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Personenunfall mit Rollstuhlfahrer in U Brandenburger Tor
geschrieben von Arnd Hellinger 
Entspricht diese Meldung der Zeitung "BZ" - also nicht der Betriebszentrale - der Faktenlage oder ist das wieder nur Springer-Boulevard-Fake...?

Sofern Ersteres, ergäbe sich schon die Frage, warum der Zugfahrer das Problem ggf. nicht auf dem Abfertigungsmonitor erkennen konnte, niemand auf dem Bahnsteig oder im Zug die genau für solche Fälle vorgesehenen Notsignalschalter/Notbremsen betätigte oder ob evtl. such der Endlageschalter der entsprechenden Tür fehlerhaft funktionierte, dem Zugfahrer also falsch Abfahrbereitschaft meldete. Weiter könnte dieser Vorfall zum "Wiederaufwärmen" des Bahnsteigtüren-Themas führen - aber wer soll das dann netzweit bezahlen und innert nützlicher Fristen umsetzen...?

Nein, ich möchte damit nicht den Ermittlungsergebnissen von Justiz und TAB vorgreifen, sondern das Thema gerne möglichst sachlich erörtern.

Viele Grüße
Arnd
def hatte in den Kurzmeldungen einen Artikel aus dem Tagesspiegel verlinkt und der rbb berichtet auch darüber. Daher befürchte ich, dass es sich nicht um einen „Springer-Boulevard-Fake“ handelt.

Und ich denke, dass Fahrgäste auf dem Bahnsteig auch nur wenig Chancen hatten, rettend einzugreifen. Zuerst muss man ja den Notfall überhaupt erstmal erkannt haben und dann – entgegen der logischen Reaktion, dem Rollstuhlfaher irgendwie unmittelbar zu helfen (z.B. durch festhalten) – den Notsignalschalter erstmal finden (klar: es sind 2 Stück pro Gleis vorhanden – aber an welcher Säule??) und dann hinlaufen. In der Zeit dürfte der Zug schon am Signal vorbei gefahren sein.
Inwieweit Fahrgäste im Zug, für die die Notbremse einfacher erreichbar ist, das Geschehen auf dem Bahnsteig mitbekommen konnten, vermag ich aus der Ferne nicht einzuschätzen.
Ich hab es auch gerade gelesen, es scheint leider wirklich passiert zu sein. Mein Mitgefühl den Betroffenen und Angehörigen!

Wie das passieren konnte wird sich sicherlich mittelfristig klären. Trotzdem frage ich mich auch gerade, wie das überhaupt sein konnte. So viele "hätte doch's" sind da zu klären. Wieso der Zug anfuhr, wo der Rollstuhlfahrer doch noch direkt sichtbar am Zug gewesen sein muss. Wieso die Türenschleife nicht geholfen hat, usw.

Die Notsignalschalter sind sicherlich eine nette Idee, aber ich wette dass 99% der Leute von denen nichts wissen. Notbremsen sind da schon eher ein Thema. Möglicherweise wurde die ja auch gezogen, aber als der Zug stand, war schon alles vorbei. Kann man im Moment nur spekulieren.

Tragisch bleibt es so oder so :(
Also, so widerlich Blätter wie B.Z. oder andere ähnliche Medien sind, so wenig kann ich mir vorstellen, dass sie solch einen Unfall erfinden würden.

Ich gehe übrigens - ohne es zu wissen - davon aus, dass es sich bei dem Opfer um einen der im Netz wohnenden Menschen gehandelt hat und da weitaus mehr als eine Mobilitätseinschränkung vorlag. Dies könnte eine Erklärung für den gescheiterten Einstiegsversuch (Leute im Rollstuhl, die normalerweise keine Begleitung haben, wissen doch, wie man einsteigt und würden im Zweifel mutmaßlich deutlich auf sich aufmerksam machen und Hilfe einfordern) und die geringe Aufmerksamkeit anderer Fahrgäste sein.

