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Verkehrssituation Karlshorst
geschrieben von Arnd Hellinger 
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Arnd Hellinger
Zitat
Philipp Borchert
Hätte es denn einen Grund gegeben, den Gleismittenabstand in der Boxhagener Straße anzupassen? Dann wären halt nach wie vor keine Flexity auf der Strecke eingesetzt werden dürfen. Jetzt hat man gar nichts und scheint damit auch kein Problem zu haben. Die Sache wird nun ausgesessen.

Na ja, seit mensch bis Schöneweide und Adlershof ungehindert flexen kann, wäre diese Restriktion in der Boxhagener Straße schon irgendwo unschön gewesen. Ob und mit welchem Aufwand dort jetzt eine Aufweitung des Gleismittenabstandes möglich (gewesen) wäre, wissen letztlich leider nur BVG sowie SGA Kreuzhain mit Sicherheit - und die hüllen sich in dieser Frage bekanntermaßen verdächtig in Schweigen... :-(

Beim Vergleich zwischen Ehrlich- und Boxhagener Straße dürft Ihr allerdings auch nicht den unterschiedlichen "Reifegrad" der beiden Projekte außer Acht lassen: Während für den Umbau in Friedrichshain schon seit 2017 ein förmliches PFV im Anschluss an vorher mit Bezirksamt, Leitungsbetrieben etc. getroffene planerische Absprachen läuft, gibt es für die Ehrlichstraße bis heute noch nicht einmal eine zwischen BVG, SenMVKU und BA Lichtenberg konsensfähige Entwurfsplanung - demzufolge erst recht keine einreichungsfähigen PFV-Unterlagen. Wer da jetzt was wann warum genau verschlampt oder bewusst blockiert hat, wäre natürlich auch nochmals äußerst reizvoll zu erfahren.

Mensch stelle sich allerdings ob dieses Hintergrundes auch einmal das medial-öffentliche Gezeter bei folgendem Szenario vor: Die BVG begänne jetzt - oder hätte im Dezember 2025 begonnen - mit regelwerkskonformem Rahmengleis-Ersatzneubau in der Markt- und Boxhagener Straße, während sich die Bonde-Herz-Behörde (rein zufällig, natürlich völlig ungeachtet der AGH-Wahl) im August oder Mitte September 2026 bequemte, das PFV der Ostkreuzanbindung im Sinne der BVG antragsgemäß zu entscheiden. Zur öffentlichen Häme ob unnötig mehrfach verausgabter Steuermittel, einer vermeintlich chaotischen Planung etc. kämen dann auch noch Dinge wie Ansprüche aus Auftragsstornierungen sowie weitere Nettigkeiten.

Hier ist mensch also meilenweit mit einem Einrichtungszug in eine stumpf endende Strecke eingefahren, ohne sich vorher mit der Bedienung des Heckfahrschelters vertraut gemacht zu haben...

Schöner Vergleich.
Nun wurden bereits die ersten GT6 ausgemustert und verschrottet. In ein paar Jahren sind sie alle mit Fristablauf abgestellt, verschrottet oder verkauft. Die GTZ werden noch länger im Köpenicker Teilnetz gebraucht, da die Engstellen Dörpfeldstraße, Friedrichshagen und Mahlsdorf erst mittelfristig zu beseitigen sind. Da sind weitere Einsätze auf den Linien 21 und künftig 22 nicht mehr drin. Es führt kein Weg an einer regulären Grundinstandsetzung Rummelsburger Landstraße, Hauptstraße sowie Marktstraße (in NBS, Neuer Fahrleitung und Gleismittenabstand) oder Neubau Ostkreuz vorbei.

so long

Mario
Wenn man die GTZ länger am Leben halten kann, warum nicht die GT6? Alternativ wäre ja vielleicht auch ein Begegnungsverbot zwischen Holteistraße und Marktstraße und die Gleise so lassen wie sie sind in Sachen Positionierung, die restliche Strecke kann man ja dann schon mal für den in ferner Zukunft liegenden Verkehr mit Flexitiys via Ostkreuz vorbereiten.

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Ich hab nen Bus und meine Busfahrerin heißt Layla, sie fährt schöner, schneller, weiter.
Zitat
Bumsi
Wenn man die GTZ länger am Leben halten kann, warum nicht die GT6? Alternativ wäre ja vielleicht auch ein Begegnungsverbot zwischen Holteistraße und Marktstraße und die Gleise so lassen wie sie sind in Sachen Positionierung, die restliche Strecke kann man ja dann schon mal für den in ferner Zukunft liegenden Verkehr mit Flexitiys via Ostkreuz vorbereiten.

