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Eisenbahn-Bundesamt verweigert Entwidmung von Bahnflächen am Güterbahnhof Köpenick
geschrieben von nicolaas 
Berlin wird vorläufig nur den Bau von etwas über der Hälfte der 1800 geplanten Wohnungen auf der Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs Köpenick auf den Weg bringen können. Denn das Eisenbahn-Bundesamt hat die Entwidmung von dafür vorgesehenen Bahnflächen abgelehnt.

Konkret geht es um knapp 11,4 Hektar südlich der Eisenbahnstrecke zwischen den S-Bahnhöfen Köpenick und Hirschgarten, auf denen rund 850 Wohnungen des neuen Stadtquartiers entstehen sollen. Das Land Berlin will die Flächen dem Bundeseisenbahnvermögen abkaufen.

Der ablehnende Bescheid des Eisenbahn-Bundesamtes datiert vom 30. April 2025, nun ist er auf der Internetseite der Behörde veröffentlicht worden. Die Ablehnung ist eine Folge des Ende 2023 vom Bundestag verschärften Allgemeinen Eisenbahngesetzes. In der Regel ist demnach die Entwidmung von Bahnflächen nur noch in eng begrenzten Einzelfällen möglich.

»Ein der Bahnzweckbestimmung – gesetzlich – gleichwertiger Rang der Wohnungsbauziele des Landes Berlin ist vorliegend nicht feststellbar.« Das Eisenbahn-Bundesamt habe »die mit der Entwicklungsverordnung verfolgten Wohnungsbauziele berücksichtigt und in die Abwägung eingestellt und kommt zu der Überzeugung, dass diese ohne die nötige gesetzliche Fixierung kein überwiegendes Interesse begründen«.

Für das Amt ist auch nicht ausschlaggebend, dass die Deutsche Bahn AG erklärt hat, keinen Bedarf mehr für die Flächen zu sehen, und auch einen entsprechenden Vertrag mit dem Land Berlin geschlossen hat. Das »Verkehrsbedürfnis« des Bundes, das mit der Gesetzesverschärfung zum Ausdruck käme, sei von abstrakt-generellem verkehrspolitischem Charakter und »von geschäftlichen Entscheidungen oder ›Willensäußerungen‹ des Vorstands der DB AG gänzlich unabhängig« erläutert die Behörde und verweist auf die »erwiesenermaßen oft fehlsame« Markteinschätzung der Deutschen Bahn.

Ausführlich in meinem Artikel in nd.
Zitat
nicolaas
Berlin wird vorläufig nur den Bau von etwas über der Hälfte der 1800 geplanten Wohnungen auf der Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs Köpenick auf den Weg bringen können. Denn das Eisenbahn-Bundesamt hat die Entwidmung von dafür vorgesehenen Bahnflächen abgelehnt.

Konkret geht es um knapp 11,4 Hektar südlich der Eisenbahnstrecke zwischen den S-Bahnhöfen Köpenick und Hirschgarten, auf denen rund 850 Wohnungen des neuen Stadtquartiers entstehen sollen. Das Land Berlin will die Flächen dem Bundeseisenbahnvermögen abkaufen.

Der ablehnende Bescheid des Eisenbahn-Bundesamtes datiert vom 30. April 2025, nun ist er auf der Internetseite der Behörde veröffentlicht worden. Die Ablehnung ist eine Folge des Ende 2023 vom Bundestag verschärften Allgemeinen Eisenbahngesetzes. In der Regel ist demnach die Entwidmung von Bahnflächen nur noch in eng begrenzten Einzelfällen möglich.

»Ein der Bahnzweckbestimmung – gesetzlich – gleichwertiger Rang der Wohnungsbauziele des Landes Berlin ist vorliegend nicht feststellbar.« Das Eisenbahn-Bundesamt habe »die mit der Entwicklungsverordnung verfolgten Wohnungsbauziele berücksichtigt und in die Abwägung eingestellt und kommt zu der Überzeugung, dass diese ohne die nötige gesetzliche Fixierung kein überwiegendes Interesse begründen«.

