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Verkehrspolitik in Berlin
geschrieben von krickstadt 
ktivisten geben den längst baulich vorbereiteten aber aus irgendwelchen dubiosen Gründen gesperrten Radweg an der A100 frei, durch Öffnen einiger Bauzäune.

Tagesspiegel
Zitat
Global Fisch
Aktivisten geben den längst baulich vorbereiteten, aber aus irgendwelchen dubiosen Gründen gesperrten Radweg an der A100 frei, durch Öffnen einiger Bauzäune.

Tagesspiegel

Aha? Sorry, aber nur weil ein Bauwerk für den Laien "fertig und benutzbar" aussieht, ist es das aber längst nicht immer - evtl. wurden bei Abnahme bzw. Übergabe noch irgendwo Mängel oder Fehler festgestellt, die irgendwer gerne vor Verkehrsfreigabe abgearbeitet sähe. Unsere bisher nach Berlin gelieferten Urbanliner z. B. sehen ja äußerlich auch einsatzfähig aus...

Und wenn sich jetzt Benutzende dieses Rad-/Fußweges irgendwelche Knochenbrüche oder andere gesundheitliche bzw. materielle Schäden zuziehen, geht das Gejammer los, weil weder Krankenkasse noch Unfallversicherung noch SenMVKU noch Autobahn GmbH dafür haften wollen und können. Finde den Fehler.

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Arnd Hellinger

Und wenn sich jetzt Benutzende dieses Rad-/Fußweges irgendwelche Knochenbrüche oder andere gesundheitliche bzw. materielle Schäden zuziehen, geht das Gejammer los, weil weder Krankenkasse noch Unfallversicherung noch SenMVKU noch Autobahn GmbH dafür haften wollen und können. Finde den Fehler.

Um mal aus dem Artikel zu zitieren:"Um einen Radweg handele es sich gar nicht, erklärte die Verwaltung auf Tagesspiegel-Anfrage, sondern um einen „Betriebsweg“ der Autobahn GmbH. Diese stelle aber „in Aussicht, dort zukünftig die Nutzung als Geh- und Radweg, auf eigene Gefahr, zu gewähren.“

Das heißt, man will sowieso nicht haften. Die Vermutung, dass man als Autobahn-GmbH da sowieso kein Interesse dran hat, finde ich auch naheliegend. Warum man das nicht einfach jetzt macht verstehe ich nicht.

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat
Nemo
Zitat
Arnd Hellinger

Und wenn sich jetzt Benutzende dieses Rad-/Fußweges irgendwelche Knochenbrüche oder andere gesundheitliche bzw. materielle Schäden zuziehen, geht das Gejammer los, weil weder Krankenkasse noch Unfallversicherung noch SenMVKU noch Autobahn GmbH dafür haften wollen und können. Finde den Fehler.

Um mal aus dem Artikel zu zitieren:"Um einen Radweg handele es sich gar nicht, erklärte die Verwaltung auf Tagesspiegel-Anfrage, sondern um einen „Betriebsweg“ der Autobahn GmbH. Diese stelle aber „in Aussicht, dort zukünftig die Nutzung als Geh- und Radweg, auf eigene Gefahr, zu gewähren.“

Das heißt, man will sowieso nicht haften. Die Vermutung, dass man als Autobahn-GmbH da sowieso kein Interesse dran hat, finde ich auch naheliegend. Warum man das nicht einfach jetzt macht verstehe ich nicht.

Frei nach unserem ehemaligen Bundesverkehrsministers Volker Wissing: wir haben dafür nicht genügend Schilder (, die auf die Benutzung auf eigene Gefahr hinweisen).
Preis-Update aus dem Bekanntenkreis: Kind auf dem Zebrastreifen anfahren, so dass es mit dem Rettungswagen abtransportiert werden muss - Ermittlungen werden gegen Zahlung von 500 € eingestellt. Kein Tag Fahrverbot, schon gar kein Führerscheinentzug...
Zitat
VvJ-Ente
Preis-Update aus dem Bekanntenkreis: Kind auf dem Zebrastreifen anfahren, so dass es mit dem Rettungswagen abtransportiert werden muss - Ermittlungen werden gegen Zahlung von 500 € eingestellt. Kein Tag Fahrverbot, schon gar kein Führerscheinentzug...

Der sorgeberechtigte Mensch (m/w/d) kann - und sollte - hiergegen indes unverzüglich unter Mandatierung eines Fachanwalts (m/w/d) für Straf- und Strafprozessrecht Einspruch bei der im Einstellungsbescheid bezeichneten Stelle einlegen. Wichtig ist zunächst nur die Wahrung der entsprechenden Frist - die fundierte Begründung kann anwaltlich nachgereicht werden, nachdem mensch Akteneinsicht genommen hat..

