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Verkehrspolitik in Berlin
geschrieben von krickstadt 
Zitat
Wutzkman
Spannend. Ich komme da relativ regelmäßig vorbei und habe da praktisch noch nie Pflanzen gesehen. Vielleicht muss ich demnächst mal genauer drauf achten.

Wächst da den nichtmal Gras? Oder ist das schon eine Steinwüste?

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat
DerMichael

Mit dem Deutschlandticket hat man schon eine große Vereinheitlichung geschafft. Man hat aber Reibungsverluste zwischen den Verbünden. Die kosten auch Geld.
Ich sehe eher die Gefahr: wenn man nun zwei Verbünde hat, wo der eine sehr stark engagiert ist und der zweite eher nicht so, für wen wäre es eine Verbesserung und für wen eine Verschlechterung?
Wenn man z.B. an die Vogelsang-Zeit in Brandenburg zurückdenkt, der alles blockierte oder die Zeit in M-V, in der es auch kaum Interesse gab. Da kann sich der Senat von Berlin noch so engagieren, da ging nichts (wenn man das mal überträgt).
Oder Stuttgarter Raum: die Anliegergemeinden kämpfen für die Gäubahn, aber den Verband in Stuttgart interessiert die Gäubahn einen feuchten Kehrricht. Die wollen unbedingt die Bahnflächen.
Die Politik ist ja nicht aus dem Spiel…

Ich versteh nicht so viel von den verschiedenen Verkehrsverbünden, aber ich bin öfter in Mannheim und auch unterwegs habe ich das Gefühl, dass sich mehrere Verkehrsverbünde überschneiden. Das kommt mir vor, wie diverse Privatbahnen, die sich Konkurenz machen. Jeder macht sein eigenes Ding.
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Lopi2000
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Wutzkman
In der Elisabethaue wird Nahrung produziert? Was denn genau?

Meist Winterroggen und Mais: [geoservice.dlr.de]#
Das Ding kann man vergessen. Stichprobenartig mal geprüft, da stimmt ja der halbe Anbau nicht. Mais und Raps geht, aber der Rest ist so naja. Auf Geobroker Brandenburg sind übrigens die richtigen Daten zu finden.
Zum Jahresabschluss noch die erfolgreiche Bilanz der Berliner Verkehrspolitik:

Die Zahl der Verkehrstoten hat sich in Berlin im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöht. Laut Zahlen der Polizei, die der RBB am Montag veröffentlichte, sind 2024 im Berliner Straßenverkehr insgesamt 55 Menschen ums Leben gekommen. Das sind 22 mehr als im Jahr zuvor.
Hauptsache Schnapszahl...
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Nemo
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Wutzkman
Spannend. Ich komme da relativ regelmäßig vorbei und habe da praktisch noch nie Pflanzen gesehen. Vielleicht muss ich demnächst mal genauer drauf achten.

Wächst da den nichtmal Gras? Oder ist das schon eine Steinwüste?

Schon, aber ich habe eher an eine direkte Nahrungsmittelproduktion gedacht. Davon ab habe ich dort aber auch noch nie Kühe gesehen.
Die Instandhaltung der Berliner Straßenbahn-Infrastruktur kommt in immer größeren Rückstand, weil es an allem mangelt – interne und externe Planer und Bauarbeiter, Entscheider und Prirorität in Genehmigungsbehörden, dazu kommen Lieferprobleme. Kapazitäten fressen auch Projekte, bei denen dauerhaft sinnvolle Ausbauten wie die Zweigleisigkeit südlich der Altstadt Köpenick nur vorübergehend geschaffen werden oder Strecken wie die Gleisschleife am Bahnhof Lichtenberg erneuert wird, obwohl sie in fünf Jahren abgebaut werden soll. Gleichzeitig soll die Tram 21 in Boxhagener und Marktstraße wegen verschlissener Gleise im Herbst für Jahre teilstillgelegt werden, obwohl die Verbindung guten Zuspruch hat.

