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Verkehrslösung Schöneweide (nicht Bahnhof) - Bauzeitraum ab Januar 2022
geschrieben von krickstadt 
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ECG7C
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der weiße bim
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krickstadt
Da das nun nicht passiert ist, nehme ich an, dass "der weiße bim" "diesen Aushang" nicht "falsch gelesen" hat. ;-)

Auf jeden Fall ist es fahrgastfreundlich, den Busfahrgästen die längeren Wege von und zum Bahnhof erst dann zuzumuten, wenn es tatsächlich nötig ist.

Beschwerden sind an die VLB zu richten. Das Thema der Dienstpläne, Fahrzeiten usw. ist hier im Form schon mehrmals angesprochen worden. Wenn so eine Maßnahme erstmal organisiert wurde und dann fehlt seites der VLB die Genehmigung dann ist das alles nicht mehr rückgängig zu machen. Wenn sich ein Fahrgast seitens der BVG unfreundlich behandelt fühlt aufgrund längerer Fußwege usw. dann ist zwar sehr bedauerlich aber dann ist hier der falsche Ansprechpartner die BVG und der richtige Ansprechpartner die VLB.

Sicher nicht!

Als Fahrgast der BVG wende ich mich mit Unzulänglichkeiten exakt an die BVG und an niemand anderen! Das ist mir als Kunde/Fahrgast schnurzpiepegal, wie die Anstalt ihre Prozesse und Prozessbeteiligte im Griff hat (oder oftmals eben nicht). Wenn Deine Amazon-Bestellung wochenlang nicht eintrifft, ist es Dir ja auch egal, ob irgendwo in der Kette gerade das Klopapier alle ist und irgendwer deswegen nicht arbeiten kann.
Zitat
andre_de
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ECG7C
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der weiße bim
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krickstadt
Da das nun nicht passiert ist, nehme ich an, dass "der weiße bim" "diesen Aushang" nicht "falsch gelesen" hat. ;-)

Auf jeden Fall ist es fahrgastfreundlich, den Busfahrgästen die längeren Wege von und zum Bahnhof erst dann zuzumuten, wenn es tatsächlich nötig ist.

Beschwerden sind an die VLB zu richten. Das Thema der Dienstpläne, Fahrzeiten usw. ist hier im Form schon mehrmals angesprochen worden. Wenn so eine Maßnahme erstmal organisiert wurde und dann fehlt seites der VLB die Genehmigung dann ist das alles nicht mehr rückgängig zu machen. Wenn sich ein Fahrgast seitens der BVG unfreundlich behandelt fühlt aufgrund längerer Fußwege usw. dann ist zwar sehr bedauerlich aber dann ist hier der falsche Ansprechpartner die BVG und der richtige Ansprechpartner die VLB.

Sicher nicht!

Als Fahrgast der BVG wende ich mich mit Unzulänglichkeiten exakt an die BVG und an niemand anderen! Das ist mir als Kunde/Fahrgast schnurzpiepegal, wie die Anstalt ihre Prozesse und Prozessbeteiligte im Griff hat (oder oftmals eben nicht). Wenn Deine Amazon-Bestellung wochenlang nicht eintrifft, ist es Dir ja auch egal, ob irgendwo in der Kette gerade das Klopapier alle ist und irgendwer deswegen nicht arbeiten kann.

Für den Fahrgast ist ja gar keine Änderung eingetreten. Durch den nicht erfolgten Baubeginn in der Schleife fahren die Busse wie gewohnt und es gibt die längeren Wege erst später. Warum soll sich jemand beschweren?
Etwa, weil die angekündigten Ersatzhaltestellen weit weg vom S-Bahnhof noch nicht benutzt werden? Weil man eine S-Bahn eher fahren kann, wenn man den nach Fahrinfo empfohlenen Bus nimmt?
Es mag ja Leute geben, die eine für später angekündigte Versandhandel-Lieferung nicht annehmen, wenn sie zu früh kommt. Aber gut möglich, wer sich unbedingt über seinen Dienstleister ärgern oder beschweren will, wird irgendwas finden. Ob so eine Lebenseinstellung aber glücklich macht?
Grund zur Beschwerde haben nur die Busfahrer, weil sie mehr Kilometer fahren müssen und noch länger in der Schleife Südostallee statt in den geplanten Nebenstraßen die Haltezeit verbringen müssen.

so long

Mario
Zitat
der weiße bim
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andre_de
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ECG7C
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der weiße bim
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krickstadt
Da das nun nicht passiert ist, nehme ich an, dass "der weiße bim" "diesen Aushang" nicht "falsch gelesen" hat. ;-)

Auf jeden Fall ist es fahrgastfreundlich, den Busfahrgästen die längeren Wege von und zum Bahnhof erst dann zuzumuten, wenn es tatsächlich nötig ist.

