Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert
Neuer Straßenbahnbetriebshof Adlershof
geschrieben von merlinbt01 
Moin,

am Freitag wurde eine parlamentarische Anfrage nebst Antworten zu Betriebswohnungen der BVG veröffentlicht. Darin heißt es neben vielem Anderen:

Zitat

Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (Die Linke) vom 29.4.2024 und Antwort vom 13.5.2024: Betriebswohnungen der BVG (II)

[...]

1. Welche neuen Betriebshöfe werden aktuell seitens der BVG geplant? Bitte Darlegung des Planungsstatus und des Realisierungszeitraums.

Antwort zu 1.: [...] Zu dem Vorhaben des Neubaus des Straßenbahnbetriebshofs in Adlershof erfolgte im Februar 2024 die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. In Tegel und Heinersdorf sind zwei weitere Straßenbahnbetriebshöfe geplant.

[...]

Ich bin etwas von der Angabe "Februar 2024" verwirrt, da ich, so weit ich mich erinnere, keine solche Öffentlichkeitsbeteiligung im Februar 2024 mitbekommen habe. Hat das jemand von Euch mitbekommen und ist die oben erwähnte Erörterung eventuell die Reaktion auf diese Öffentlichkeitsbeteiligung?

Danke und viele Grüße, Thomas

--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 26.05.2024 13:56 von krickstadt.
Zitat
krickstadt
Ich bin etwas von der Angabe "Februar 2024" verwirrt, da ich, so weit ich mich erinnere, keine solche Öffentlichkeitsbeteiligung im Februar 2024 mitbekommen habe. Hat das jemand von Euch mitbekommen und ist die oben erwähnte Erörterung eventuell die Reaktion auf diese Öffentlichkeitsbeteiligung?

Ich habe in meinen Notizen die öffentliche Auslegung der Planunterlagen mit dem Datum 14.04.2022 vermerkt und dann erst wieder einen Erörterungstermin am/ab 23.05.2024, der am 10.05.2024 bekannt gemacht wurde.
Für Februar 2024 finde ich nichts, aber das muss nichts heißen – alles bekomme ich auch nicht mit.
Ich verstehe sowieso nicht, warum bei dem Projekt großartig die Öffentlichkeit eingebunden werden muß. Das Areal befindet sich quasi im Niemandsland. Es wohnt dort weit und breit niemand, es ist auch kein Naherholungsgebiet und ansässige Zauneidechsen wurden auch schon umgesiedelt. Wer könnte also ernsthafte Bedenken äußern?


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
Alter Köpenicker
Ich verstehe sowieso nicht, warum bei dem Projekt großartig die Öffentlichkeit eingebunden werden muß. Das Areal befindet sich quasi im Niemandsland. Es wohnt dort weit und breit niemand, es ist auch kein Naherholungsgebiet und ansässige Zauneidechsen wurden auch schon umgesiedelt. Wer könnte also ernsthafte Bedenken äußern?

Due Planfeststellung dient halt zur rechtssicheren Einbindung aller Beteiligten. Wenn man ein vereinfachtes Verfahren durchführt (z.B. Plangenehmigung), kann es durchaus sein, dass man jemanden "vergisst" und irgendjemand danach hinter der Hecke hervorspringt: "ich wurde aber nicht gefragt" und evtl. erfolgreich dagegen klagt.
Zitat
Latschenkiefer
Due Planfeststellung dient halt zur rechtssicheren Einbindung aller Beteiligten. Wenn man ein vereinfachtes Verfahren durchführt (z.B. Plangenehmigung), kann es durchaus sein, dass man jemanden "vergisst" und irgendjemand danach hinter der Hecke hervorspringt: "ich wurde aber nicht gefragt" und evtl. erfolgreich dagegen klagt.

Aber wer sollen denn diese Beteiligten sein? Da ist doch keiner.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat

"Jumbo" am 26.5.2024 um 9.21 Uhr:

[...] Für Februar 2024 finde ich nichts [...]

Ich habe heute morgen nach meiner Frage das Dokument "UL01_Erlaeuterungsbericht_blau.pdf" der am 5.3.2024 veröffentlichten Dokumente etwas intensiver "quergelesen", in dem alle Öffentlichkeitstermine aufgelistet sind (im Abschnitt "1.6 Durchgeführte frühzeitige Bürgerbeteiligung (nur zur Information)" ab Seite 16), und auch dort wird kein Termin im Februar 2024 genannt (die Öffentlichkeitsveranstaltung am 30.1.2020, bei dem einige Teilnehmer dieses Forums dabei waren, aber schon).

