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Busspur Clayallee laut Verwaltungsgericht rechtswidrig
geschrieben von B-V 3313 
Berliner Kurier - Gerichtspleite für den Senat: Busspur in der Clayallee ist rechtswidrig und muss weg

Morgenpost - Clayallee: Busspur muss nach Gerichtsurteil verschwinden

Mal schauen, ob man nun eine Instanz weiter geht oder aufgegeben wird.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Ach. Die Spur kannte ich noch gar nicht. Auf diesem Abschnitt ist sie tatsächlich völlig unnütz. Von Zehlendorf Eiche bis Roseneck, also die komplette Clayallee, gab es noch nie Beeinträchtigungen oder großartige Zeitverluste durch den Autoverkehr. Überhaupt fällt mir in Zehlendorf keine Straße ein die eine Busspur benötigt.
Einfache Lösung: Busspur und Linienverkehr der BVG aus dem beklagten Abschnitt der Clayallee entfernen. Oskar-Helene-Heim ist genug Platz für Pausenhaltestellen der von Norden kommenden Busse, an der Riemeisterstr. muss man dafür halt ein paar Parkplätze opfern...
0:-)
Naja. Die Riemeisterstr. ist aber ein Steinwurf entfernt von Oskar-Helene-Heim. Bei Letzterem bzw. Argentinische Allee und Saargemünder Str. wäre aber genug Platz für zahlreiche Linien ;-)
Diese Verwaltungsvorschrift mit der Mindestfrequenz von 20 Bussen pro Stunde, um eine Busspur einrichten zu dürfen, gehört dringend geändert. Denn damit wird der größte Vorteil des ÖPNV, die Bündelung der Wege vieler Fahrgäste in wenigen Fahrzeugen, für ihn zum Nachteil ausgelegt. Wenn eine Linie alle 10 min mit Gelenkbussen befahren wird, hat sie konservativ gerechnet immerhin eine Kapazität von ca. 600 Fahrgästen je Stunde und Richtung. Die meisten Parkstreifen, v.a. in Wohngebieten mit wenig Nutzenden pro Stellplatz, dürften weniger Menschen nutzen. Vielleicht sollte man für Parken im öffentlichen Raum grundsätzlich Höchstdauern von einer Stunde einführen, um eine ähnliche Zahl an potentiellen Nutznießern wie bei einer Busspur zu erreichen, und es in Gegenden mit Gärten vor jedem Haus grundsätzlich verbieten.

Und wenn 26 Sekunden Fahrzeitverlängerung nicht so schlimm sind, könnte man ja künftig Autos zugunsten besser Ampelschaltungen für alle anderen 26 Sekunden länger an Ampeln stehen lassen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 07.09.2022 06:55 von def.
Ich kenne eine ganze Menge Straßenbahn die beschleunigt werden kann, viel mehr als stündlich auf dieser Busspur.
Zitat
Nordender
Ich kenne eine ganze Menge Straßenbahn die beschleunigt werden kann, viel mehr als stündlich auf dieser Busspur.

Und, sind die nun schneller, wenn die Busspur aufgehoben wurde?
Absolut richtig, dass diese Vorschrift geändert werden muss. 3'-Takt als Minimum? Oder gilt diese Zahl für beide Fahrtrichtungen? Anders kann man es ja fast nicht glauben.

10'-Takt ist schon ausreichend genug und andernorts in Deutschland durchaus Usus.
Zitat
M2204
Absolut richtig, dass diese Vorschrift geändert werden muss. 3'-Takt als Minimum? Oder gilt diese Zahl für beide Fahrtrichtungen? Anders kann man es ja fast nicht glauben.

10'-Takt ist schon ausreichend genug und andernorts in Deutschland durchaus Usus.

Dem Kurier-Artikel zufolge ist das ja eine bundesweit gültige Vorschrift (womit ich mir angesichts der aktuellen Besetzung des Verkehrsministeriums auch wenig Hoffnung auf eine zeitnahe Änderung mache). Wird die anderswo anders ausgelegt oder hat einfach noch niemand dagegen geklagt? (Hoffentlich werden jetzt keine schlafenden Hunde geweckt, wenn sich der Fall bundesweit unter Abgasfetischisten herumspricht.)

Gibt es die Verwaltungsvorschrift, um die es geht, eigentlich im Netz? Ich bin mit verschiedenen Schlagworten nicht fündig geworden.
Zitat
def
Und wenn 26 Sekunden Fahrzeitverlängerung nicht so schlimm sind, könnte man ja künftig Autos zugunsten besser Ampelschaltungen für alle anderen 26 Sekunden länger an Ampeln stehen lassen.


