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"Würmchenmuster" - Erste Instanz entscheidet: Heftige Konsequenzen für die BVG
geschrieben von Philipp Borchert 
Welche Sitzbezüge hatten eigentlich die DR/DB-Züge?

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Als Gericht würde ich sagen: Es war genügend Zeit, Klage Einzureichen wegen diesen Muster.
Somit verjährt und nach Gesetz Eigentlich: Stillschweigend angenommen bzw. genehmigt.

GLG.................Tramy1
Zitat
Tramy1
Als Gericht würde ich sagen: Es war genügend Zeit, Klage Einzureichen wegen diesen Muster.
Somit verjährt und nach Gesetz Eigentlich: Stillschweigend angenommen bzw. genehmigt.

Und du glaubst nicht, wenn es verjährt wäre, hätte das Gericht so entschieden?

Ich finde es übrigens sehr bedenklich, dass dir anscheinend geltende Gesetze egal sind und du nach Gutsherrenart entscheiden würdest. Diese Zeiten sind in Deutschland glücklicherweise vorbei.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
B-V 3313
Ich finde es übrigens sehr bedenklich, dass dir anscheinend geltende Gesetze egal sind und du nach Gutsherrenart entscheiden würdest. Diese Zeiten sind in Deutschland glücklicherweise vorbei.

@B-V 3313 Was soll daran bedenklich sein, wenn jemand zu einem Sachverhalt ein anderes Gerechtigkeitsempfinden hat, als Du oder das aktuelle Gesetz? (Übrigens sollen Gesetze auch geändert werden können, hab ich mal gehört, sollen wir auch schon mal gehabt haben)
Zitat
phönix
@B-V 3313 Was soll daran bedenklich sein, wenn jemand zu einem Sachverhalt ein anderes Gerechtigkeitsempfinden hat, als Du oder das aktuelle Gesetz? (Übrigens sollen Gesetze auch geändert werden können, hab ich mal gehört, sollen wir auch schon mal gehabt haben)

Es geht nicht um das Gerechtigkeitsempfinden, da bin ich ebenfalls anderer Meinung. Es geht darum, dass hier geltendes Recht bewuss gebrochen oder gebeugt werden soll.

Es gilt nun einmal die jetzige Gesetzeslage, Änderungen könnten bei zukünftigen Klagen Rücksicht finden.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
B-V 3313
Welche Sitzbezüge hatten eigentlich die DR/DB-Züge?

Meinst Du die zweite 480er-Serie? -> Auch Würmer.
So auffällige Sachen wollte man wohl nicht ändern und hat sich auf Details beschränkt. Nach Abstellung der Prototypen bis zur Umrüstung auf die heutigen Stoffpolster waren alle 480er einheitlich bestuhlt.

Gruß
Salzfisch

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Berlins Straßen sind zu eng, um sie mit Gelenkbussen zu verstopfen!
Genau die meinte ich, danke für die Info.

Mal rein hypothetisch:
Durfte denn die DR/DB einfach so das Muster verwenden? Zwar war es für die BR 480 entworfen worden, aber der Vertrag wurde ja mit der BVG und nicht mit der DR/DB geschlossen...

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
B-V 3313
Zitat
Tramy1
Als Gericht würde ich sagen: Es war genügend Zeit, Klage Einzureichen wegen diesen Muster.
Somit verjährt und nach Gesetz Eigentlich: Stillschweigend angenommen bzw. genehmigt.

Und du glaubst nicht, wenn es verjährt wäre, hätte das Gericht so entschieden?

Ich finde es übrigens sehr bedenklich, dass dir anscheinend geltende Gesetze egal sind und du nach Gutsherrenart entscheiden würdest. Diese Zeiten sind in Deutschland glücklicherweise vorbei.

Sorry, die Justiz ist nicht so gerecht, wie im Grundgesetz verankert.
Dafür gibt es genügend bewiesende Entscheidungen, wo ersichtlich ist, das Gesetze gebrochen werden von Richtern und Richterinnen.
Das lasse ich mal so stehen, sonst wird es völlig OT.

GLG.................Tramy1
Zitat
Tramy1
Sorry, die Justiz ist nicht so gerecht, wie im Grundgesetz verankert.
Dafür gibt es genügend bewiesende Entscheidungen, wo ersichtlich ist, das Gesetze gebrochen werden von Richtern und Richterinnen.

