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BVG/VBB-App „Haste mal ne Minute“
geschrieben von Mont Klamott 
Anonymer Benutzer
Re: BVG/VBB-App „Haste mal ne Minute“
12.04.2022 06:08
Zitat
Philipp Borchert
Die Kontrolleurinnen und Kontrolleure müssen mir doch beweisen dass ich einen Fehler gemacht habe und nicht umgekehrt.

Das Kontrollpersonal muss dir nichts beweisen, es prüft und wenn es der Überzeugung ist, dein Ticket sei ungültig, kann es dich erstmal zum Aussteigen auffordern. Wenn das zu Unrecht geschah, hast du rechtliche Mittel, um dagegen vorzugehen und etwaige Ansprüche geltend zu machen. Beweisen muss dir die BVG etwas oder im schlimmsten Fall ein Gericht.

Das Potenzial, dass es hier zu Missverständnissen und Fehlern kommen kann, wäre wohl unter gegenwärtigen Rahmenbedingungen zu groß, was vermuten lässt, dass deshalb ein Umstieg mit der Kurzstrecke in Bus und Tram nicht gestattet ist.

Zum Thema, Kontrolleure müssten beweisen, ein Beispiel: hat ein Kontrolleur die Vermutung, dass ein Ticket gefälscht ist, muss er vor Ort keine umfangreiche Beweissicherung durchführen, um es einzuziehen. Es reichen Anhaltspunkte, die den Verdacht nahelegen.

Anderes Beispiel: du verlierst dein gültiges Ticket vor der Kontrolle, hast also nicht mal einen Fehler gemacht und musst trotzdem aussteigen. Auch hier muss der Kontrolleur dir nicht beweisen, dass du dir erst gar keins gekauft hast, wenn er deine Aussage für eine Aurede hält.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.04.2022 06:55 von Railroader.
Anonymer Benutzer
Re: BVG/VBB-App „Haste mal ne Minute“
12.04.2022 06:19
Zitat
Philipp Borchert


Es darf doch aber nicht sein, dass durch technische oder personelle Zwänge solche Ungerechtigkeiten entstehen.

Na wie ungerecht ist es dann erst, wenn sich "ein paar Hansels", die jedes Jahr durchs Schwarzfahren mehrere Millionen Euro Schaden verursachen, ohne Ticket davonschleichen können, während sich andere Menschen mit sehr wenig Geld stets ein Ticket kaufen? Die Welt ist leider nicht immer gerecht und Gerecht könnte eben auch bedeuten, man schafft die Kurzstrecke ganz ab. Gibt's die überhaupt noch irgendwo anders als in Berlin?
Zitat
Railroader
Zitat
samm

Ach, du kennst den Laden nicht. Mit derselben Logik gehen ganz viele Dinge nicht.

Wie läuft das denn konkret? Kontrolleure sagen "machen wir nicht!", BVG sagt: "dann lassen wir es"?

Oder wenden sich die Mitarbeiter an ihre Vertretung (Personalrat? ) und die BVG kann oder will keine geeigneten Arbeitsmittel bereitstellen, um eine Kontrolle zu ermöglichen?

Und hat die BVG überhaupt das letzte Wort oder kann der Auftraggeber die Umsetzung anordnen und vertraglich regeln?

Das mittlere Management verfährt einfach nach der Logik "Man muss alle Leute mitnehmen und darf niemanden überfordern". Das wird auch in den Auswahlprozessen dieser Führungskräfte immer wieder stark gewichtet. Bloß nicht anecken.

Im Sinne der Fahrgäste kann sich so nur wenig entwickeln, weil man immer auf Win-Win angewiesen ist.
Du wieder...es ist ja doch ein Unterschied zwischen einer durch Einzelpersonen erschlichenen Ungerechtigkeit und einer durch problematische Tarifstrukturen vorgegebenen. Erst Recht wegen so einem Mist...

Zitat
B-V 3133
Bei der Linien- und Haltestellenanzahl in Berlin wäre die Pflege dessen aber eine Heidenarbeit.

Einem Unternehmen mit zehntausenden Mitarbeitern ist es nicht zuzumuten, sich diese Arbeit zu machen, aber der Fahrgast hat sich gefälligst durch den ganzen Dschungel zu wühlen. Und wenn er mit immer neuen Regelungen konfrontiert wird - wie, um an den Beginn des Themas zu kommen, dieser seltsamen Zeitregelung - dann schützt Ahnungslosigkeit vor Strafe nicht.

Zitat
Railroader
Auch hier muss der Kontrolleur dir nicht beweisen, dass du dir erst gar keins gekauft hast, wenn er deine Aussage für eine Ausrede hält.

