Moin,

im Newsletter des Berliner Abgeordnetenhauses wurde heute eine parlamentarische Anfrage nebst Antworten veröffentlicht, die sich mit der Vereinbarkeit der Planungen für die Projekte "Urbane Mitte" und "S21" beschäftigt (inklusive einer Aussage zum zeitlichen Ablauf der Planfeststellung des dritten Bauabschnitts des Projektes "S21"):

Zitat

Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger und Julian Schwarze (Bündnis 90 / Die Grünen) vom 6.8.2025 und Antwort vom 18.8.2025: Urbane Mitte Nord: Welche Auswirkungen haben die Verzögerungen bei der S21-Planung für das Bebauungsplanverfahren?

Frage 1: Welche Auswirkungen auf den Bebauungsplan VI-140caa für das Bauvorhaben "Urbane Mitte Nord" hat die erneute Verzögerung der Planungen der neuen S-Bahnlinie 21?

Antwort zu 1.: Die Verzögerungen betreffen den ersten und zweiten Bauabschnitt der S-Bahnlinie 21. Das Bauvorhaben "Urbane Mitte Nord" liegt im Bereich des dritten Bauabschnitts der S-Bahnlinie 21. Für diesen sind keine Verzögerungen bekannt.

Frage 2: Welche Rolle spielen die Planungen für den 3. Bauabschnitt der S21 für die Bearbeitung des Bebauungsplans VI-140caa?

Antwort zu 2.: Die S-Bahnlinie S21 ist in den Planwerken des Landes Berlin (FNP, StEP Move und NVP) enthalten. Die Planungen zum 3. Bauabschnitt sind in der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 gemäß HOAI) und folglich verfestigt. Die im Bebauungsplan für Bebauung festzusetzenden Bereiche überschneiden sich mit der Freihaltetrasse der S21 und müssen daher auf die Anforderungen der S-Bahn - an die bebaute und nicht bebaute Umgebung - reagieren. Darüber hinaus umfasst das Bebauungsplangebiet in Teilbereichen auch Flächen, die nicht von Bahnbetriebszwecken freigestellt sind. Hier ist in Abstimmung mit dem Eisenbahn-Bundesamt abschließend die kommunale Planungshoheit zu klären.

Frage 3: Kann eine Festsetzung des Bebauungsplans VI-140caa für das Bauvorhaben "Urbane Mitte Nord" erfolgen, ohne dass es einen Planfeststellungsbeschluss für den 3. Bauabschnitt der S21 gibt? Wenn ja: in welcher Form ist das möglich?

Antwort zu 3.: Eine Festsetzung des Bebauungsplans vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses ist mit Zustimmung der Beteiligten an dem Planfeststellungsverfahren, insbesondere des Eisenbahn-Bundesamtes, möglich. Eine Zustimmung ist nur möglich, wenn nachhaltig ausgeschlossen werden kann, dass die Festsetzungen des Bebauungsplans die Planungen der S-Bahn beeinträchtigen.

Frage 4: An welcher Stelle der Planfeststellung befindet sich der 3. Bauabschnitt der S21?

Frage 5: Für welchen Zeitraum rechnet der Senat mit einem Planfeststellungsbeschluss für den 3. Bauabschnitt der S21?

Antwort zu 4. und 5.: Die Planungen für den 3. Bauabschnitt befinden sich in der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 gemäß HOAI). Nach aktuellem Stand werden die Unterlagen zur Planfeststellung voraussichtlich Ende 2027 / Anfang 2028 beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht werden, womit das förmliche Planfeststellungsverfahren eingeleitet wird.

Frage 6: Wie ist der aktuelle Zeitplan für den Bebauungsplan VI-140caa für das Bauvorhaben "Urbane Mitte Nord" (bitte die geplanten Verfahrensschritte mit jeweiliger Zeitplanung für diese Schritte einzeln darlegen und auflisten)?

Frage 7: Gibt es weitere Verzögerungen für den Bebauungsplan VI-140caa für das Bauvorhaben "Urbane Mitte Nord"?

Antwort zu 6. und 7.: Die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens VI-140caa "Urbane Mitte Nord" wird derzeit durch den Senat vorbereitet.

Frage 8: Plant der Senat oder der Investor Planungsanpassungen oder -änderungen für das Bauvorhaben "Urbane Mitte Nord" (z.B. in der Kubatur, der Höhe, der Nutzungsart)? Und wenn ja: wer und welche genau?

Antwort zu 8.: Der Senat wird im Zuge der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens prüfen, inwieweit in der "Urbanen Mitte Nord" eine Wohnnutzung umsetzbar ist.
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Viele Grüße, Thomas

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Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 27.08.2025 09:16 von krickstadt.
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krickstadt
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Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger und Julian Schwarze (Bündnis 90 / Die Grünen) vom 6.8.2025 und Antwort vom 18.8.2025: Urbane Mitte Nord: Welche Auswirkungen haben die Verzögerungen bei der S21-Planung für das Bebauungsplanverfahren?

