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Hochhaus-Projekte am Alexanderplatz: Auswirkungen auf den ÖPNV
geschrieben von Mont Klamott 
Zitat
PassusDuriusculus
Also immer wenn ich mal in der M1 gefahren bin, war die nicht voller als sonst* Immerhin kommt man von Pankow nach Alex mit der U2 mit nur ein-zwei Minuten Fahrzeitverlängerung


*Also so, dass langfristig der geplante 5-Minuten-Takt, sehr zu befürworten ist.

Das kann ich so nicht bestätigen. Ich nutze sehr oft die Straßenbahnen in diesem Bereich. Sie sind meist deutlich voller als sonst üblich, interessanterweise vor allem abends und an Wochenenden. Die Ausweichverkehre von der U2 sind deutlich spürbar.
Bei der M1 vor allem zwischen dem Hackeschen Markt und Schönhauser Allee.
Betrifft auch die 12 (von der Chausseestraße bis in die Pappelallee hinein) und die M10 (Hauptbahnhof bis U Eberswalder).

Ingolf
Zitat
Ingolf
Zitat
PassusDuriusculus
Also immer wenn ich mal in der M1 gefahren bin, war die nicht voller als sonst* Immerhin kommt man von Pankow nach Alex mit der U2 mit nur ein-zwei Minuten Fahrzeitverlängerung


*Also so, dass langfristig der geplante 5-Minuten-Takt, sehr zu befürworten ist.

Das kann ich so nicht bestätigen. Ich nutze sehr oft die Straßenbahnen in diesem Bereich. Sie sind meist deutlich voller als sonst üblich, interessanterweise vor allem abends und an Wochenenden. Die Ausweichverkehre von der U2 sind deutlich spürbar.
Bei der M1 vor allem zwischen dem Hackeschen Markt und Schönhauser Allee.
Betrifft auch die 12 (von der Chausseestraße bis in die Pappelallee hinein) und die M10 (Hauptbahnhof bis U Eberswalder).

Ingolf

Abends hat man ja auch das Problem, dass es am Sendefelderplatz keinen vernünftigen Anschluss gibt und somit die Fahrt über Hackescher Markt für viele Routen deutlich schneller ist.

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Ich hab nen Bus und meine Busfahrerin heißt Layla, sie fährt schöner, schneller, weiter.
Zitat
Stichbahn
Die zuständige Senatsverwaltung zum beschädigten U2-Tunnel am Alex:
[www.berlin.de]

Daraus zwei Zitate:
Zitat
Senatsverwaltung, Bezirk und BVG prüfen Instandsetzungskonzept der Covivio – Wiederaufnahme des Vollbetriebs auf der U-Bahn-Linie 2 für August 2023 geplant

Die wichtigsten Eckdaten: Nach Prüfung und Freigabe des Instandsetzungskonzepts durch Behörden, BVG und externe Prüfingenieur*innen können die Sanierungsarbeiten voraussichtlich im März beginnen. Gerechnet wird mit einer Bauzeit von etwa fünf Monaten. Ziel ist die Hebung des abgesackten Tunnels, so dass im August wieder der U-Bahn-Vollbetrieb aufgenommen werden kann. Weitere Sanierungsarbeiten können dann voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, vorzugsweise nachts.
Das jetzt eingereichte Konzept besteht aus einer Kombination von Verfestigung des Erdreichs unter dem Tunnel, Verankerung der Baugrubenwand und einer Injektionseinrichtung für Flüssigzement, um den mehr als 100 Jahre alten Tunnel in seine alte Lage zu bringen und zu stabilisieren. Der Kostenrahmen für den Hebevorgang wird aktuell auf einen Betrag knapp unter 10 Millionen Euro geschätzt.

Zitat
Dr. Rolf Erfurt, Vorstand Betrieb der BVG:

Gemeinsam mit dem Land bereiten wir eine Verstärkung der M1 vor, die viele als Alternative nutzen. Und zusammen mit unseren Jelbi-Partnern werden wir die Mikromobilität ausbauen und vermehrt Fahrräder, E-Bikes und E-Scooter anbieten.