Im Dokument werden auch diverse Änderungen seit der ersten Veröffentlichung am 26.4.2022 (in blau) beschrieben, z. Bsp. dass in der Zwischenzeit zwei kleinere Grundstücke von Vodafone und dem Europa-Center - dem in Adlershof, nicht dem am Tauentzien ansässigen - gekauft worden sind, mit denen die Zufahrt an der Gleisschleife Adlershof erst möglich wurde. Einige Einwände betrafen die Erreichbarkeit des Betriebshofs mittels öffentlicher Verkehrsmittel, und wurden durch die Planung eines Fuß- und Radwegs zur Ernst-Augustin-Straße berücksichtigt. Ansonsten (Seite 42):

Zitat

2.6.3 Stellplätze für PKW und Fahrräder

Ein Großteil der Belegschaft auf dem Betriebshof besteht aus Straßenbahnfahrerinnen und Straßenbahnfahrern. Da ihre Schichten zumeist nachts beginnen beziehungsweise enden, ist der öffentliche Nahverkehr zu diesen Zeiten stark eingeschränkt. Entsprechend ist davon auszugehen, dass viele Mitarbeiter mit dem PKW auf das Betriebsgelände kommen. [...] Der Hauptparkplatzbereich befindet sich westlich des Nebenbetriebsgebäudes und der Werkstatthalle und besitzt eine Kapazität von 96 Stellplätzen. [...]

Die BVG plant zudem die Errichtung von überdachten Fahrradstellplätzen auf dem Betriebsgelände [...]. Entsprechend den Anforderungen des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club e. V. (ADFC) werden circa 20 Fahrradstellplätze mit Schließfächern für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Besucherinnen und Besucher zur Verfügung gestellt. Idealerweise sollen die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer ihr Equipment in 30 Schließfächern in unmittelbar Nähe zu den Fahrradabstellanlagen unterbringen können.

Viele Grüße, Thomas

--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de



4 mal bearbeitet. Zuletzt am 26.05.2024 13:55 von krickstadt.
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Latschenkiefer
Due Planfeststellung dient halt zur rechtssicheren Einbindung aller Beteiligten. Wenn man ein vereinfachtes Verfahren durchführt (z.B. Plangenehmigung), kann es durchaus sein, dass man jemanden "vergisst" und irgendjemand danach hinter der Hecke hervorspringt: "ich wurde aber nicht gefragt" und evtl. erfolgreich dagegen klagt.

Aber wer sollen denn diese Beteiligten sein? Da ist doch keiner.

Grundstücke und Leitungen Dritter sind das übliche Geschäft. Lärm ist auch in größerer Entfernung ein Thema. Wenn irgendwo eine Zufahrt durch ein Wohngebiet genutzt werden soll (auch bauzeitlich). Eventuell gibt es auch Schutzgebiete für bestimmte Tiere und Pflanzen, man sehe den früheren Rbf Pankow?!
Zitat
Latschenkiefer
Zitat
Alter Köpenicker
Ich verstehe sowieso nicht, warum bei dem Projekt großartig die Öffentlichkeit eingebunden werden muß. Das Areal befindet sich quasi im Niemandsland. Es wohnt dort weit und breit niemand, es ist auch kein Naherholungsgebiet und ansässige Zauneidechsen wurden auch schon umgesiedelt. Wer könnte also ernsthafte Bedenken äußern?

Due Planfeststellung dient halt zur rechtssicheren Einbindung aller Beteiligten. (...)

Man muss sich aber irgendwo schon die Frage stellen, warum das PBefG für Straßenbahn-Betriebshöfe bzw. -werkstätten zwingend ein vollständiges PFV vorschreibt, während für vergleichbare Anlagen des Kraftomnibus-, Taxi- oder Mietwagenbetriebs in Gewerbegebieten - die vorgesehene Fläche in Adlershof war/ist seit dem 19. Jahrhundert ein solches - eine einfache Baugenehmigung des lokal zuständigen Bezirksamts als vollkommen ausreichend angesehen wird. So wirklich sachlich begründbar scheint mir diese Unterscheidung nicht zu sein.

Ich sehe darin mittlerweile schon eine weitere unnötige strukturelle Benachteiligung des Schienenverkehrs...

Viele Grüße
Arnd
Und eine unnötige Bürokratie, die es bekanntlich abzubauen gilt.
Zitat
Heidekraut
Und eine unnötige Bürokratie, die es bekanntlich abzubauen gilt.