Für das Amt ist auch nicht ausschlaggebend, dass die Deutsche Bahn AG erklärt hat, keinen Bedarf mehr für die Flächen zu sehen, und auch einen entsprechenden Vertrag mit dem Land Berlin geschlossen hat. Das »Verkehrsbedürfnis« des Bundes, das mit der Gesetzesverschärfung zum Ausdruck käme, sei von abstrakt-generellem verkehrspolitischem Charakter und »von geschäftlichen Entscheidungen oder ›Willensäußerungen‹ des Vorstands der DB AG gänzlich unabhängig« erläutert die Behörde und verweist auf die »erwiesenermaßen oft fehlsame« Markteinschätzung der Deutschen Bahn.

Ausführlich in meinem Artikel in nd.

Du schreibst im Artikel etwas vom Güterbahnhof Friedenau. Da stehen bereits Häuser. Sind die illegal gebaut worden?

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 16.05.2025 13:10 von Nemo.
Komischerweise gilt diese rigorose Vorgehensweise nicht an der Rudolf-Wissell-Brücke. Ansonsten müsste man sich da nicht streiten.

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
B-V 3313
Komischerweise gilt diese rigorose Vorgehensweise nicht an der Rudolf-Wissell-Brücke. Ansonsten müsste man sich da nicht streiten.

Da geht es aber nicht um die Entwidmung von Flächen, sondern nur die zwischenzeitliche Nutzung.
Zitat
Nemo
Du schreibst im Artikel etwas vom Güterbahnhof Friedenau. Da stehen bereits Häuser. Sind die illegal gebaut worden?

Ich habe keine weiteren Hintergründe. Das steht ohne weitere Erläuterungen in der Antwort des Senats auf diese Schriftliche Anfrage.
Ihr meint doch Güterbahnhof Wilmersdorf???
Das ist doch endlich mal ein Schritt in die richtige Richtung. Auf der einen Seite sollen mehr Güter auf die Schiene gebracht werden und auf der anderen Seite werden sämtliche Güterbahnhöfe abgeschafft. Schön, daß nun endlich mal jemandem die Diskrepanz zwischen diesen beiden Ansinnen aufgefallen ist.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
Nordender
Ihr meint doch Güterbahnhof Wilmersdorf???

Ja, das war der Fehler. Weil das Projekt ja Friedenauer Höhe heißt. Ich korrigiere.
Zitat
Alter Köpenicker
Das ist doch endlich mal ein Schritt in die richtige Richtung. Auf der einen Seite sollen mehr Güter auf die Schiene gebracht werden und auf der anderen Seite werden sämtliche Güterbahnhöfe abgeschafft. Schön, daß nun endlich mal jemandem die Diskrepanz zwischen diesen beiden Ansinnen aufgefallen ist.

Hätten „Die Grünän!!!“ damals den Güterbahnhof Schönholz nicht in das Landschaftsschutzgebiet integriert, damit die Bahn die Flächen nicht verkaufen konnte, stände die jetzt noch dümmer da. Manchmal muss man Vorstände vor ihren eigenen tollen Ideen schützen.
Zitat
Alter Köpenicker
Das ist doch endlich mal ein Schritt in die richtige Richtung. Auf der einen Seite sollen mehr Güter auf die Schiene gebracht werden und auf der anderen Seite werden sämtliche Güterbahnhöfe abgeschafft. Schön, daß nun endlich mal jemandem die Diskrepanz zwischen diesen beiden Ansinnen aufgefallen ist.