Bei den zwischen 1994 bis Anfang 1998 gebauten GT6 sind lebensverlängernde Maßnahmen unwirtschaftlich, schließlich sind genug Flexity da und -zig Urbanliner in der Beschaffung.
Die Marktstraße mit dem bisherigen Gleismittenabstand nutzt gar nichts. Allenfalls könnte jemand auf die Idee kommen, zwischen den jetzigen Endstellen Holteistraße und Haupt-/Karlshorster-/Marktstraße einen GTZ Pendelwagen einzusetzen, dann brauchte man auch nur ein Gleis zu erneuern.
Die einzig sinnvolle Variante ist und bleibt aber der Neubau über/unter Bahnhof Ostkreuz - einfach mal planfeststellen und die Gegenklagen parallel zum Bau abarbeiten.
Das hat 1976 ein paar Ecken weiter an der Müggelstraße / Traveplatz auch geklappt - die letzte Berliner Straßenbahnneubaustrecke durch eine schon bewohnte Nebenstraße.

so long

Mario
Wenn man nur eingleisig fahren würde, warum kann man da kein Flexity statt GTZ nehmen? Für einen 20 Minuten Takt, könnte das ja machbar sein, bis dann eben Ostkreuz fertig sein sollte.

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Ich hab nen Bus und meine Busfahrerin heißt Layla, sie fährt schöner, schneller, weiter.
Ich denke, diese von Thomas Krickstadt im allgemeinen Straßenbahn-Sanierungsthread heute verbreitete Parlamentarische Anfrage ist hier irgendwie besser aufgehoben:

Zitat
krickstadt
Heute wurde im Newsletter des Berliner Abgeordnetenhauses die folgende parlamentarische Anfrage nebst Antworten veröffentlicht:

Zitat

Anfrage des Abgeordneten Dr. Stefan Taschner (Bündnis 90 / Die Grünen) vom 16.6.2026 und Antwort vom 2.7.2026: Radverkehrsanlagen in der Ehrlichstraße in Karlshorst - unter die Gleise gekommen?

Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft (zum Teil) Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) um Stellungnahme gebeten. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.

Vorbemerkung des Abgeordneten: Die Ehrlichstraße ist eine Hauptstraße (Kategorie III) in der Verantwortung von SenMVKU. Entsprechend dem §43 des Berliner Mobilitätsgesetzes ist auch in dieser Straße Radinfrastruktur zu errichten. Zudem ist seit vielen Jahren bekannt, dass die Gleisanlagen der dortigen Straßenbahn das Ende der Lebensdauer erreicht haben.

Deswegen wurden bereits im Jahr 2018 Entwürfe für Radverkehrsanlagen (RVA) in der Ehrlichstraße den Karlshorster Bürger:innen durch die BVG vorgestellt und mit diesen diskutiert. Seitdem gab es dazu weder seitens der BVG noch seitens SenMVKU Updates.

Ab 2024 wurde in verschiedenen Sitzungen des Lichtenberger Mobilitätsrates der Planungsstand der RVA erfragt. Hierzu gab es immer aufs Neue widersprüchliche Antworten. Hierzu eine kurze Zusammenfassung:
  • 2024 teilte die BVG mit, "dass derzeit noch kein belastbarer Zeitplan für die Baumaßnahme vorliegt".
  • 2025 kommt die BVG zur Erkenntnis, dass für eine Sanierung der Ehrlichstraße inklusive Radinfrastruktur ein Planfeststellungsverfahren notwendig ist, da die Gleise für rechtskonforme Radinfrastruktur in die Mitte der Ehrlichstraße verlegt werden müssen.
  • Mitte 2025 hat die BVG ihre Pläne überraschend geändert und strebt nun nur noch eine Teilsanierung der vorhandenen Gleise ohne Änderungen an.
  • Dieses Vorhaben wird im Mai 2026 begonnen. Im Endergebnis werden die Gleise komplett ausgetauscht und am bisherigen Platz verbleiben.
Frage 1: Im Jahr 2018 wurden den Karlshorster Bürger:innen Entwürfe für Radverkehrsanlagen vorgestellt. In welcher Form und wo nachlesbar wurden die dabei erarbeiteten Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?