Das macht deine Äußerungen nicht besser. Unrecht bleibt Unrecht.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
B-V 3313
Genau die meinte ich, danke für die Info.

Mal rein hypothetisch:
Durfte denn die DR/DB einfach so das Muster verwenden? Zwar war es für die BR 480 entworfen worden, aber der Vertrag wurde ja mit der BVG und nicht mit der DR/DB geschlossen...

Da die Verträge weder öffentlich noch derzeit überhaupt aufzufinden sind, werden wir das hier vermutlich nicht klären können. In Verträgen kann grundsätzlich alles vereinbart werden, was nichts rechtswidrig ist. Insofern hätte auch vereinbart werden können, dass die BVG vollständige Nutzungsrecht für das Muster hat, die jeden Einsatzzweck umfassen.

Ebenso hätte vereinbart werden können, dass die Nutzungsrechte nur an die BVG vergeben werden und ein Weiterverkauf nicht zulässig ist. Da nicht unbedingt absehbar war, dass ein Verkauf der Züge auch nur denkbar ist, hätte sich die BVG vielleicht sogar darauf eingelassen. Selbst wenn man eine exklusive Nutzung durch die BVG vereinbart hat/hätte, wären dann vermutlich noch Verhandlungen oder juristische Klärungen erforderlich gewesen, ob die vollständige Übergabe des gesamten S-Bahn-Netzes davon betroffen wäre.

Zitat
Tramy1
Sorry, die Justiz ist nicht so gerecht, wie im Grundgesetz verankert.

Im Grundgesetz ist auch nicht verankert, dass die Justiz gerecht zu sein hat. Sie ist für die Rechtsprechung zuständig und kann und soll nur prüfen, ob die Gesetze eingehalten wurden. Diese können an sich schon ungerecht sein, aber sind trotzdem einzuhalten.
Zitat
Lopi2000
Zitat
B-V 3313
Genau die meinte ich, danke für die Info.

Mal rein hypothetisch:
Durfte denn die DR/DB einfach so das Muster verwenden? Zwar war es für die BR 480 entworfen worden, aber der Vertrag wurde ja mit der BVG und nicht mit der DR/DB geschlossen...

Da die Verträge weder öffentlich noch derzeit überhaupt aufzufinden sind, werden wir das hier vermutlich nicht klären können. In Verträgen kann grundsätzlich alles vereinbart werden, was nichts rechtswidrig ist. Insofern hätte auch vereinbart werden können, dass die BVG vollständige Nutzungsrecht für das Muster hat, die jeden Einsatzzweck umfassen.

Ebenso hätte vereinbart werden können, dass die Nutzungsrechte nur an die BVG vergeben werden und ein Weiterverkauf nicht zulässig ist. Da nicht unbedingt absehbar war, dass ein Verkauf der Züge auch nur denkbar ist, hätte sich die BVG vielleicht sogar darauf eingelassen. Selbst wenn man eine exklusive Nutzung durch die BVG vereinbart hat/hätte, wären dann vermutlich noch Verhandlungen oder juristische Klärungen erforderlich gewesen, ob die vollständige Übergabe des gesamten S-Bahn-Netzes davon betroffen wäre.

Nur war die Übergabe der S-Bahn an die DR/DB zur Jahreswende 1993/94 aber keine freie (unternehmerische) Entscheidung oder Handlung der BVG, sondern nach Einigungsvertrag (=Völker- und Verfassungsrecht) zwingend durch höherrangiges Recht vorgegeben. Die DB bzw. seit 1995 die S-Bahn Berlin GmbH ist hier also automatisch (Teil-)Rechtsnachfolger der BVG in allen Fragen des S-Bahn-Betriebs geworden. Da müsste ähnlich einer Unternehmensübernahme zu den Sitzbezügen kein gesondertes Rechtsgeschäft getätigt werden.

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Tramy1
[]

Sorry, die Justiz ist nicht so gerecht, wie im Grundgesetz verankert.
Dafür gibt es genügend bewiesende Entscheidungen, wo ersichtlich ist, das Gesetze gebrochen werden von Richtern und Richterinnen.
Das lasse ich mal so stehen, sonst wird es völlig OT.

