gehe sogar ganz fest davon aus, dass das der Auslöser war. Dadurch hat der Lindinger vermutlich überhaupt erst mitbekommen, was die BVG da treibt. .

Verstehen kann ich ihn schon. Ich stelle mir vor, ich entwerfe etwas und ein Dritter macht es zu seinem Markenzeichen und darüber hinaus noch viel Geld damit. Das empfände ich schon als dreist.

Das Begehren nach dem sofortigen Entfernen der Sitzpolster kann ich hingegen nicht nachvollziehen. Hier teile ich die Ansicht des Gerichts.
Die BVG hat das Muster nach meiner Erinnerung spätestens ab Ende der 1990 er Jahre sehr intensiv genutzt. Und 20 Jahre lang hat es den Urheber nicht gekümmert, dass sein Muster tatsächlich auch genutzt wird? Gibt es in diesem Bereich nicht so etwas wie eine Art Verwirkung des Rechtes? Und dann gab es irgendwann - mag das ab 2010 gewesen sein? - eine zusätzliche Schiene mit den Merchandisingprodukten. Also ganz ehrlich, ich kann mir kaum vorstellen, dass die BVG mit den Merchandisingprodukten tatsächlich großartige Gewinne eingefahren hat. Bei 500 Paar Adidas Schuhen dürfte die der BVG gezahlte "Lizenz" nicht allzu hoch vergütet worden sein.
Bei den restlichen Produkten könnte es eher so sein, dass diese kostendeckend (Kosten auch für Vertrieb, Lagerung, anteilige Raumkosten in den Kundencentern) verkauft worden sind, rein aus Imagegründen hat man das doch gemacht, weniger aus Gründen der Gewinnerzielung?

Mit besten Grüßen

phönix
Zitat
phönix
Gibt es in diesem Bereich nicht so etwas wie eine Art Verwirkung des Rechtes?

Zumindest im Markenrecht habe ich davon schon gehört. Wenn ein Unternehmen seine Marke nicht von Minute eins intensiv verteidigt (auch wenn das in manchem Fall eine gewisse Unverhältnismäßigkeit bedeutet, vermutlich mit ein Grund für die Metro-Nummer damals) kann es vorkommen, dass ein "größerer" Streit später zum Nachteil dieses Unternehmens ausgeht.

Inwiefern das beim Urheberrecht möglich ist, keine Ahnung.

Zitat
phönix
Und 20 Jahre lang hat es den Urheber nicht gekümmert, dass sein Muster tatsächlich auch genutzt wird?