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
VvJ-Ente
Preis-Update aus dem Bekanntenkreis: Kind auf dem Zebrastreifen anfahren, so dass es mit dem Rettungswagen abtransportiert werden muss - Ermittlungen werden gegen Zahlung von 500 € eingestellt. Kein Tag Fahrverbot, schon gar kein Führerscheinentzug...

Der sorgeberechtigte Mensch (m/w/d) kann - und sollte - hiergegen indes unverzüglich unter Mandatierung eines Fachanwalts (m/w/d) für Straf- und Strafprozessrecht Einspruch bei der im Einstellungsbescheid bezeichneten Stelle einlegen. Wichtig ist zunächst nur die Wahrung der entsprechenden Frist - die fundierte Begründung kann anwaltlich nachgereicht werden, nachdem mensch Akteneinsicht genommen hat..

Du bist ein unverbesserlicher Optimist.
Zitat
Arnd Hellinger
Der sorgeberechtigte Mensch (m/w/d) kann - und sollte - hiergegen indes unverzüglich unter Mandatierung eines Fachanwalts (m/w/d) für Straf- und Strafprozessrecht Einspruch bei der im Einstellungsbescheid bezeichneten Stelle einlegen.

Ich weiß nicht, ob man sich dadurch nicht selbst viele Rennereien für nichts verursacht. Man hört und liest ja oft, dass an solchen Fällen einfach kein öffentliches Interesse besteht.


Zitat
Arnd Hellinger
Wichtig ist zunächst nur die Wahrung der entsprechenden Frist

Da finde ich es fast wichtiger, auch Gerichten eine solche Frist aufzuerlegen. Während sie ihre Kundschaft mit knappen Fristen unter Druck setzen, lassen sie sich selbst alle Zeit der Welt.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
Alter Köpenicker
Da finde ich es fast wichtiger, auch Gerichten eine solche Frist aufzuerlegen. Während sie ihre Kundschaft mit knappen Fristen unter Druck setzen, lassen sie sich selbst alle Zeit der Welt.

Dazu müsste man sie erstmal personell so aufstellen, dass sie ihre Arbeit machen können. Ansonsten würde das dazu führen, dass geschickte Anwälte regelmäßig durch gezielte Verzögerungen die Prozesse zu Gunsten ihrer Mandanten per Fristablauf platzen lassen.
Zitat
Lopi2000
Zitat
Alter Köpenicker
Da finde ich es fast wichtiger, auch Gerichten eine solche Frist aufzuerlegen. Während sie ihre Kundschaft mit knappen Fristen unter Druck setzen, lassen sie sich selbst alle Zeit der Welt.

Dazu müsste man sie erstmal personell so aufstellen, dass sie ihre Arbeit machen können. Ansonsten würde das dazu führen, dass geschickte Anwälte regelmäßig durch gezielte Verzögerungen die Prozesse zu Gunsten ihrer Mandanten per Fristablauf platzen lassen.

Man könnte den Stiel auch umdrehen und ein Gleichgewicht durch Aufhebung der Fristen herstellen. Ich finde es immer schwierig und ungerecht, etwas von anderen zu fordern, das man selbst nicht ansatzweise erfüllen kann.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Arnd Hellinger
Der sorgeberechtigte Mensch (m/w/d) kann - und sollte - hiergegen indes unverzüglich unter Mandatierung eines Fachanwalts (m/w/d) für Straf- und Strafprozessrecht Einspruch bei der im Einstellungsbescheid bezeichneten Stelle einlegen.

Ich weiß nicht, ob man sich dadurch nicht selbst viele Rennereien für nichts verursacht. Man hört und liest ja oft, dass an solchen Fällen einfach kein öffentliches Interesse besteht.

"Kein öffentliches Interesse" ist ja hier zunächst einmal "nur" die Ansicht der das Verfahren gerne einstellen wollenden Staatsanwaltschaft und beruht meist schlicht auf deren unzureichender Personalausstattung, deretwegen sie sich auf "wirklich relevante Fälle" konzentrieren möchte. Die erstinstanzlichen Gerichte schließen sich dem aus denselben Gründen gerne an. Insofern sollten geschädigte Menschen hier schon von ihrem Recht auf Überprüfung Gebrauch machen...

Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Arnd Hellinger
Wichtig ist zunächst nur die Wahrung der entsprechenden Frist

Da finde ich es fast wichtiger, auch Gerichten eine solche Frist aufzuerlegen. Während sie ihre Kundschaft mit knappen Fristen unter Druck setzen, lassen sie sich selbst alle Zeit der Welt.