Recht entsteht durch Rechtsprechung. Welche Instanz steht denn darüber und "beweist" ein anderes Recht?

Das lasse ich nicht so stehen, sonst wird es völlig gaga.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Lopi2000
Zitat
Tramy1
Sorry, die Justiz ist nicht so gerecht, wie im Grundgesetz verankert.

Im Grundgesetz ist auch nicht verankert, dass die Justiz gerecht zu sein hat. Sie ist für die Rechtsprechung zuständig und kann und soll nur prüfen, ob die Gesetze eingehalten wurden. Diese können an sich schon ungerecht sein, aber sind trotzdem einzuhalten.

Anders geht es auch kaum, da "gerecht" eben eine äußerst subjektive Kategorie ist, bei der tatsächlich jeder Mensch - geprägt durch Erziehung, Ausbildung und Lebenserfahrung - höchst individuell urteilt. Der hier klagende Designer etwa definiert "gerecht" im konkreten Fall ganz anders als die Prozessbevollmächtigten der BVG...

Allerdings: Unter sehr engen Voraussetzungen kann die Justiz - in Person von EuGH und BVerfG - sehr wohl auch Teile geltender Gesetze außer Kraft setzen oder den Gesetzgeber zum Erlass neuer Gesetze zwingen, aber eben nicht wegen "gefällt mir nicht", sondern nur bei Widersprüchen zu höherrangigem Verfassungs- oder Völkerrecht, zu dem auch EU-Recht zählt. Das darf die Justiz übrigens auch nicht von sich aus, sondern nur, wenn jemand explizit darauf klagt.

Viele Grüße
Arnd



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 08.01.2022 00:01 von Arnd Hellinger.
Zitat
B-V 3313
Zitat
GraphXBerlin
Das war ganz sicherlich nicht der Grund für die Spiegel.

Zitat von der Traditionsbusseite zu Wagen 2329 (DE 72):
"Der Bus erhielt im Herbst 1972 nachträglich zwei Fahrscheinentwerter und wurde damals überwiegend auf der Linie 28 eingesetzt, wo diese neuartige Form der Fahrkartenentwertung getestet worden war. Da die Vandalismusschäden ab Mitte der siebziger Jahre zunahmen, versah man den Bus 1981/82 mit einer Spiegelkonstruktion zum Oberdeck, um diesen Bereich besser zu beobachten."
War aber nicht der Hauptgrund. Stichwort: Auslastung im Oberdeck. Aufschlitzen von Sitzpolstern und (in den 1980er Jahren) beschmieren mit Edding lässt sich per Spiegel nicht sehen bzw. beobachten (während der Fahrt)
Gerade bei der SD-Baureihe waren die Spiegel nicht Grund um Vandalismus zu beoachten.
Falls Du jetzt mit dem Leuchttableau der besetzten Sitze im DE beim Fahrer kommst: Diese waren ungenau da die Kontakte verschleißanfällig waren.
Zitat
Lopi2000
Zitat
B-V 3313
Genau die meinte ich, danke für die Info.

Mal rein hypothetisch:
Durfte denn die DR/DB einfach so das Muster verwenden? Zwar war es für die BR 480 entworfen worden, aber der Vertrag wurde ja mit der BVG und nicht mit der DR/DB geschlossen...

Da die Verträge weder öffentlich noch derzeit überhaupt aufzufinden sind, werden wir das hier vermutlich nicht klären können. In Verträgen kann grundsätzlich alles vereinbart werden, was nichts rechtswidrig ist. Insofern hätte auch vereinbart werden können, dass die BVG vollständige Nutzungsrecht für das Muster hat, die jeden Einsatzzweck umfassen.

Ebenso hätte vereinbart werden können, dass die Nutzungsrechte nur an die BVG vergeben werden und ein Weiterverkauf nicht zulässig ist. Da nicht unbedingt absehbar war, dass ein Verkauf der Züge auch nur denkbar ist, hätte sich die BVG vielleicht sogar darauf eingelassen. Selbst wenn man eine exklusive Nutzung durch die BVG vereinbart hat/hätte, wären dann vermutlich noch Verhandlungen oder juristische Klärungen erforderlich gewesen, ob die vollständige Übergabe des gesamten S-Bahn-Netzes davon betroffen wäre.

