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Friedrichstraße: Ohne Nachtbus, aber mit Fahrrädern und Rollern
geschrieben von BahnInfo-Redaktion 
Zitat
Christian Linow
Zitat
Ruhlebener
Mal sehen, ob die Rad- und Rollerfahrer sich tatsächlich an der Schrittgeschwindigkeit halten...

Ja, das bleibt abzuwarten. Wobei selbst das Modell Friedrichstraße mit Radspur in der Mitte funktionieren kann, wie ich in Düsseldorfs Schadowstraße sehe.

Hallo, das Modell, welches in der Friedrichstraße war, war für keinen gut. In der Mitte, eingegrenzt von irgendwelchen Gewächshäusern, war der rege genutzte Schnellradweg, kreuzen auf eigene Gefahr! Fußgänger konnten Dank der ganzen Sitzgelegenheiten und anderen Instalation auf dem Rest der Fahrbahn, nur wie vorher auch, den Gehweg benutzen. Hier bräuchte es ein Konzept, wo Radler durch fysische querverlaufende Erhebungen ausgebremst werden, um einfach das Tempo zu reduzieren. Zusätzlich sollte für gute Sichtverhältnisse gesorgt sein.

Mit freundlichen Grüßen

Theo
Hier noch der Beschilderungsplan:

Leider ist keine besser Auflösung verfügbar unter [viz.berlin.de]
Wie hier schon angekündigt scheint der Lieferverkehr von allen Querstraßen die Fußgängerzone queren zu können und Radfahren ist auf der gesamten Strecke gestattet. Na dann müssen die Taxikutscher und privaten Fahrdienste wenigstens nicht mehr die Sperren beiseite schieben, wenn sie die Friedrichstraße kreuzen.
Wer hat dann eigentlich Vorfahrt? Ist rechts vor links an den Kreuzungen?
Zitat
X-Town Traffic
Hier noch der Beschilderungsplan:
...
Leider ist keine besser Auflösung verfügbar unter
...
Doch, aber er ist etwas versteckt: [www.berlin.de] Die einzige zusätzliche Information, die ich durch die höhere Auflösung erkennen kann, ist dass auf dem Zusatzschild unter 2 steht "Lieferverkehr zum Queren frei".

Zitat
X-Town Traffic
Wer hat dann eigentlich Vorfahrt? Ist rechts vor links an den Kreuzungen?

Leider geht aus dem Beschilderungsplan nicht hervor, ob auch Schilder entfernt werden. Bisher war eine Vorfahrt entlang der Friedrichstraße ausgeschildert. In den Visualisierungen ist sie nicht zu sehen, aber das muss wohl nichts heißen. Sicher ist aber nach Anlage 2 Abschnitt 5 Nr. 18 und 21 StVO, dass durch die Ausschilderung der Fußgängerzone die Fußgänger "Vorfahrt" haben und dass Schrittgeschwindigkeit gefahren werden muss.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 30.01.2023 09:59 von Lopi2000.
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Lopi2000
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X-Town Traffic
Hier noch der Beschilderungsplan:
...
Leider ist keine besser Auflösung verfügbar unter
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Doch, aber er ist etwas versteckt: [www.berlin.de] Die einzige zusätzliche Information, die ich durch die höhere Auflösung erkennen kann, ist dass auf dem Zusatzschild unter 2 steht "Lieferverkehr zum Queren frei".

Zitat
X-Town Traffic
Wer hat dann eigentlich Vorfahrt? Ist rechts vor links an den Kreuzungen?

Leider geht aus dem Beschilderungsplan nicht hervor, ob auch Schilder entfernt werden. Bisher war eine Vorfahrt entlang der Friedrichstraße ausgeschildert. In den Visualisierungen ist sie nicht zu sehen, aber das muss wohl nichts heißen. Sicher ist aber nach Anlage 2 Abschnitt 5 Nr. 18 und 21 StVO, dass durch die Ausschilderung der Fußgängerzone die Fußgänger "Vorfahrt" haben und dass Schrittgeschwindigkeit gefahren werden muss.