Das ist ja schon seit längerem aufgefallen: Die verschärfte Regelung zum Entwidmen gibt es seit 2023 in § 23 AEG. Sie ist nur schärfer geworden als von vielen gewollt, so dass es seit Ende letzten Jahres schon verschiedene Initiativen gibt, die Regelung wieder zu entschärfen. Momentan ist es faktisch so, dass überall, wo mal eine Bahnstrecke war, nichts anderes möglich ist. Man verhindert damit sicher, dass mögliche Reaktivierungsstrecken durch punktuelle Überbauungen unmöglich werden, aber verhindert damit auch Umnutzungen, wo ziemlich sicher und letztlich auch vernünftig ist, dass dort nie wieder eine Bahn fahren wird - etwa, wenn eine Strecke neu trassiert wurde auf der früheren Strecke.
Zitat
Lopi2000
Zitat
Alter Köpenicker
Das ist doch endlich mal ein Schritt in die richtige Richtung. Auf der einen Seite sollen mehr Güter auf die Schiene gebracht werden und auf der anderen Seite werden sämtliche Güterbahnhöfe abgeschafft. Schön, daß nun endlich mal jemandem die Diskrepanz zwischen diesen beiden Ansinnen aufgefallen ist.

Das ist ja schon seit längerem aufgefallen: Die verschärfte Regelung zum Entwidmen gibt es seit 2023 in § 23 AEG. Sie ist nur schärfer geworden als von vielen gewollt, so dass es seit Ende letzten Jahres schon verschiedene Initiativen gibt, die Regelung wieder zu entschärfen. Momentan ist es faktisch so, dass überall, wo mal eine Bahnstrecke war, nichts anderes möglich ist. Man verhindert damit sicher, dass mögliche Reaktivierungsstrecken durch punktuelle Überbauungen unmöglich werden, aber verhindert damit auch Umnutzungen, wo ziemlich sicher und letztlich auch vernünftig ist, dass dort nie wieder eine Bahn fahren wird - etwa, wenn eine Strecke neu trassiert wurde auf der früheren Strecke.

Damit haben wir aktuell auch die absurde Situation, dass das EBA zeitgleich den Ausbau der Infrastruktur und die Aufgabe von Flächen verhindert. DB Netz heißt jetzt zwar InfraGO, an der Zwangsjacke hat sich aber nicht viel geändert. Noch immer muss jede zusätzliche Infrastruktur mit Fahrplanzwängen gerechtfertigt werden, sonst darf dafür kein Bundesgeld eingesetzt werden.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Inzwischen kann der Gesetzentwurf der Bundesregierung bezüglich der (wieder) erleichtert werden sollendenen Entwidmung aktuell nicht betrieblich genutzter Bahnflächen hier - [dserver.bundestag.de] - abgerufen werden...

Viele Grüße
Arnd
Na dann kann ja wieder alles Bahnland, was man gerade nicht benötigt, verscherbelt werden. 👍
Zitat
DerMichael
Na dann kann ja wieder alles Bahnland, was man gerade nicht benötigt, verscherbelt werden. 👍

Nicht ganz, wenn "prognostizierter Bedarf" an Bahnbetrieb besteht, soll die Entwidmung abgelehnt werden können...

Viele Grüße
Arnd
Ich habe mich mal mit den geplanten Änderungen im Allgemeinen Eisenbahngesetz in einem kleinen Artikel in nd auseinandergesetzt

Der neuralgische Punkt im Koalitions-Entwurf ist jedoch die Frage, wer eigentlich feststellen soll, ob kein Verkehrsbedürfnis oder kein langfristiger Nutzungsbedarf für den Bahnbetrieb, zum Beispiel für Abstellgleise oder Werkstätten besteht. Über viele Jahre wurde diese Entscheidung faktisch der Deutschen Bahn AG überlassen, die vor allem kurzfristige finanzielle Ziele im Auge hatte. Das Ergebnis dieser Politik ist derzeit zu bewundern: fehlende Kapazität und Stabilität im Netz.

Das »Verkehrsbedürfnis« des Bundes sei von abstrakt-generellem verkehrspolitischem Charakter und »von geschäftlichen Entscheidungen oder ›Willensäußerungen‹ des Vorstands der DB AG gänzlich unabhängig« erläutert das Eisenbahn-Bundesamt in einem aktuellen Bescheid. Es verweist auf die »erwiesenermaßen oft fehlsame« Markteinschätzung der Deutschen Bahn.
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
DerMichael
Na dann kann ja wieder alles Bahnland, was man gerade nicht benötigt, verscherbelt werden. 👍

Nicht ganz, wenn "prognostizierter Bedarf" an Bahnbetrieb besteht, soll die Entwidmung abgelehnt werden können...