Ich habe mal die Lage in einem Artikel in nd aufgeschrieben.
Diese seltsame unterschiedliche Behandlung der Strecken Gudrunstraße und Boxhagener Straße wundert mich auch. Zumal es bei zweiterer nur um einfache Streckengleise geht. Ich halte das nach wie vor für den Versuch einer Drohgebärde gegenüber weiteren Verantwortlichen. Hoffentlich geht das Konzept auf.

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Dieser Beitrag wurde mit außerordentlicher Sorgfalt erstellt.
Zitat
Philipp Borchert
Ich halte das nach wie vor für den Versuch einer Drohgebärde gegenüber weiteren Verantwortlichen. Hoffentlich geht das Konzept auf.

Das ist ein Hilferuf, denn die BVG hat kein Geld übrig. Grundsanierungen werden hauptsächlich mit Fördermitteln finanziert. Gut möglich, dass unter der Boxhagener Straße haufenweise alte Leitungsinfrastruktur steckt, die bei einer Erneuerung der Straßenbahngleise zunächst ausgetauscht werden müsste. Die Normen für Kreuzungen/Näherungen von rückstromführenden Gleichstrombahn-Gleisanlagen sind in den letzten Jahren verschärft worden, so dass Bestandsanlagen so nicht mehr erneuert werden dürften. Ausnahmegenehmigungen durch die Technische Aufsichtsbehörde sind dazu eher nicht zu erwarten.
Eine mit Fördermitteln erneuerte Strecke muss aber in Betrieb bleiben, bis die Fördermittelbindung ausgelaufen ist. Anderenfalls könnte man für die Neubaustrecke durch das Wohngebiet an der Sonntagstraße in den nächsten 25 Jahren nicht bauen. Bestandteil der Planfeststellung ist doch die Stilllegung der alten Gleise in der Boxhagener und Marktstraße. In diesem Falle würden die Fördermittel zurück gefordert werden. Damit würde die Finanzierung für die Neubaustrecke platzen. Zu den Kosten des Rückbaues kämen die Rückzahlungen.

In Lichtenberg ist die eingleisige Schleife durch Wohnstraßen leicht zu erneuern, schließlich gibt es hier keine übergeordneten Leitungswege mehr. Beim Bau der neuen Lichtenberger Brücke vor 50 Jahren sind sämtliche stadttechnischen Versorgungsleitungen durch den Neubau geführt worden.
Die neue Lösung für die Endstelle ist inzwischen mit der Webseite meinetram.de gelöscht worden, sie ist nur noch rudimentär aufrufbar: [web.archive.org]

In die "Herzensprojekte" der BVG hat es der Endpunkt also nicht geschafft, wer weiß, wann es damit weiter geht. Damit ist die Wirtschaftlichkeit der Erneuerung der Gleisschleife Gudrunstraße (Gleis und Fahrleitung) sicherlich gegeben, zumal das inzwischen erneuerte Gleis in der Siegfriedstraße (also ein Viertel der Investition) auch für den späteren Neubau nutzbar bleibt.

so long

Mario
Interessante Details, vielen Dank.

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Dieser Beitrag wurde mit außerordentlicher Sorgfalt erstellt.
Zitat
der weiße bim
Die Normen für Kreuzungen/Näherungen von rückstromführenden Gleichstrombahn-Gleisanlagen sind in den letzten Jahren verschärft worden, so dass Bestandsanlagen so nicht mehr erneuert werden dürften. Ausnahmegenehmigungen durch die Technische Aufsichtsbehörde sind dazu eher nicht zu erwarten.