Der ultimative Grund dafür, dass diese Berufsgruppe einen so schlechten Ruf hat. Bei mir noch unterhalb der Türsteher-Branche.

~~~~~~
Sie befinden sich HIER.
Ich halte es auch für kontrollierbar. Wie viele Fahrgäste haben bei Kontrolle in einem Bus denn überhaupt einen Kurzstreckenfahrschein? Drei?

Und nun muss der Kontrollierende ja nur wirklich dann grübeln wenn die aufgedruckte Linie nicht die gleiche ist und sagen wir mal mindestens 10 Minuten vergangen sind. Wie viele kämen dann je Kontrolldurchgang noch in Frage? Einer?


Und wenn die BVG dann endlich mal geschulte sekbst angestellte Kontrolleure einsetzt die sich in "ihrem Bezirk" auskennen, dann sollten die diesen ein Fall in kurzer Zeit blicken.

Im Falle gescannter Handytickete könnte eine solche Prüfung übrigens auch die KomtrollApp erledigen.

Hier mal einen Auszug aus der Kurzstreckenregelung für München:

"Als Kurzstrecke gilt jede Fahrt bis zur vierten Haltestellen nach dem Einstieg – wenn davon höchstens zwei mit S- oder U-Bahn, im ExpressBus oder mit anderen einbezogene Eisenbahnstrecken (z.B. im Regionalzug) zurückgelegt werden.

Sie dürfen bei einer Kurzstrecke Verkehrsmittel miteinander kombinieren und umsteigen. Es spielt keine Rolle, ob Sie eine Zonengrenze überschreiten. Auch Fahrtunterbrechungen sind – im Rahmen der Höchstfahrzeit von einer Stunde – erlaubt. Wichtig ist nur: spätestens an der vierten Haltestelle ist Schluss."

Klar sind nur maximal 4 Stationen, insgesamt finde ich die Regel dennoch besser!

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.04.2022 07:38 von Logital.
Anonymer Benutzer
Re: BVG/VBB-App „Haste mal ne Minute“
12.04.2022 07:51
Zitat
Logital


Klar sind nur maximal 4 Stationen, insgesamt finde ich die Regel dennoch besser!

Ich finde sie verwirrender. Hinzu kommt:

"Das Problem mit den Kurzstrecken

Für MVV-Kunden, die nur mal schnell in den Nachbarort wollen, gibt es die sogenannten Kurzstreckentickets. Für 1,40 Euro kommt man bis zu zwei S- oder U-Bahnstationen weit. Eine Lücke im System, mag der ein oder andere nun vielleicht denken. Da spare ich mir im Außenraum, in dem häufig nur ganz wenige Stationen innerhalb einer Zone sind, viel Geld im Vergleich zur Streifenkarte. Mit zwei Kurzstreckentickets komme ich so beispielsweise für 2,80 Euro anstatt der üblichen 11,20 Euro von Unterföhring zum Flughafen.

Aber Vorsicht: Dieser Trick ist verboten. Es ist weder erlaubt, mehrere Kurzstreckentickets miteinander zu kombinieren, noch, sie mit Zonenkarten wie Streifen- und Einzelfahrkarten oder Tagestickets zu verbinden. Einzig das Zusammenspiel mit Zeitkarten - etwa Wochen- oder Monatskarten - ist gestattet."

[www.tz.de]


Ich hätte da als Touri ohne Ahnung irgendwie Hemmungen, mit einer Kurzstrecke unterwegs zu sein. Zu verwirrend, wie das ganze Tarifsystem im MVV.
Durchaus interessanter Einwand @Railroader. Aber die Ungenauigkeit geht hier aus meiner Sicht zugunsten des Kunden, nicht zu Lasten.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Anonymer Benutzer
Re: BVG/VBB-App „Haste mal ne Minute“
12.04.2022 08:32
Zitat
Logital
Durchaus interessanter Einwand @Railroader. Aber die Ungenauigkeit geht hier aus meiner Sicht zugunsten des Kunden, nicht zu Lasten.

Es mag gerechter sein, allerdings musste ich nun schon dein Zitat 3 mal lesen, um zu verstehen, was der MVV eigentlich meint. Das liegt natürlich auch an meiner Auffassungsgabe, nur will ich eben vor dem Kauf eines Tickets nicht erst 5 Minuten lesen und zu verstehen versuchen, welche Ausnahmen es gibt und was ich beachten muss. Mir ist wichtig, dass Regelungen einfach, klar und verständlich sind, so dass auch jemand ohne jegliches ÖPNV Hintergrundwissen und schlechter Auffassungsgabe in der Lage ist, seine Fahrt "legal", schnell und spontan anzutreten. Hierfür halte ich die "ungerechte" Berliner Lösung besser als die des MVV. Aber das ist nur meine persönliche Meinung.

Das Problem, das die tz beschreibt, halte ich für real, wenn man sich nicht vorab umfangreich mit den Konditionen beschäftigt.