Mehdorn sah auch keinen „prognostizierten Bedarf“ im Rangierbahnhof Pankow. Das Ergebnis kann die Bahn jetzt ausbaden.
Zitat
DerMichael
Mehdorn sah auch keinen „prognostizierten Bedarf“ im Rangierbahnhof Pankow. Das Ergebnis kann die Bahn jetzt ausbaden.

Und du glaubst, das war Hartmut M. persönlich?

x--x--x--x

Für mehr gelbe Farbe im Netzplan: die Farben der U4 und U7 tauschen!
Zitat
B-V 3313
Zitat
DerMichael
Mehdorn sah auch keinen „prognostizierten Bedarf“ im Rangierbahnhof Pankow. Das Ergebnis kann die Bahn jetzt ausbaden.

Und du glaubst, das war Hartmut M. persönlich?

Klar! 100%!
Zitat
DerMichael
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
DerMichael
Na dann kann ja wieder alles Bahnland, was man gerade nicht benötigt, verscherbelt werden. 👍

Nicht ganz, wenn "prognostizierter Bedarf" an Bahnbetrieb besteht, soll die Entwidmung abgelehnt werden können...

Mehdorn sah auch keinen „prognostizierten Bedarf“ im Rangierbahnhof Pankow. Das Ergebnis kann die Bahn jetzt ausbaden.

Aha? Welches Ergebnis kann "die Bahn" (InfraGO, Fernverkehr, Regio, Cargo, EBA...?) da jetzt genau warum ausbaden? Dass sich SenSBW, BA Pankow und Krieger 26 Jahre lang seit Stilllegung nicht auf einen festsetzungsfähigen B-Plan einigen konnten/können, hat nicht "die Bahn" zu vertreten, sondern genau die Drei.

Und die Entscheidung, den Rbf aufzugeben, dürfte auch schon unter Ludewig oder gar Dürr - aber nicht von denen persönlich - getroffen worden sein. Nach dieser konzerninternen Entscheidung und deren betrieblicher Umsetzung hat dann übrigens ein förmliches Verfahren beim EBA stattgefunden, in dessen Rahmen auch ein EVU "DerMichael Railways GbR" Bedarf am Fortbestand bzw. Weiterbetrieb der Anlagen dort hätte geltend machen können, hat aber kein einziges EVU getan. Solche Verfahren fanden - und finden bis heute - übrigens auch für den Rückbau einzelner Weichen, Überholgleise etc. statt und deren Abschlussbescheide mit Begründung sind jeweils sowohl auf der EBA-Website abruf- als auch verwaltungsgerichtlich anfechtbar.

Es ist also schlicht unwahr, dass "die Bahn" bzw. Herr Lutz, Herr Grube, Herr Mehdorn, Herr Ludewig oder Herr Dürr da im stillen Kämmerlein höchstpersönlich irgendwie (hätten) auswürfeln können, welche Anlagen wann wo stillgelegt und entwidmet werden.

Die jetzt zur Rücknahme vorgesehene Bestimmung in §23 AEG entsprang übrigens dem Wunsch gewisser Schwaben, auch nach rechtssicher abgeschlossenem PFV die Panorama-Strecke der Gäubahn in Stuttgart nebst altem Kopfbahnhof doch noch irgendwie erhalten zu können und dabei hat man halt m. E. doch etwas über das Ziel hinausgeschossen...

Viele Grüße
Arnd
Aber die Verantwortlichen haben nicht berücksichtigt, dass es in Zukunft eine "Der Michael Railways GbR" geben könnte, die evtl. Bedarf anmelden könnte. Weil sie alle nicht in die Zukunft blicken können. Aber das erwarten wir von den Politikern. Wer Visionen hat, sollte ...
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