Normverschärfung durch Bundesrecht? Oder eher änderbares Landesrecht? So ideal die Trennung von Leitungen und Schienen auch ist - unsere Vorfahren sind ein Jahrhundert lang auch mit der nicht idealen Variante klargekommen?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 03.01.2025 22:54 von phönix.
Zitat
phönix
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der weiße bim
Die Normen für Kreuzungen/Näherungen von rückstromführenden Gleichstrombahn-Gleisanlagen sind in den letzten Jahren verschärft worden, so dass Bestandsanlagen so nicht mehr erneuert werden dürften. Ausnahmegenehmigungen durch die Technische Aufsichtsbehörde sind dazu eher nicht zu erwarten.

Normverschärfung durch Bundesrecht? Oder eher änderbares Landesrecht? So ideal die Trennung von Leitungen und Schienen auch ist - unsere Vorfahren sind ein Jahrhundert lang auch mit der nicht idealen Variante klargekommen?

Es sind technische Normen (also z.B. DIN oder EN), die bei einer grundlegenden Erneuerung "nach Stand der Technik" umgesetzt werden müssen. Abweichungen sind aus plausiblen Gründen durchaus möglich, und können mit der Aufsichtsbehörde diskutiert werden, aber eben nur im Ausnahmefall.
Zitat
der weiße bim
Zitat
Philipp Borchert
Ich halte das nach wie vor für den Versuch einer Drohgebärde gegenüber weiteren Verantwortlichen. Hoffentlich geht das Konzept auf.

Das ist ein Hilferuf, denn die BVG hat kein Geld übrig. Grundsanierungen werden hauptsächlich mit Fördermitteln finanziert. Gut möglich, dass unter der Boxhagener Straße haufenweise alte Leitungsinfrastruktur steckt, die bei einer Erneuerung der Straßenbahngleise zunächst ausgetauscht werden müsste. Die Normen für Kreuzungen/Näherungen von rückstromführenden Gleichstrombahn-Gleisanlagen sind in den letzten Jahren verschärft worden, so dass Bestandsanlagen so nicht mehr erneuert werden dürften. Ausnahmegenehmigungen durch die Technische Aufsichtsbehörde sind dazu eher nicht zu erwarten.
Eine mit Fördermitteln erneuerte Strecke muss aber in Betrieb bleiben, bis die Fördermittelbindung ausgelaufen ist. Anderenfalls könnte man für die Neubaustrecke durch das Wohngebiet an der Sonntagstraße in den nächsten 25 Jahren nicht bauen. Bestandteil der Planfeststellung ist doch die Stilllegung der alten Gleise in der Boxhagener und Marktstraße. In diesem Falle würden die Fördermittel zurück gefordert werden. Damit würde die Finanzierung für die Neubaustrecke platzen. Zu den Kosten des Rückbaues kämen die Rückzahlungen.

In Lichtenberg ist die eingleisige Schleife durch Wohnstraßen leicht zu erneuern, schließlich gibt es hier keine übergeordneten Leitungswege mehr. Beim Bau der neuen Lichtenberger Brücke vor 50 Jahren sind sämtliche stadttechnischen Versorgungsleitungen durch den Neubau geführt worden.
Die neue Lösung für die Endstelle ist inzwischen mit der Webseite meinetram.de gelöscht worden, sie ist nur noch rudimentär aufrufbar: [web.archive.org]

In die "Herzensprojekte" der BVG hat es der Endpunkt also nicht geschafft, wer weiß, wann es damit weiter geht. Damit ist die Wirtschaftlichkeit der Erneuerung der Gleisschleife Gudrunstraße (Gleis und Fahrleitung) sicherlich gegeben, zumal das inzwischen erneuerte Gleis in der Siegfriedstraße (also ein Viertel der Investition) auch für den späteren Neubau nutzbar bleibt.

Ich hätte gern Nachweise dafür, dass

(a) Bestandsanlagen nicht mehr erneuert werden dürfen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Neuregelungen fast immer nur für Neubauten gelten.

(b) eine mit Fördermitteln erneuerte Strecke bis zum Ablauf der Förderung in Betrieb bleiben muss, insbesondere vor dem Hintergrund, dass durch einen erneuten Umbau wesentliche volks- und betriebswirtschaftliche Vorteile erreicht oder Schäden abgewendet werden können.