Es gibt keine Vorfahrt, denn wie du richtig erkannt hast, wird eine Fußgängerzone ausgewiesen. Vorfahrt regelt aber nur die Abfolge von Fahrzeugen. In der Fußgängerzone gilt somit §1 "Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme" als Leitfaden. Fußgänger haben Vorrang und dürfen nicht gefährdet oder behindert werden. Nötigenfalls muss der Fahrzeugführer warten. Es darf maximal Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Treffen nun zwei Fahrzeuge aufeinander, so müssen die Fahzeugführer untereinander klären, wer zuerst fährt - immer unter Berücksichtigung der Fußgänger.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Jay
Es gibt keine Vorfahrt, denn wie du richtig erkannt hast, wird eine Fußgängerzone ausgewiesen. Vorfahrt regelt aber nur die Abfolge von Fahrzeugen.

Es sind aber ja grundsätzlich Fahrzeuge zugelassen, insofern würden Verkehrsschilder, die Vorfahrt gewähren auch im Verhältnis zwischen diesen Fahrzeugen gelten, in diesem Fall also den Radfahrenden Vorfahrt geben. Allerdings ist es recht naheliegend, dass in Fußgängerzonen aus den von Dir genannten Gründen zumindest keine Vorfahrtschilder hängen sollten. Ob sie es auch nicht dürfen, habe ich bislang nicht herausgefunden.
Zitat
Lopi2000
Zitat
Jay
Es gibt keine Vorfahrt, denn wie du richtig erkannt hast, wird eine Fußgängerzone ausgewiesen. Vorfahrt regelt aber nur die Abfolge von Fahrzeugen.

Es sind aber ja grundsätzlich Fahrzeuge zugelassen, insofern würden Verkehrsschilder, die Vorfahrt gewähren auch im Verhältnis zwischen diesen Fahrzeugen gelten, in diesem Fall also den Radfahrenden Vorfahrt geben. Allerdings ist es recht naheliegend, dass in Fußgängerzonen aus den von Dir genannten Gründen zumindest keine Vorfahrtschilder hängen sollten. Ob sie es auch nicht dürfen, habe ich bislang nicht herausgefunden.

Nein, sie dürfen nicht hängen und Fahrzeuge sind auch nicht "grundsätzlich", sondern "ausnahmsweise" zugelassen. Anderenfalls wäre die Anordnung einer Fußgängerzone rechtswidrig.

Wie es sich in der Realität einspielt, dürfte maßgeblich davon abhängen, welche Markierungen aufgetragen und baulichen Maßnahmen vorgenommen werden.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Eine Ausschilderung als Fußgängerzone mit Zusatzzeichen "Lieferverkehr frei" ist für die Querung aber ein wenig fragwürdig. Das würde ja Taxis und Anwohner ausschließen. Hätte man nicht einen Verkehrsberuhigten Bereich schildern können? Gerne auch zwischen Friedrichstraße und Charlottenstraße, um eine Art Netzwerkcharakter zu schaffen.
Zitat
hvhasel
Eine Ausschilderung als Fußgängerzone mit Zusatzzeichen "Lieferverkehr frei" ist für die Querung aber ein wenig fragwürdig. Das würde ja Taxis und Anwohner ausschließen. Hätte man nicht einen Verkehrsberuhigten Bereich schildern können? Gerne auch zwischen Friedrichstraße und Charlottenstraße, um eine Art Netzwerkcharakter zu schaffen.

Es gibt zwar ein paar Anwohner in den oberen Geschossen, aber die Erschließung für den MIV erfolgt ohnehin im Wesentlich über die Tiefgaragen, die ja weiterhin angefahren werden können. Insofern sehe ich keinen wirklichen Anlass für eine solche Regelung. Außerdem dürfte eine Entwidmung für den Straßenverkehr gegenüber einer bloßen Anordnung neuer Verkehrsregeln nachhaltiger wirken und angesichts der unsinnigen Hürden, die es für verkehrsrechtliche Regelungen samt des Quasi-Grundsatzes, dass man auf jeder Straße nur in Ausnahmefällen einzelne Einschränkungen anordnen darf, gibt, möglicherweise auch leichter.
Zitat
Lopi2000
Es gibt zwar ein paar Anwohner in den oberen Geschossen, aber die Erschließung für den MIV erfolgt ohnehin im Wesentlich über die Tiefgaragen, die ja weiterhin angefahren werden können. Insofern sehe ich keinen wirklichen Anlass für eine solche Regelung. Außerdem dürfte eine Entwidmung für den Straßenverkehr gegenüber einer bloßen Anordnung neuer Verkehrsregeln nachhaltiger wirken und angesichts der unsinnigen Hürden, die es für verkehrsrechtliche Regelungen samt des Quasi-Grundsatzes, dass man auf jeder Straße nur in Ausnahmefällen einzelne Einschränkungen anordnen darf, gibt, möglicherweise auch leichter.