Beschwerden sind an die VLB zu richten. Das Thema der Dienstpläne, Fahrzeiten usw. ist hier im Form schon mehrmals angesprochen worden. Wenn so eine Maßnahme erstmal organisiert wurde und dann fehlt seites der VLB die Genehmigung dann ist das alles nicht mehr rückgängig zu machen. Wenn sich ein Fahrgast seitens der BVG unfreundlich behandelt fühlt aufgrund längerer Fußwege usw. dann ist zwar sehr bedauerlich aber dann ist hier der falsche Ansprechpartner die BVG und der richtige Ansprechpartner die VLB.

Sicher nicht!

Als Fahrgast der BVG wende ich mich mit Unzulänglichkeiten exakt an die BVG und an niemand anderen! Das ist mir als Kunde/Fahrgast schnurzpiepegal, wie die Anstalt ihre Prozesse und Prozessbeteiligte im Griff hat (oder oftmals eben nicht). Wenn Deine Amazon-Bestellung wochenlang nicht eintrifft, ist es Dir ja auch egal, ob irgendwo in der Kette gerade das Klopapier alle ist und irgendwer deswegen nicht arbeiten kann.

Für den Fahrgast ist ja gar keine Änderung eingetreten. Durch den nicht erfolgten Baubeginn in der Schleife fahren die Busse wie gewohnt und es gibt die längeren Wege erst später. Warum soll sich jemand beschweren?
Etwa, weil die angekündigten Ersatzhaltestellen weit weg vom S-Bahnhof noch nicht benutzt werden? Weil man eine S-Bahn eher fahren kann, wenn man den nach Fahrinfo empfohlenen Bus nimmt?
Es mag ja Leute geben, die eine für später angekündigte Versandhandel-Lieferung nicht annehmen, wenn sie zu früh kommt. Aber gut möglich, wer sich unbedingt über seinen Dienstleister ärgern oder beschweren will, wird irgendwas finden. Ob so eine Lebenseinstellung aber glücklich macht?
Grund zur Beschwerde haben nur die Busfahrer, weil sie mehr Kilometer fahren müssen und noch länger in der Schleife Südostallee statt in den geplanten Nebenstraßen die Haltezeit verbringen müssen.

Bin ich bei Dir. Mein Beitrag bezog sich auf die abstrakten Ausführungen von ECG7C (ich habe diese oben unterstrichen), die bereits nicht zur konkreten Situation hier passten.

Viele Grüße
André
Zitat

"der weiße bim" am 29.3.2022 um 17.39 Uhr:

Auf jeden Fall ist es fahrgastfreundlich, den Busfahrgästen die längeren Wege von und zum Bahnhof erst dann zuzumuten, wenn es tatsächlich nötig ist.

Da stimme ich Dir zu, da ich so noch einen Monat länger den Umweg über Schöneweide nutzen kann (bevor der längere Fußweg zur Straßenbahnhaltestelle die Fahrzeitbilanz endgültig ruiniert). Wenn ich mir aber das Navi für April anschaue (siehe hier) und dort auf Seite 44 oben (PDF-Dateiseite 23) die Ankündigung für den 28.3.2022 für die nun verschobene Aktion sehe, könnte ich mir vorstellen, dass das einige Fahrgäste ziemlich ratlos zurücklässt.

Gruß, Thomas

--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de
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andre_de
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der weiße bim
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andre_de
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der weiße bim
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krickstadt
Da das nun nicht passiert ist, nehme ich an, dass "der weiße bim" "diesen Aushang" nicht "falsch gelesen" hat. ;-)

Auf jeden Fall ist es fahrgastfreundlich, den Busfahrgästen die längeren Wege von und zum Bahnhof erst dann zuzumuten, wenn es tatsächlich nötig ist.