So lange halte ich diese für vorgeschobene Gründe, dass man leider leider nichts machen konnte.
Zitat
Wutzkman
Ich hätte gern Nachweise dafür, dass

(a) Bestandsanlagen nicht mehr erneuert werden dürfen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Neuregelungen fast immer nur für Neubauten gelten.

(b) eine mit Fördermitteln erneuerte Strecke bis zum Ablauf der Förderung in Betrieb bleiben muss, insbesondere vor dem Hintergrund, dass durch einen erneuten Umbau wesentliche volks- und betriebswirtschaftliche Vorteile erreicht oder Schäden abgewendet werden können.

So lange halte ich diese für vorgeschobene Gründe, dass man leider leider nichts machen konnte.

Zu (a) - da kommt es auf die Sicherheitsrelevanz der jeweiligen Norm sowie ggf. auf die Lieferbarkeit für eine "1:1-Erneuerung" notwendiger Bauteile etc. an.

Zu (b) - im GVFG gibt es tatsächlich 25 Jahre gesetzliche Bindungsfrist. Wie das bei den gefühlt 10.000 anderen Regionalstrukturförder- oder Konjunkturprogrammen auf EU-, Bundes- und Landesebene aussieht, müsstest Du in den jeweiligen Durchführungsbestimmungen bzw. Förderkriterien nachlesen.

Edith korrigierte die Reihung der Antworten.

Viele Grüße
Arnd



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.01.2025 22:51 von Arnd Hellinger.
Zitat
Wutzkman
Ich hätte gern Nachweise dafür, dass

(a) Bestandsanlagen nicht mehr erneuert werden dürfen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Neuregelungen fast immer nur für Neubauten gelten.

(b) eine mit Fördermitteln erneuerte Strecke bis zum Ablauf der Förderung in Betrieb bleiben muss, insbesondere vor dem Hintergrund, dass durch einen erneuten Umbau wesentliche volks- und betriebswirtschaftliche Vorteile erreicht oder Schäden abgewendet werden können.

So lange halte ich diese für vorgeschobene Gründe, dass man leider leider nichts machen konnte.

a) Schau einfach mal in die BOStrab §1: "(3) Bau ist der Neubau oder die Änderung von Betriebsanlagen und Fahrzeugen."
Eine Gleiserneuerung mit Änderung der Gleismittenabstände, also einer geänderten Gleislage bedarf der Prüfung, Genehmigung, Bauüberwachung und Abnahme durch die TAB. Und die besteht aus guten Gründen auf die Herstellung eines betriebssicheren Zustands nach den geltenden Regeln der Technik (einschließlich DIN VDE EN ...).

b) ergibt sich ganz allgemein schon aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Zitat
§ 49 Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes
(3) Ein rechtmäßiger Verwaltungsakt, der eine einmalige oder laufende Geldleistung oder teilbare Sachleistung zur Erfüllung eines bestimmten Zwecks gewährt oder hierfür Voraussetzung ist, kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise auch mit Wirkung für die Vergangenheit widerrufen werden,
1. wenn die Leistung nicht, nicht alsbald nach der Erbringung oder nicht mehr für den in dem Verwaltungsakt bestimmten Zweck verwendet wird;
2. wenn mit dem Verwaltungsakt eine Auflage verbunden ist und der Begünstigte diese nicht oder nicht innerhalb einer ihm gesetzten Frist erfüllt hat.

Die Tausende von Rechtsverordnungen nach deutschem und EU-Recht, die bis ins kleinste Detail Vergaben von Fördergeldern und deren Rückforderung regeln, können wie Arnd schon ausführte hier gar nicht alle zitiert werden.

so long

Mario



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.01.2025 21:42 von der weiße bim.
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
Wutzkman
Ich hätte gern Nachweise dafür, dass

(a) Bestandsanlagen nicht mehr erneuert werden dürfen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Neuregelungen fast immer nur für Neubauten gelten.