Jelbi-Partner, die neue Wunderwaffe der BVG.

Was mich etwas verwundert, ist die Aussage des Vorstands Betrieb der BVG im Tagesspiegel.

Zitat

Die BVG hatte mit dem Investor im Vorfeld eine „nachbarschaftliche Vereinbarung“ geschlossen, zum Glück, wie Erfurt sagte. Derzeit bekommt die BVG täglich einen niedrigen fünfstelligen Betrag als Strafzahlung des Baukonzerns. Die Summe tue Covivio „weh“, so der BVG-Vorstand.

Dennoch habe man aus den Erfahrungen der letzten Monate „gelernt“ – bei künftigen Projekten dürfte es also strengere Regeln für Investoren geben.

Das klingt ganz wie ein politisches Statement. Ist das die Aufgabe eines Vorstands? Zumal es sicherlich noch ein abschließendes Verfahren geben dürfte, wenn es um einen bezifferbaren Gesamtschaden geht.
Zitat
hvhasel
Das klingt ganz wie ein politisches Statement. Ist das die Aufgabe eines Vorstands? Zumal es sicherlich noch ein abschließendes Verfahren geben dürfte, wenn es um einen bezifferbaren Gesamtschaden geht.

Es klingt für mich eher nach Unternehmenspolitik und das ist schon eine zentrale Aufgabe eines Vorstands. Nachbarschaftliche Vereinbarungen sind auch bilaterale Verträge - hier zwischen zwei Unternehmen. Etwas anderes wäre eine Aussage wie: "Künftig werden für solche Projekte nicht mehr so leichtfertig Baugenehmigungen erteilt." so klingt es mehr nach "Künftig werden wir uns in Genehmigungsverfahren im Umfeld unserer Anlagen stärker um die Sicherung unserer Rechte kümmern."

Es könnte zwar ein Stück weit einer möglicherweise angestrebten bürokratiearmen Genehmigungspraxis widersprechen, wenn ein landeseigenes Unternehmen mehr Forderungen in die Genehmigungsverfahren einbringen möchte, aber der Vorstand eines landeseigenen Unternehmens ist nun mal immer in der Zwickmühle aus politischen Vorgaben und unternehmerischem Handeln und darf und muss zwischen diesen beiden Polen - soweit sie auseinander gehen - agieren.
Zitat
Lopi2000
Zitat
hvhasel
Das klingt ganz wie ein politisches Statement. Ist das die Aufgabe eines Vorstands? Zumal es sicherlich noch ein abschließendes Verfahren geben dürfte, wenn es um einen bezifferbaren Gesamtschaden geht.

Es klingt für mich eher nach Unternehmenspolitik und das ist schon eine zentrale Aufgabe eines Vorstands. Nachbarschaftliche Vereinbarungen sind auch bilaterale Verträge - hier zwischen zwei Unternehmen. Etwas anderes wäre eine Aussage wie: "Künftig werden für solche Projekte nicht mehr so leichtfertig Baugenehmigungen erteilt." so klingt es mehr nach "Künftig werden wir uns in Genehmigungsverfahren im Umfeld unserer Anlagen stärker um die Sicherung unserer Rechte kümmern."

Es könnte zwar ein Stück weit einer möglicherweise angestrebten bürokratiearmen Genehmigungspraxis widersprechen, wenn ein landeseigenes Unternehmen mehr Forderungen in die Genehmigungsverfahren einbringen möchte, aber der Vorstand eines landeseigenen Unternehmens ist nun mal immer in der Zwickmühle aus politischen Vorgaben und unternehmerischem Handeln und darf und muss zwischen diesen beiden Polen - soweit sie auseinander gehen - agieren.

Ich stoße mich eher an der Wortwahl. „Die Summe tut Covivio weh“ in Verbindung mit „gelernt“. Wie Du sagst, nach dem Motto „künftig werden wir uns besser um unsere Rechte kümmern“, dieses Mal finden wir uns damit ab.