Vor allem bittet der Fairness halber 26 Sekunden mal Anzahl der Betroffenen Straßennutzer nehmen. Bei Rechnungsbedarf:
Kfz 26*1,2 Durchschnittspersonenpkwbesatz= 31,2
Bus 26*15 geschätzte Fahrgäste je Bus auf der Clayallee=390

Der Zeitschaden je Person ist bekanntlich enorm viel höher bei Bussen. Man müsste mal den Durchsatz an Pkw auf der Strecke gegenrechnen. Die groben Verkehrsdaten liegen ja vor. Dafür habe ich aber grad keine Zeit.
Zitat
Stichbahn
Zitat
def
Und wenn 26 Sekunden Fahrzeitverlängerung nicht so schlimm sind, könnte man ja künftig Autos zugunsten besser Ampelschaltungen für alle anderen 26 Sekunden länger an Ampeln stehen lassen.


Vor allem bittet der Fairness halber 26 Sekunden mal Anzahl der Betroffenen Straßennutzer nehmen. Bei Rechnungsbedarf:
Kfz 26*1,2 Durchschnittspersonenpkwbesatz= 31,2
Bus 26*15 geschätzte Fahrgäste je Bus auf der Clayallee=390

Der Zeitschaden je Person ist bekanntlich enorm viel höher bei Bussen. Man müsste mal den Durchsatz an Pkw auf der Strecke gegenrechnen. Die groben Verkehrsdaten liegen ja vor. Dafür habe ich aber grad keine Zeit.

Und wenn der Busverkehr dadurch zuverlässiger läuft, profitieren auch Fahrgäste davon, die die betroffenen Linien in Fahrtrichtung hinter der Busspur benutzen.
Zitat
def
Gibt es die Verwaltungsvorschrift, um die es geht, eigentlich im Netz? Ich bin mit verschiedenen Schlagworten nicht fündig geworden.

Ja, es gibt diese Veraltungsvorschrift im Internet: [www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de]
Konkret geht es im Abschnitt „Zu Zeichen 245 Bussonderfahrstreifen“ um die Randnummer 14.
Zitat
Jumbo
Zitat
def
Gibt es die Verwaltungsvorschrift, um die es geht, eigentlich im Netz? Ich bin mit verschiedenen Schlagworten nicht fündig geworden.

Ja, es gibt diese Veraltungsvorschrift im Internet: [www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de]
Konkret geht es im Abschnitt „Zu Zeichen 245 Bussonderfahrstreifen“ um die Randnummer 14.

Vielen Dank! Der in Frage kommende Abschnitt:

Zitat
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO), Zu Zeichen 245
12. Die Anordnung von Sonderfahrstreifen soll in der Regel nur dann erfolgen, wenn mindestens 20 Omnibusse des Linienverkehrs pro Stunde der stärksten Verkehrsbelastung verkehren.

Das klingt für mich als Nichtjuristen zumindest so, als gäbe es Hintertürchen ("soll erfolgen" statt "darf erfolgen", "in der Regel") - ob diese Hintertürchen in der Clayallee gegeben sind, ist die andere Frage, aber zumindest finde ich es beruhigend in Bezug auf andere bestehende Spuren.

Diese Regel ist natürlich, wie die StVO selbst auch, vom Auto aus gedacht und für dieses gemacht. Wenn man sie schon nicht ersatzlos streicht, wäre eine andere Formulierung sinnvoller, z.B. das mindestens x Menschen pro Stunde in der Hauptverkehrszeit von der Busspur profitieren müssen ("profitieren", weil das auch jene beinhaltet, die die Linie außerhalb des Busspurabschnitts benutzen und die von einer höheren Fahrplanstabilität profitieren). Das x sollte natürlich möglichst niedrig angesetzt sein, im Zweifelsfall so, dass auch 12-m-Busse im 10-min-Takt das schon erreichen.
In der Bülowstraße gibt es seit jeher eine Busspur. Hat man da ausversehen die U Bahn mitgezählt um auf 20 Fahrten pro Stunde zu kommen?

Zwischenzeitlich wurde sogar eine der beiden MIV Spuren für einen Fahrradweg geopfert.