Beschwerden sind an die VLB zu richten. Das Thema der Dienstpläne, Fahrzeiten usw. ist hier im Form schon mehrmals angesprochen worden. Wenn so eine Maßnahme erstmal organisiert wurde und dann fehlt seites der VLB die Genehmigung dann ist das alles nicht mehr rückgängig zu machen. Wenn sich ein Fahrgast seitens der BVG unfreundlich behandelt fühlt aufgrund längerer Fußwege usw. dann ist zwar sehr bedauerlich aber dann ist hier der falsche Ansprechpartner die BVG und der richtige Ansprechpartner die VLB.

Sicher nicht!

Als Fahrgast der BVG wende ich mich mit Unzulänglichkeiten exakt an die BVG und an niemand anderen! Das ist mir als Kunde/Fahrgast schnurzpiepegal, wie die Anstalt ihre Prozesse und Prozessbeteiligte im Griff hat (oder oftmals eben nicht). Wenn Deine Amazon-Bestellung wochenlang nicht eintrifft, ist es Dir ja auch egal, ob irgendwo in der Kette gerade das Klopapier alle ist und irgendwer deswegen nicht arbeiten kann.

Für den Fahrgast ist ja gar keine Änderung eingetreten. Durch den nicht erfolgten Baubeginn in der Schleife fahren die Busse wie gewohnt und es gibt die längeren Wege erst später. Warum soll sich jemand beschweren?
Etwa, weil die angekündigten Ersatzhaltestellen weit weg vom S-Bahnhof noch nicht benutzt werden? Weil man eine S-Bahn eher fahren kann, wenn man den nach Fahrinfo empfohlenen Bus nimmt?
Es mag ja Leute geben, die eine für später angekündigte Versandhandel-Lieferung nicht annehmen, wenn sie zu früh kommt. Aber gut möglich, wer sich unbedingt über seinen Dienstleister ärgern oder beschweren will, wird irgendwas finden. Ob so eine Lebenseinstellung aber glücklich macht?
Grund zur Beschwerde haben nur die Busfahrer, weil sie mehr Kilometer fahren müssen und noch länger in der Schleife Südostallee statt in den geplanten Nebenstraßen die Haltezeit verbringen müssen.

Bin ich bei Dir. Mein Beitrag bezog sich auf die abstrakten Ausführungen von ECG7C (ich habe diese oben unterstrichen), die bereits nicht zur konkreten Situation hier passten.

Ihr habt ja Recht... :-)

Mein Problem bzw. Kritikpunkt war aber eher, dass dadurch jetzt das ganze Bauvorhaben gleich zu Beginn schon wieder erheblich in Verzug gerät, was ich eben ärgerlich finde und wofür - träfe die Begründung auf dem vom weißen bim zitierten Aushang zu - schon klar die VLB verantwortlich wäre. Der VLB wiederum dürften die zu erlassenden Anordnungen nämlich mindestens implizit seit Erlass des PFB bekannt sein.

Das Ganze hat aber nichts mit der Tatsache zu tun, dass für Fahrgäste natürlich primär die BVG als Ansprechpartner in dieser Sache zu fungieren hat.

Man könnte meinem Ärger jetzt natürlich entgegenhalten, so lange DB Netz mit ihrem "Tram-Tunnel" nicht aus dem Quark käme, sei es für die Nutzbarkeit der Verkehrslösung ohnehin irrelevant, ob die BVG mit ihrem Part nun vier Wochen früher oder später beginnen könne. Dieser Argumentation vermag ich jedoch nur sehr begrenzt zu folgen...

Viele Grüße
Arnd
Zur Info wegen fehlender Aborte: [www.bahninfo-forum.de]

Viele Grüße
Arnd
Weiß jemand warum hier ein einbetoniertes Schild mit dieser für die BVG untypischen Form verbaut wurde?

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.


Zitat
Logital
Weiß jemand warum hier ein einbetoniertes Schild mit dieser für die BVG untypischen Form verbaut wurde?

Weil dessen Aufstellung evtl. nicht von der BVG veranlasst wurde, sondern unmittelbar von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Das ist doch ein typisch "unternehmensneutrales" Haltestellenschild.