Als Vorstand sind solche Aussagen juristisch relevant, wenn es am Ende doch zum Prozess kommt. Und Herr E. kann und sollte überhaupt nicht beurteilen, was einem anderen Unternehmen „weh“ tut, er ist ja nicht Vorstand von Covivio.
Zitat
hvhasel
Ich stoße mich eher an der Wortwahl. „Die Summe tut Covivio weh“ in Verbindung mit „gelernt“. Wie Du sagst, nach dem Motto „künftig werden wir uns besser um unsere Rechte kümmern“, dieses Mal finden wir uns damit ab.

Als Vorstand sind solche Aussagen juristisch relevant, wenn es am Ende doch zum Prozess kommt. Und Herr E. kann und sollte überhaupt nicht beurteilen, was einem anderen Unternehmen „weh“ tut, er ist ja nicht Vorstand von Covivio.

Da die ganze Sache der BVG und vor allem ihren Fahrgästen auch "weh tut", finde ich die Ansage gerechtfertigt und sehe nicht, dass damit irgendwelche Kompetenzen überschritten wurden. Allerdings dürfte der Baustopp und die Projektverzögerung dem Unternehmen noch viel mehr "weh tun", da nun auch die Investition erst ein Jahr später refinanziert wird.
Zitat
Bumsi
Zitat
Ingolf
Zitat
PassusDuriusculus
Also immer wenn ich mal in der M1 gefahren bin, war die nicht voller als sonst* Immerhin kommt man von Pankow nach Alex mit der U2 mit nur ein-zwei Minuten Fahrzeitverlängerung


*Also so, dass langfristig der geplante 5-Minuten-Takt, sehr zu befürworten ist.

Das kann ich so nicht bestätigen. Ich nutze sehr oft die Straßenbahnen in diesem Bereich. Sie sind meist deutlich voller als sonst üblich, interessanterweise vor allem abends und an Wochenenden. Die Ausweichverkehre von der U2 sind deutlich spürbar.
Bei der M1 vor allem zwischen dem Hackeschen Markt und Schönhauser Allee.
Betrifft auch die 12 (von der Chausseestraße bis in die Pappelallee hinein) und die M10 (Hauptbahnhof bis U Eberswalder).

Ingolf

Abends hat man ja auch das Problem, dass es am Sendefelderplatz keinen vernünftigen Anschluss gibt und somit die Fahrt über Hackescher Markt für viele Routen deutlich schneller ist.

Ja das Problem hat man an der Klosterstr. ganztags. Der 200er (und evtl. auch die U8) platzt aus allen Nähten...
Moin.

Die rbb24-Abendschau vom Montag hat noch einmal über die Bauarbeiten am U2-Tunnel berichtet, aus dem Film 'mal zwei Schnappschüsse.

1. Schadensbild:



2. Gegenmaßnahmen:



Der Beitrag kann unter den folgenden Adressen bis einschließlich 13.2.2023 angeschaut werden: Abendschau-Webseite, Mediathek, Direktlink 1280 x 720

Viele Grüße, Thomas

--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de
Was ich im Abendschau-Beitrag vermisst habe, ist eine Aussage, ob für die Sanierung eine Vollsperrung der U2 erforderlich wird.

Sehr hilfreich wäre eine Fußgängerampel an der Leipziger Str. Höhe Klosterstrasse, um den Bahnhof Rotes Rathaus ggfls. zu Fuß zu erreichen. Ich bin vor einigen Wochen die Strecke abgelaufen und konnte erst Höhe Alexa Einkaufszentrum die Grunerstr. überqueren. Der 200er Bus ab Spittelmarkt ist keine Alternative, da überfüllt und er im Stau steht.
Zitat
Mont Klamott
Was ich im Abendschau-Beitrag vermisst habe, ist eine Aussage, ob für die Sanierung eine Vollsperrung der U2 erforderlich wird.

