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EVG Streik vom 14.5. 22 Uhr bis 16.5. 24 Uhr abgesagt
geschrieben von Logital 
Einige Mitarbeiter mit Sicherheit, in manchen Branchen muss man auch spontan mal ran und auch vertreten. Ich will ja niemand seine Rechte nehmen, aber man hört hier ja oft wie lange voraus die Mitarbeiter schon ihre Schichten wissen, das ist schon ein wenig Luxus.
Zitat
Nordender
Einige Mitarbeiter mit Sicherheit, in manchen Branchen muss man auch spontan mal ran und auch vertreten. Ich will ja niemand seine Rechte nehmen, aber man hört hier ja oft wie lange voraus die Mitarbeiter schon ihre Schichten wissen, das ist schon ein wenig Luxus.

Naja die 5 Tage im voraus sind zum Einen hier tariflich. Aber auch das Teilzeit- und Befristungsgesetz gibt mindestens 4 Tage im voraus an, für die Lage der Arbeitszeit. Das kann man natürlich auch für einen Vollzeitarbeitnehmer übertragen.
Jeder hat also diesen Rechtsanspruch von min. 4 Tagen im voraus in den verschiedensten Branchen. Was der einzelne AN dann mit sich machen lässt zähneknirschend, ist natürlich eine andere Sache.

Weil du geschrieben hast "würden in der freien Wirtschaft eingehen"....in dieser arbeite ich doch auch als Lokführer! Bin weder im öffentlichen Dienst, noch Beamter(wovon es eh bald keine mehr gibt, wenn die in Pension sind bald)
Also ja, wenn mit dem AN vorher verbindlich Ruhe vereinbart wurde, dann muss der AG natürlich dem AN erst wieder fragen;)



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 14.05.2023 11:49 von SBahner.
Zitat
SBahner
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Bumsi
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
485er-Liebhaber
Und wenn bei DB Fernverkehr der Verkehr eingestellt wird, wird logischerweise auch niemand zum Arbeiten eingeteilt. Das Personal hat dann frei, ja.

Allerdings wurde die Einstellung offiziell widerrufen. Die arbeitswilligen Nicht-EVG-Mitglieder hätten übrigens ohnehin Anspruch auf Arbeit gehabt - man kann nämlich nicht von jetzt auf gleich einen Großteil der Belegschaft beurlauben...

Man kann sie aber auf Ruhe setzten, im übrigen dürfen auch EVG Mitglieder arbeitswillig sein.
Ohne Zustimmung des Arbeitnehmers, kann der Arbeitgeber nicht einfach eine Ruhe setzen.
Bzw. können natürlich schon, aber dann bei weiterhin voller Vergütung, also ohne Minusstunden für den Tag.
Das Auftragsrisiko bzw. das Beschäftigungsrisiko trägt hier allein der Arbeitgeber. § 615 BGB

Niemand hat davon gesprochen, dass es keine Vergütung gibt. So wurde es bei den letzten Warnstreiks doch auch gemacht.

Die Berliner Linienchronik (+Stationierungen S-Bahn/BVG) 1858-2024
DB Fernverkehr rollt zwischen Bremen, Hamburg und Berlin aktuell planmäßig.
Heute im Ausfall: RB33, 51, 61, 62, sowie RE1 zwischen Charlottenburg und Wannsee..

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
Zitat
Logital
Heute im Ausfall: RB33, 51, 61, 62, sowie RE1 zwischen Charlottenburg und Wannsee..

Und der RE1 wiederum blockiert in Wannsee die Gleise und sorgt für reichlich Verspätungen anderer Züge. Dafür fährt die im Verhältnis zum RE1 ach so wichtige RB23 von Potsdam bis zum Hbf. durch.
Weil die RB23 auf der Flughafenseite komplett fehlt. Aber das ist js Bsukonzept und nicht Streikkonzept.

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Das Gegenteil von ausbauen ist ausbauen.
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