Re: Verkehrspolitik in Berlin 30.12.2024 16:00 |
Zitat
Wutzkman
Spannend. Ich komme da relativ regelmäßig vorbei und habe da praktisch noch nie Pflanzen gesehen. Vielleicht muss ich demnächst mal genauer drauf achten.
Re: Verkehrspolitik in Berlin 30.12.2024 23:05 |
Zitat
DerMichael
Mit dem Deutschlandticket hat man schon eine große Vereinheitlichung geschafft. Man hat aber Reibungsverluste zwischen den Verbünden. Die kosten auch Geld.
Ich sehe eher die Gefahr: wenn man nun zwei Verbünde hat, wo der eine sehr stark engagiert ist und der zweite eher nicht so, für wen wäre es eine Verbesserung und für wen eine Verschlechterung?
Wenn man z.B. an die Vogelsang-Zeit in Brandenburg zurückdenkt, der alles blockierte oder die Zeit in M-V, in der es auch kaum Interesse gab. Da kann sich der Senat von Berlin noch so engagieren, da ging nichts (wenn man das mal überträgt).
Oder Stuttgarter Raum: die Anliegergemeinden kämpfen für die Gäubahn, aber den Verband in Stuttgart interessiert die Gäubahn einen feuchten Kehrricht. Die wollen unbedingt die Bahnflächen.
Die Politik ist ja nicht aus dem Spiel…
Re: Verkehrspolitik in Berlin 30.12.2024 23:26 |
Das Ding kann man vergessen. Stichprobenartig mal geprüft, da stimmt ja der halbe Anbau nicht. Mais und Raps geht, aber der Rest ist so naja. Auf Geobroker Brandenburg sind übrigens die richtigen Daten zu finden.Zitat
Lopi2000
Zitat
Wutzkman
In der Elisabethaue wird Nahrung produziert? Was denn genau?
Meist Winterroggen und Mais: [geoservice.dlr.de]#
Re: Verkehrspolitik in Berlin 31.12.2024 12:56 |
Re: Verkehrspolitik in Berlin 31.12.2024 21:26 |
Re: Verkehrspolitik in Berlin 02.01.2025 20:45 |
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Nemo
Zitat
Wutzkman
Spannend. Ich komme da relativ regelmäßig vorbei und habe da praktisch noch nie Pflanzen gesehen. Vielleicht muss ich demnächst mal genauer drauf achten.
Wächst da den nichtmal Gras? Oder ist das schon eine Steinwüste?
Re: Verkehrspolitik in Berlin 03.01.2025 17:34 |
Re: Verkehrspolitik in Berlin 03.01.2025 17:46 |
Re: Verkehrspolitik in Berlin 03.01.2025 18:45 |
Zitat
Philipp Borchert
Ich halte das nach wie vor für den Versuch einer Drohgebärde gegenüber weiteren Verantwortlichen. Hoffentlich geht das Konzept auf.
Re: Verkehrspolitik in Berlin 03.01.2025 19:48 |
Re: Verkehrspolitik in Berlin 03.01.2025 22:53 |
Zitat
der weiße bim
Die Normen für Kreuzungen/Näherungen von rückstromführenden Gleichstrombahn-Gleisanlagen sind in den letzten Jahren verschärft worden, so dass Bestandsanlagen so nicht mehr erneuert werden dürften. Ausnahmegenehmigungen durch die Technische Aufsichtsbehörde sind dazu eher nicht zu erwarten.
Re: Verkehrspolitik in Berlin 04.01.2025 00:51 |
Zitat
phönix
Zitat
der weiße bim
Die Normen für Kreuzungen/Näherungen von rückstromführenden Gleichstrombahn-Gleisanlagen sind in den letzten Jahren verschärft worden, so dass Bestandsanlagen so nicht mehr erneuert werden dürften. Ausnahmegenehmigungen durch die Technische Aufsichtsbehörde sind dazu eher nicht zu erwarten.
Normverschärfung durch Bundesrecht? Oder eher änderbares Landesrecht? So ideal die Trennung von Leitungen und Schienen auch ist - unsere Vorfahren sind ein Jahrhundert lang auch mit der nicht idealen Variante klargekommen?
Re: Verkehrspolitik in Berlin 04.01.2025 11:19 |
Zitat
der weiße bim
Zitat
Philipp Borchert
Ich halte das nach wie vor für den Versuch einer Drohgebärde gegenüber weiteren Verantwortlichen. Hoffentlich geht das Konzept auf.