(b) eine mit Fördermitteln erneuerte Strecke bis zum Ablauf der Förderung in Betrieb bleiben muss, insbesondere vor dem Hintergrund, dass durch einen erneuten Umbau wesentliche volks- und betriebswirtschaftliche Vorteile erreicht oder Schäden abgewendet werden können.

So lange halte ich diese für vorgeschobene Gründe, dass man leider leider nichts machen konnte.

Zu (a) - im GVFG gibt es tatsächlich 25 Jahre gesetzliche Bindungsfrist. Wie das bei den gefühlt 10.000 anderen Regionalstrukturförder- oder Konjunkturprogrammen auf EU-, Bundes- und Landesebene aussieht, müsstest Du in den jeweiligen Durchführungsbestimmungen bzw. Förderkriterien nachlesen.

Zu (b) - da kommt es auf die Sicherheitsrelevanz der jeweiligen Norm sowie ggf. auf die Lieferbarkeit für eine "1:1-Erneuerung" notwendiger Bauteile etc. an.

Zu (a, bei mir ursprünglich b): Ad-hoc habe ich eine solche Regelung im GVFG nicht gefunden. Und selbst wenn bedeutet das aber nicht, dass vorher kein Umbau erfolgen darf,vor allem wenn Gründe wie von mir benannt vorliegen.

Zu (b, bei mir ursprünglich a): Also per se kein Grund, dass 1:1-Ersatzneubauten die Regularien für Neubauten erfüllen müssen.
Zitat
Wutzkman
(...)

Zu (a, bei mir ursprünglich b): Ad-hoc habe ich eine solche Regelung im GVFG nicht gefunden. Und selbst wenn bedeutet das aber nicht, dass vorher kein Umbau erfolgen darf,vor allem wenn Gründe wie von mir benannt vorliegen.

Zu (b, bei mir ursprünglich a): Also per se kein Grund, dass 1:1-Ersatzneubauten die Regularien für Neubauten erfüllen müssen.

Im Einzelfall kann man als Projektleiter mit Zuwendungsgebern und Technischen Aufsichtsbehörden durchaus verhandeln. Regelwerke enthalten durchaus auch Formulierungen wie "soll" oder "im Regelfall" oder "mit Genehmigung der TAB / des EBA". Dann darf man abweichen, wenn z.B. z.B. ein hoher Aufwand entsteht und man dies nachweisen kann.

Aber da muss man sehr vorsichtig vorgehen, denn die Damen und Herren dort sind ja auch nicht blöd. Und in einem oder zwei Jahren hat man wieder mit denen zu tun und ist erneut auf deren Wohlwollen angewiesen...



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.01.2025 22:29 von Latschenkiefer.
Doppelpost. bitte löschen



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 04.01.2025 22:28 von Latschenkiefer.
Zitat
der weiße bim
Zitat
Wutzkman
Ich hätte gern Nachweise dafür, dass

(a) Bestandsanlagen nicht mehr erneuert werden dürfen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Neuregelungen fast immer nur für Neubauten gelten.

(b) eine mit Fördermitteln erneuerte Strecke bis zum Ablauf der Förderung in Betrieb bleiben muss, insbesondere vor dem Hintergrund, dass durch einen erneuten Umbau wesentliche volks- und betriebswirtschaftliche Vorteile erreicht oder Schäden abgewendet werden können.

