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Re: Aufzugeinbau 2025 24.07.2025 21:12 |
Zitat
GraphXBerlin
Ich weiß jetzt nur, dass du davon ausgehst, dass alle Fahrgäste die ein Muva benutzen mobilitätseingeschränkt sein müssen.
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Re: Aufzugeinbau 2025 24.07.2025 21:43 |
fahren kann. Vorher nur bis zur nächsten U-Bahnstation o.ä.Zitat
BVG Muva fährt dich innerhalb eines 5 km Radius sowohl von und zu einer S- und U-Bahnstation als auch einer Bushaltestelle
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Re: Aufzugeinbau 2025 24.07.2025 21:50 |
Zitat
Lopi2000
Zitat
GraphXBerlin
Ich weiß jetzt nur, dass du davon ausgehst, dass alle Fahrgäste die ein Muva benutzen mobilitätseingeschränkt sein müssen.
In den Beschreibungen zu Muva auf der Website ist auch von Begleitpersonen die Rede, außerdem sind die Anforderungen an die Mobilitätseinschränkungen relativ gering, was vor allem bei den Beschreibungen in leichter Sprache deutlich wird, wo es heißt "Hast du dich verletzt?" und "Kannst du nicht gut laufen?". Außerdem ist in den Beförderungsbedingungen von Begleitpersonen die Rede. Ob damit gemeint ist, dass eine jugendliche 5er-Gruppe mitfahren darf, wenn eine Person aus dieser Gruppe sich den Knöchel verknackst oder eine Blase gelaufen hat, mag vielleicht fraglich sein, eindeutig ausgeschlossen wird es aber nicht.
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Re: Aufzugeinbau 2025 24.07.2025 21:59 |
Zitat
GraphXBerlin
Die Gutmenschen, (...) und Behindertenverbände hier im Forum können ihre Schnappatmung wieder einstellen.
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Re: Aufzugeinbau 2025 24.07.2025 23:39 |
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Re: Aufzugeinbau 2025 25.07.2025 00:25 |
Zitat
Florian Schulz
Find's immer wieder spannend wenn sich Menschen kompetenter als Ärzte einschätzen, und gleichzeitig Gutmensch als Schimpfwort benutzen.
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Re: Aufzugeinbau 2025 25.07.2025 01:22 |
Wenn ich davon berichte, dass ich aus einem Muva Party-Jugendliche hab aussteigen sehen, mir dann sofort einen empörten Vortrag halten was diese Wesen denn alles für nicht sichtbare Krankheiten haben könnten... Tja, da fühl ich mich beleidigt, dass man hier und überall nicht mal harmlose Sachen sagen kann ohne, dass irgendwer gleich auf´s Dach steigt und die Demokratie am Abgrund sieht. Genau daran krankt unsere Gesellschaft. Somit wüsste ich auch nicht für was ich mich entschuldigen sollte. Es ist nicht mein Problem wenn du dich bei etwaigen Stichworten angesprochen fühlst. Da brauchst du mir auch nicht nachträglich ein Link zeigen. Ich führe hier nicht Buch zu etwaigen Personen hier. Davon abgesehen habe ich nichts Schlimmes geschrieben.Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
GraphXBerlin
Die Gutmenschen, (...) und Behindertenverbände hier im Forum können ihre Schnappatmung wieder einstellen.
Tut mir leid, aber da fühle ich [www.bbv-ev.de] mich jetzt wirklich persönlich angesprochen und verbitte mir derart abfällige Äußerungen. Es steht Dir nicht zu, Andere als Gutmenschen - zu denen zähle ich mich explizit - verächtlich machen zu wollen oder jenen vorzuschreiben, worüber sie erregt sein dürfen und wie lange.
Ich erwarte von Dir eine Entschuldigung. Ansonsten geht das wenigstens an die Admins.