Eine Möglichkeit des Hergangs sehe ich darin, dass der Rollstuhl zwar deutlich sichtbar außerhalb des Zuges gewesen ist und die Taschenschiebetüren (so es denn ein Zug der F-Reihe war) dadurch keine Probleme mit dem Schließen hatten. Und dass es erst bei der Anfahrt zur tragischen Verkettung kam. Rad am Wagen, Zug fährt an, Rollstuhl dreht sich, Rad in die Lücke ... der Rest ist offenbar gesichert.

~~~~~~
Für mehr Ümläüte!
Zitat
Slighter
Die Notsignalschalter sind sicherlich eine nette Idee, aber ich wette dass 99% der Leute von denen nichts wissen. Notbremsen sind da schon eher ein Thema. Möglicherweise wurde die ja auch gezogen, aber als der Zug stand, war schon alles vorbei. Kann man im Moment nur spekulieren.

Abgesehen davon ist der U-Bahnhof Brandenburger Tor am Samstag Abend auch nicht unbedingt sehr belebt. Wenn der Zug in der Gegenrichtung kurz vorher gefahren ist und im Unfallzug schon alle Fahrgäste eingestiegen waren, waren kaum Menschen dort, die Notsignalschalter hätten betätigen können. Zudem dürfte es überwiegend Touristen sein, die über solche Schalter wohl noch weniger wissen als regelmäßige Fahrgäste.
Die "Abendschau" hat heute auch kurz berichtet. Inhaltlich nichts Neues gegenüber den bereits verlinkten Artikeln.
Zitat
Arnd Hellinger
Entspricht diese Meldung der Zeitung "BZ" - also nicht der Betriebszentrale - der Faktenlage oder ist das wieder nur Springer-Boulevard-Fake...?
...

Nein, ich möchte damit nicht den Ermittlungsergebnissen von Justiz und TAB vorgreifen, sondern das Thema gerne möglichst sachlich erörtern.

War der beteiligte Zug evtl. ein verbreiterter Kleinprofilzug?
Möglicherweise haben diese Blumenbretter und die sonst breitere Lücke zum Unfallverlauf beigetragen.
Alles nur spekulative Überlegung die mir so durch den Kopf geht.
Zitat
Jumbo

Und ich denke, dass Fahrgäste auf dem Bahnsteig auch nur wenig Chancen hatten, rettend einzugreifen. Zuerst muss man ja den Notfall überhaupt erstmal erkannt haben und dann – entgegen der logischen Reaktion, dem Rollstuhlfaher irgendwie unmittelbar zu helfen (z.B. durch festhalten) – den Notsignalschalter erstmal finden (klar: es sind 2 Stück pro Gleis vorhanden – aber an welcher Säule??) und dann hinlaufen. In der Zeit dürfte der Zug schon am Signal vorbei gefahren sein.
Inwieweit Fahrgäste im Zug, für die die Notbremse einfacher erreichbar ist, das Geschehen auf dem Bahnsteig mitbekommen konnten, vermag ich aus der Ferne nicht einzuschätzen.

Auf jedem Bahnsteig gibt es DREI Notsignalschalter, jeweils an den Bahnsteigenden und in Bahnsteigmitte.

Auch wenn der Zug am Ausfahrsignal vorbeigefahren ist kann man ihn trotzdem noch aufhalten. 80 Meter nach dem Bahnsteig steht ein Notsignal, wenn da die drei roten Lichter leuchten ist der Zug mit der Schnellbremse zum Halten zu bringen.
In der gestrigen "Abendschau" wurde der Unfall nochmals thematisiert. Neue Informationen zu Unfallhergang oder -ursache enthält der Beitrag aber nicht.
Im Tagesspiegel von heute gibt es auch einen Bericht:

[www.tagesspiegel.de]

Zitat
Tagesspiegel
Am Samstagabend wollte ein 68-Jähriger im U-Bahnhof Brandenburger Tor (Bezirk Mitte) rückwärts mit seinem Rollstuhl in einen Waggon der U5 hineinfahren. Dabei geriet er laut Polizei vermutlich mit einem Rad in den Spalt zwischen Bahnsteigkante und U-Bahnwaggon. Beim Anfahren des Zuges wurde er mehrere Meter zwischen zwei Waggons mitgeschleift. Am Ende des Bahnsteiges sei der Mann mit einer Absperrung kollidiert und auf dann auf das Gleisbett gefallen.

Zitat
Tagesspiegel
Das barrierefreie Modell vom Typ IK ist eigentlich für das Kleinprofil gebaut worden. Da es zu wenig Wagen für das Großprofilnetz (U5 bis U9) gab, wurde die Waggons künstlich verbreitert.