Das ist ein Hilferuf, denn die BVG hat kein Geld übrig. Grundsanierungen werden hauptsächlich mit Fördermitteln finanziert. Gut möglich, dass unter der Boxhagener Straße haufenweise alte Leitungsinfrastruktur steckt, die bei einer Erneuerung der Straßenbahngleise zunächst ausgetauscht werden müsste. Die Normen für Kreuzungen/Näherungen von rückstromführenden Gleichstrombahn-Gleisanlagen sind in den letzten Jahren verschärft worden, so dass Bestandsanlagen so nicht mehr erneuert werden dürften. Ausnahmegenehmigungen durch die Technische Aufsichtsbehörde sind dazu eher nicht zu erwarten.
Eine mit Fördermitteln erneuerte Strecke muss aber in Betrieb bleiben, bis die Fördermittelbindung ausgelaufen ist. Anderenfalls könnte man für die Neubaustrecke durch das Wohngebiet an der Sonntagstraße in den nächsten 25 Jahren nicht bauen. Bestandteil der Planfeststellung ist doch die Stilllegung der alten Gleise in der Boxhagener und Marktstraße. In diesem Falle würden die Fördermittel zurück gefordert werden. Damit würde die Finanzierung für die Neubaustrecke platzen. Zu den Kosten des Rückbaues kämen die Rückzahlungen.
In Lichtenberg ist die eingleisige Schleife durch Wohnstraßen leicht zu erneuern, schließlich gibt es hier keine übergeordneten Leitungswege mehr. Beim Bau der neuen Lichtenberger Brücke vor 50 Jahren sind sämtliche stadttechnischen Versorgungsleitungen durch den Neubau geführt worden.
Die neue Lösung für die Endstelle ist inzwischen mit der Webseite meinetram.de gelöscht worden, sie ist nur noch rudimentär aufrufbar: [web.archive.org]
In die "Herzensprojekte" der BVG hat es der Endpunkt also nicht geschafft, wer weiß, wann es damit weiter geht. Damit ist die Wirtschaftlichkeit der Erneuerung der Gleisschleife Gudrunstraße (Gleis und Fahrleitung) sicherlich gegeben, zumal das inzwischen erneuerte Gleis in der Siegfriedstraße (also ein Viertel der Investition) auch für den späteren Neubau nutzbar bleibt.
Re: Verkehrspolitik in Berlin 04.01.2025 16:38 |
Zitat
Wutzkman
Ich hätte gern Nachweise dafür, dass
(a) Bestandsanlagen nicht mehr erneuert werden dürfen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Neuregelungen fast immer nur für Neubauten gelten.
(b) eine mit Fördermitteln erneuerte Strecke bis zum Ablauf der Förderung in Betrieb bleiben muss, insbesondere vor dem Hintergrund, dass durch einen erneuten Umbau wesentliche volks- und betriebswirtschaftliche Vorteile erreicht oder Schäden abgewendet werden können.
So lange halte ich diese für vorgeschobene Gründe, dass man leider leider nichts machen konnte.
Re: Verkehrspolitik in Berlin 04.01.2025 21:42 |
Zitat
Wutzkman
Ich hätte gern Nachweise dafür, dass
(a) Bestandsanlagen nicht mehr erneuert werden dürfen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Neuregelungen fast immer nur für Neubauten gelten.
(b) eine mit Fördermitteln erneuerte Strecke bis zum Ablauf der Förderung in Betrieb bleiben muss, insbesondere vor dem Hintergrund, dass durch einen erneuten Umbau wesentliche volks- und betriebswirtschaftliche Vorteile erreicht oder Schäden abgewendet werden können.
So lange halte ich diese für vorgeschobene Gründe, dass man leider leider nichts machen konnte.
Zitat
§ 49 Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes
(3) Ein rechtmäßiger Verwaltungsakt, der eine einmalige oder laufende Geldleistung oder teilbare Sachleistung zur Erfüllung eines bestimmten Zwecks gewährt oder hierfür Voraussetzung ist, kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise auch mit Wirkung für die Vergangenheit widerrufen werden,
1. wenn die Leistung nicht, nicht alsbald nach der Erbringung oder nicht mehr für den in dem Verwaltungsakt bestimmten Zweck verwendet wird;
2. wenn mit dem Verwaltungsakt eine Auflage verbunden ist und der Begünstigte diese nicht oder nicht innerhalb einer ihm gesetzten Frist erfüllt hat.
Re: Verkehrspolitik in Berlin 04.01.2025 22:12 |
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
Wutzkman
Ich hätte gern Nachweise dafür, dass
(a) Bestandsanlagen nicht mehr erneuert werden dürfen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Neuregelungen fast immer nur für Neubauten gelten.
(b) eine mit Fördermitteln erneuerte Strecke bis zum Ablauf der Förderung in Betrieb bleiben muss, insbesondere vor dem Hintergrund, dass durch einen erneuten Umbau wesentliche volks- und betriebswirtschaftliche Vorteile erreicht oder Schäden abgewendet werden können.
So lange halte ich diese für vorgeschobene Gründe, dass man leider leider nichts machen konnte.