Im Tagesspiegel steht dazu: "Eine komplette Einstellung der U2 an dieser Stelle werde es höchstens für kurze Zeit zu bestimmten Phasen des Projektes geben, sagte Erfurt."
Zitat
Mont Klamott
Sehr hilfreich wäre eine Fußgängerampel an der Leipziger Str. Höhe Klosterstrasse, um den Bahnhof Rotes Rathaus ggfls. zu Fuß zu erreichen. Ich bin vor einigen Wochen die Strecke abgelaufen und konnte erst Höhe Alexa Einkaufszentrum die Grunerstr. überqueren. Der 200er Bus ab Spittelmarkt ist keine Alternative, da überfüllt und er im Stau steht.

Die Fußgängerampel in Verlängerung der Klosterstraße ist wieder da, seit der Freigabe der begradigten und verengten Grunerstraße hinterm Roten Rathaus. ich brauchte heute von der M2-Endhaltestelle bis zum Bahnsteig Klosterstraße nur rund 6 oder 7 min zu Fuß. Der Weg ist nicht viel weiter als letztes Jahr die Umsteigerei U-Bahn/Strab mit der Hst Memhardstraße.

so long

Mario
Es handelt sich aber um Ausnahmefälle. Nicht überall sind Tunnel. Hier kreuzen sich mehrere davon. Wenn man bei der S21 den Hochhausbau nicht gleich mitberücksichtigt hat, dann wäre das ein schweres Versäumnis.
Zitat
Dr. Meike Niedbal, Verkehrsstaatssekretärin, in der Abendschau
Wir wollen in fünf Wochen geprüft haben

Leute, einer der wichtigsten U-Bahnabschnitte der Stadt ist seit vier Monaten von einer Havarie betroffen, und ihr wollt in fünf Wochen geprüft haben? Was denn geprüft haben? Und dauert wirklich das fünf Monate oder wart ihr erstmal ein paar Wochen oder Monate untätig?

Und selbst wenn es gute Gründe geben sollte, warum diese Prüfungen fünf Monate dauern, ist die Kommunikation dazu einfach unterirdisch.
Bin kein Fachmann, vielleicht klappt's ja. Aber ich hab meine Zweifel, das klingt für mich mehr nach Hoffnung, dass es irgendwie gutgehen wird. Ich glaube nicht, dass in einem Jahr wieder Regelbetrieb herrscht. Warum? Wir sind in Berlin.
Man will Zement ins Erdreich einbringen / einspritzen? Klingt irgendwie nach einem Experiment.
Moin.

Zum Thema Bauantrag und Genehmigung ist heute eine parlamentarische Anfrage der FDP veröffentlicht worden (von einer zweiseitigen Tabelle in der Antwort zitiere ich "nur" die Überschriften und bitte alle daran interessierten Foren-Teilnehmer, sich die PDF-Datei herunterzuladen):

Zitat

Anfrage des Abgeordneten Felix Reifschneider (FDP) vom 13.1.2023 und Antwort vom 27.1.2023: Welche Risiken wurden im Rahmen der Genehmigung des Hochhausbaus am Alexanderplatz vorgebracht?

Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher das Bezirksamt Mitte von Berlin sowie die Vorhabenträgerin Covivio um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Die jeweiligen Antworten werden an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.

Frage 1: Auf welche verkehrs- und umweltbezogenen Risiken wurden im Verfahren für die Genehmigung des Baus eines Hochhauses durch Covivio am Alexanderplatz hingewiesen? (bitte getrennt nach eingebender Stelle mit einer Kurzbeschreibung des Risikos und Datum der Eingabe tabellarisch auflisten)

a) Welche Maßnahmen zur Risikominderung wurden von eingebenden Stellen jeweils vorgeschlagen? (bitte getrennt nach eingebender Stelle mit einer Kurzbeschreibung der Maßnahme und Datum der Eingabe tabellarisch auflisten)

b) Welche Maßnahmen zur Risikominderung wurden durch die Bauherrin gegenüber der genehmigenden Stelle jeweils vorgeschlagen und welche wurden bzw. werden jeweils verwirklicht? (bitte getrennt mit einer Kurzbeschreibung der Maßnahme und Datum der Eingabe tabellarisch auflisten sowie dem Stand der Umsetzung)

c) Welche Maßnahmen zur Risikominderung wurden von der genehmigenden Stelle jeweils der Bauherrin auferlegt? (bitte getrennt nach eingebender Stelle mit einer Kurzbeschreibung der Maßnahme und Datum der Auflage tabellarisch auflisten)

