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Die BVG wird E-Busse kaufen (müssen)
geschrieben von Heidekraut 
Eigentlich müssen sie Ende 2030 durch Busse mit emissionsfreiem Antrieb ersetzt werden. Aber sollten nicht auch alle U-Bahnhöfe bis 2020 barrierefrei sein? Warten wir es also ab, wie schnell die BVG mit dem Betriebshofneu- und -umbau ist.
Zitat
M48er
Eigentlich müssen sie Ende 2030 durch Busse mit emissionsfreiem Antrieb ersetzt werden. Aber sollten nicht auch alle U-Bahnhöfe bis 2020 barrierefrei sein? Warten wir es also ab, wie schnell die BVG mit dem Betriebshofneu- und -umbau ist.

Das ist doch eine rein politische Zielvorgabe, kein verpflichtender Gesetzestext ("soll" nicht "muss"). Wer will denn der BVG (oder ihren Subunternehmen) verbieten, Dieselbusse nach 2030 einzusetzen? Aber selbst wenn: Da die Bundesregierung auch E-Fuels als "klimaneutral" bei der EU durchgesetzt hat (wohlgemerkt nur für neue PKW ab 2035!), wäre selbst das kein hinreichender Grund.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 29.08.2022 12:46 von hvhasel.
Zitat
M48er
Aber sollten nicht auch alle U-Bahnhöfe bis 2020 barrierefrei sein?

Der gesamte ÖPNV soll(te) nach einer Änderung des PBefG bis 1.1.2022 vollständig barrierefrei sein. In der Praxis (und im Wortlaut des Gesetzes) sieht es allerdings so aus, dass es ausreicht, wenn im Nahverkehrsplan benannt wird, was warum auch nach diesem Stichtag noch nicht barrierefrei ist. Im Vergleich mit anderen Bundesländern ist Berlin dabei m.E. schon recht weit.

Zitat
hvhasel
Das ist doch eine rein politische Zielvorgabe, kein verpflichtender Gesetzestext ("soll" nicht "muss").

Der Einfluss des Landes Berlin auf die BVG muss ja nicht zwingend über Gesetzestexte ausgeübt werden. Da gibt es sowohl als Eigentümer wie als Aufgabenträger viel detaillierte Einflussmöglichkeiten.
Zitat
Lopi2000
Zitat
M48er
Aber sollten nicht auch alle U-Bahnhöfe bis 2020 barrierefrei sein?

Der gesamte ÖPNV soll(te) nach einer Änderung des PBefG bis 1.1.2022 vollständig barrierefrei sein. In der Praxis (und im Wortlaut des Gesetzes) sieht es allerdings so aus, dass es ausreicht, wenn im Nahverkehrsplan benannt wird, was warum auch nach diesem Stichtag noch nicht barrierefrei ist. Im Vergleich mit anderen Bundesländern ist Berlin dabei m.E. schon recht weit.

Zitat
hvhasel
Das ist doch eine rein politische Zielvorgabe, kein verpflichtender Gesetzestext ("soll" nicht "muss").

Der Einfluss des Landes Berlin auf die BVG muss ja nicht zwingend über Gesetzestexte ausgeübt werden. Da gibt es sowohl als Eigentümer wie als Aufgabenträger viel detaillierte Einflussmöglichkeiten.

Leicht OT: Das Problem der noch nicht barrierefreien U-Bahnhöfe ist aber in aller Regel nicht fehlendes Geld oder Unwille der BVG, sondern die Vielzahl der jeweils mitreden wollenden Stellen bzw. dieselben vertretender Personen - für den Aufzug U Weinmeisterstraße dauerte das Planrechtsverfahren z. B. fünf Jahre. Dazu kommen dann aktuell auch gerne Lieferkettenprobleme sowie fehlende Bau- und Engineering-Kapazitäten.

Die 6 noch fehlenden S-Bahnhöfe - für die S-Bahn gilt das PBefG und damit auch die hier diskutierte Forderung übrigens leider nicht - sind wiederum teils auf parallele Fernbahnprojekte (Hirschgarten, Marienfelde) und teils auf unpräzise Bestellungen (Nöldnerplatz, Gehrenseestraße...) durch den Senat zurückzuführen...

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Lopi2000
Der Einfluss des Landes Berlin auf die BVG muss ja nicht zwingend über Gesetzestexte ausgeübt werden. Da gibt es sowohl als Eigentümer wie als Aufgabenträger viel detaillierte Einflussmöglichkeiten.