Und wieder ein dämlicher Plus-Artikel, obwohl diese Information viele Menschen betrifft punkto Information. *grr*
Das ist wirklich ein tragischer Unfall. Den ich heute auch zum Anlass nahm, in der U-Bahn und im Regionalzug mir nochmal bewusst zu machen, wo eigentlich die Notbremsen sind

Was ich nun aber zum ersten Mal lese: Dass es bei der BVG Notschalter auf den U-Bahnsteigen gibt.
Wirklich auf JEDEM Bahnsteig? Die Dinger sind mir - ehrlich zugegeben - bisher noch nie aufgefallen... Gleichwohl hatte ich sie aber mal in München entdeckt und mich gefragt, warum es sowas nicht in Berlin gibt.

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Okay, vor Absenden des Beitrages hab ich mir nun den rbb-Beitrag angeschaut (1:33)... Also sonderlich auffällig finde ich diese Notbremsen aber nicht...
Ja, die gibt es auf JEDEM Bahnsteig. Bei Mittelbahnsteigen findet man sie im Inneren des Bahnsteiges, bei neueren Anlagen werden die Schalter aber näher an das Gleis verlegt.

Bei Seitenbahnsteigen wirken die Schalter auf beide Gleise. So kann man auch den Zug der Gegenrichtung zum Halten bringen.
Hallo,

heute wurde im Newsletter des Berliner Abgeordnetenhauses die folgende parlamentarische Anfrage zum Diskussionsthema nebst Antworten veröffentlicht:

Zitat

Anfrage der Abgeordneten Antje Kapek (Bündnis 90 / Die Grünen) vom 21.2.2025 und Antwort vom 12.3.2025: Sicherheitsvorkehrungen U-Bahnhöfe

Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) um Stellungnahme gebeten. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben.

Vorbemerkung der Abgeordneten: Am 18.1.2025 ereignete sich am U-Bahnhof Brandenburger Tor ein tödlicher Unfall, bei dem ein Mann, der einen Rollstuhl nutzte, von einer anfahrenden U-Bahn erst mehrere Meter weit mitgeschleift wurde, anschließend mit einer Absperrung kollidiert ist und in das Gleisbett gestürzt ist. Die folgenden Fragen beziehen sich auf den Hergang dieses Unfalls sowie auf die sich daraus ergebenden Konsequenzen für Sicherheitsvorkehrungen an U-Bahnhöfen.

Frage 1: Was ist bisher zu den technischen Ursachen des Unfalls bekannt?
Frage 1.1: Welcher Baureihe und welchem Baujahr entstammt das am Unfall beteiligte Fahrzeug?
Frage 1.2: Weicht das beteiligte Fahrzeug hinsichtlich der für die automatische Zugabfertigung relevanten technischen Spezifikationen von den allgemeinen Spezifikationen der Baureihe ab?
Frage 1.3: Entspricht das Fahrzeug dem heute gängigen Standard? Wenn nein, inwiefern weicht es ab?
Frage 1.4: Gab es zum Zeitpunkt des Unfallgeschehens technische Störungen am Fahrzeug, die einer sicheren automatischen Zugabfertigung im Wege standen?
Frage 1.5: Gab es zum Zeitpunkt des Unfalls Störungen der technischen Ausstattung des U-Bahnhofs Brandenburger Tor, die eine sichere automatische Zugabfertigung verhinderten?
Frage 1.6: Gab es zum Zeitpunkt des Unfalls Probleme mit der Signaltechnik oder mit dem Sichtspiegel?
Frage 1.7: War zum Zeitpunkt des Unfalls Sicherheitspersonal am Bahnhof anwesend?

Antwort zu 1. bis 1.7.: Die Fragen 1 bis 1.7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die staatsanwaltlichen Ermittlungen zu dem Vorfall dauern noch an. Um diesen nicht vorwegzugreifen, können hierzu zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben gemacht werden.

Frage 2.1: Welche Maßnahmen verhindern aktuell grundsätzlich, dass Personen beim Schließen der Türen oder beim Anfahren des Zuges verletzt werden?
Frage 2.2: Welche Sicherheitstechnologien werden dafür eingesetzt (Kameras, Sensoren, Laserschranken etc.)?

Antwort zu 2.1. und 2.2.: Die Fragen 2.1 und 2.2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Fahrgasttüren der U-Bahnen der neuere U-Bahnfahrzeuge sind mit mehreren Warn- und Schutzfunktionen ausgestattet. Bei den Türschließvorgängen und den anschließenden Anfahrprozessen sind die folgenden Funktionen relevant und aktiv:
  1. Optische und akustische Warnungen (vor und beim Türschließvorgang)
  2. Einklemmschutz (bei Türbewegung)
  3. Fingerschutzprofile (Gummileisten zwischen den Türkanten)
  4. Überwachung aller Türen im Zug auf Ihre geschlossene und verriegelte Endlage
  5. Mitschleiferkennung (nach Beendigung des Türschließvorganges)
Der Einklemmschutz wird durch eine sogenannte Motorstromüberwachung des Türantriebes realisiert. Wird ein Hindernis erkannt, wird die betroffene Fahrgastraumtür wieder selbstständig geöffnet. Das Anfahren eines U-Bahnzuges ist nur mit vollständig geschlossenen Türen möglich, andernfalls wirkt eine sogenannte Anfahrsperre.

Die Mitschleiferkennung wird durch eine sogenannte "fühlende Türkante" realisiert. Bei kleinen Gegenständen (z.B. Hundeleine) ist es möglich, dass aufgrund der Gummidichtungen und ihrem flexiblen Verhalten eine Tür ihre geschlossen und verriegelte Endlage erreicht. Eine Krafteinwirkung auf diese "fühlende Türkante", nach dem Türschließvorgang und für einen definierten Zeitraum der Anfahrt, bewirkt eine Zwangsbremsung bis zum Stillstand des Zuges.

Frage 2.3: Welche Sicherheitstechnologien sollen dafür in Zukunft eingesetzt werden (bitte mit Kosten und Zeitplan der Umsetzung angeben)?

Antwort zu 2.3.: Die Fahrzeuge entsprechen dem Stand der Technik. Derzeit sind keine neuen Sicherheitstechnologien vorgesehen.

Frage 3.1: Das an Berliner U-Bahnhöfen übliche technikbasierte Abfertigungsverfahren kann derzeit oftmals nicht eingesetzt werden, weil veraltete Züge ohne automatische Türen verwendet werden. Wie bewertet der Senat das sich hieraus ergebende Sicherheitsrisiko?
Frage 3.2: Inwiefern entsteht für den Senat hieraus die Notwendigkeit, die Beschaffung neuer Züge finanziell sowie prozedural zu priorisieren?

Antwort zu 3.1. und 3.2.: Die Fragen 3.1 und 3.2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Alle im regulären Fahrgastbetrieb eingesetzten U-Bahnfahrzeuge verfügen über zentral schließende Türen und unterliegen dem gleichen Abfertigungsverfahren (Zugfahrerselbstabfertigung). Die Notwendigkeit der Beschaffung neuer Fahrzeuge aufgrund der Fragestellung besteht nicht. Gleichwohl werden derzeit neue U-Bahnfahrzeuge durch die BVG beschafft.

Frage 3.3: Gibt es im U-Bahnnetz aktuell Bahnhöfe, in denen der Senat die automatische Zugabfertigung als problematisch erachtet? Wenn ja, bei welchen Bahnhöfen ist dies der Fall und aus welchen Gründen?

Antwort zu 3.3.: Nein. Hinweis: Die Berliner U-Bahn verfügt über keine automatische Zugabfertigung.

Frage 4: Wie bewertet der Senat für einzelne oder alle Bahnhöfe des U-Bahnnetzes die Möglichkeit, mithilfe von Laser-Lichtschranken die Sicherheit an Bahnsteigen während des Ein- und Anfahrens der Züge zu verbessern?
Frage 4.1: Bei welchen Bahnhöfen hält der Senat diese Maßnahme geeignet und warum?
Frage 4.2: Bei welchen Bahnhöfen hält der Senat diese Maßnahme für ungeeignet und warum?
Frage 4.3: Welche Kosten entstehen durch diese Maßnahme und wie bewertet der Senat das Kosten-Nutzen-Verhältnis?
Frage 5: Welche weiteren Maßnahmen hält der Senat für geeignet, um die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten?

Antwort zu 4., 4.1. bis 4.3. und 5.: Die Fragen 4, 4.1 bis 4.3 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Alle betrieblichen, technischen und rechtlichen Anforderungen an die Fahrzeuge und Betriebsanlagen der Berliner U-Bahn werden mit dem derzeitigen Abfertigungsverfahren (Zugfahrerselbstabfertigung) im hinreichenden Maße erfüllt.
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Viele Grüße, Thomas

--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de
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