Antwort zu 1.: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: "Die erarbeiteten Ergebnisse wurden in Form von Aktenvermerken und Protokollen dokumentiert und den Teilnehmenden der Bürger*innen-Informationsveranstaltung zur Verfügung gestellt."

Frage 2: Welche Schritte zur Planung und Umsetzung von Radverkehrsanlagen in der Ehrlichstraße wurden seitens SenMVKU und BVG in den Jahren ab 2018 unternommen? Bitte jahresweise auflisten.

Frage 3: Welche Kommunikation zur Planung und Umsetzung von Radverkehrsanlagen in der Ehrlichstraße erfolgte zwischen SenMVKU und BVG in den Jahren ab 2018? Bitte jahresweise auflisten.

Antwort zu 2. und 3.: Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet.

Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: "Die BVG befindet sich im Rahmen von vierteljährlichen Austauschterminen im kontinuierlichen Kontakt mit den zuständigen Abteilungen der Senatsverwaltung zur Planung der Grundinstandsetzung der Gleisanlagen, dem barrierefreien Ausbau der Haltestellen sowie einer damit einhergehenden Planung der Radverkehrsanlagen in der Ehrlichstraße. Die Vorplanungsunterlage für dieses Projekt wurde 2025 bei den zuständigen Behörden eingereicht, die fachliche Prüfung erfolgte in diesem Jahr."

Frage 4: Welche Planungsergebnisse für Radverkehrsanlagen in der Ehrlichstraße wurden seitens SenMVKU und BVG in den Jahren ab 2018 erzielt? Bitte jahresweise auflisten.

Antwort zu 4.: Die Grundvoraussetzung, um in der Ehrlichstraße Platz für den Fahrradverkehr zu erlangen, ist eine Neuaufteilung des Straßenraumes. Aktuell liegen die Gleise der Straßenbahn in Richtung Treskowallee in einer sog. Seitenlage, die es nicht ermöglicht, rechts davon Raum für Fahrradfahrende einzurichten. Nach Vorliegen der Planungserkenntnisse und erster Gutachten zeichnete sich 2023 auf Grund der zu verändernden Straßenraumaufteilung der Bedarf einer planrechtlichen Befassung ab.

Frage 5: Welche Planungsergebnisse für Radverkehrsanlagen in der Ehrlichstraße wurden seitens SenMVKU und BVG in den Jahren ab 2018 gegenüber der Öffentlichkeit kommuniziert? Bitte jahresweise auflisten.

Antwort zu 5.: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: "Folgende öffentliche Informationsveranstaltungen, in deren Rahmen die genannten Planungsentwürfe vorgestellt wurden, haben stattgefunden:
  • Einwohnerversammlung Bauen und Verkehr in Karlshorst am Montag, 4. Juni 2018
  • Abstimmungsgespräch mit dem Bürgerverein Berlin-Karlshorst
  • Anwohnerversammlung zum "Gleisbauprojekt Ehrlichstraße" am 18.12.2018"
Frage 6: Wie sieht der aktuelle Entwurf für Radverkehrsanlagen in der Ehrlichstraße aus? Diesen bitte als Entwurf der Antwort beilegen.

Antwort zu 6.: Im Rahmen der geplanten Grundinstandsetzung der Straßenbahninfrastruktur und dem barrierefreien Ausbau ist vorgesehen, die Gleislage in die Mitte der Fahrbahn zu verlegen. Das ist die Grundvoraussetzung, um außerhalb des Lichtraumprofils der Straßenbahn Platz für den Radverkehr zu erlangen. In Abhängigkeit zu den in den einzelnen Abschnitten zur Verfügung stehenden Straßenraumbreiten wird die Querschnittsgestaltung in den folgenden Planungsphasen konkretisiert. In den Haltestellenbereichen werden für Radfahrende überfahrbare Haltestellenkaps gem. den derzeit gültigen Regelwerken eingerichtet.

Frage 7: Wann wurde durch wen entschieden, dass für die Umsetzung von regelkonformen Radverkehrsanlagen in der Ehrlichstraße ein Planfeststellungsverfahren notwendig ist und mit welcher Begründung wurde das entschieden? Welche Abteilungen bei SenMVKU und der BVG waren in diese Entscheidung eingebunden?

