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Christian Linow
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Ruhlebener
Mal sehen, ob die Rad- und Rollerfahrer sich tatsächlich an der Schrittgeschwindigkeit halten...
Ja, das bleibt abzuwarten. Wobei selbst das Modell Friedrichstraße mit Radspur in der Mitte funktionieren kann, wie ich in Düsseldorfs Schadowstraße sehe.
Doch, aber er ist etwas versteckt: [www.berlin.de] Die einzige zusätzliche Information, die ich durch die höhere Auflösung erkennen kann, ist dass auf dem Zusatzschild unter 2 steht "Lieferverkehr zum Queren frei".Zitat
X-Town Traffic
Hier noch der Beschilderungsplan:
...
Leider ist keine besser Auflösung verfügbar unter
...
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X-Town Traffic
Wer hat dann eigentlich Vorfahrt? Ist rechts vor links an den Kreuzungen?
Re: Friedrichstraße: Ohne Nachtbus, aber mit Fahrrädern und Rollern 30.01.2023 10:26 |
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Lopi2000
Doch, aber er ist etwas versteckt: [www.berlin.de] Die einzige zusätzliche Information, die ich durch die höhere Auflösung erkennen kann, ist dass auf dem Zusatzschild unter 2 steht "Lieferverkehr zum Queren frei".Zitat
X-Town Traffic
Hier noch der Beschilderungsplan:
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Leider ist keine besser Auflösung verfügbar unter
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X-Town Traffic
Wer hat dann eigentlich Vorfahrt? Ist rechts vor links an den Kreuzungen?
Leider geht aus dem Beschilderungsplan nicht hervor, ob auch Schilder entfernt werden. Bisher war eine Vorfahrt entlang der Friedrichstraße ausgeschildert. In den Visualisierungen ist sie nicht zu sehen, aber das muss wohl nichts heißen. Sicher ist aber nach Anlage 2 Abschnitt 5 Nr. 18 und 21 StVO, dass durch die Ausschilderung der Fußgängerzone die Fußgänger "Vorfahrt" haben und dass Schrittgeschwindigkeit gefahren werden muss.
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Jay
Es gibt keine Vorfahrt, denn wie du richtig erkannt hast, wird eine Fußgängerzone ausgewiesen. Vorfahrt regelt aber nur die Abfolge von Fahrzeugen.
Re: Friedrichstraße: Ohne Nachtbus, aber mit Fahrrädern und Rollern 30.01.2023 10:41 |
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Lopi2000
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Jay
Es gibt keine Vorfahrt, denn wie du richtig erkannt hast, wird eine Fußgängerzone ausgewiesen. Vorfahrt regelt aber nur die Abfolge von Fahrzeugen.
Es sind aber ja grundsätzlich Fahrzeuge zugelassen, insofern würden Verkehrsschilder, die Vorfahrt gewähren auch im Verhältnis zwischen diesen Fahrzeugen gelten, in diesem Fall also den Radfahrenden Vorfahrt geben. Allerdings ist es recht naheliegend, dass in Fußgängerzonen aus den von Dir genannten Gründen zumindest keine Vorfahrtschilder hängen sollten. Ob sie es auch nicht dürfen, habe ich bislang nicht herausgefunden.
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hvhasel
Eine Ausschilderung als Fußgängerzone mit Zusatzzeichen "Lieferverkehr frei" ist für die Querung aber ein wenig fragwürdig. Das würde ja Taxis und Anwohner ausschließen. Hätte man nicht einen Verkehrsberuhigten Bereich schildern können? Gerne auch zwischen Friedrichstraße und Charlottenstraße, um eine Art Netzwerkcharakter zu schaffen.
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Lopi2000
Es gibt zwar ein paar Anwohner in den oberen Geschossen, aber die Erschließung für den MIV erfolgt ohnehin im Wesentlich über die Tiefgaragen, die ja weiterhin angefahren werden können. Insofern sehe ich keinen wirklichen Anlass für eine solche Regelung. Außerdem dürfte eine Entwidmung für den Straßenverkehr gegenüber einer bloßen Anordnung neuer Verkehrsregeln nachhaltiger wirken und angesichts der unsinnigen Hürden, die es für verkehrsrechtliche Regelungen samt des Quasi-Grundsatzes, dass man auf jeder Straße nur in Ausnahmefällen einzelne Einschränkungen anordnen darf, gibt, möglicherweise auch leichter.
Re: Friedrichstraße: Ohne Nachtbus, aber mit Fahrrädern und Rollern 30.01.2023 18:58 |
Admin |
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Jay
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Lopi2000
Doch, aber er ist etwas versteckt: [www.berlin.de] Die einzige zusätzliche Information, die ich durch die höhere Auflösung erkennen kann, ist dass auf dem Zusatzschild unter 2 steht "Lieferverkehr zum Queren frei".Zitat
X-Town Traffic
Hier noch der Beschilderungsplan:
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Leider ist keine besser Auflösung verfügbar unter
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X-Town Traffic
Wer hat dann eigentlich Vorfahrt? Ist rechts vor links an den Kreuzungen?
Leider geht aus dem Beschilderungsplan nicht hervor, ob auch Schilder entfernt werden. Bisher war eine Vorfahrt entlang der Friedrichstraße ausgeschildert. In den Visualisierungen ist sie nicht zu sehen, aber das muss wohl nichts heißen. Sicher ist aber nach Anlage 2 Abschnitt 5 Nr. 18 und 21 StVO, dass durch die Ausschilderung der Fußgängerzone die Fußgänger "Vorfahrt" haben und dass Schrittgeschwindigkeit gefahren werden muss.
Es gibt keine Vorfahrt, denn wie du richtig erkannt hast, wird eine Fußgängerzone ausgewiesen. Vorfahrt regelt aber nur die Abfolge von Fahrzeugen. In der Fußgängerzone gilt somit §1 "Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme" als Leitfaden. Fußgänger haben Vorrang und dürfen nicht gefährdet oder behindert werden. Nötigenfalls muss der Fahrzeugführer warten. Es darf maximal Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Treffen nun zwei Fahrzeuge aufeinander, so müssen die Fahzeugführer untereinander klären, wer zuerst fährt - immer unter Berücksichtigung der Fußgänger.