Er wird es einfach gar nicht gewusst haben, bis die BVG damit auf ein Mal offensiv gearbeitet hat. Wie gesagt, mich würde mal interessieren was die Rechtsabteilung 'damals' gemacht hat. Oder hat die BVG so etwas doch nicht?

~~~~~~
Sie befinden sich HIER.
Zitat
Philipp Borchert
Warum die BVG da in dieses Fettnäpfchen getreten ist - die haben doch sicherlich auch 'ne Rechtsabteilung, die hätten ja durchaus mal prüfen können was es mit dem Muster, was auf einmal richtig populär gemacht werden sollte auf sich hat.

Meines Wissens gilt der Schutz des Urheberrechts nicht für jedes (Kunst-)Werk, sondern es ist eine gewisse Schöpfungshöhe erforderlich. Man muss also etwas „Gehirnschmalz“ in sein Werk investiert haben, um einen Urheberrechtsschutz geltend machen zu können.

Vielleicht hat die Rechtsabteilung der BVG das Muster so eingeschätzt, dass ein paar ineinandergelaufene Farbkleckse noch keine Schöpfungshöhe haben. Das Gericht hat es jetzt aber anders gesehen.
Zitat
Jumbo
Zitat
der weiße bim
Die Frage ist nun: Sind von Prof. Lindinger Patente/Schutzrechte angemeldet worden, wenn ja welche und warum sind diese noch nicht abgelaufen?

Hier dürfte es meiner Meinung nach nicht um technische Schutzrechte wie Patente oder Geschmacksmuster gehen, sondern um ein (Kunst-)Werk, das urheberrechtlich geschützt ist. Und nach dem Urheberrecht läuft der Schutz in Deutschland erst 75 Jahre nach dem Tode des Urhebers aus.

Genau, so ist das. Im Übrigen steht das bereits im Zeitungsartikel, dass es um die Frage des Urheberrechts geht. Einen Überblick dazu kann man sich hier verschaffen, dann muss man nicht so viel rumspekulieren wie in diesem Thread (das richtet sich jetzt nicht an Dich, Jumbo!).

https://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht_(Deutschland)

Da stellt sich also nicht die Frage, ob jemand "von Beginn an" den Finger gehoben hat oder ob er nur wirtschaftliche Interessen verfolgt oder ob sich das anständig anfühlt. Urheberrecht gilt und ist zu respektieren. Wenn man Zeit und Arbeit und Kreativität in die Erstellung eines Fotos, eines Musikstücks oder eines Buches gesteckt hat, dann will man nicht, dass jemand anderes daraus (ohne entsprechende Vereinbarung) einen Vorteil für sich zieht.

Dass mit dem Würmchen-Muster die nötige Schöpfungshöhe erreicht wird, hat die BVG selbst belegt, indem sie dieses zum Einen selbst schon einmal lizensiert hat (nur eben nicht ausreichend) und indem sie zum anderen mit dem ganzen Merchandising-Zeug explizit dieses Muster weiter vermarktet hat.

Dusseligkeit muss bestraft werden, wie man so schön sagt. Man kann sich schon fragen, wozu die Anstalt überhaupt eine Rechtsabteilung hat, wenn derartige Fehler passieren.

Viele Grüße
André
Zitat
andre_de
Dusseligkeit muss bestraft werden, wie man so schön sagt. Man kann sich schon fragen, wozu die Anstalt überhaupt eine Rechtsabteilung hat, wenn derartige Fehler passieren.

Und die Strafe zahlt jetzt wer? Doch nur der gemeine Steuerzahler, der der BVG in einem der nächsten Jahre einen höheren Zuschuss aus dem Staatshaushalt überweist?
Zitat
andre_de
Wenn man Zeit und Arbeit und Kreativität in die Erstellung eines Fotos, eines Musikstücks oder eines Buches gesteckt hat, dann will man nicht, dass jemand anderes daraus (ohne entsprechende Vereinbarung) einen Vorteil für sich zieht.

Hier fühle ich mich als Ingenieur aber benachteiligt, dass ich als Urheber den Gebrauchsmusterschutz auf meine Kosten beim Patentamt eintragen lassen muss, was aber nur für 10 Jahre, bei Patenten 20 Jahre lang gilt. Danach kann es jeder verwenden ohne dass ich irgendwas davon habe.
Und dann kommt ein Künstler oder nach Jahrzehnten seine Erben und verklagt mit Hilfe gewinnorientierter Anwaltskanzleien (die das zum Geschäftsmodell gemacht haben) Anwender seiner Schöpfung schon bei Verdacht auf Entgelte oder Abgabe gebührenpflichtiger Unterlassungserklärungen. Warum hat Lindinger seine Würmer nicht selbst vermarktet?

so long

Mario
Auch wenn das vielleicht unsachlich ist: ich werde das Gefühl nicht los, dass Herr L. noch immer einen Rochus auf die Berliner im Allgemeinen und die BVG im Besonderen hat, weil sein angeblich blaues S-Bahn-Design für die Baureihe 480 damals unrühmlich durchgerauscht ist. Ob im Recht oder nicht, die Klage halte ich für eine Retourkutsche, die ein vernünftiger Künstler seiner Art eigentlich nicht nötig hat.

Beste Grüße
Harald Tschirner
Zitat
phönix
Zitat
andre_de
Dusseligkeit muss bestraft werden, wie man so schön sagt. Man kann sich schon fragen, wozu die Anstalt überhaupt eine Rechtsabteilung hat, wenn derartige Fehler passieren.

Und die Strafe zahlt jetzt wer? Doch nur der gemeine Steuerzahler, der der BVG in einem der nächsten Jahre einen höheren Zuschuss aus dem Staatshaushalt überweist?

Das ist ein Zivilrechtsverfahren, da gibt's keine Strafe. Die Entschädigung entspricht dem erzielten Gewinn.

Im Übrigen dürfen auch vom Steuerzahler finanzierte Institutionen und Anstalten nicht tun, was sie wollen, nur weil es der Steuerzahler bezahlt.
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe (jetzt kann ich den Artikel irgendwie nicht mehr kostenfrei lesen, jedenfalls nicht einfach so), wurde ja auch nur eine Strafe angedroht für den Fall, dass die BVG den Auflagen nicht nachkommt.