Antwort zu 7.: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: "Auf Grundlage der von der BVG vorgelegten Planungen und erster Gutachten erfolgte im Jahr 2023 eine Einschätzung durch die zuständige Anhörungsbehörde. Diese kam zu dem Ergebnis, dass durch die Auswirkungen der vorgelegten Planungen, die sich insbesondere durch die Neuaufteilung des Straßenraumes ergeben, eine planrechtliche Befassung angezeigt ist.

Die Verlegung der Straßenbahngleise und Neuaufteilung des Straßenraumes ist die Voraussetzung dafür, Platz für Radfahrende in der Ehrlichstraße zu erlangen (siehe auch Antwort zu Frage 4)."

Frage 8: Wann wurde durch wen entschieden, dass die Gleise ab Mai 2026 in der Ehrlichstraße komplett erneuert werden und mit welcher Begründung? Welche Abteilungen bei SenMVKU und der BVG waren in diese Entscheidung eingebunden?

Antwort zu 8.: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: "Die Entscheidung wurde im Jahr 2023 durch die BVG nach Vorliegen der planrechtlichen Einschätzung getroffen. Die beteiligten Fachabteilungen der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Kilmaschutz und Umwelt wurden durch die BVG informiert.

Ausschlaggebend für die Entscheidung, eine kurzfristige Instandhaltungsmaßnahme durchzuführen, waren die Sicherstellung eines sicheren und zuverlässigen Straßenbahnbetriebs sowie der fortschreitende Verschleiß der vorhandenen Gleisanlagen. Aufgrund des sich kontinuierlich verschlechternden Zustands der bestehenden Oberbauform bestand die Gefahr, dass künftig betriebliche Einschränkungen bis hin zur Einstellung des Linienbetriebs erforderlich werden könnten."

Frage 9: § 39 (2) des Berliner Mobilitätsgesetzes schreibt vor: "Bei der Planung von Baumaßnahmen im Straßenland ist zu prüfen und bei relevanten Vorhaben zu dokumentieren und unverzüglich im Internet zu veröffentlichen, inwieweit mit dem Abschluss der Baumaßnahme eine Radverkehrsanlage im Sinne dieses Gesetzes und der weiteren Regelwerke geschaffen werden kann. Bei jeder Planung und Baumaßnahme des Landes Berlin müssen die Bedürfnisse des Radverkehrs für künftige Planungen berücksichtigt werden."

Durch wen erfolgte diese Prüfung für die Baumaßnahme der kompletten Erneuerung der Gleise in der Ehrlichstraße? Wie lauten die Ergebnisse der Prüfung und wo wurden die Ergebnisse dokumentiert?

Antwort zu 9.: Bei der aktuell laufenden Baumaßnahme der BVG handelt es sich lediglich um eine kurzfristig notwendige Instandhaltungsmaßnahme der vorhandenen Infrastruktur. Hierbei erfolgt keine grundhafte Instandsetzung der Anlagen inkl. der Verschiebung der Gleistrasse, was die räumliche Voraussetzung ist, um Platz für den Radverkehr gewinnen zu können (ergänzend siehe auch Antwort zur Frage 4).

Im Rahmen der geplanten Grundinstandsetzung der Straßenbahninfrastruktur und dem barrierefreien Ausbau ist eine Neuaufteilung des Straßenraumes, insbesondere auch zu Gunsten des Radverkehrs, vorgesehen.

Ergänzend teilt die BVG hierzu Folgendes mit: "Die BVG ist für die Instandhaltung, den Bau sowie den sicheren Betrieb der Straßenbahninfrastruktur verantwortlich. Im Rahmen ihrer Vorhaben berücksichtigt sie, insbesondere beim barrierefreien Ausbau von Haltestellen, die Anforderungen weiterer Beteiligter und stimmt sich hierzu eng mit den zuständigen Senatsverwaltungen ab.

Maßnahmen, die über die Belange des Straßenbahnbetriebs und des barrierefreien Ausbaus hinausgehen, fallen nicht in die Zuständigkeit der BVG."

Frage 10: Welche Kosten verursacht die Erneuerung der Gleise in der Ehrlichstraße von Mai bis September 2026? Bitte getrennt für die BVG, SenMVKU und das SGA auflisten.

Antwort zu 10.: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: "Für die Aufrechterhaltung und Sicherstellung des Straßenbahnbetriebes wurden Bauleistungen i.H.v. 1.409 TEUR für den o.g. Streckenabschnitt vergeben."