Es geht bei dieser konkreten Frist ja zunächst schlicht und einfach darum, der StA mitzuteilen, mit ihrer Einstellungsentscheidung nicht einverstanden zu sein. Falls mensch dann für die "gerichtsfeste" Begründung dieses Ansinnens mehr Zeit, Material etc. benötigt, kann derlei natürlich der verfahrensführenden Stelle mitgeteilt werden. Diese Einspruchsfristen - gibt es ähnlich ja auch in Verwaltungsverfahren - dienen übrigens der Kalkulierbarkeit solcher Verfahren für alle jeweils Beteiligten.

Sehr oft entsteht übrigens der Eindruck, die Justiz lasse sich "alle Zeit der Welt", eben auch genau durch immer neue Fristverlängerungs-, Beweis- oder sonstige Anträge mindestens einer Partei. Wo möchtest Du da also jetzt konkret etwas verkürzen, vereinfachen oder beschleunigen, ohne dabei in Grundrechte - die gelten aus guten Gründen auch für Beschuldigte - aller Prozessbeteiligter einzugreifen...?

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Arnd Hellinger
Wo möchtest Du da also jetzt konkret etwas verkürzen, vereinfachen oder beschleunigen, ohne dabei in Grundrechte - die gelten aus guten Gründen auch für Beschuldigte - aller Prozessbeteiligter einzugreifen...?

Ich möchte weder etwas verkürzen noch beschleunigen oder vereinfachen sondern wünsche mir einfach gleiche Rechte und Pflichten für alle. Bislang wusste ich nichts um die Existenz eines Grundrechts auf Ungleichbehandlung

Vor einigen Monaten legte ich Widerspruch gegen den Bescheid einer Behörde ein, wofür man mir einen Monat nach Bekanntgabe einräumte. Die Behörde ließ sich dann zur Beantwortung knapp acht Monate Zeit und das prangere ich an. Dann hätte ich auch gerne acht Monate Zeit gehabt, um den Widerspruch einzulegen. Ob ich diesen langen Zeitraum tatsächlich genutzt hätte, steht auf einem ganz anderen Blatt - ich hatte ja noch nicht mal den einen Monat ausgenutzt. Wenn Behörden Ansprüche, die sie an die Bürger stellen, selbst in keiner Weise erfüllen können, mögen sie doch die Erhebung jener Ansprüche einfach unterlassen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es ein Eingriff in irgendjemandes Grundrechte darstellt, plötzlich keiner Frist mehr nachkommen zu müssen.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Arnd Hellinger
Wo möchtest Du da also jetzt konkret etwas verkürzen, vereinfachen oder beschleunigen, ohne dabei in Grundrechte - die gelten aus guten Gründen auch für Beschuldigte - aller Prozessbeteiligter einzugreifen...?

Ich möchte weder etwas verkürzen noch beschleunigen oder vereinfachen sondern wünsche mir einfach gleiche Rechte und Pflichten für alle. Bislang wusste ich nichts um die Existenz eines Grundrechts auf Ungleichbehandlung

Vor einigen Monaten legte ich Widerspruch gegen den Bescheid einer Behörde ein, wofür man mir einen Monat nach Bekanntgabe einräumte. Die Behörde ließ sich dann zur Beantwortung knapp acht Monate Zeit und das prangere ich an. Dann hätte ich auch gerne acht Monate Zeit gehabt, um den Widerspruch einzulegen. Ob ich diesen langen Zeitraum tatsächlich genutzt hätte, steht auf einem ganz anderen Blatt - ich hatte ja noch nicht mal den einen Monat ausgenutzt. Wenn Behörden Ansprüche, die sie an die Bürger stellen, selbst in keiner Weise erfüllen können, mögen sie doch die Erhebung jener Ansprüche einfach unterlassen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es ein Eingriff in irgendjemandes Grundrechte darstellt, plötzlich keiner Frist mehr nachkommen zu müssen.
Mangelnder Respekt an Behörden ist einer von vielen Punkten warum diese Gesellschaft zunehmend bergab geht.
Zitat
GraphXBerlin
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Arnd Hellinger
Wo möchtest Du da also jetzt konkret etwas verkürzen, vereinfachen oder beschleunigen, ohne dabei in Grundrechte - die gelten aus guten Gründen auch für Beschuldigte - aller Prozessbeteiligter einzugreifen...?