Zu (a) - im GVFG gibt es tatsächlich 25 Jahre gesetzliche Bindungsfrist. Wie das bei den gefühlt 10.000 anderen Regionalstrukturförder- oder Konjunkturprogrammen auf EU-, Bundes- und Landesebene aussieht, müsstest Du in den jeweiligen Durchführungsbestimmungen bzw. Förderkriterien nachlesen.
Zu (b) - da kommt es auf die Sicherheitsrelevanz der jeweiligen Norm sowie ggf. auf die Lieferbarkeit für eine "1:1-Erneuerung" notwendiger Bauteile etc. an.
Re: Verkehrspolitik in Berlin 04.01.2025 22:27 |
Zitat
Wutzkman
(...)
Zu (a, bei mir ursprünglich b): Ad-hoc habe ich eine solche Regelung im GVFG nicht gefunden. Und selbst wenn bedeutet das aber nicht, dass vorher kein Umbau erfolgen darf,vor allem wenn Gründe wie von mir benannt vorliegen.
Zu (b, bei mir ursprünglich a): Also per se kein Grund, dass 1:1-Ersatzneubauten die Regularien für Neubauten erfüllen müssen.
Re: Verkehrspolitik in Berlin 04.01.2025 22:28 |
Re: Verkehrspolitik in Berlin 04.01.2025 23:01 |
Zitat
der weiße bim
Zitat
Wutzkman
Ich hätte gern Nachweise dafür, dass
(a) Bestandsanlagen nicht mehr erneuert werden dürfen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Neuregelungen fast immer nur für Neubauten gelten.
(b) eine mit Fördermitteln erneuerte Strecke bis zum Ablauf der Förderung in Betrieb bleiben muss, insbesondere vor dem Hintergrund, dass durch einen erneuten Umbau wesentliche volks- und betriebswirtschaftliche Vorteile erreicht oder Schäden abgewendet werden können.
So lange halte ich diese für vorgeschobene Gründe, dass man leider leider nichts machen konnte.
a) Schau einfach mal in die BOStrab §1: "(3) Bau ist der Neubau oder die Änderung von Betriebsanlagen und Fahrzeugen."
Eine Gleiserneuerung mit Änderung der Gleismittenabstände, also einer geänderten Gleislage bedarf der Prüfung, Genehmigung, Bauüberwachung und Abnahme durch die TAB. Und die besteht aus guten Gründen auf die Herstellung eines betriebssicheren Zustands nach den geltenden Regeln der Technik (einschließlich DIN VDE EN ...).
b) ergibt sich ganz allgemein schon aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Zitat
§ 49 Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes
(3) Ein rechtmäßiger Verwaltungsakt, der eine einmalige oder laufende Geldleistung oder teilbare Sachleistung zur Erfüllung eines bestimmten Zwecks gewährt oder hierfür Voraussetzung ist, kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise auch mit Wirkung für die Vergangenheit widerrufen werden,
1. wenn die Leistung nicht, nicht alsbald nach der Erbringung oder nicht mehr für den in dem Verwaltungsakt bestimmten Zweck verwendet wird;
2. wenn mit dem Verwaltungsakt eine Auflage verbunden ist und der Begünstigte diese nicht oder nicht innerhalb einer ihm gesetzten Frist erfüllt hat.
Die Tausende von Rechtsverordnungen nach deutschem und EU-Recht, die bis ins kleinste Detail Vergaben von Fördergeldern und deren Rückforderung regeln, können wie Arnd schon ausführte hier gar nicht alle zitiert werden.
Re: Verkehrspolitik in Berlin 04.01.2025 23:07 |
Zitat
Latschenkiefer
Zitat
Wutzkman
(...)
Zu (a, bei mir ursprünglich b): Ad-hoc habe ich eine solche Regelung im GVFG nicht gefunden. Und selbst wenn bedeutet das aber nicht, dass vorher kein Umbau erfolgen darf,vor allem wenn Gründe wie von mir benannt vorliegen.
Zu (b, bei mir ursprünglich a): Also per se kein Grund, dass 1:1-Ersatzneubauten die Regularien für Neubauten erfüllen müssen.
Im Einzelfall kann man als Projektleiter mit Zuwendungsgebern und Technischen Aufsichtsbehörden durchaus verhandeln. Regelwerke enthalten durchaus auch Formulierungen wie "soll" oder "im Regelfall" oder "mit Genehmigung der TAB / des EBA". Dann darf man abweichen, wenn z.B. z.B. ein hoher Aufwand entsteht und man dies nachweisen kann.
Aber da muss man sehr vorsichtig vorgehen, denn die Damen und Herren dort sind ja auch nicht blöd. Und in einem oder zwei Jahren hat man wieder mit denen zu tun und ist erneut auf deren Wohlwollen angewiesen...