Darüber hinaus sind bei der BVG, der SenMVKU und dem SGA Lichtenberg allgemeine Verwaltungs- bzw. Personalkosten angefallen, die nicht gesondert ausgewiesen werden können.

Frage 11: Welche Kosten würde das Verrücken der Gleise in die Mitte der Ehrlichstraße zur Herstellung von regelkonformen Radverkehrsanlagen nach einem Planfeststellungsverfahren nach heutigem Stand ungefähr kosten? Schätzungen sind ausreichend.

Antwort zu 11.: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: "Eine belastbare Aussage zu den Kosten der Grundinstandsetzungsmaßnahme inkl. barrierefreien Ausbau der Straßenbahninfrastruktur ist nach Vorliegen einer geprüften Bauplanungsunterlage möglich. Diese ist im Laufe des Planungsprozesses noch zu erstellen."

Frage 12: Wie sieht die aktuelle Zeitplanung für das Planfeststellungsverfahren für Radverkehrsanlagen in der Ehrlichstraße aus? Welche Abteilungen seitens SenMVKU und BVG sind mit welchen Verantwortlichkeiten daran beteiligt?

Antwort zu 12.: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: "Die BVG erarbeitet derzeit die Unterlagen für die planrechtliche Befassung und aktualisiert die erforderlichen Gutachten. Im Anschluss kann die vollständige Unterlage der Anhörungsbehörde erneut zur planrechtlichen Bewertung vorgelegt werden. Dies ist derzeit im dritten Quartal 2026 anvisiert. Die weitere Zeitplanung ist abhängig vom Prüfergebnis."
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Persönlich bleibe ich ja dabei, vorliegend ließe sich die notwendige Radverkehrsinfrastruktur unkompliziert durch Umwidmung der Wandlitzstraße einschließlich des parallel zur Brückenrampe verlaufenden Blockdammweg-Abschnitts in eine Fahrradstraße sowie punktuelle Ausbesserungen im Traberweg schaffen - ergänzend sollte die Ehrlichstraße für den MIV zur Einbahnstraße in Fahrtrichtung Ost -> West erklärt werden. Dann könnte mensch die Grunderneuerung einschließlich barrierefrei ausgebauter Haltestellen ganz ohne PFV, Baumfällungen etc. realisieren.

Aber dafür müsste mensch auch einmal Willens sein, pragmatisch zu handeln...

Viele Grüße
Arnd
Und wo willst Du den MIV in Gegenrichtung entlang führen?
Zitat
Heidekraut
Und wo willst Du den MIV in Gegenrichtung entlang führen?

Über Rummelsburger Straße und Treskowallee - das war doch jetzt einfach, oder?

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Arnd Hellinger

Persönlich bleibe ich ja dabei, vorliegend ließe sich die notwendige Radverkehrsinfrastruktur unkompliziert durch Umwidmung der Wandlitzstraße einschließlich des parallel zur Brückenrampe verlaufenden Blockdammweg-Abschnitts in eine Fahrradstraße sowie punktuelle Ausbesserungen im Traberweg schaffen - ergänzend sollte die Ehrlichstraße für den MIV zur Einbahnstraße in Fahrtrichtung Ost -> West erklärt werden. Dann könnte mensch die Grunderneuerung einschließlich barrierefrei ausgebauter Haltestellen ganz ohne PFV, Baumfällungen etc. realisieren.

Aber dafür müsste mensch auch einmal Willens sein, pragmatisch zu handeln...

Die Regierungskoalition von CDU und SPD hat zumindest in diesem Sinne pragmatisch gehandelt und mit der kürzlich verabschiedeten Novelle des Mobilitätsgesetzes [www.rbb24.de] die Radwegpflicht an jeder Hauptstraße entfallen lassen.

Und gerade hier fände ich eine für Radverkehr gut ausgebaute Rad-Infrastruktur auf Wandlitztraße (z.B. Fahrradstraße oder gegenläufige MIV-Einbahnstraßen) und Traberweg (hier reicht der vorhandene Fußweg mit Fahrrad frei m.E. bereits aus) sowie einigen hinführenden Querstraßen vollkommen ausreichend und könnte damit gut auf einen Radweg auf der Ehrlichstraße dauerhaft verzichten.
Meinetwegen, Radfahren wäre aber zwangsläufig weiterhin auf der Ehrlichstr. erlaubt.
Zitat
M48er
(hier reicht der vorhandene Fußweg mit Fahrrad frei m.E. bereits aus)

Finde ich nicht.
Fußweg mit Radverkehr frei ist ein Ausbremsen des Radverkehrs auf höchstens ein Drittel bis ein Viertel der üblichen Geschwindigkeit, was eine Verdrei- bis Vervierfachung der Fahrzeit bedeutet. Auf einem Fußweg darf nämlich nur Schrittgeschwindigkeit (also ca. 6 km/h) gefahren werden, während sonst 20 bis 30 km/h möglich und üblich sind.