Antwort zu 1.: Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit:

Die Baugenehmigung für das Hochhaus Alexanderplatz 7 ist entsprechend des gesetzlich normierten Prüfprogramms (s. dazu "Leitfaden zum Baunebenrecht", Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Oberste Bauaufsicht) erteilt worden.

Entsprechend des Leitfadens Pkt. 5.20 (Vorhaben in der Umgebung (bis 30 m) von U-Bahnen, Straßenbahnen und Seilbahnen) ist eine Stellungnahme der damaligen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz IV E, Technische Bahnaufsicht (TAB), als Auflage Bestandteil der erteilten Baugenehmigung geworden.

Die Prüfung der statischen Berechnung und die Bauüberwachung in statischer Hinsicht erfolgen durch einen hoheitlich tätigen Prüfingenieur für Baustatik. Der Prüfingenieur dokumentiert seine Arbeit durch die Prüfberichte sowie durch Überwachungsberichte.

Im Prüfbericht Nr. 5 vom 16.12.2022 ist die nachträgliche Überprüfung der Hebeinjektion für die U-Bahnlinie 2 und deren Auswirkung auf die Schlitzwand der Baugrube dokumentiert.

Der eigentliche Hebungsprozess findet unter dem U 2 Tunnel und damit unter öffentlichem Straßenland von der Baugrube des Hochhauses Alexanderplatz 7 statt und liegt damit außerhalb der erteilten Baugenehmigung des bezirklichen Stadtentwicklungsamtes, Fachbereich Bauaufsicht.

Die Vorhabenträgerin Covivio übermittelte hierzu die nachfolgende tabellarische Übersicht: Zusammenstellung risikomindernder Maßnahmen Verkehrs- und umweltbezogenen Risiken durch Bauvorhaben D3 Alexanderplatz

Grundlage Auflagen zur Baugenehmigung 2019/5540 vom 24.3.2021 Anlage 6b BG Auflagen BVG U-Bahnen-Tram

[zweiseitige Tabelle mit den Spaltenüberschriften:]

Kurzbeschreibung des Risikos gemäß Anlage 6b (Betriebsgefährdung U-Bahn)
Auferlegte Maßnahme zur Risikominderung
Auflage Datum
Durchgeführte Maßnahme
Datum


[...]

Eingebende Stelle war jeweils die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Alle hier aufgeführten Maßnahmen wurden mit der Nachbarschaftvereinbarung vom 3.6.2021 in Abstimmung und Vorgabe durch die BVG finalisiert. Als Grundlage der unten beschriebenen Untersuchungen und Planungen haben uns die Nachbarn Planungsgrundlagen wie Bestands- und Sanierungsplanungen als auch Bestandsdokumentationen wie Bauwerksbücher übergeben. Alle erarbeiteten Dokumente wurden der BVG im finalen Stand vor Vertragsschließung zur Prüfung / Zustimmung vorgelegt und die Inhalte im Prozess miteinander abgestimmt.

Frage 2: Wann fanden zu welchen verkehrs- und umweltbezogenen Themen Kontakte zwischen dem Bezirksamt Mitte und der Senatsverwaltung für Bau/Stadtentwicklung im Zusammenhang mit dem Bauprojekt am Alexanderplatz statt? (bitte tabellarisch auflisten mit Datum, beteiligte Hierarchie- bzw. Verwaltungsebenen, beteiligte Leitungsmitglieder inkl. Senatorin/Senator, Themen des Kontakts, Form des Kontakts (bspw. Besprechung, E-Mail, auf Papier, formelle oder informelle Eingabe u.v.m.), Art der Ergebnissicherung)

Antwort zu 2.: Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit:

Im Zusammenhang mit der Baugenehmigung für das Hochhausvorhaben der Covivio am Alexanderplatz gab es keine Kontakte zwischen dem Bezirksamt Mitte, Bauaufsicht und der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (jetzt: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen) zu verkehrs- und umweltbezogenen Themen.