Viele Grüße
Arnd
Die BVG hat ja auch nicht endlos Haltestellen rumliegen. Es gab auch vor einiger Zeit in Spitzenzeiten was Bau angeht solche... als Ersatzhaltestellen.
Zitat
Nahverkehrsplan
Die BVG hat ja auch nicht endlos Haltestellen rumliegen. Es gab auch vor einiger Zeit in Spitzenzeiten was Bau angeht solche... als Ersatzhaltestellen.

Die Ersatzhaltestellen aber hat die BVG doch ebenfalls bereits platziert. Wofür also hängt sogar gleich zweifach das Zeichen 224? Möglicherweise bahnseitige SEV-Haltestellen?


Zitat
Christian Linow
Wofür also hängt sogar gleich zweifach das Zeichen 224? Möglicherweise bahnseitige SEV-Haltestellen?

[lh3.googleusercontent.com]

Die zwei festen Ⓗ-Schilder könnten den Zweck haben, den Parkverbotsbereich zu erweitern. Ein Schild bewirkt ja auf 30 Metern Parkverbot (je 15 Meter vor und hinter dem Schild). Wenn die beiden Schilder nun selbst 30 Meter auseinanderstehen, darf auf 60 Metern nicht geparkt werden, sodass Busse mehr Rangierfreiheit haben.

Würde das Parkverbot mit klassischen rot/blaue Verkehrszeichen erreichen wollen, bräuchte man insgesamt 3 Schilder: eins am Anfang, eins am Ende und das Ⓗ selbst, da die Haltestelle ja trotzdem gekennzeichnet werden muss.
Zitat
Jumbo
Würde das Parkverbot mit klassischen rot/blaue Verkehrszeichen erreichen wollen, bräuchte man insgesamt 3 Schilder: eins am Anfang, eins am Ende und das Ⓗ selbst, da die Haltestelle ja trotzdem gekennzeichnet werden muss.

Das eingeschränkte Haltverbot kann/darf/soll vor allem nicht doppelt angeordnet werden. Oft endet deshalb der entsprechend ausgewiesene Bereich vor Haltestellen und beginnt dahinter wieder. Das motiviert dann StVO-Laien zum Parken im Haltestellenbereich.
Zitat
samm
Zitat
Jumbo
Würde das Parkverbot mit klassischen rot/blaue Verkehrszeichen erreichen wollen, bräuchte man insgesamt 3 Schilder: eins am Anfang, eins am Ende und das Ⓗ selbst, da die Haltestelle ja trotzdem gekennzeichnet werden muss.

Das eingeschränkte Haltverbot kann/darf/soll vor allem nicht doppelt angeordnet werden. Oft endet deshalb der entsprechend ausgewiesene Bereich vor Haltestellen und beginnt dahinter wieder. Das motiviert dann StVO-Laien zum Parken im Haltestellenbereich.

An dieser Stelle besteht ein Bussonderfahrstreifen, auf dem laut StVO Halten und Parken gleichermaßen (auch mit dem gleichen Bußgeld [www.bussgeld-info.de]) verboten sind.

so long

Mario
Zitat : " In Anlage 2 Abschnitt 4 Nummer 14 StVO heißt es dazu: Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 15 m vor und hinter dem Zeichen nicht parken. “ Demzufolge herrscht generell ein Parkverbot direkt an Bushaltestellen und Sie handeln sich Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog ein, wenn Sie Ihr Fahrzeug dort abstellen. Zitatende

Unzulässig an der Bushaltestelle gehalten 55 €
... mit Behinderung 70 €
... mit Gefährdung 80 €


Zudem ist es ein Regelfall des umsetzens, wobei hier die BVG selbstständig handeln darf, aber es einer Information zur Polizei bedarf.
Für die Busspur gilt gleiches ( Uberfahrer ist das natürlich egal )

Im übrigen wird das mit der schildertechnischen Gestaltung des Halt(e)verbot so nicht immer ausgeführt wird.
Eine Doppelbeschilderung ist hier weder zulässig noch sinnvoll.
Sollte vor der Haltestelle das Zeichen 283 ( mit Richtungspfeil ) in Richtung Haltestelle ausgeführt sein, gilt dahinter weiterhin Z. 283 bis zum zweiten Schild mit Richtungspfeil in entgegengesetzter Richtung !