Besser wäre es m.E., den Traberweg mit Zeichen 240 zu versehen, d.h. gemeinsamer Rad- und Fußweg. Dann braucht der Radverkehr nur im Bedarfsfall (also wenn Fußgänger überholt werden) die Geschwindigkeit an den Fußverkehr anpassen.
Zitat
Jumbo
Zitat
M48er
(hier reicht der vorhandene Fußweg mit Fahrrad frei m.E. bereits aus)

Finde ich nicht.
Fußweg mit Radverkehr frei ist ein Ausbremsen des Radverkehrs auf höchstens ein Drittel bis ein Viertel der üblichen Geschwindigkeit, was eine Verdrei- bis Vervierfachung der Fahrzeit bedeutet. Auf einem Fußweg darf nämlich nur Schrittgeschwindigkeit (also ca. 6 km/h) gefahren werden, während sonst 20 bis 30 km/h möglich und üblich sind.

Besser wäre es m.E., den Traberweg mit Zeichen 240 zu versehen, d.h. gemeinsamer Rad- und Fußweg. Dann braucht der Radverkehr nur im Bedarfsfall (also wenn Fußgänger überholt werden) die Geschwindigkeit an den Fußverkehr anpassen.

Eben. Zudem entspricht Letzteres schon seit Montage der derzeitigen Beschilderung - stillschweigend geduldet - der dort täglich geübten Lebenswirklichkeit...

Viele Grüße
Arnd
Der BUND Berlin hat eine Pressemitteilung zur Gleissanierung in der Ehrlichstraße veröffentlicht:

Zitat
Pressemitteilung BUND Berlin
Ehrlichstraße Karlshorst: Doppelschlag gegen Radweg und barrierefreie Tram

Pflicht zu Planfeststellung und Dringlichkeit der Sanierung vereiteln Neuaufteilung der Fahrbahn

Berliner Entscheidungen zur Erforderlichkeit von Planfeststellungsverfahren schaden der Verkehrswende. Konkret passiert das derzeit an der Ehrlichstraße in Karlshorst. Denn im Rahmen der noch bis 6. September laufenden Erneuerungsarbeiten an den Gleisen der Straßenbahnlinie 21 werden entgegen der ursprünglichen Planung keine Fahrradwege auf der Verbindung zwischen dem neuen Wohngebiet Parkstadt Karlshorst mit rund 1000 Wohneinheiten und dem S-Bahnhof Karlshorst angelegt. Außerdem werden die Haltestellen im Abschnitt nicht barrierefrei umgebaut.

Die ganze Pressemitteilung hier.
Zitat
nicolaas
Der BUND Berlin hat eine Pressemitteilung zur Gleissanierung in der Ehrlichstraße veröffentlicht:

Zitat
Pressemitteilung BUND Berlin
Ehrlichstraße Karlshorst: Doppelschlag gegen Radweg und barrierefreie Tram

Pflicht zu Planfeststellung und Dringlichkeit der Sanierung vereiteln Neuaufteilung der Fahrbahn

Berliner Entscheidungen zur Erforderlichkeit von Planfeststellungsverfahren schaden der Verkehrswende. Konkret passiert das derzeit an der Ehrlichstraße in Karlshorst. Denn im Rahmen der noch bis 6. September laufenden Erneuerungsarbeiten an den Gleisen der Straßenbahnlinie 21 werden entgegen der ursprünglichen Planung keine Fahrradwege auf der Verbindung zwischen dem neuen Wohngebiet Parkstadt Karlshorst mit rund 1000 Wohneinheiten und dem S-Bahnhof Karlshorst angelegt. Außerdem werden die Haltestellen im Abschnitt nicht barrierefrei umgebaut.

Die ganze Pressemitteilung hier.