Das kann ich durchaus nachvollziehen.

Vielleicht hätte es einen Kompromiss für die Anlieger, auch in den Nebenstraßen, darstellen können, ich weiß es nicht. Ich habe dieses Konzept der "mehrfach unterbrochenen Fußgängerzone" in der Stockholmer Drottninggatan als ein ganz praktikables Modell empfunden. Dass so etwas natürlich wieder bürokratischen Mehraufwand bedeuten würde, hätte ich mir allerdings auch selbst denken müssen! ;-)
Ah hier steht es auch nochmal: An Kreuzungen gilt rechts vor links

[twitter.com]
Zitat
Jay
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Lopi2000
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X-Town Traffic
Hier noch der Beschilderungsplan:
...
Leider ist keine besser Auflösung verfügbar unter
...
Doch, aber er ist etwas versteckt: [www.berlin.de] Die einzige zusätzliche Information, die ich durch die höhere Auflösung erkennen kann, ist dass auf dem Zusatzschild unter 2 steht "Lieferverkehr zum Queren frei".

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X-Town Traffic
Wer hat dann eigentlich Vorfahrt? Ist rechts vor links an den Kreuzungen?

Leider geht aus dem Beschilderungsplan nicht hervor, ob auch Schilder entfernt werden. Bisher war eine Vorfahrt entlang der Friedrichstraße ausgeschildert. In den Visualisierungen ist sie nicht zu sehen, aber das muss wohl nichts heißen. Sicher ist aber nach Anlage 2 Abschnitt 5 Nr. 18 und 21 StVO, dass durch die Ausschilderung der Fußgängerzone die Fußgänger "Vorfahrt" haben und dass Schrittgeschwindigkeit gefahren werden muss.

Es gibt keine Vorfahrt, denn wie du richtig erkannt hast, wird eine Fußgängerzone ausgewiesen. Vorfahrt regelt aber nur die Abfolge von Fahrzeugen. In der Fußgängerzone gilt somit §1 "Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme" als Leitfaden. Fußgänger haben Vorrang und dürfen nicht gefährdet oder behindert werden. Nötigenfalls muss der Fahrzeugführer warten. Es darf maximal Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Treffen nun zwei Fahrzeuge aufeinander, so müssen die Fahzeugführer untereinander klären, wer zuerst fährt - immer unter Berücksichtigung der Fußgänger.

Nein, das stimmt so nicht. Auch innerhalb einer Fußgängerzone gilt für Fahrzeuge § 8 StVO und damit umgangssprachlich rechts vor links. Das ist äquivalent zum verkehrsberuhigten Bereich, der landläufig gerne auch als Spielstraße bezeichnet wird. Übersetzt bedeutet das für die Friedrichstraße, dass zu Fuß Gehende vor allen Fahrzeugen Vorrang haben und Radfahrende dem querenden Lieferverkehr rechts vor links Vorfahrt gewähren müssen. Ob sich jedoch die Fahrzeugführer*innen am Ende wirklich an ihre Pflichten halten werden, darf man getrost bezweifeln. Schritt fuhr kein einziger Radfahrender während meiner Inaugenscheinnahme vor Ort und selbst Autofahrende verirrten sich noch zuhauf.



Eine wirkliche Verschlechterung im Sinne der Mobilitätswende ist die jetzt final eingerichtete Umleitung des N6, der - wie zuvor bereits von der BVG bestätigt - keinen direkten Umstieg mehr zum N2 hat. Sollte es bei der Linienführung durch die Wilhelmstraße bleiben, wovon auszugehen ist, muss mittelfristig zumindest an der Leipziger Straße/Wilhelmstraße ein Halt für den N6 eingerichtet werden.





2 mal bearbeitet. Zuletzt am 30.01.2023 19:00 von Christian Linow.
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