Wo ist denn das Problem bei den Anwohnern in Zehlendorf?
Waren die Busse zu pünktlich?
Oder wurde hier einfach nur des Klagens wegen geklagt?
Ist schon echt der Hammer, vor allem wenn man sich die Formulierungen des Verwaltungsgerichts anschaut. So muss wird eine "Gefahrenlage" gefordert, bevor "Beschränkungen und Verbote" des fließenden Verkehrs erlassen werden können. Muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Eine Busspur ist also mindestens eine "Beschränkung des fließenden Verkehrs" und welche "Gefahr" muss denn abgewendet werden? Da fehlt mir die Phantasie für eine solche Gefahr.

Auch wenn die Rechtslage es offenbar hergibt, eine solche Klage einzureichen. Mir fehlt dafür jedes Verständnis.
Zitat
mitropam
Ist schon echt der Hammer, vor allem wenn man sich die Formulierungen des Verwaltungsgerichts anschaut. So muss wird eine "Gefahrenlage" gefordert, bevor "Beschränkungen und Verbote" des fließenden Verkehrs erlassen werden können. Muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Eine Busspur ist also mindestens eine "Beschränkung des fließenden Verkehrs" und welche "Gefahr" muss denn abgewendet werden? Da fehlt mir die Phantasie für eine solche Gefahr.

Vom fließenden Verkehr geht immer eine Gefahr aus. Das hätte man nur in die Begründung der Busspur schreiben müssen. Wobei natürlich am Stau vorbeirasende Busse wiederum auch eine Gefahr darstellen.

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 07.09.2022 12:00 von Nemo.
Zitat
mitropam
Ist schon echt der Hammer, vor allem wenn man sich die Formulierungen des Verwaltungsgerichts anschaut. So muss wird eine "Gefahrenlage" gefordert, bevor "Beschränkungen und Verbote" des fließenden Verkehrs erlassen werden können. Muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Eine Busspur ist also mindestens eine "Beschränkung des fließenden Verkehrs" und welche "Gefahr" muss denn abgewendet werden? Da fehlt mir die Phantasie für eine solche Gefahr.

Auch wenn die Rechtslage es offenbar hergibt, eine solche Klage einzureichen. Mir fehlt dafür jedes Verständnis.

Das ist genau der Punkt, den u.A. der ex-User Railroader nicht verstehen wollte, wenn er immer meinte, die verschiedenen Verkehrsmittel müssten doch gleich behandelt und das Auto dürfe nicht benachteiligt werden. Besser als mit diesem Urteil kann man gar nicht aufzeigen, dass das eine völlige Fehlwahrnehmung ist und das Auto eben gegenüber ALLEN anderen Verkehrsteilnehmern strukturell bevorzugt wird. Nicht nur durch die Art und Weise, wie Straßen angelegt sind, sondern eben auch durch Richtlinien und Verwaltungsvorschriften. Die StVO trägt ganz klar die Handschrift "Auto", ebenso die RiLSA, die vorgibt, wie Ampelschaltungen zu funktionieren haben und die oberste Priorität auf den fließenden Autoverkehr legt, während Fußgänger eher eine Randnotiz darstellen. Das HBS (Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen) definiert großzügige Trassierungsparameter zum schnellen Autofahren und Abbiegen an Kreuzungen.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Jay
Die StVO trägt ganz klar die Handschrift "Auto", ebenso die RiLSA, die vorgibt, wie Ampelschaltungen zu funktionieren haben und die oberste Priorität auf den fließenden Autoverkehr legt, während Fußgänger eher eine Randnotiz darstellen.

Das Absurde ist, dass es etwas gibt, dem der fließende Verkehr untergeordnet wird: Parken. Denn wenn man das mit dem fließenden Verkehr ernstnähme, müsste Parken im Straßenraum sofort untersagt werden.
Zitat
tramfahrer
In der Bülowstraße gibt es seit jeher eine Busspur. Hat man da ausversehen die U Bahn mitgezählt um auf 20 Fahrten pro Stunde zu kommen?

1990/91, als man diese Busspur eingerichtet hat, fuhren dort in der HVZ 18 Wagen der Linie 19/19E pro Stunde und Richtung.

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Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
B-V 3313
Zitat
tramfahrer
In der Bülowstraße gibt es seit jeher eine Busspur. Hat man da ausversehen die U Bahn mitgezählt um auf 20 Fahrten pro Stunde zu kommen?

1990/91, als man diese Busspur eingerichtet hat, fuhren dort in der HVZ 18 Wagen der Linie 19/19E pro Stunde und Richtung.

Kleinkarriert: Da fehlen 2 Fahrten. Hätte nie genehmigt werden dürfen.
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