Danke. Hab ich heute schon in meinem Posteingang vorgefunden und gelesen. Ich sehe das etwas zwiegespalten. Das Thema Ehrlichstraße wabert nun schon Jahre durch die Gegend, ohne dass es die notwendigen Entscheidungen gab. Mit dem MobG wurde klar, dass Radverkehrsanlagen in einer Form berücksichtigt werden müssen, die angesichts des begrenzten Straßenraums nicht gemäß der Vogaben umgesetzt werden können. Natürlich wären begründete Abweichungen möglich gewesen, es fühlte sich aber auch dann keiner bemüßigt mal ein geregeltes Verfahren durchzuführen.

Nun haben wir ein entkerntes MobG und tatsächlich wäre mit der parallelen Wandlitzstraße der seltene Fall gegeben, dass es eine (halbwegs) adäquate Alternative für den Radverkehr gäbe. Insofern steht zu befürchten, dass mit der Notsanierung tatsächlich Fakten geschaffen werden und der schlechte Status Quo für mindestens eine Dekade festgeschrieben ist. Aus ÖPNV-Sicht betrifft das insbesondere den fehlenden barrierefreien Ausbau der Haltestellen. Und dabei hätte man ja selbst mit der Notsanierung hier bereits eine leichte Verschiebung der Gleisachse im Gleis Richtung Blockdammweg vornehmen können, um "provisorisch" Kaphaltestellen herzustellen. In Richtung Treskowallee gibt es eigentlich keine Ausrede darauf zu verzichten, da das Gleis hier am Bordstein liegt.

Jetzt komme ich noch zum "aber": Wenn der Verzicht auf dem Planrechtsverfahren angestrebt werden sollte, was ich durchaus befürworte, dann braucht es festgeschriebene alternative Möglichkeiten der Verfahrensbeteiligung. Und da liegt meine Befürchtung, dass die entfällt. Dabei ist es eigentlich weniger die "lästige" Beteilung der Öffentlichkeit, die die Planrechtsverfahren so dermaßen in die Länge zieht, sondern die ganzen Rahmenbedingungen und behördeninterne Umlaufverfahren. Dort wäre der richtige Ansatzpunkt, um eine tatsächliche Straffung von Planrechtsverfahren zu erreichen, statt Beteiligung und Natur/Umweltschutz zu schleifen [was der BUND ja gar nicht fordert, aber bisher die Realität bei der "Planungsbeschleunigung" abbildet]

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Natürlich ist es etwas zwiespältig. Aber das Vorgehen für jede Kleinigkeit ein Planfeststellungsverfahren vorzuschreiben und dann Umweltverbände dafür verantwortlich zu machen, dass es nicht vorangeht – was in 99 Prozent der Fälle nicht stimmt – ist halt auch nicht zielführend. Natürlich ist die Projektsteuerung der BVG insgesamt hochdefizitär.
Bei dem Querschnitt der Fahrbahn der Ehrlichstraße von etwas über 9 Metern ließe sich beiderseits der mittigen Gleise ein rund 1,5 Meter breiter Radstreifen anlegen, der eine riesige Verbesserung der Situation wäre, auch wenn er nicht den Standards des Mobilitätsgesetzes entspricht. Er wäre dann auch so schmal, dass er eigentlich nicht zugeparkt werden kann, außer man will wegen Blockade der Straßenbahn abgeschleppt werden. Und wenn bei solchen Maßnahmen wirklich nur der Fahrbahnbereich neu aufgeteilt wird, dann sieht auch der BUND Berlin eigentlich keine nennenswerten Auswirkungen auf Umweltbelange.
Ich hab jetzt gerade mal auf Google gemessen, weil eine solche Straßenraumaufteilung natürlich das valide Thema Ladezonen aufbringt. Bei Entfall aller Parkplätze in der Ehrlichstraße müssen entsprechende Lieferzonen/Kurzzeitparkplätze in den Nebenstraßen bereitgestellt werden. Den größten Abstand zweier Querstraße habe ich zwischen Üderseestraße und Lehndorffstr. mit rund 120 Metern gemessen. Alle anderen Abschnitte sind kürzer. Das halte ich für durchaus vertretbar.

Da zudem eine Vielzahl von Grundstückszufahrten vorhanden sind, bestünden auch ausreichend Standflächen für Rettungswagen und Polizei, wobei die im Ernstfall auch einfach auf dem Gleis stehen würden. Das Anlegen von vereinzelten Parktaschen (zwischen den Bäumen & Einfahrten) wäre zwar denkbar, halte ich aber für nicht zielführend, da das den Gehweg deutlich einschränken würde.