Kein etablierter Bürokrat sägt freiwillig an dem Ast auf dem er bis zur Pensionierung sitzen möchte ...

so long

Mario
Ich werde mal ein paar Kröten fangen und dort aussetzen (den Verdacht in Pankow habe ich).
Zitat
Nordender
Ich werde mal ein paar Kröten fangen und dort aussetzen (den Verdacht in Pankow habe ich).

Es gäbe vermutlich geeignetere Arten dafür. Üblicherweise werden nicht nur einzelne Tiere gesucht, sondern es wird eine Potenzialanalyse der Lebensräume vorgeschaltet. Ggf. kann es ausreichen, wenn eine Fläche als Lebensraum für eine geschützte Art geeignet ist und irgendetwas darauf hindeutet, dass sie dort in letzter Zeit gewesen sein könnte, während es unerheblich sein kann, dass eine geschützte Art dort zufällig gefunden wird, obwohl sie dort theoretisch keinen geeigneten Lebensraum hat. Ein meist eher trockenes Bahngelände ist z.B. wohl eher potenzieller Lebensraum für Eidechsen als für Kröten.
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
Latschenkiefer
Zitat
Alter Köpenicker
Ich verstehe sowieso nicht, warum bei dem Projekt großartig die Öffentlichkeit eingebunden werden muß. Das Areal befindet sich quasi im Niemandsland. Es wohnt dort weit und breit niemand, es ist auch kein Naherholungsgebiet und ansässige Zauneidechsen wurden auch schon umgesiedelt. Wer könnte also ernsthafte Bedenken äußern?

Due Planfeststellung dient halt zur rechtssicheren Einbindung aller Beteiligten. (...)

Man muss sich aber irgendwo schon die Frage stellen, warum das PBefG für Straßenbahn-Betriebshöfe bzw. -werkstätten zwingend ein vollständiges PFV vorschreibt, während für vergleichbare Anlagen des Kraftomnibus-, Taxi- oder Mietwagenbetriebs in Gewerbegebieten - die vorgesehene Fläche in Adlershof war/ist seit dem 19. Jahrhundert ein solches - eine einfache Baugenehmigung des lokal zuständigen Bezirksamts als vollkommen ausreichend angesehen wird. So wirklich sachlich begründbar scheint mir diese Unterscheidung nicht zu sein.

Ich sehe darin mittlerweile schon eine weitere unnötige strukturelle Benachteiligung des Schienenverkehrs...
Der geplante Busbetriebshof im gleichen Bezirk kommt mit seinen Baugenehmigungen aber auch nicht wirklich voran.
Zitat
M48er
Zitat
Arnd Hellinger
Man muss sich aber irgendwo schon die Frage stellen, warum das PBefG für Straßenbahn-Betriebshöfe bzw. -werkstätten zwingend ein vollständiges PFV vorschreibt, während für vergleichbare Anlagen des Kraftomnibus-, Taxi- oder Mietwagenbetriebs in Gewerbegebieten - die vorgesehene Fläche in Adlershof war/ist seit dem 19. Jahrhundert ein solches - eine einfache Baugenehmigung des lokal zuständigen Bezirksamts als vollkommen ausreichend angesehen wird. So wirklich sachlich begründbar scheint mir diese Unterscheidung nicht zu sein.

Ich sehe darin mittlerweile schon eine weitere unnötige strukturelle Benachteiligung des Schienenverkehrs...

Der geplante Busbetriebshof im gleichen Bezirk kommt mit seinen Baugenehmigungen aber auch nicht wirklich voran.

Wenn Du jenen an der Minna-Todenhagen-Brücke meinst, so ist dieser bereits im Bau...

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Latschenkiefer
Due Planfeststellung dient halt zur rechtssicheren Einbindung aller Beteiligten. Wenn man ein vereinfachtes Verfahren durchführt (z.B. Plangenehmigung), kann es durchaus sein, dass man jemanden "vergisst" und irgendjemand danach hinter der Hecke hervorspringt: "ich wurde aber nicht gefragt" und evtl. erfolgreich dagegen klagt.

Aber wer sollen denn diese Beteiligten sein? Da ist doch keiner.

Alle "öffentlichen Einrichtungen" - ist bei jeder Planfeststellung Standard.