Frage 3: Wann fanden zu welchen verkehrs- und umweltbezogenen Themen Kontakte zwischen dem Bezirksamt Mitte und der Senatsverwaltung für Verkehr/Mobilität im Zusammenhang mit dem Bauprojekt am Alexanderplatz statt? (bitte tabellarisch auflisten mit Datum, beteiligte Hierarchie- bzw. Verwaltungsebenen, beteiligte Leitungsmitglieder inkl. Senatorin/Senator, Themen des Kontakts, Form des Kontakts (bspw. Besprechung, E-Mail, auf Papier, formelle oder informelle Eingabe u.v.m.), Art der Ergebnissicherung)

Frage 4: Wann fanden zu welchen verkehrs- und umweltbezogenen Themen Kontakte zwischen dem Bezirksamt und der BVG im Zusammenhang mit dem Bauprojekt am Alexanderplatz statt? (bitte tabellarisch auflisten mit Datum, beteiligte Hierarchie- bzw. Verwaltungsebenen, beteiligte Leitungsmitglieder, Themen des Kontakts, Form des Kontakts (bspw. Besprechung, E-Mail, auf Papier, formelle oder informelle Eingabe u.v.m.), Art der Ergebnissicherung)

Antwort zu 3. und 4.: Das Bezirksamt Mitte hat keine Kontakte zu verkehrs- und umweltbezogenen Themen im Zusammenhang mit der Baugenehmigung für das Hochhausvorhaben der Covivio am Alexanderplatz mitgeteilt, die über die in der Antwort zu 1 aufgeführte Stellungnahme der damaligen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (jetzt: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verkehr und Verbraucherschutz) hinausgingen.

Frage 5: Wann fanden zu welchen verkehrs- und umweltbezogenen Themen Kontakte zwischen der Senatsverwaltung für Bau/Stadtentwicklung und der Senatsverwaltung für Verkehr/Mobilität im Zusammenhang mit dem Bauprojekt am Alexanderplatz statt? (bitte tabellarisch auflisten mit Datum, beteiligte Hierarchie- bzw. Verwaltungsebenen, beteiligte Leitungsmitglieder inkl. Senatorin/Senator, Themen des Kontakts, Form des Kontakts (bspw. Besprechung, E-Mail, auf Papier, formelle oder informelle Eingabe u.v.m.), Art der Ergebnissicherung)

Antwort zu 5.: Im Zusammenhang mit der Baugenehmigung für das Hochhausvorhaben der Covivio am Alexanderplatz fanden keine Kontakte zu verkehrs- und umweltbezogenen Themen zwischen der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und der damaligen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz statt.

Die Zuständigkeit für das Baugenehmigungsverfahren liegt beim Bezirksamt Mitte von Berlin, welches die in der Antwort zu 1 aufgeführte Stellungnahme der damaligen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eingeholt hatte.

Frage 6: Wann fanden zu welchen verkehrs- und umweltbezogenen Themen Beratungen in einer Senatssitzung im Zusammenhang mit dem Bauprojekt am Alexanderplatz statt? (bitte tabellarisch auflisten mit Datum, Thema der Beratung, mit oder ohne Beschlussfassung)

Antwort zu 6.: Im Zusammenhang mit dem Baugenehmigungsverfahren für das Hochhausvorhaben der Covivio am Alexanderplatz in Zuständigkeit des Bezirksamtes Mitte erfolgten keine Senatssitzungen mit Beratungen zu verkehrs- und umweltbezogenen Themen.

Frage 7: Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte relevant sind?