So lange halte ich diese für vorgeschobene Gründe, dass man leider leider nichts machen konnte.

a) Schau einfach mal in die BOStrab §1: "(3) Bau ist der Neubau oder die Änderung von Betriebsanlagen und Fahrzeugen."
Eine Gleiserneuerung mit Änderung der Gleismittenabstände, also einer geänderten Gleislage bedarf der Prüfung, Genehmigung, Bauüberwachung und Abnahme durch die TAB. Und die besteht aus guten Gründen auf die Herstellung eines betriebssicheren Zustands nach den geltenden Regeln der Technik (einschließlich DIN VDE EN ...).

b) ergibt sich ganz allgemein schon aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Zitat
§ 49 Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes
(3) Ein rechtmäßiger Verwaltungsakt, der eine einmalige oder laufende Geldleistung oder teilbare Sachleistung zur Erfüllung eines bestimmten Zwecks gewährt oder hierfür Voraussetzung ist, kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise auch mit Wirkung für die Vergangenheit widerrufen werden,
1. wenn die Leistung nicht, nicht alsbald nach der Erbringung oder nicht mehr für den in dem Verwaltungsakt bestimmten Zweck verwendet wird;
2. wenn mit dem Verwaltungsakt eine Auflage verbunden ist und der Begünstigte diese nicht oder nicht innerhalb einer ihm gesetzten Frist erfüllt hat.

Die Tausende von Rechtsverordnungen nach deutschem und EU-Recht, die bis ins kleinste Detail Vergaben von Fördergeldern und deren Rückforderung regeln, können wie Arnd schon ausführte hier gar nicht alle zitiert werden.


Zu (a): Zum Einen geht es in deinem Zitat gar nicht um 1:1-Ersatzbauten, sondern - aufgrund des erwähnten veränderten Gleismittenabstandes - um Neubauten. Zum Anderen ist die BOStrab die falsche Gesetzesgrundlage, da sie selbst in §1 (1) festlegt, dass sie ausschließlich für "Bau und Betrieb der Straßenbahnen im Sinne des § 4 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)" gilt, das "Bauordnungsrecht der Länder und die Straßenverkehrs-Ordnung bleiben unberührt".

Die Art und Weise, wie die Finanzierung von Statten zu gehen hat, wird darin folglich nicht erwähnt.

Zu (b): Zum Einen steht da kann und nicht muss. Zum Anderen sind die in (1) genannten maßgeblichen Gründe gar nicht erfüllt.

Darüber hinaus bin ich nicht überzeugt, dass das VwVfG hier überhaupt gilt, da es gemäß §1 nur gilt, "soweit nicht Rechtsvorschriften des Bundes inhaltsgleiche oder entgegenstehende Bestimmungen enthalten". Genau dies dürfte jedoch mit Regionalisierungsgesetz und Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz der Fall sein.
Zitat
Latschenkiefer
Zitat
Wutzkman
(...)

Zu (a, bei mir ursprünglich b): Ad-hoc habe ich eine solche Regelung im GVFG nicht gefunden. Und selbst wenn bedeutet das aber nicht, dass vorher kein Umbau erfolgen darf,vor allem wenn Gründe wie von mir benannt vorliegen.

Zu (b, bei mir ursprünglich a): Also per se kein Grund, dass 1:1-Ersatzneubauten die Regularien für Neubauten erfüllen müssen.

Im Einzelfall kann man als Projektleiter mit Zuwendungsgebern und Technischen Aufsichtsbehörden durchaus verhandeln. Regelwerke enthalten durchaus auch Formulierungen wie "soll" oder "im Regelfall" oder "mit Genehmigung der TAB / des EBA". Dann darf man abweichen, wenn z.B. z.B. ein hoher Aufwand entsteht und man dies nachweisen kann.

Aber da muss man sehr vorsichtig vorgehen, denn die Damen und Herren dort sind ja auch nicht blöd. Und in einem oder zwei Jahren hat man wieder mit denen zu tun und ist erneut auf deren Wohlwollen angewiesen...

Eigentlich muss man gar nicht verhandeln, da die Grundlagen, was ein Ersatzbau und was ein Neubau ist, klar geregelt sind.

Wenn die TAB das anders sehen sollte, dann müsste das auf juristischer Ebene geklärt werden. Aber das versucht man ja gar nicht erst. Man resigniert lieber und findet Gründe, warum es nicht geht.
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