Wobei es in manchen Städten durchaus vorkommt, dass Zeichen 283 NURSODA stehen, ohne Richtungspfeil. Das wäre dann ein Fall für den nächsten Verkehrsrichter.

m.f.G.
Liegen denn inzwischen die ominösen "straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen" vor, so dass kommende Woche endlich einmal mit den Bauarbeiten begonnen werden kann...?

Viele Grüße
Arnd
Zitat

Arnd Hellinger am 19.4.2022 um 22.28 Uhr:

Liegen denn inzwischen die ominösen "straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen" vor, sodass kommende Woche endlich einmal mit den Bauarbeiten begonnen werden kann?

Wenn man den Zeitraum zugrunde legt, der beim letzten "Versuch" zwischen dem Aufstellen der entsprechenden "Verkehrstafeln" (18.3.) und dem damit angekündigten Beginn der Änderungen in der Verkehrsführung (28.3. => 10 Tage) gebraucht wurde, hätten laut Vermutung (?) vom "weißen bim" über den Beginn des "nächsten Versuchs" (26.4.) schon spätestens am vergangenen Sonnabend (16.4.) wieder Verkehrstafeln aufgestellt werden müssen. Das ist nicht geschehen (Stand gestern Morgen).

Ansonsten werden - so, wie ich in der Vergangenheit die Veröffentlichungsstrategien der BVG kennengelernt habe - vermutlich keine aktuellen Termine bekanntgegeben. Dafür wurden "nur" weitere provisorische Lichtsignalanlagen rund um den ehemaligen Sternplatz aufgestellt.

Running Gag: Die provisorische Lichtsignalanlage am S-Bahnhof Adlershof wurde bis gestern Abend ebenfalls noch nicht ausgetauscht ... können die Behörden oder die beauftragten Firmen so etwas einfach vergessen (lassen)?

Gruß, Thomas

--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 20.04.2022 05:25 von krickstadt.
Zitat
Bahnstern -2-
Zitat : " In Anlage 2 Abschnitt 4 Nummer 14 StVO heißt es dazu: Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 15 m vor und hinter dem Zeichen nicht parken. “ Demzufolge herrscht generell ein Parkverbot direkt an Bushaltestellen und Sie handeln sich Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog ein, wenn Sie Ihr Fahrzeug dort abstellen. Zitatende

Unzulässig an der Bushaltestelle gehalten 55 €
... mit Behinderung 70 €
... mit Gefährdung 80 €


Zudem ist es ein Regelfall des umsetzens, wobei hier die BVG selbstständig handeln darf, aber es einer Information zur Polizei bedarf.
Für die Busspur gilt gleiches ( Uberfahrer ist das natürlich egal )

Im übrigen wird das mit der schildertechnischen Gestaltung des Halt(e)verbot so nicht immer ausgeführt wird.
Eine Doppelbeschilderung ist hier weder zulässig noch sinnvoll.
Sollte vor der Haltestelle das Zeichen 283 ( mit Richtungspfeil ) in Richtung Haltestelle ausgeführt sein, gilt dahinter weiterhin Z. 283 bis zum zweiten Schild mit Richtungspfeil in entgegengesetzter Richtung !

Wobei es in manchen Städten durchaus vorkommt, dass Zeichen 283 NURSODA stehen, ohne Richtungspfeil. Das wäre dann ein Fall für den nächsten Verkehrsrichter.


Du schmeißt in Deinem Beitrag mehrfach die Begriffe Parkverbot und Halteverbot durcheinander. Zeichen 283 ist Halteverbot. Das H-Schild verbietet dagegen lediglich das Parken im 15-Meter-Bereich, d.h. es darf dann in der Haltestelle tatsächlich kurz gehalten werden. Aus diesem Grund weist die BVG an manchen Haltestellen zusätzlich ein absolutes Halteverbot (Zeichen 283) aus, was eben KEINE Doppelbeschilderung darstellt.
Kann mich nicht erinnern das in früheren Zeiten an solche Details gedacht wurde.


Ab den 25.04.2022 - man möchte nur noch kotzen!

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
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B-V 3313
Ab den 25.04.2022 - man möchte nur noch kotzen!

Möchtest Du uns den Grund Deiner endogastralen Irritation mitteilen...?

Viele Grüße
Arnd
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