Antwort zu 7.: Das Bauvorhaben "Covivio-Hochhaus" am Alexanderplatz wurde auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans I-B4a (festgesetzt am 2.4.2000) genehmigt. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans besteht seitens des Bauantragstellers prinzipiell ein Rechtsanspruch auf Zulässigkeit eines Vorhabens, das dessen Festsetzungen nicht widerspricht und dessen Erschließung gesichert ist (§ 30 Abs. 1 BauGB). Die Berücksichtigung und abschließende planungsrechtliche Abwägung der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden umweltbezogenen und verkehrlichen Belange (§ 1 Abs. 6 Nrn. 7 u. 9 BauGB) erfolgt bereits im Bebauungsplanverfahren.

Die geltenden rechtlichen Vorschriften aus den Bereichen Bauordnung, Umweltschutz, Naturschutz, Verkehr, Denkmalschutz etc. sind seitens des Bauherrn grundsätzlich und auch unabhängig von Hinweisen oder Auflagen der Genehmigungsbehörde zu beachten.

In Vertretung

Senatsbaudirektorin Frau Prof. Petra Kahlfeldt
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
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Viele Grüße, Thomas

--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de
Zitat
GraphXBerlin
Man will Zement ins Erdreich einbringen / einspritzen? Klingt irgendwie nach einem Experiment.

Das CGV (Compensation-Grouting-Verfahren) ist bei Bauvorhaben mit erwarteten Setzungen an sensiblen Bauwerken bereits gängige Praxis. Einen detaillierten Einblick bietet Frank Eritt in seinem Bautagebuch in einem eigenen Kapitel, in dem er die Verpressung mittels Betonitsuspension anschaulich darstellt.

Skeptisch stimmt mich am Alexanderplatz die Herangehensweise. Soweit ich es verstanden habe, sollen die Ventilrohre ausschließlich aus der Baugrube des Hochhauses unter den U-Bahntunnel gebohrt werden. Der Wirkgrad der Verpressung lässt allerdings mit zunehmender Länge des Ventilrohrs nach. Daher sollten je nach Größe des zu stabilisierenden Untergrundes mehrere Startschächte errichtet werden.
Um das Hochhaus am Alexanderplatz weiter in die Höhe bauen zu können, muss das gesamte CGV-Equipment wieder rückgebaut werden - es soll sicherlich nicht dauerhaft den Keller des künftigen Gebäudes ausfüllen. Durch die zunehmende Auflast während des Baus sind bestimmt weitere geotechnische Bewegungen zu erwarten. Wie werden dann ohne weitere Startschächte die umliegenden sensiblen Bauwerke geschützt?

Eine weitere Gefahr sehe ich als Berufsskeptiker in der (vermessungstechnischen) Überwachung der Verpressung. Auch wenn die Verpressung sehr zeitnah an sensiblen Messgeräten (Schlauchwaagen etc.) nachweisbar ist, können die daraus resultierenden Maximalbewegungen erst zeitversetzt sicher registriert werden. Der U-Bahntunnel könnte bei sehr zügiger Verpressung zu kräftig gehoben werden, weitere Beschädigungen des Tunnels wären die Folge. Ein Absenken ist aber nicht möglich, jedenfalls ist mir kein entsprechendes Verfahren bekannt.
Während des Tunnelbaus in Leipzig traten die größten Gebäudeschäden zum Zeitpunkt des vorsorglichen Verpressens/Hebens der Gebäude auf.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 09.02.2023 23:03 von Fhain.
Danke für die Ausführung Fhain. Ich habe den Eindruck uns erwartet ein gewisser Krimi zum Thema.
Zitat
Fhain
Eine weitere Gefahr sehe ich als Berufsskeptiker in der (vermessungstechnischen) Überwachung der Verpressung. Auch wenn die Verpressung sehr zeitnah an sensiblen Messgeräten (Schlauchwaagen etc.) nachweisbar ist, können die daraus resultierenden Maximalbewegungen erst zeitversetzt sicher registriert werden. Der U-Bahntunnel könnte bei sehr zügiger Verpressung zu kräftig gehoben werden, weitere Beschädigungen des Tunnels wären die Folge. Ein Absenken ist aber nicht möglich, jedenfalls ist mir kein entsprechendes Verfahren bekannt.