Bsp. Senatsverwaltungen, Bezirksämter, BVG (in dem Fall Nonsens), BWB, BSR, NBB, Feuerwehr, Polizei, IHK, HWK, Stromnetz Berlin, Denkmalschutz, EBA, DBAG, DTAG, Vodafone, verschied. Landesämter, etc.
Moin,

heute wurde eine parlamentarische Anfrage nebst Antworten veröffentlicht, die sich mit dem Straßenbahnbetriebshof Nalepastraße beschäftigt (auch unter der Annahme, dass er mit der Inbetriebnahme des Straßenbahnbetriebshofs Adlershof überflüssig werden könnte):

Zitat

Anfrage des Abgeordneten Lars Düsterhöft (SPD) vom 2.5.2024 und Antwort vom 24.5.2024: Zukunft des Geländes des BVG-Betriebshofes Nalepastraße

Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft (zum Teil) Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten.

Vorbemerkung des Abgeordneten: Seit 1906 wird in der Oberschöneweide Nalepastraße ein Betriebshof für die Straßenbahn betrieben. Dieser soll demnächst aufgegeben werden, da die Aufgaben durch den neuen Betriebshof Adlershof übernommen werden sollen.

Frage 1: Zu wann soll der Betriebshof Nalepastraße nach aktueller Planung außer Betrieb genommen werden?

Frage 2: Ist der Rückbau der Hallen sowie der Gleise ab Edisonstraße Ecke Wilhelminenhofstraße geplant und wenn ja, wann soll dies erfolgen?

Frage 3: Welche Pläne gibt es für das Grundstück des Betriebshofes Nalepastraße?
  1. Wird das Grundstück im Eigentum der BVG verbleiben oder wird es veräußert, wenn ja, gibt es schon ein entsprechendes Verfahren und steht schon ein künftiger Eigentümer fest?
  2. Ist die Bebauung des Grundstücks geplant und wenn ja, was soll hier errichtet werden?
  3. Gibt es bereits einen Zeitplan zur Bebauung des Grundstücks?
  4. Welche Verwaltungsschritte müssen gegangen werden, um die Bebauung des Grundstücks zu ermöglichen und sind diese bereits eingeleitet?
Antwort zu 1., 2. und 3.: Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Aktuell wird der Standort Nalepastraße in Oberschöneweide für die Abstellung von Straßenbahnen im regulären Betrieb genutzt. Die Außerbetriebnahme des Betriebshofs in der Nalepastraße aus dem regulären Betrieb hängt davon ab, inwiefern ausreichend Abstellkapazitäten auf andere Betriebshöfe der BVG für ihre Straßenbahnflotte zur Verfügung stehen. Dies hängt nicht nur von der Fertigstellung des Betriebshofs Adlershof ab, sondern auch vom Fortschritt beim Umbau aktueller Standorte und beim Neubau weiterer Standorte sowie vom mittelfristigen Fahrzeugbedarf (inkl. für Neubaustrecken). Ein genauer Zeitpunkt für die Außerbetriebnahme lässt sich nicht benennen, nach derzeitigem Stand nicht vor dem Jahr 2030. Langfristig kommt eine Weiternutzung des Standorts durch die BVG als Infrastrukturstandort (Gleisbau) in Betracht.
.

Viele Grüße, Thomas

--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de
Es wäre auch töricht, dass Grundstück durch die BVG aufzugeben. Irgendeine Nutzung wird sich da schon finden, wie der bereits amgesprochene "Infrastrukturstandort".
Und auch eine dezentrale Abstellung von Linienwagen in einem gesicherten Bereich wäre ja grundsätzlich überlegenswert, um Leerfahrten zu reduzieren (ja ich weiß, die sind bei uns nicht zwingend leer). Auf jeden Fall sehr lobenswert, dass man da jetzt nicht gleich das große Geld wittert und das Gelände bei der nächstbesten Gelegenheit verhökern will.

~~~~~~
Für mehr Ümläüte!
Zitat
Krumme Lanke
Es wäre auch töricht, dass Grundstück durch die BVG aufzugeben.

Aber genau das gehört doch heute zum guten Ton und wird sehr, sehr gerne gesehen. Später kann man das Gelände ja dann zu einem Vielfachen des Verkaufspreises zurückerobern.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Vielleicht hat man ja MAL aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt.

Ob die Idee durch den jetzt verordneten Sparkurs (alle Ressorts sollen jeweils um die 10 % einsparen) lange haltbar sein wird, muss sich zeigen.

~~~~~~
Für mehr Ümläüte!
Sorry, in diesem Forum dürfen nur registrierte Benutzer schreiben.

Hier klicken, um sich einzuloggen