[…]
Frage 4: An welcher Stelle der Planfeststellung befindet sich der 3. Bauabschnitt der S21?

Frage 5: Für welchen Zeitraum rechnet der Senat mit einem Planfeststellungsbeschluss für den 3. Bauabschnitt der S21?

Antwort zu 4. und 5.: Die Planungen für den 3. Bauabschnitt befinden sich in der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 gemäß HOAI). Nach aktuellem Stand werden die Unterlagen zur Planfeststellung voraussichtlich Ende 2027 / Anfang 2028 beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht werden [ grammatikalische Korrektur durch den Zitierenden ], womit das förmliche Planfeststellungsverfahren eingeleitet wird.[…]
Viele Grüße, Thomas

Nach meinem Sprachverständnis hast du mit der Korrektur aber die inhaltliche Aussage des Satzes geändert.
Unterlagen werden eingereicht. = Präsens Passiv; in Verbindung mit dem zukünftigen Zeitpunkt = feste Absicht
Unterlagen werden eingereicht werden. = Futur Passiv, also mit einer gewissen Unsicherheit, die zukünftigen Ereignissen immer innewohnt.

Deutlicher wird es, wenn es sich nicht um mehrere Unterlagen handeln würde, sondern um einen einzelnen Antrag: „Der Antrag wird eingereicht“ hat eine andere Aussage als „Der Antrag wird eingereicht werden“. Die Antwort des Senats lässt meiner Meinung nach eine deutliche Hintertür offen, um die Planfeststellung hinauszuzögern.
Zitat

"Jumbo" am 27.8.2025 um 8.05 Uhr:

Nach meinem Sprachverständnis hast du mit der Korrektur aber die inhaltliche Aussage des Satzes geändert. [...] Die Antwort des Senats lässt meiner Meinung nach eine deutliche Hintertür offen, um die Planfeststellung hinauszuzögern.

Wurde die "Hintertür" nicht schon durch die Verwendung des Wortes "voraussichtlich" geschaffen? Auf mich wirkte diese Satzkonstruktion "doppelt gemoppelt", aber meine Gefühle können mich auch täuschen. Dein Beispiel mit dem singulären Antrag überzeugt mich, ich werde es nach dieser Antwort wieder zum Original zurückändern.

Danke und viele Grüße, Thomas

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Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de
Zitat
krickstadt
Wurde die "Hintertür" nicht schon durch die Verwendung des Wortes "voraussichtlich" geschaffen? Auf mich wirkte diese Satzkonstruktion "doppelt gemoppelt", aber meine Gefühle können mich auch täuschen. Dein Beispiel mit dem singulären Antrag überzeugt mich, ich werde es nach dieser Antwort wieder zum Original zurückändern.

Einerseits ja, andererseits lassen sich solche Planungsprozesse vermutlich eh nicht so genau koordinieren, dass irgendwer sich da heute auf einen konkreten Termin festlegen würde. Es ist ja in solchen Prozessen oft so, dass bestimmte Stellungnahmen oder Forderungen zusätzliche Schritte oder Gutachten erfordern, die einen zu knappen Zeitplan sprengen. Insofern stehen z.B. auch in meinen Zeitplänen für Bebauungspläne eher vage Zeitpläne mit ziemlich viel wenn und aber. Es bringt ja auch niemandem etwas, wenn der Plan zwar beschlossen, aber aufgrund von Planungsfehlern dann gleich wieder gerichtlich einkassiert wird, weil man ein erforderliches Gutachten nur aufgrund eines Konflikts mit dem ursprünglichen Zeitplan nicht erarbeiten lässt. Insofern kann man bei solchen Terminankündigungen gar nicht genug Einschränkungen dazu schreiben.
Zitat
krickstadt
Zitat

"Jumbo" am 27.8.2025 um 8.05 Uhr:

Nach meinem Sprachverständnis hast du mit der Korrektur aber die inhaltliche Aussage des Satzes geändert. [...] Die Antwort des Senats lässt meiner Meinung nach eine deutliche Hintertür offen, um die Planfeststellung hinauszuzögern.

Wurde die "Hintertür" nicht schon durch die Verwendung des Wortes "voraussichtlich" geschaffen? Auf mich wirkte diese Satzkonstruktion "doppelt gemoppelt", aber meine Gefühle können mich auch täuschen.

Sie ist nicht doppelt gemoppelt. Unabhängig von Inhaltsnuancen: es sind einfach verschiedene Zeitformen.
Es ist nur das Spezielle an der deutschen Sprache, dass Passiv und Futur über dieselbe Zeichenkette dargestellt werden.
Das hätte man dann aber besser formulieren können, um es deutlich zu machen.
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