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 12.04.2022 08:38 von Railroader.
Zitat
B-V 3313
Bei der Barzahlung im Bus ist die letzte Messe noch nicht gesungen, da passiert 2022 noch etwas.

Auch wenn die Starthaltestelle teilweise namentlich auf der Kurzstrecke aufgedruckt ist, wer soll sich da alle möglichen Kombinationen merken oder auch in der Kürze der Zeit überblicken können?

Nicht wer, sondern was.

Die Kontrolleure brauchen doch sowieso ein Gerät, um Chipkarten und Barcodes auf Onleintickets auslesen zu können. Wenn dieses Gerät nun die aktuelle Haltestelle kennt (sei es per GPS-Ortung oder durch manuelles Weiterschalten nach jeder Station), dann könnte es auch eine Liste aller Einstiegshaltestellen anzeigen, von denen man die kommende Haltestelle per Kurzstrecke erreichen kann.
Die Stadtwerke Bonn hatten schon in den 80er Jahren an jeder Haltestelle einen kleinen Plan, auf dem zu sehen war, wie weit man mit einem Fahrschein Kurzstrecke kommt. Die hatten offenbar Nobelpreisträger als Kontrolleure...
Es gab früher sogar mal in Berlin einen Aushang, wie weit man mit der Kurzstrecke kommt. Damals war sogar umsteigen im Bussystem noch erlaubt und es wurden da wirklich alle Verbindungen angegeben. Da haben sich die Leute aber über die Komplexität der Darstellung beschwert.

Keine Ahnung, ob man deswegen das Umsteigen außerhalb vom Schnellbahnnetz verboten hat.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat
Railroader
Zitat
Logital


Klar sind nur maximal 4 Stationen, insgesamt finde ich die Regel dennoch besser!

Ich finde sie verwirrender. Hinzu kommt:

"Das Problem mit den Kurzstrecken

Für MVV-Kunden, die nur mal schnell in den Nachbarort wollen, gibt es die sogenannten Kurzstreckentickets. Für 1,40 Euro kommt man bis zu zwei S- oder U-Bahnstationen weit. Eine Lücke im System, mag der ein oder andere nun vielleicht denken. Da spare ich mir im Außenraum, in dem häufig nur ganz wenige Stationen innerhalb einer Zone sind, viel Geld im Vergleich zur Streifenkarte. Mit zwei Kurzstreckentickets komme ich so beispielsweise für 2,80 Euro anstatt der üblichen 11,20 Euro von Unterföhring zum Flughafen.

Aber Vorsicht: Dieser Trick ist verboten. Es ist weder erlaubt, mehrere Kurzstreckentickets miteinander zu kombinieren, noch, sie mit Zonenkarten wie Streifen- und Einzelfahrkarten oder Tagestickets zu verbinden. Einzig das Zusammenspiel mit Zeitkarten - etwa Wochen- oder Monatskarten - ist gestattet."

[www.tz.de]


Ich hätte da als Touri ohne Ahnung irgendwie Hemmungen, mit einer Kurzstrecke unterwegs zu sein. Zu verwirrend, wie das ganze Tarifsystem im MVV.

Was mir gerade nocb auffält. Der Artikel ist von 2017. 2018 gab es eine Tarifreform im MVV die Ringe entfielen und wurde durch größere Zpnen ersetzt. Zahlreiche Stationen sind beiden Zonen zugeordnet. Sicher dass es dieses "Problem" noch gibt?

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Anonymer Benutzer
Re: BVG/VBB-App „Haste mal ne Minute“
12.04.2022 15:21
Zitat
Logital
.Sicher dass es dieses "Problem" noch gibt?

Wenn sich da etwas grundlegend geändert hat, kann die Situation heute natürlich anders aussehen. Ich war lange nicht mehr da. Müsste dann doch aber irgendwo beim MVV angegeben sein?
Zitat
Railroader
Müsste dann doch aber irgendwo beim MVV angegeben sein?

Das scheint noch so zu gelten: [www.mvv-muenchen.de]
Zitat
Lopi2000
Zitat
Railroader
Müsste dann doch aber irgendwo beim MVV angegeben sein?

Das scheint noch so zu gelten: [www.mvv-muenchen.de]

Ja, das ist ja unstrittig, aber Railroader hat ja dieses konstruierte Problem aufgemacht, dass Kurzstreckenstückelung manchmal billiger als ne Einzelfahrt sein kann und fand das "verwirrend" und hätte "Hemmungen als Touri".

Und ob dieses Problem nun auch besteht ist die Frage.

*******
Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Nemo
Es gab früher sogar mal in Berlin einen Aushang, wie weit man mit der Kurzstrecke kommt.

Bei den Expressbussen steht es bis heute dran.

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