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Autonomer Zugführbetrieb
geschrieben von Heidekraut 
Zwar sind wir hier nicht im Hamburgforum, aber die Frage steht im Raum, wann wird es das auch für Berlin geben?

S-Bahn fährt autonom durch Hamburg
Zitat
Heidekraut
Zwar sind wir hier nicht im Hamburgforum, aber die Frage steht im Raum, wann wird es das auch für Berlin geben?

S-Bahn fährt autonom durch Hamburg

Erst, wenn die aktuelle Signaltechnik, inklusive der ZBS-Ausrüstung (die bisher noch gar nicht überall vollständig installiert worden ist), abgeschrieben ist, sowie Kapazitätsengpässe ETCS Level 2 rechtfertigen.

Davor lohnt es sich nicht.

Immerhin sind die Fahrzeuge mit ZBS grundsätzlich für ETCS-Betrieb vorbereitet, da hardwaretechnisch vieles, wenn nicht fast alles gleich ist. Die Software ist allerdings nicht kompatibel zu klassischem ETCS (Level 1).

Mit dem 483 und weiteren Neubaufahrzeugen wäre ein vollautomatischer GoA 4 Betrieb möglich, wenn man TAV, ETCS und ATO miteinander kombiniert.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 07.07.2022 19:05 von Leyla.
Zitat
Heidekraut
Zwar sind wir hier nicht im Hamburgforum, aber die Frage steht im Raum, wann wird es das auch für Berlin geben?

S-Bahn fährt autonom durch Hamburg

Im Eisenbahnverkehr ist das autonome, also personallose Zugfahren schon aufgrund der rechtlichen Grundlagen ausgeschlossen. Ohne Mensch bewegt sich kein Eisenbahnfahrzeug, schon gar nicht bei der Beförderung von Personen.
Gewisse technische Möglichkeiten gibt es bereits, zum Glück darf vieles, was technisch möglich ist, (noch) nicht im realen Leben verwendet werden.

Anders sieht es im Bereich der BOStrab aus, hier wird diese Betriebsart bereits seit 1987 nach Erfüllung aller Bedingungen nach §53 zugelassen:

Zitat

(2) Abweichend von Absatz 1 brauchen Züge unabhängiger Bahnen nicht mit Fahrzeugführern besetzt zu sein, wenn
1. Anlagen und Einrichtungen für selbsttätigen Fahrbetrieb vorhanden sind, die den Forderungen des § 22 entsprechen und nach § 52 Abs. 3 überwacht werden,
2. regelmäßig überprüft wird, daß der lichte Raum des Gleises von Personen und von sicherungstechnisch nicht erfaßbaren Hindernissen frei ist,
3. Entgleisungen unmittelbar im System erkannt werden und eine geeignete Beeinflussung der Zugsteuerung erfolgt,
4. zwischen den Fahrgästen und einer Betriebsstelle Sprechmöglichkeit besteht und
5. die Fahrgäste im Notfall unverzüglich gerettet werden können.

Bevor EBO und AEG nicht ähnliche §§ enthalten, bleiben führerlose Eisenbahnzüge Wunschträume, Zukunftsvisionen oder Experimente.

Edit: verlorenes u ergänzt.

so long

Mario



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 08.07.2022 20:35 von der weiße bim.
Morgen ist auch Zukunft und trotzdem bald schon wieder vorbei.

Also die entsprechenden Paragraphen werden bestimmt spätestens in ein paar Jahrzehnten kommen. Wenn es angeblich perspektivisch selbst beim verrückten Straßenverkehr gehen soll, dann doch erstrecht auf der Schiene, die es ja leider bald nur noch in Lärmschutztunneln geben wird...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 08.07.2022 11:53 von PassusDuriusculus.
Zitat
PassusDuriusculus
Morgen ist auch Zukunft und trotzdem bald schon wieder vorbei.

Also die entsprechenden Paragraphen werden bestimmt spätestens in ein paar Jahrzehnten kommen. Wenn es angeblich perspektivisch selbst beim verrückten Straßenverkehr gehen soll, dann doch erstrecht auf der Schiene, die es ja leider bald nur noch in Lärmschutztunneln geben wird...

Vermutlich wird man das Recht anpassen, schon alleine wegen des Personalmangels, den wir nicht unbegrenzt durch Zuwanderung decken wollen. Da haben wir die Wahl dann zwischen Abschaffung und Automatisierung.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat
der weiße bim
Im Eisenbahnverkehr ist das atonome, also personallose Zugfahren schon aufgrund der rechtlichen Grundlagen ausgeschlossen.
Die rechtlichen Grundlagen kann man ändern.
Zitat
Beförderungsfall Nr. 8821
Zitat
der weiße bim
Im Eisenbahnverkehr ist das atonome, also personallose Zugfahren schon aufgrund der rechtlichen Grundlagen ausgeschlossen.
Die rechtlichen Grundlagen kann man ändern.

Und eigentlich wäre ein vom übrigen Eisenbahnnetz weitgehend getrenntes Netz wie die Berliner S-Bahn dafür prädestiniert.
Zitat
Heidekraut
Zwar sind wir hier nicht im Hamburgforum, aber die Frage steht im Raum, wann wird es das auch für Berlin geben?

Das wird es und kann es erst geben, wenn die S-Bahn in Berlin es auch haben möchte. Die Hamburger S-Bahn hat sich dementsprechend aufgestellt und den ITS-Kongress im letzten Jahr als Startschuss dafür genutzt. Finanziert wurde dies gemeinsam von der DB, der Stadt Hamburg und von der Industrie. Jetzt arbeitet man an der Realisierung für weitere Strecken. Dass es dafür neue technische und betriebliche Regelungen braucht, versteht sich eigentlich von selbst. Für ZBS bei der Berliner S-Bahn hat man das ja auch gebraucht.
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