Doch. Der Einfluss ist im Berliner Betriebe-Gesetz ganz klar geregelt: [www.lexsoft.de]
Kernsatz ist der Absatz 6: "Der Vorstand der BVG unterliegt den Weisungen der Gewährträgerversammlung."

Der Senat bestimmt die Mitglieder der Gewährträgerversammlung und die entscheidenden Posten im Aufsichtsrat der BVG. Das sind alles Senatsleute, Aufsichtsratsvorsitzender ist nach dem Abgang von Frau Pop der Wirtschaftssenator Schwarz persönlich, weitere Mitglieder sind (nach Abgängen von Frau Günther und Herrn Verrücken) die Sekretärinnen von Mobilität und Finanzen.

Wenn ein BVG-Vorstand also die Leitbilder des amtierenden Senats nicht vollinhaltlich, initiativreich und in vorausschauendem Gehorsam ausführt, ist er sofort weg.

so long

Mario
Zitat
Lopi2000
Im Vergleich mit anderen Bundesländern ist Berlin dabei m.E. schon recht weit.
Vielleicht beim Thema S oder U-Bahnhöfe, aber wenn ich mir den Großteil der Bushaltestellen in Berlin anschaue, dann dürfte Berlin eher Schlußlicht sein. Da geht es irgendwie gar nicht mehr weiter.
Zitat
B-V 3313
Zitat
Henning
Nein, diese Doppeldecker müssen in acht Jahren nicht ausgemustert werden.

Doch.

Welche Vorschrift sagt dies?
Zitat
Henning
Zitat
B-V 3313
Zitat
Henning
Nein, diese Doppeldecker müssen in acht Jahren nicht ausgemustert werden.

Doch.

Welche Vorschrift sagt dies?

Warum behauptest du irgendwas, was niemand gesagt hat? Es gibt keine Aussage, wie lange die ADL bleiben und wann die ausgemustert werden.

