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Re: Verkehrspolitik in Berlin 20.02.2026 12:44 |
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Re: Verkehrspolitik in Berlin 21.02.2026 16:29 |
Zitat
Global Fisch
Aktivisten geben den längst baulich vorbereiteten, aber aus irgendwelchen dubiosen Gründen gesperrten Radweg an der A100 frei, durch Öffnen einiger Bauzäune.
Tagesspiegel
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Re: Verkehrspolitik in Berlin 21.02.2026 19:22 |
Zitat
Arnd Hellinger
Und wenn sich jetzt Benutzende dieses Rad-/Fußweges irgendwelche Knochenbrüche oder andere gesundheitliche bzw. materielle Schäden zuziehen, geht das Gejammer los, weil weder Krankenkasse noch Unfallversicherung noch SenMVKU noch Autobahn GmbH dafür haften wollen und können. Finde den Fehler.
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Re: Verkehrspolitik in Berlin 21.02.2026 22:20 |
Zitat
Nemo
Zitat
Arnd Hellinger
Und wenn sich jetzt Benutzende dieses Rad-/Fußweges irgendwelche Knochenbrüche oder andere gesundheitliche bzw. materielle Schäden zuziehen, geht das Gejammer los, weil weder Krankenkasse noch Unfallversicherung noch SenMVKU noch Autobahn GmbH dafür haften wollen und können. Finde den Fehler.
Um mal aus dem Artikel zu zitieren:"Um einen Radweg handele es sich gar nicht, erklärte die Verwaltung auf Tagesspiegel-Anfrage, sondern um einen „Betriebsweg“ der Autobahn GmbH. Diese stelle aber „in Aussicht, dort zukünftig die Nutzung als Geh- und Radweg, auf eigene Gefahr, zu gewähren.“
Das heißt, man will sowieso nicht haften. Die Vermutung, dass man als Autobahn-GmbH da sowieso kein Interesse dran hat, finde ich auch naheliegend. Warum man das nicht einfach jetzt macht verstehe ich nicht.
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Re: Verkehrspolitik in Berlin 22.02.2026 17:22 |
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Re: Verkehrspolitik in Berlin 22.02.2026 18:11 |
Zitat
VvJ-Ente
Preis-Update aus dem Bekanntenkreis: Kind auf dem Zebrastreifen anfahren, so dass es mit dem Rettungswagen abtransportiert werden muss - Ermittlungen werden gegen Zahlung von 500 € eingestellt. Kein Tag Fahrverbot, schon gar kein Führerscheinentzug...
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Re: Verkehrspolitik in Berlin 22.02.2026 19:29 |
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
VvJ-Ente
Preis-Update aus dem Bekanntenkreis: Kind auf dem Zebrastreifen anfahren, so dass es mit dem Rettungswagen abtransportiert werden muss - Ermittlungen werden gegen Zahlung von 500 € eingestellt. Kein Tag Fahrverbot, schon gar kein Führerscheinentzug...
Der sorgeberechtigte Mensch (m/w/d) kann - und sollte - hiergegen indes unverzüglich unter Mandatierung eines Fachanwalts (m/w/d) für Straf- und Strafprozessrecht Einspruch bei der im Einstellungsbescheid bezeichneten Stelle einlegen. Wichtig ist zunächst nur die Wahrung der entsprechenden Frist - die fundierte Begründung kann anwaltlich nachgereicht werden, nachdem mensch Akteneinsicht genommen hat..
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Re: Verkehrspolitik in Berlin 23.02.2026 08:02 |
Zitat
Arnd Hellinger
Der sorgeberechtigte Mensch (m/w/d) kann - und sollte - hiergegen indes unverzüglich unter Mandatierung eines Fachanwalts (m/w/d) für Straf- und Strafprozessrecht Einspruch bei der im Einstellungsbescheid bezeichneten Stelle einlegen.