~~~~~~
Sie befinden sich HIER.
Schon ein teilweise sehr merkwürdiges Rechtsverständnis hier. Wenn der Künstler die Nutzung ausschließlich (?) für die Nutzung als Sitzpolster freigegeben hat bzw. eine ausschließlich unentgeltliche Nutzung, dann kann die BVG eben nicht Jahrzehnten später damit Geld verdienen. Dabei spielt es doch auch überhaupt keine Rolle, ob sie damit Gewinn erzielen, die Socken & Co lagen überall sichtbar aus und es wurde relativ aggressiv Werbung damit betrieben. Siehe auch die Sneaker-Geschichte.
Ob es für den ein oder anderen nun künstlerisch wertvoll ist, spielt keine Rolle. Der Lego-Vergleich ist auch sehr bemüht, da dort kommerzielle vs. kommerzielle Interessen stehen. Hier wollte einfach jemand (die BVG) auf Kosten der Leistungen (des Künstlers) Geld verdienen oder auf sich aufmerksam machen, ohne den Schöpfer der Leistungen daran zu beteiligen.
Zitat
m7486
Schon ein teilweise sehr merkwürdiges Rechtsverständnis hier. Wenn der Künstler die Nutzung ausschließlich (?) für die Nutzung als Sitzpolster freigegeben hat

Nach dem Artikel will der Musterurheber aber auch die Nutzung in allen anderen Baureihen außer der von der BVG gekauften 480 ausschließen.
Zitat
phönix
Zitat
m7486
Schon ein teilweise sehr merkwürdiges Rechtsverständnis hier. Wenn der Künstler die Nutzung ausschließlich (?) für die Nutzung als Sitzpolster freigegeben hat

Nach dem Artikel will der Musterurheber aber auch die Nutzung in allen anderen Baureihen außer der von der BVG gekauften 480 ausschließen.

Naja, wenn man nun Geld machen möchte, wäre es auch ziemlich eingeschränkt zu sagen, eigentlich ist mir egal, was ihr mit dem Muster macht, Hauptsache ihr verdient kein Geld. Wenn man sich auf die originale Vereinbarung bezieht, was juristisch sicher am besten ist, ist der Schadenswert entsprechend höher.

Die Berliner Linienchronik (+Stationierungen S-Bahn/BVG) 1858-2024
Die Frage ist ja - hat der Künstler das Muster explizit als "Werk" vorgestellt und betont, dass dieses für nichts anderes als 480er-Sitze verwendet werden darf, auch nicht als Vorlage? Ich als Kunde hätte mir über dieses Detail gar keine Dattel gemacht. Hätte die BVG denn auch niemals fliederfarbene Haltestangen in anderen Fahrzeugen einbauen dürfen, da diese ja sicherlich zum "Gesamtinterieur" der 480er gehörten?

Ich gehe natürlich gutgläubig weiterhin davon aus, dass der Mann nie aktiv geworden wäre wenn die BVG das Ganze nicht derart überhöht hätte bis Unbeteiligte den Eindruck gewinnen mussten, es sei ein BVG-eigenes Design. Hoffentlich. Denn die andere Variante ist: Der Mann braucht Geld (kann ich mir nicht vorstellen, der dürfte genug verdienen mit seiner zugegebenermaßen guten Arbeit und dem seines Teams) oder - der Anwalt braucht Geld und sucht nach Möglichkeiten unabhängig möglicher Klienten, überzeugt sie anschließend und macht sie dazu.