Die Berliner Linienchronik (+Stationierungen S-Bahn/BVG) 1858-2024
Wie, B-V 3313 durfte aber unwidersprochen eine solche Aussage tätigen? Wieso muss sich nur Henning dieser Frage stellen?

~~~~~~
Sie befinden sich HIER.
Zitat
485er-Liebhaber
Zitat
Henning
Zitat
B-V 3313
Zitat
Henning
Nein, diese Doppeldecker müssen in acht Jahren nicht ausgemustert werden.

Doch.

Welche Vorschrift sagt dies?

Warum behauptest du irgendwas, was niemand gesagt hat? Es gibt keine Aussage, wie lange die ADL bleiben und wann die ausgemustert werden.

Doch die gibt es hier im Thread. Zum Teil hast du das "Doch." ja selbst zitiert. Warum hast du dann nicht schon da wiedersprochen?
Zum näheren Hintergrund guckst du dir die Beiträge von Krickstadt und der weiße Bim auf Seite 21 an. Warum hängt ihr euch nun immer gerade an Hennigs Beiträgen auf?

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
der weiße bim

Kernsatz ist der Absatz 6: "Der Vorstand der BVG unterliegt den Weisungen der Gewährträgerversammlung."

Der Senat bestimmt die Mitglieder der Gewährträgerversammlung und die entscheidenden Posten im Aufsichtsrat der BVG. Das sind alles Senatsleute, Aufsichtsratsvorsitzender ist nach dem Abgang von Frau Pop der Wirtschaftssenator Schwarz persönlich, weitere Mitglieder sind (nach Abgängen von Frau Günther und Herrn Verrücken) die Sekretärinnen von Mobilität und Finanzen.

Wenn ein BVG-Vorstand also die Leitbilder des amtierenden Senats nicht vollinhaltlich, initiativreich und in vorausschauendem Gehorsam ausführt, ist er sofort weg.
Wie oft kommt es zu wirklich zu Weisungen der Gewährträgerversammlung an den BVG-Vorstand? Das sind doch maximal Einzelfälle in einem Jahrzehnt.

Und nein: Die Vorstände halten sich nur in den seltensten Fällen an die Leitbilder des Senats (oder gar an das Betriebegesetz).
Viele Vorstände nehmen sich einiges an Freiheiten raus. Vielleicht erinnern sich einige noch an den Finanz- und Digitalisierungsvorstand der BVG von 2016 bis 2019, Henrik Haenecke. Er sollte neben den Finanzen die BVG digitalisieren, also weg von Zettelwirtschaft und Co. Er hat seinen Auftrag aber sehr frei interpretiert und wollte außerhalb des Betriebegesetzes ein Berliner Uber mit dem BerlKönig aufziehen. Nach einer Berufungsperiode war dann auch Schluss mit seinem Wirken bei der BVG, das Land hatte kein Interesse an einer Verlängerung. Vorstände von landeseigenen Unternehmen haben schon sehr viel eigene Gestaltungsmacht; dass es mit der Kontrolle oft nicht gut bestellt ist, zeigt ja auch mal wieder unser Rundfunk und Frau Schlesinger.
Richtig, M48! Und wer erinnert sich noch an das Abschalten des Automatik-Kneelings?
Das hat die BVG einfach durchgezogen, obwohl das Land Berlinvon Anfang an dagegen war. Das war auch in einer Antwort auf eine parlametsische Anfrage mal direkt zu lesen. Es hat ewig gedauert bis die BVG sich dazu herabließ und es wieder einschaletet.

[www.tagesspiegel.de]

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Philipp Borchert
Wie, B-V 3313 durfte aber unwidersprochen eine solche Aussage tätigen? Wieso muss sich nur Henning dieser Frage stellen?

Weil es am Handy schwer ist, Zitate zu trennen. Es galt für beide. Aber danke an die Pflichtverteidiger.
Ich stimme auch nicht B-V 3313 zu, aber Henning kann nicht in aller Regelmäßigkeit Dinge behaupten, die nirgends stehen und meistens auch nicht stimmen. Und das macht B-V 3313 nun nicht.

Wir kennen zudem BVG und Senat gut genug um zu wissen, dass kein Schwein (und Mensch) sagen kann, ob die Dinger 2030 alle rausfliegen.

Die Berliner Linienchronik (+Stationierungen S-Bahn/BVG) 1858-2024
Zitat
485er-Liebhaber
Wir kennen zudem BVG und Senat gut genug um zu wissen, dass kein Schwein (und Mensch) sagen kann, ob die Dinger 2030 alle rausfliegen.

Nach heutiger Planung ist der BVG-Busverkehr ab 2030 zu 100% elektrisch angetrieben. Damit ist das Thema Diesel-ADL bei der BVG dann erledigt.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Nachhaltig scheint mir das aber nicht zu sein. Ist natürlich eine schöne Einladung zum "runterrocken" der in jüngster Zeit angeschafften Neufahrzeuge.

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Sie befinden sich HIER.
Nachhaltigkeit ist im Berliner ÖPNV eh nur Gebrabbel. Was könnte man z.B. nicht alles einsparen, wenn man nur richtige Vorrangschaltungen hätte?

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
Philipp Borchert
Wie, B-V 3313 durfte aber unwidersprochen eine solche Aussage tätigen? Wieso muss sich nur Henning dieser Frage stellen?

Mir wäre die Behauptung von "B-V 3313" neu, dass diese ADL Doppeldecker in acht Jahren ausgemustert werden müssen. Aus diesem Grund habe ich gefragt, wo dies festgelegt ist.
Festgelegt hat es aktuell offiziell der Senat
Aktuell heisst es dort, das der ÖPNV aus alternativen Antrieben betrieben werden muss. Dabei scheidet der klassische Verbenner mit Kraftstoff aus.
Zitat
B-V 3313
Zitat
485er-Liebhaber
Wir kennen zudem BVG und Senat gut genug um zu wissen, dass kein Schwein (und Mensch) sagen kann, ob die Dinger 2030 alle rausfliegen.

Nach heutiger Planung ist der BVG-Busverkehr ab 2030 zu 100% elektrisch angetrieben. Damit ist das Thema Diesel-ADL bei der BVG dann erledigt.

Die Existenz auf den entsprechenden Umbau (Elektroantrieb) großer Nutzfahrzeuge spezialisierter Unternehmen scheint Dir entgangen zu sein. Natürlich wird man in 2030 keine gerade erst 7-9 Jahre im Einsatz gewesenen Busse dem Wertstoffkreislauf zuführen.

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Arnd Hellinger
Die Existenz auf den entsprechenden Umbau (Elektroantrieb) großer Nutzfahrzeuge spezialisierter Unternehmen scheint Dir entgangen zu sein.

Du wirst lachen, ich habe sogar Bekannte in diesen Firmen. Im Gegensatz zu dir ist mir aber auch die Bedeutung des Wortes "Abschreibung" bekannt.

Zitat
Arnd Hellinger
Natürlich wird man in 2030 keine gerade erst 7-9 Jahre im Einsatz gewesenen Busse dem Wertstoffkreislauf zuführen.

Tja, nun solltest du einmal scharf nachdenken. Gibt es zwischen Umbau und Verschrottung noch so etwas wie verkaufen?

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
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