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DerMichael
Ich denke auch, dass die DB sehr wohl die Möglichkeit gehabt hätte. Aber seit Mehdorn gibt es ja die Ansage, alles betrieblich nicht notwendige zu entfernen und Anlagen nur unter betriebswirtschaftlich notwendigen Prämissen für den projektierten Zielausbau zu entwerfen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine Vorgabe aus der Politik gab, dass nicht weitsichtig gedacht werden durfte. Es war meiner Meinung nach eine bewusste unternehmerische Entscheidung.
Aber belegen kann ich das natürlich nicht.
Bei Stuttgart 21 hat man auch alle möglichen Ausbauoptionen eingeplant. Vermutlich auch nur wegen des starken Protests aus der Bevölkerung.
Es wäre also gegangen, hätte man es denn gewollt.
Aber Arndt hat da sicher andere Informationen, warum der DB damals die Hände gebunden waren und die DB nicht durfte, wie sie wollte.
Ich hatte heute ein Gespräch mit dem Leiter Infrastrukturentwicklung (I.NB-O-V 1) von DB-Netz über das Thema und es ist ist tatsächlich so:
Die Bahn hatte vor dem Ausbau der S2 vor, die Bahn auf 4 Gleise zu erweitern. Allerdings wurde die Sache vom Bund bezahlt und der wollte wissen, ob der viergleisige Ausbau nötig ist, oder ein S-Bahn-Gleis reicht. Daraufhin wurde beim Senat und bei der Brandenburgischen Landesregierung nachgefragt, ob perspektivisch ein 10-Minutentakt bestellt werden kann. Der VBB erstellt daraufhin eine Kapazitätsuntersuchung, wie viele Züge in nächster Zukunft nötig sind, um die Menschen zu befördern und es stellte sich heraus, dass ein 20-Minutentakt ausreicht und daher wurde auf die Bestellung des 10-Minutentakts im Vorfeld des Ausbaus verzichtet. Daraufhin beschied der Bund, dass kein Geld für ein weiteres S-Bahngleis zur Verfügung gestellt wird und die Bahn hat kein eigenes Geld, um eine Vorleistung zu finanzieren. Die Rechnungshöfe untersuchen tatsächlich, ob man die Bauten nicht "zufälligerweise" zu breit gebaut hat.
Also ist es tatsächlich so: wenn Berlin oder Brandenburg nichts bestellt, gibt der Bund die Vorgabe, dass minimal gebaut werden muss.
Ändern könnte sich erst etwas, wenn, wie in der Schweiz für Bahn 2000, ein langfristiges, durchfinanziertes Konzept erstellt wird, was dann auch von der Bevölkerung über einen Volksentscheid beschlossen wird. Unabhängig von Legislaturperioden oder politischen Vorlieben.
Auch i2030 wird nur funktionieren, wenn der Bund bereit ist, die Projekte zu bezahlen. Alleine sind die Länder dazu nicht in der Lage.
Die löblichen Ausnahmen, wie 2. Gleis zwischen Angermünde und Stettin, Siemensbahn oder S-Bahn nach Rangsdorf kommen nur deshalb zu stande, weil die Landesfürsten sich dafür eingesetzt haben und das auch finanzieren. Wenn, wie oben bei der S2, die Länder nicht bereit sind, die Zusatzkosten zu übernehmen, gibt es nur das Minimum.
Von daher wird auch die Nordbahn erst dann kommen, wenn keine zusätzlichen Züge mehr auf die Stettiner Bahn passen. Es ist ein rein kapazitives Problem, was auch damit zusammenhängt, dass man "nur aus Spaß" den Leuten an der Nordbahn den Lärm nicht zumuten darf.
Von daher wurde mir auch gesagt, dass die Lärmschutzmaßnahmen in Lichtenrade nicht durch die ICEs oder S-Bahnen begründet sind, sondern mit 24/7 Güterverkehr, der dann über die Strecke fahren wird, was dann auch auf die Nordbahn zutreffen würde.
Von daher: Entschuldigung an Arndt: du hattest Recht. Der Bahn sind da komplett die Hände gebunden.
1 mal bearbeitet. Zuletzt am 22.06.2022 18:26 von DerMichael.