Eine Hebung des Bahnhofsbauwerks ist meines Wissens gar nicht geplant, man wird sich auf die Stabilisierung des Untergrunds unter der Bodenplatte beschränken. Entsprechende Verfahren sind seit Jahrzehnten erprobt und hinlänglich sicher.
Die exakte meßtechnische Überwachung ist schon zum Baubeginn installiert worden und führte bekanntlich zur Signalisierung der Senkbewegung in den unzulässigen Bereich. Eine leichte Schieflage des Tunnelsegments im Bereich der Motel One - Baustelle in der Grunerstraße vor einigen Jahren wurde ebenfalls nicht korrigiert, sondern stabilisiert.
Nachfolgend erfolgt eine Riss-Sanierung, wie sie schon oft angewendet wurde, so dass künftig der Grundwassereintritt im Wand- und Sohlenbereich verhindert wird. Die Bahnhofsdecke wurde schon vor etlichen Jahren bis auf die Höhe des anstehenden Grundwassers neu eingedichtet. Die ältesten Tunnel sind mit Ausnahme der Stützen und Deckenträger nahezu unbewehrt, so dass im Laufe der Jahrzehnte nur kleine Änderungen in der Betonstruktur, aber keine Bewehrungskorrosion zu befürchten sind.

so long

Mario
Vielen Dank an Fhain und der weiße bim für eure konkreten Erläuterungen.

Zitat
der weiße bim
Zitat
Fhain
Eine weitere Gefahr sehe ich als Berufsskeptiker in der (vermessungstechnischen) Überwachung der Verpressung. Auch wenn die Verpressung sehr zeitnah an sensiblen Messgeräten (Schlauchwaagen etc.) nachweisbar ist, können die daraus resultierenden Maximalbewegungen erst zeitversetzt sicher registriert werden. Der U-Bahntunnel könnte bei sehr zügiger Verpressung zu kräftig gehoben werden, weitere Beschädigungen des Tunnels wären die Folge. Ein Absenken ist aber nicht möglich, jedenfalls ist mir kein entsprechendes Verfahren bekannt.

Eine Hebung des Bahnhofsbauwerks ist meines Wissens gar nicht geplant, man wird sich auf die Stabilisierung des Untergrunds unter der Bodenplatte beschränken.

Nun ja, auch die Senkung des Tunnels war ja nicht geplant, ist aber dennoch eingetreten.

Zitat

Entsprechende Verfahren sind seit Jahrzehnten erprobt und hinlänglich sicher.
Die exakte meßtechnische Überwachung ist schon zum Baubeginn installiert worden und führte bekanntlich zur Signalisierung der Senkbewegung in den unzulässigen Bereich. Eine leichte Schieflage des Tunnelsegments im Bereich der Motel One - Baustelle in der Grunerstraße vor einigen Jahren wurde ebenfalls nicht korrigiert, sondern stabilisiert.
Nachfolgend erfolgt eine Riss-Sanierung, wie sie schon oft angewendet wurde, so dass künftig der Grundwassereintritt im Wand- und Sohlenbereich verhindert wird. Die Bahnhofsdecke wurde schon vor etlichen Jahren bis auf die Höhe des anstehenden Grundwassers neu eingedichtet. Die ältesten Tunnel sind mit Ausnahme der Stützen und Deckenträger nahezu unbewehrt, so dass im Laufe der Jahrzehnte nur kleine Änderungen in der Betonstruktur, aber keine Bewehrungskorrosion zu befürchten sind.

Aber ich gebe dir insgesamt Recht. Niemand probiert hier ein neues Verfahren aus und außerdem wird dieses durch entsprechendes Fachpersonal durchgeführt (hoffe ich zumindest).
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