Ich möchte weder etwas verkürzen noch beschleunigen oder vereinfachen sondern wünsche mir einfach gleiche Rechte und Pflichten für alle. Bislang wusste ich nichts um die Existenz eines Grundrechts auf Ungleichbehandlung

Vor einigen Monaten legte ich Widerspruch gegen den Bescheid einer Behörde ein, wofür man mir einen Monat nach Bekanntgabe einräumte. Die Behörde ließ sich dann zur Beantwortung knapp acht Monate Zeit und das prangere ich an. Dann hätte ich auch gerne acht Monate Zeit gehabt, um den Widerspruch einzulegen. Ob ich diesen langen Zeitraum tatsächlich genutzt hätte, steht auf einem ganz anderen Blatt - ich hatte ja noch nicht mal den einen Monat ausgenutzt. Wenn Behörden Ansprüche, die sie an die Bürger stellen, selbst in keiner Weise erfüllen können, mögen sie doch die Erhebung jener Ansprüche einfach unterlassen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es ein Eingriff in irgendjemandes Grundrechte darstellt, plötzlich keiner Frist mehr nachkommen zu müssen.

Mangelnder Respekt an Behörden ist einer von vielen Punkten warum diese Gesellschaft zunehmend bergab geht.

Könntest du auch erläutern, wie das, was du zitiert hast, mit dem zusammenhängt, was du geschrieben hast?


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
Alter Köpenicker
Vor einigen Monaten legte ich Widerspruch gegen den Bescheid einer Behörde ein, wofür man mir einen Monat nach Bekanntgabe einräumte. Die Behörde ließ sich dann zur Beantwortung knapp acht Monate Zeit und das prangere ich an. Dann hätte ich auch gerne acht Monate Zeit gehabt, um den Widerspruch einzulegen. Ob ich diesen langen Zeitraum tatsächlich genutzt hätte, steht auf einem ganz anderen Blatt - ich hatte ja noch nicht mal den einen Monat ausgenutzt. Wenn Behörden Ansprüche, die sie an die Bürger stellen, selbst in keiner Weise erfüllen können, mögen sie doch die Erhebung jener Ansprüche einfach unterlassen.

Irgendwann muss halt auch mal Schluss sein mit Widerspruchsmöglichkeiten und Klarheit herrschen, ob der Bescheid nun Bestand hat.
Stell dir vor, die Behörde wäre das Bauamt und hat dir eine Baugenehmigung erteilt. Du fängst mit dem Bau an und 2 Jahre später legt dein Nachbar (der ja nach deiner Meinung nach dann auch keine Frist zu beachten hätte und auf den dein Bau aber negative Auswirkungen hätte) Widerspruch ein und es stellt sich heraus, dass der Behörde tatsächlich ein Fehler unterlaufen ist – sind halt auch nur Menschen, die da arbeiten –: die Baugehemigung hätte gar nicht erteilt werden dürfen.
Ich nehme an, du wärst dann nicht gerade glücklich darüber, dass dein gerade fertig gestelltes Haus nun ein Schwarzbau ist und wieder abgerissen werden muss.
Zitat
Jumbo
Zitat
Alter Köpenicker
Wenn Behörden Ansprüche, die sie an die Bürger stellen, selbst in keiner Weise erfüllen können, mögen sie doch die Erhebung jener Ansprüche einfach unterlassen.

Irgendwann muss halt auch mal Schluss sein mit Widerspruchsmöglichkeiten und Klarheit herrschen, ob der Bescheid nun Bestand hat.

Sicherlich. Mir geht es doch im Grunde nur darum, ein Gleichgewicht zwischen allen Beteiligten herbeizuführen und das besteht nun mal nicht, wenn eine Seite an verhältnismäßig knappe Fristen gebunden ist, die andere Seite jedoch nicht und diesen Vorteil auch noch rigoros ausnutzt. Letztlich macht ja eine verstrichene Frist Dinge nicht ungeschehen, sie werden nur einfach nicht mehr beachtet.


Zitat
Jumbo
Stell dir vor, die Behörde wäre das Bauamt und hat dir eine Baugenehmigung erteilt. Du fängst mit dem Bau an und 2 Jahre später legt dein Nachbar (der ja nach deiner Meinung nach dann auch keine Frist zu beachten hätte und auf den dein Bau aber negative Auswirkungen hätte) Widerspruch ein und es stellt sich heraus, dass der Behörde tatsächlich ein Fehler unterlaufen ist – sind halt auch nur Menschen, die da arbeiten –: die Baugehemigung hätte gar nicht erteilt werden dürfen.
Ich nehme an, du wärst dann nicht gerade glücklich darüber, dass dein gerade fertig gestelltes Haus nun ein Schwarzbau ist und wieder abgerissen werden muss.

Meiner Meinung nach sollten solche vollendeten Tatsachen Bestand haben, wenn sie zum Zeitpunkt des Baus auf legalem Wege entstanden sind. Da hätte der Nachbar eben früher, etwa bei Baubeginn, intervenieren müssen, Frist hin oder her. Dass es oft nicht so ist, hört man ja oft und ich finde es nicht in Ordnung.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
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