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Re: Aufzugeinbau 2025 25.07.2025 04:45 |
Es findet bei muva keinerlei Kontrolle des Bedarfs auf barrierefreie Beförderung statt, daher kann ihn jeder - egal in welchem körperlich Zustand - für seine Fahrtbedürfnisse buchen. Wie die Regeleinhaltung bei Systemen mit mangelnder Kontrolle ist, zeigt ja der Straßenverkehr in Berlin. Da wird der allgemeine Behindertenstellplatz in meiner Nachbarschaft auch gerne von jungen Leuten mit tiefergelegten Sportwagen und attraktiver Damenbegleitung zum fußwegminimierten Besuch der nächstgelegenen Shisha-Bar genutzt. Aber vermutlich sind die für Euch auch herzkrank oder anderweitig bedürftig...Zitat
Bumsi
Zitat
GraphXBerlin
Die Gutmenschen, Frauenbeauftragten und Behindertenverbände hier im Forum können ihre Schnappatmung wieder einstellen.
Im übrigen ist für die Nutzung immer noch Voraussetzung, dass eine Mobilitätseinschränkung vorliegt.
[www.bvg.de]
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Re: Aufzugeinbau 2025 25.07.2025 07:33 |
Zitat
GraphXBerlin
Wie lange willst du denn jetzt deinen Quatsch diskutieren? Was hat das jetzt mit der Kompetenz von irgendwelchen Ärzten zu tun? Verstehe den Zusammenhang zum Muva und den von mir beobachteten jungen Partymenschen nicht.
Zitat
GraphXBerlin
Ich weiß jetzt nur, dass du davon ausgehst, dass alle Fahrgäste die ein Muva benutzen mobilitätseingeschränkt sein müssen.
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Re: Aufzugeinbau 2025 25.07.2025 08:03 |
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Re: Aufzugeinbau 2025 25.07.2025 09:40 |
Zitat
Nemo
Eigentlich ist es doch perfekte Inklusion, wenn gesunde, junge Menschen freiwillig einen Mobilitätsservice für Leute mit Mobilitätseinschränkungen nutzen. Wir als Kinder und Jugendlichen haben uns über den Telebusservice, den es damals gab, eher lustig gemacht.
Was ist dann eigentlich der Unterschied zum Berlkönig? Und wie wirtschaftlich ist MUVA?
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Re: Aufzugeinbau 2025 25.07.2025 10:14 |
Zitat
M48er
Zitat
Nemo
Eigentlich ist es doch perfekte Inklusion, wenn gesunde, junge Menschen freiwillig einen Mobilitätsservice für Leute mit Mobilitätseinschränkungen nutzen. Wir als Kinder und Jugendlichen haben uns über den Telebusservice, den es damals gab, eher lustig gemacht.
Was ist dann eigentlich der Unterschied zum Berlkönig? Und wie wirtschaftlich ist MUVA?
Der Berlkönig war zumindest auf ein kommerzielles Geschäftsmodell ausgelegt, er hat es bekanntlich nicht geschafft und riesige Defizite eingefahren.
Der muva ist höchst defizitär, der Zuschussbedarf lag beim muva flexible Fahrt bei 51 € je Fahrgast:
muva-Bericht
Es ist zu vermuten (ich habe aber keine Zahlen), dass auch der jetzige muva ähnlich katastrophale Werte hat.
Wenn man die Kunden auf ein Taxi nach Taxitarif buchen würde (und im ungünstigsten Fall davon ausgeht, dass alle 5 Kilometer fahren würden) - wären dagegen nur 18 € fällig.
Zum Vergleich: Der durchschnittliche Zuschuss für einen normalen ÖPNV-Kunden liegt nur bei etwas über 1€, wenn man alle Kosten zurechnet.
Also doch keine perfekte Inklusion, sondern ein verfehltes Konzept.
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Re: Aufzugeinbau 2025 25.07.2025 14:31 |
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Re: Aufzugeinbau 2025 25.07.2025 15:36 |
Zitat
Bahnmeier
Nochmal ur Möckernbrücke (U7)::
Könnte man nicht einige der Rolltreppen gegen einen Aufzüge (eventuell Schrägsufzüge) austauschen? So hat man es doch auch auf dem U-Bahnhof Berliner Straße gemacht.