Zitat
Arnd Hellinger
Wichtig ist zunächst nur die Wahrung der entsprechenden Frist
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Re: Verkehrspolitik in Berlin 23.02.2026 09:08 |
Zitat
Alter Köpenicker
Da finde ich es fast wichtiger, auch Gerichten eine solche Frist aufzuerlegen. Während sie ihre Kundschaft mit knappen Fristen unter Druck setzen, lassen sie sich selbst alle Zeit der Welt.
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Re: Verkehrspolitik in Berlin 23.02.2026 09:45 |
Zitat
Lopi2000
Zitat
Alter Köpenicker
Da finde ich es fast wichtiger, auch Gerichten eine solche Frist aufzuerlegen. Während sie ihre Kundschaft mit knappen Fristen unter Druck setzen, lassen sie sich selbst alle Zeit der Welt.
Dazu müsste man sie erstmal personell so aufstellen, dass sie ihre Arbeit machen können. Ansonsten würde das dazu führen, dass geschickte Anwälte regelmäßig durch gezielte Verzögerungen die Prozesse zu Gunsten ihrer Mandanten per Fristablauf platzen lassen.
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Re: Verkehrspolitik in Berlin 23.02.2026 15:02 |
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Arnd Hellinger
Der sorgeberechtigte Mensch (m/w/d) kann - und sollte - hiergegen indes unverzüglich unter Mandatierung eines Fachanwalts (m/w/d) für Straf- und Strafprozessrecht Einspruch bei der im Einstellungsbescheid bezeichneten Stelle einlegen.
Ich weiß nicht, ob man sich dadurch nicht selbst viele Rennereien für nichts verursacht. Man hört und liest ja oft, dass an solchen Fällen einfach kein öffentliches Interesse besteht.
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Arnd Hellinger
Wichtig ist zunächst nur die Wahrung der entsprechenden Frist
Da finde ich es fast wichtiger, auch Gerichten eine solche Frist aufzuerlegen. Während sie ihre Kundschaft mit knappen Fristen unter Druck setzen, lassen sie sich selbst alle Zeit der Welt.
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Re: Verkehrspolitik in Berlin 24.02.2026 08:53 |
Zitat
Arnd Hellinger
Wo möchtest Du da also jetzt konkret etwas verkürzen, vereinfachen oder beschleunigen, ohne dabei in Grundrechte - die gelten aus guten Gründen auch für Beschuldigte - aller Prozessbeteiligter einzugreifen...?
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Re: Verkehrspolitik in Berlin 24.02.2026 10:11 |
Mangelnder Respekt an Behörden ist einer von vielen Punkten warum diese Gesellschaft zunehmend bergab geht.Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Arnd Hellinger
Wo möchtest Du da also jetzt konkret etwas verkürzen, vereinfachen oder beschleunigen, ohne dabei in Grundrechte - die gelten aus guten Gründen auch für Beschuldigte - aller Prozessbeteiligter einzugreifen...?
Ich möchte weder etwas verkürzen noch beschleunigen oder vereinfachen sondern wünsche mir einfach gleiche Rechte und Pflichten für alle. Bislang wusste ich nichts um die Existenz eines Grundrechts auf Ungleichbehandlung
Vor einigen Monaten legte ich Widerspruch gegen den Bescheid einer Behörde ein, wofür man mir einen Monat nach Bekanntgabe einräumte. Die Behörde ließ sich dann zur Beantwortung knapp acht Monate Zeit und das prangere ich an. Dann hätte ich auch gerne acht Monate Zeit gehabt, um den Widerspruch einzulegen. Ob ich diesen langen Zeitraum tatsächlich genutzt hätte, steht auf einem ganz anderen Blatt - ich hatte ja noch nicht mal den einen Monat ausgenutzt. Wenn Behörden Ansprüche, die sie an die Bürger stellen, selbst in keiner Weise erfüllen können, mögen sie doch die Erhebung jener Ansprüche einfach unterlassen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es ein Eingriff in irgendjemandes Grundrechte darstellt, plötzlich keiner Frist mehr nachkommen zu müssen.
