Re: BVG-Bus: Wann kommt der Barverkauf zurück? 19.01.2023 19:26 |
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Alter Köpenicker
Es müssen also nur Produkte bzw. Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsfürsorge mit Bargeld bezahlt werden können?
Re: BVG-Bus: Wann kommt der Barverkauf zurück? 19.01.2023 22:06 |
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Alter Köpenicker
Es müssen also nur Produkte bzw. Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsfürsorge mit Bargeld bezahlt werden können?
Re: BVG-Bus: Kommt der Barverkauf zum 16. Januar 2023 zurück? 28.01.2023 23:01 |
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Lopi2000
Die Empfangsbestätigung sagt eher aus, dass ein Fax empfangen wurde, aber nicht was für eines.
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Florian Schulz
Du zitierst mich selektiv und wischst damit den Bezug weg.
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Florian Schulz
Mein vollständiger Satz lautet: "Da immer mehr Faxdienste über Internet abgewickelt werden und manche Dienste für die Übertragung aus einem Fax eine E-Mail machen, um sie beim Empfänger wieder als Fax anzuzeigen, ist die Manipulation beim Fax ebenso denkbar."
Von E-Mails schrieb ich nichts, sondern von der Faxübertragung. Und diese wird oft technisch als E-Mailversand abgewickelt. Ob dabei die beteiligten Faxgeräte Signierungen und Verschlüsselungen vornehmen, ist von den Anwendern auf beiden Seiten so überhaupt nicht feststellbar. Zumindest nicht zweifelsfrei.
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Florian Schulz
Im Übrigen sind das nicht meine Gedanken, sondern sieht unter anderem der Bremer Landesbeauftragen für Datenschutz so:
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[...] Dass verschlüsselt wird, kann von Absenderinnen oder Absendern auch nicht technisch "erzwungen" werden. Und ob es sich bei den dabei genutzten Cloud-Diensten um DSGVO-konform betriebene "europäische Clouds" handelt, kann die Absenderseite ebenfalls nicht feststellen. [...] Aufgrund dieser Unwägbarkeiten hat ein Fax hinsichtlich des Schutzziels Vertraulichkeit das gleiche Sicherheitsniveau wie eine unverschlüsselte E-Mail, die zu Recht als digitales Pendant zur offen einsehbaren Postkarte angesehen wird."
[www.datenschutz.bremen.de]
Zitat
Florian Schulz
Daher sehe ich in deinen beiden Sätzen
"Es gibt eine recht einfache Sache, welche für ein Fax spricht, nämlich, dass es die einzige (praktikable) Kommunikationsform ist, bei welcher der Versand des Nachrichteninhalts juristisch zweifelsfrei nachgewiesen werden kann."
"Eine E-Mail ist die ungeeignetste Version der Kommunikation, da sowohl Inhalt als auch Absender leicht manipuliert werden können und die Kommunikation darüber hinaus standardmäßig unverschlüsselt läuft."
auf dem ersten Blick wenig Unterschiede zum Fax.
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Florian SchulzZitat
Wutzkman
Und dass es für eine Rechtssicherheit überhaupt keine Rolle spielt, ob der Inhalt vertraulich übertragen wurde.
Wie ist denn die Rechtssicherheit von Fax gegeben, wenn man Online-Fax-Dienste benutzt? Oder Faxgeräte, die am Internet hängen?
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Florian SchulzZitat
WutzkmanZitat
Florian Schulz
Da wäre ich mir ehrlich gesagt nicht sicher. Freiwillig heißt oft auch Haben-wir-schon-immer-gemacht. Verwiesen wird dann gerne auf die fehlende sicheren Postfächer bei den Gerichten. Und die Gerichte antworten mit "na nutzen doch eh alle das Fax". Also bleibt alles so analog wie es ist...
Ich bin ja voll bei dir, dass es nicht das Gelbe vom Ei ist. Aber was soll denn in deiner Vorstellung dabei jetzt passieren? Sollen "die Gerichte" einen modernen Nachfolger vom Fax erfinden? So liest sich das bei dir. Nein, es müsste dort entwickelt werden, wo alle Kommunikationsstandards entwickelt werden.
Nein, die Lösungen sollen nicht die Gerichte erfinden. Und ich schrieb das auch nicht. Wenn du das so lesen möchtest, ist das dein Bier.
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Florian Schulz
Natürlich müssen die Festlegungen über Kommunikationsstands erfolgen. Das ist doch klar! Nur sehe ich, und offenbar auch Datenschützer, dass der Fax-Standard mit den heutigen Datenschutzansprüchen so nicht mehr vereinbar ist. So toll die Vorzüge von Fax auch sein mögen.