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Re: Aufzugeinbau 2025 25.07.2025 15:50 |
Diese Aussage findet sich 1:1 in der Auflistung von Pro und Kontra der varianten für die oberen Bahnsteige Möckernbrücke, dass der Einbau in die Schächte der Rolltreppen entsprechende Kapazitäten klaut. Auch nehmen Rolltreppen vieles mit, was sonst entweder mühsam getragen werden muss oder halt auf Fahrstuhl angewiesen ist, der Erhalt der Rolltreppen daher als Redundanz zum Fahrstuhl dient.Zitat
Lopi2000
Zitat
Bahnmeier
Nochmal ur Möckernbrücke (U7)::
Könnte man nicht einige der Rolltreppen gegen einen Aufzüge (eventuell Schrägsufzüge) austauschen? So hat man es doch auch auf dem U-Bahnhof Berliner Straße gemacht.
Jetzt rein aus der Erinnerung als ich (eher vor Jahren als vor Monaten) zuletzt dort war: Ich könnte mir vorstellen, dass die Kapazität der Rolltreppen mindestens zu Spitzenzeiten benötigt wird, um den Bahnhof sinnvoll zu betreiben.
Vielleicht findet sich mehr in den Vorprüfungen für zusätzliche Ausgänge von vor einigen Jahren, die noch inkl. verschiedener Gutachten beim UVP-Verbund online stehen: [www.uvp-verbund.de]
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Re: Aufzugeinbau 2025 03.08.2025 21:11 |
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Re: Aufzugeinbau 2025 04.08.2025 07:02 |
Zitat
Anfrage der Abgeordneten Antje Kapek und Benedikt Lux (Bündnis 90 / Die Grünen) vom 8.7.2025 und Antwort vom 23.7.2025: Nach 10 Jahren "Count-Up": Wann wird für den U-Bahnhof "Schloßstraße" der Sanierungs-Countdown angeworfen?
Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft (zum Teil) Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) um Stellungnahme gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt ist.
Frage 1: Wann werden erste bauausführende Maßnahmen für den 2. Bauabschnitt der Erneuerung des U-Bahnhofs Schloßstraße vorgenommen, wann beginnt die eigentliche Bauausführung?
Antwort zu 1.: Die BVG teilt mit, dass es derzeit noch keinen konkreten Termin für diese Maßnahme gibt. Es wird auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/21624 verwiesen.
Frage 2: Sind die erforderlichen Genehmigungen durch Denkmalschutz und Technische Aufsichtsbehörde nunmehr erteilt worden? Mit welchen Auflagen wurden jeweils welche Genehmigung verbunden? Falls nein, welche Auflagen wurden durch die Behörden jeweils angekündigt?
Antwort zu 2.: Die BVG teilt hierzu mit, dass mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden alle offenen Themen abgestimmt und die entsprechenden Auflagen in die Planung eingearbeitet wurden. Eine Genehmigung durch die Technische Aufsichtsbehörde steht noch aus.
Frage 3: Inwieweit sind die Darstellung des Senats so zu verstehen, dass die Voruntersuchungen der der vorhandenen Bausubstanz hinsichtlich der denkmalschutzrechtlichen Vorgaben aus 2016 nun noch die Untersuchungen selbst erfolgen werden? Welche Ergänzungen der Kosten- und Zeitplanung des 2. Bauabschnitts sind dadurch ggf. erforderlich?
Antwort zu 3.: Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf die Darstellungen in der Antwort der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/20557 bezieht.
Weitere Untersuchungen der Bausubstanz waren notwendig, da der ursprünglich vorgesehene Standort des Aufzuges sich als nicht umsetzbar herausgestellt hat. Die Planungen mussten in Folge dessen angepasst werden. Ein detaillierter Kosten- und Zeitplan liegt aktuell nicht vor. Eine Inbetriebnahme des Aufzuges ist in den 2030er Jahren vorgesehen.
Frage 4: Zu welchem Resultat hat das Ausschreibungsverfahren zur Errichtung des zweiten Aufzugs zu Jahresbeginn geführt, und inwieweit konkretisiert sich die Kostenaufschlüsselung dadurch?