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Re: Verkehrspolitik in Berlin 24.02.2026 11:15 |
Zitat
GraphXBerlin
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Arnd Hellinger
Wo möchtest Du da also jetzt konkret etwas verkürzen, vereinfachen oder beschleunigen, ohne dabei in Grundrechte - die gelten aus guten Gründen auch für Beschuldigte - aller Prozessbeteiligter einzugreifen...?
Ich möchte weder etwas verkürzen noch beschleunigen oder vereinfachen sondern wünsche mir einfach gleiche Rechte und Pflichten für alle. Bislang wusste ich nichts um die Existenz eines Grundrechts auf Ungleichbehandlung
Vor einigen Monaten legte ich Widerspruch gegen den Bescheid einer Behörde ein, wofür man mir einen Monat nach Bekanntgabe einräumte. Die Behörde ließ sich dann zur Beantwortung knapp acht Monate Zeit und das prangere ich an. Dann hätte ich auch gerne acht Monate Zeit gehabt, um den Widerspruch einzulegen. Ob ich diesen langen Zeitraum tatsächlich genutzt hätte, steht auf einem ganz anderen Blatt - ich hatte ja noch nicht mal den einen Monat ausgenutzt. Wenn Behörden Ansprüche, die sie an die Bürger stellen, selbst in keiner Weise erfüllen können, mögen sie doch die Erhebung jener Ansprüche einfach unterlassen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es ein Eingriff in irgendjemandes Grundrechte darstellt, plötzlich keiner Frist mehr nachkommen zu müssen.
Mangelnder Respekt an Behörden ist einer von vielen Punkten warum diese Gesellschaft zunehmend bergab geht.
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Re: Verkehrspolitik in Berlin 24.02.2026 17:41 |
Zitat
Alter Köpenicker
Vor einigen Monaten legte ich Widerspruch gegen den Bescheid einer Behörde ein, wofür man mir einen Monat nach Bekanntgabe einräumte. Die Behörde ließ sich dann zur Beantwortung knapp acht Monate Zeit und das prangere ich an. Dann hätte ich auch gerne acht Monate Zeit gehabt, um den Widerspruch einzulegen. Ob ich diesen langen Zeitraum tatsächlich genutzt hätte, steht auf einem ganz anderen Blatt - ich hatte ja noch nicht mal den einen Monat ausgenutzt. Wenn Behörden Ansprüche, die sie an die Bürger stellen, selbst in keiner Weise erfüllen können, mögen sie doch die Erhebung jener Ansprüche einfach unterlassen.
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Re: Verkehrspolitik in Berlin 24.02.2026 18:26 |
Zitat
Jumbo
Zitat
Alter Köpenicker
Wenn Behörden Ansprüche, die sie an die Bürger stellen, selbst in keiner Weise erfüllen können, mögen sie doch die Erhebung jener Ansprüche einfach unterlassen.
Irgendwann muss halt auch mal Schluss sein mit Widerspruchsmöglichkeiten und Klarheit herrschen, ob der Bescheid nun Bestand hat.
Zitat
Jumbo
Stell dir vor, die Behörde wäre das Bauamt und hat dir eine Baugenehmigung erteilt. Du fängst mit dem Bau an und 2 Jahre später legt dein Nachbar (der ja nach deiner Meinung nach dann auch keine Frist zu beachten hätte und auf den dein Bau aber negative Auswirkungen hätte) Widerspruch ein und es stellt sich heraus, dass der Behörde tatsächlich ein Fehler unterlaufen ist – sind halt auch nur Menschen, die da arbeiten –: die Baugehemigung hätte gar nicht erteilt werden dürfen.
Ich nehme an, du wärst dann nicht gerade glücklich darüber, dass dein gerade fertig gestelltes Haus nun ein Schwarzbau ist und wieder abgerissen werden muss.