"Vom Land der Dichter und Denker zum Land der Anwälte und Bänker" - Thomas Panke, 2020.

~~~~~~
Sie befinden sich HIER.
Zitat
Philipp Borchert
"Vom Land der Dichter und Denker zum Land der Anwälte und Bänker" - Thomas Panke, 2020.

Ich hatte es oben ja schon geschrieben: Unabhängig von den juristischen Details, die wir nicht kennen (z.B. wird eine Farbe einer Haltestange wohl kaum gegen irgendein Copyright verstoßen), hat es die BVG maßlos übertrieben. Ob er auch geklagt hätte, hätte die BVG "nur" die Sitzbezüge in den Bussen und U-Bahnen mit seinem Muster versehen, ist doch völlig irrelevant, weil bloße Spekulation. Fakt ist, dass die BVG versucht hat mit ihm Geld zu verdienen, ohne ihn zu vorher zu fragen oder auskömmlich zu beteiligen. Ob das nun ein Wurmmuster oder ein Picasso ist, der Sachverhalt bleibt der gleiche und geistiges und künstlerisches Eigentum eben genau das, Eigentum! Klaut man dieses, ist eine Anklage nur folgerichtig. Das hat auch nichts mit Modernen Zeiten zu tun.

Und deine Zitatabwandlung ist nun auch in der Tat nicht von 2020, aber gut.
Zitat
m7486
Ich hatte es oben ja schon geschrieben: Unabhängig von den juristischen Details (...) hat es die BVG maßlos übertrieben.

Und? Das sehen wir doch beide so.

Zitat
m7486
Klaut man dieses, ist eine Anklage nur folgerichtig.

Mag sein, ich halte die Konsequenzen dennoch für vollkommen überzogen und bleibe auch bei meiner in den Raum geworfenen These, dass der alte Herr sich das möglicherweise gar nicht selbst 'ausgedacht' hat oder von allein drauf gestoßen hat, sondern dass sich vor allem Anwaltsvolk Kunden generieren möchte. Kann eine Unterstellung sein, ist mir egal.

Zudem bin ich der Meinung, dass eine gewisse "Schöpfungshöhe" durchaus einen Unterschied machen kann. Gleichwohl ist mir klar dass das schwer festzumachen ist, da absolut subjektiv.

~~~~~~
Sie befinden sich HIER.
Ui, dass bei einem Urteil auch mal beide Seiten in Berufung gehen, ist außergewöhnlich, oder?

Das beste steht am Schluss:
"Der Berliner Kurier berichtete nun, dass die BVG in einer internen App ihre Beschäftigten dazu aufgerufen hat, nach dem verschollenen Vertrag zum Bau der S-Bahn-Züge der Baureihe 480 zu fahnden. In deren Prototypen, die 1986 im Westen von Berlin den Betrieb aufnahmen, waren die Sitzmuster von Herbert Lindinger entworfen worden. [...] Die BVG meint nun, dass die Wimmelwürmer für die neuen S-Bahn-Züge damals auch für alle ihre Fahrzeuge genutzt werden sollten, heißt es im Berliner Kurier. Das konnte sie aber wegen des verschollenen Vertrags nicht beweisen und unterlag dem Designer."

Das ist schon ziemlich schwach von der BVG. Zeigt es in meinen Augen, dass sie sich über die ihr zugestandenen Nutzungsrechte offenbar nicht so richtig im Klaren ist. Was wiederum die Position des geschädigten Designers noch mehr bekräftigt.

--
Das Gegenteil von umfahren ist umfahren.
Die Schwäche sehe ich auf der anderen Seite. Das Muster ist seit Jahrzehnten in der U-Bahn anzutreffen - da hat es den Kläger nicht gestört?

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Sorry, in diesem Forum dürfen nur registrierte Benutzer schreiben.

Hier klicken, um sich einzuloggen