Antwort zu 4.: Die BVG teilt mit, dass das Ausschreibungsverfahren noch nicht durchgeführt wurde.
Frage 5: Welche Kosten und welcher Zeitrahmen sind in für die Teilmaßnahme der Errichtung des zweiten Aufzugs nunmehr zu erwarten? Wird der Zeitplan zur Errichtung des zweiten Aufzugs bis 2027 weiterhin als realistisch angesehen?
Antwort zu 5.: Aufgrund der noch bevorstehenden Ausschreibung kann die BVG keine Aussagen zu den geplanten Kosten machen. Ein verbindlicher Zeitplan kann erst nach Vergabe der Bauleistungen festgelegt werden.
Frage 6: Welche Absprachen wurden mit dem Management des "Boulevards Berlin" für die Barrierefreiheit während der Bauphase getroffen?
Antwort zu 6.: Die laufenden Absprachen zwischen der BVG mit dem Management des "Boulevard Berlin" haben zum Ziel, eine weitestgehende Barrierefreiheit während der Baumaßnahme zu ermöglichen, und werden in den kommenden Monaten finalisiert.
Frage 7: Welche Abstimmungen mit den Nutzer:innen (BVG-Kund:innenbeirat, Interessensverbänden etc.) und Anlieger:innen der Schloßstraße gab es im Rahmen der Planungsphase und gibt es nunmehr zur operativen Begleitung der Erneuerung des U-Bahnhofs?
Antwort zu 7.: Die BVG wird rechtzeitig vor Baubeginn die Fahrgäste umfassend auf den gewohnten Wegen informieren (Website, Aushänge). Zudem steht die BVG im regelmäßigen Austausch mit dem Bezirk und lokalen Anspruchsgruppen und in diesem Rahmen auch für Informationen zur Maßnahme an der Schloßstraße zur Verfügung.
Frage 8: Wie bewertet der Senat angesichts der bereits eingetretenen und der potenziell weiteren Verzögerungen das generelle Risiko für zukünftige Kostensteigerungen und Zeitverschiebungen der gesamten Baumaßnahme und von welcher Höhe geht er dabei aus?
Antwort zu 8.: Die Verzögerungen der Maßnahme sind vor allem auf die Änderung des Aufzugstandortes zurückzuführen. Da der Standort für den neuen Aufzug nunmehr abgestimmt ist, geht der Senat derzeit nicht von weiteren Verzögerungen oder Kostensteigerungen aus.
Frage 9: Hegt der Senat, angesichts der Aufmerksamkeit, die Brückenbauwerke in Berlin derzeit genießen, Zweifel an der Tragfähigkeit der mit dem U-Bahnhof in baulichem Zusammenhang stehenden Brücken? Liegen Daten aktueller Überprüfungen vor oder sind entsprechende Gutachten erstellt worden? Welche Brückenzustandsnote wurde vergeben und wann ist eine Sanierung geplant?
Antwort zu 9.: Zur Joachim-Tiburtius-Brücke am U-Bahnhof Schloßstraße liegen keine Kenntnisse vor, die auf eine eingeschränkte Tragfähigkeit hindeuten. Eine besondere gutachterliche Bewertung ist derzeit nicht erforderlich. Bei der letzten Einfachen Prüfung 2024 wurde das Teilbauwerk B der Joachim-Tiburtius-Brücke über der Schloßstraße mit der Zustandsnote 2,5 bewertet. Eine Sanierung ist aktuell nicht geplant.
Frage 10: Nach welchen Kriterien entscheidet der Senat, dass wie vorliegend eine optimale Abwägung zwischen allen betroffenen Belangen (Denkmalschutz, Funktionalität des U-Bahn-Betriebs, Sicherheit der Infrastruktur etc.) ohne Planfeststellungsverfahren erzielt werden soll, oder dass die Komplexität einen Planfeststellungsbeschluss erforderlich macht?