Zitat
Tramy1
Sorry, die Justiz ist nicht so gerecht, wie im Grundgesetz verankert.

Im Grundgesetz ist auch nicht verankert, dass die Justiz gerecht zu sein hat. Sie ist für die Rechtsprechung zuständig und kann und soll nur prüfen, ob die Gesetze eingehalten wurden. Diese können an sich schon ungerecht sein, aber sind trotzdem einzuhalten.

Doch, ist verankert. Laut Grundgesetz, sind alle vor Gericht gleich.
Doch ist dem nicht so.
Wurde oft bewiesen.
Noch fragen?
Hoffe nicht, sonst wird es echt OT, mit zig Beweisen an Urteilen, wo es vorteile gibt für gewisse...
Punkt.

GLG.................Tramy1
Zitat
Nemo
Zitat
T6Jagdpilot


Es stimmt, auch im BVG Intranet ist die Suchmeldung veröffentlicht...

T6JP

Ist das ein Scherz?

Nein,bitterer Ernst.
Im Hause ist aber im Archiv keine gesteigerte Betriebsamkeit, warscheinlich sucht man jetzt die Keller der Potsdamer Str. durch;-)

T6JP
Zitat
GraphXBerlin
War aber nicht der Hauptgrund. Stichwort: Auslastung im Oberdeck.

Dann beweise das mal stichhaltig.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
Tramy1
Doch, ist verankert. Laut Grundgesetz, sind alle vor Gericht gleich.

Und das alle gleich sind hat jetzt was mit Gerechtigkeit zu tun? Nichts, aber auch gar nichts!

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
T6Jagdpilot
Zitat
Nemo
Zitat
T6Jagdpilot


Es stimmt, auch im BVG Intranet ist die Suchmeldung veröffentlicht...

T6JP

Ist das ein Scherz?

Nein,bitterer Ernst.
Im Hause ist aber im Archiv keine gesteigerte Betriebsamkeit, warscheinlich sucht man jetzt die Keller der Potsdamer Str. durch;-)

T6JP

Zu dem Vertrag, auf was beruft sich den eigentlich der Kläger? Hat er sein Exemplar des Vertrages und ggf. das Patent o. Ä. zur verfügung oder arbeitet er nur mit mündlichen Aussagen?
Zitat
Theo333
Zu dem Vertrag, auf was beruft sich den eigentlich der Kläger? Hat er sein Exemplar des Vertrages und ggf. das Patent o. Ä. zur verfügung oder arbeitet er nur mit mündlichen Aussagen?

Das ist ja sicherlich das Problem.
Zunächst wäre zu klären, ob überhaupt vertragliche Beziehungen zwischen dem Industriedesigner und der BVG bestanden. Üblicherweise kauft der Verkehrsbetrieb die Fahrzeuge über Entwicklungsauftrag und Lieferverträge bei der Industrie, hier der Waggonunion. Der Finalproduzent beauftragt daraufhin seine eigenen Konstrukteure und darüber hinaus Externe. Ob zwischen Auftraggeber und Subunternehmer überhaupt ein Vertragsverhältnis zustande kommt?
Ob die Waggonunion die Rechte für den Einsatz des Bezugsstoffs in weiteren Erzeugnissen wie F90, F92, A3L92 erworben hat, müsste man ggf. die Rechtsnachfolger (ADtranz, Bombardier, Alstom) fragen. Allerdings dürfte dort infolge Verjährung nichts mehr zu holen sein.

Die Verwendung der Bezüge für andere Zwecke als S- und U-Bahnsitze durch die BVG begann zu einem Zeitpunkt, als man mutmaßlich vom Auslaufen des Gebrauchsmusterschutzes ausging. Ob entsprechende Patente oder Gebrauchsmusterschutz beantragt und erteilt waren, müsste man prüfen.

Urheberschutz ist natürlich eine weitaus mächtigere Keule, die Prof. Lindingers Anwälte schwingen. Hier liegt meines Wissens die Beweisführung beim Beklagten, über Rechte zu verfügen und nicht beim Kläger.

so long

Mario
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