Zwar bestünden mit Wandlitzstraße und Traberweg parallele Optionen für den Radverkehr, allerdings befinden wir uns hier im Einzugsgebiet einer Grundschule, die sich natürlich auch aus der Ehrlichstraße selbst speist. Von daher sehe ich darin keine Alternative. Und für den CDU-Liebling "Fußweg, Radfahrer frei", ist die Gehwegbreite zu gering.

Um das Ganze abzurunden mache ich auch noch mal das Thema Haltestellenstandorte auf. Zwischen Blockdammweg und Traberweg sind es 1,3 km bei aktuell 3 Zwischenhaltestellen, wobei der längste Abstand zwischen Blockdammweg und Stechlinstr. mit knapp 500m ausgerechnet die Schule in der Mitte hat. Im Sinne der Erschließungswirkung sehe ich eine Reduktion von 3 auf 2 Haltestellen kritisch. Sie ist ohne Frage durchführbar, aber eine Standortverbesserung bei weiterhin drei Halten mit ca. 300m Haltestellenabstand finde ich zielführender. Hierfür wären dann die Standorte Müritzstr. (erschließt die Grundschule), Üdersee- oder Lehndorffstr. (Gebietsmitte) und Ehrlichstr./S Karlshorst (Ecke Wildensteiner Str.) aus meiner Sicht die optimalen Standorte. Insbesondere der Halt an der Wildensteiner Straße ist aus meiner Sicht wichtig, da er mit nur 250m Fußweg den S-Bahnhof Karlshorst erschließt und somit eine Umsteigemöglichkeit zwischen 21 und S3 bietet, die durch die direkte Führung einer Linie zum S Karlshorst fehlt.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
nicolaas
Bei dem Querschnitt der Fahrbahn der Ehrlichstraße von etwas über 9 Metern ließe sich beiderseits der mittigen Gleise ein rund 1,5 Meter breiter Radstreifen anlegen, der eine riesige Verbesserung der Situation wäre, auch wenn er nicht den Standards des Mobilitätsgesetzes entspricht.

Wenn dort nur eine Straßenbahntrasse wäre, würde das vielleicht passen. Kfz brauchen aber etwas mehr Platz. Hauptstraßen werden i.d.R. mit 3,25 m Fahrbahnbreite geplant. Dann wären noch 1,25 m für Radwege, da ist dann aber kein Sicherheitsabstand mehr berücksichtigt.

Wie Jay schon geschrieben hat, wäre es zumindest auf der Nordseite jetzt schon möglich einen Radweg anzulegen, wenn man denn wollte.
Wenn man auf der Südseite einen getrennten Geh-/Radweg anlegen will (bei Beibehaltung der Gleislage), muss man sich entweder vom Baumbestand dort verabschieden und neue Standorte für Beleuchtungs-, Fahrleitungsmasten etc finden. Oder man müsste mit allen Grundstücksbesitzern verhandeln, einen Teil ihrer Vorgärten abzugeben. Die Häuser stehen alle mit etwas Abstand von der Straße. Die Grundschule wäre vermutlich dazu bereit, im Interesse eines sicheren Schulwegs. Bei den anderen Grundstücken, befürchte ich eher jahrelange Enteignungsverfahren.
Im Baugewerbe werden doch nun auch alle möglichen Bestimmungen aufgeweicht, wieso ist das nicht auch im Mobilitätsgesetz möglich? Es würde der Gesamtsituation sehr gut bekommen. Aber König Fahrrad braucht ja seine max. Bedingungen. König Auto bekommt sie eben dann nicht mehr. Ist doch gut so, oder?
Das MobG wurde doch gerade zu Lasten „König Fahrrad“ und zu Gunsten „König Auto“ aufgeweicht? Dont feed the troll?



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 09.08.2026 09:01 von marc-j.
Zitat
marc-j
Das MobG wurde doch gerade zu Lasten „König Fahrrad“ und zu Gunsten „König Auto“ aufgeweicht? Dont feed the troll?

Genau, Trolle bitte nicht füttern.
Zitat
Latschenkiefer
Zitat
marc-j
Das MobG wurde doch gerade zu Lasten „König Fahrrad“ und zu Gunsten „König Auto“ aufgeweicht? Dont feed the troll?

Genau, Trolle bitte nicht füttern.

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