Antwort zu 10.: Die Erforderlichkeit einer Planfeststellung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) regelt dessen § 28. Danach dürfen Betriebsanlagen für Untergrundbahnen nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist. Wird eine bestehende Betriebsanlage einer Untergrundbahn erneuert, liegt nur dann eine Änderung in diesem Sinne vor, wenn der Grundriss oder der Aufriss der Betriebsanlage oder beides wesentlich geändert wird. Weiter nimmt § 28 Absatz 1a PBefG bestimmte Einzelmaßnahmen von der Planfeststellungspflicht aus, wie auch § 74 Absatz 7 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes in Fällen von unwesentlicher Bedeutung das Planfeststellungserfordernis entfallen lässt.
Das Abwägungsgebot verlangt nach ständiger Rechtsprechung, dass - erstens - eine Abwägung überhaupt stattfindet, - zweitens - in die Abwägung an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, und - drittens - weder die Bedeutung der öffentlichen und privaten Belange verkannt noch der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht.
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Re: Aufzugeinbau 2025 13.08.2025 11:31 |
Zitat
Frage 10:
Welche U-Bahnhöfe verfügen derzeit noch nicht über einen Zugang mittels Fahrstuhl? Bitte tabellarisch nach
Standorten getrennt aufführen.
Antwort zu 10:
Nach Auskunft der BVG gibt es auf folgenden Bahnhöfen der jeweils angegebenen U-
Bahnlinien keine Aufzüge, wobei sich bei den fettgedruckten U-Bahnhöfen der Aufzug jeweils im
Bau befindet:
U1, U3 (*nur ein Aufzug, Ri. Warschauer Str.)
Görlitzer Bahnhof
Möckernbrücke
Prinzenstraße*
U2
Hausvogteiplatz
Kaiserdamm
Ernst-Reuter-Platz
Neu-Westend
Deutsche Oper
U5 (*stufenlos durch Rampen mit 10% Steigung (nicht barrierefrei),
**barrierefrei durch Rampe mit 6% Steigung)
Biesdorf-Süd* Cottbusser Platz *
Elsterwerdaer Platz *
Hellersdorf *
Wuhletal *
Louis-Lewin-Straße *
Kaulsdorf-Nord *
Hönow**
U6
Borsigwerke
Alt-Tempelhof
Holzhauser Straße
Westphalweg
Seestraße
U7
Altstadt Spandau
Konstanzer Straße
Paulsternstraße
Möckernbrücke
Rohrdamm
Gneisenaustraße
Mierendorffplatz
U8
Residenzstraße
Heinrich-Heine-Straße
Franz-Neumann-Platz
Moritzplatz
Weinmeisterstraße
U9
Güntzelstraße
Schloßstraße
Frage 11:
Welche S-Bahnhöfe verfügen derzeit noch nicht über einen Zugang mittels Fahrstuhl? Bitte tabellarisch nach
Standorten getrennt aufführen.
Antwort zu 11:
Nach Auskunft der DB AG verfügen die nachstehenden S-Bahnhöfe über keinen Zugang mittels
Fahrstuhl:
S-Bahnhöfe ohne Aufzug und Rampen :
Hirschgarten (neue Personenunterführung mit Aufzug und Rampen im Bau, Inbetriebnahme 2027)
Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik (Verschiebung der Station vorgesehen)
Marienfelde (Aufzug in Planung)
Nöldnerplatz (neue Personenunterführung mit Aufzug und Rampen in Planung)
Yorckstraße (Aufzug in Planung)
S-Bahnhöfe mit Rampen:
Berlin-Hohenschönhausen
Berlin-Lichtenberg
Grünbergallee
Mehrower Allee
Poelchaustraße
Raoul-Wallenberg-Straße
Wartenberg
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Re: Aufzugeinbau 2025 19.08.2025 21:47 |
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Re: Aufzugeinbau 2025 20.08.2025 13:48 |
Zitat
klausberlin
In der Weinmeisterstraße ist in den letzten Tagen asphaltiert worden, und Straßenmarkierungen aufgebracht worden. Auch Geländer und die Gebotsschilder. Die Ampelanlage lässt noch auf sich warten....