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Re: Kurzmeldungen März 2026 23.03.2026 07:17 |
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Re: Kurzmeldungen März 2026 23.03.2026 09:03 |
Zitat
PassusDuriusculus
Da stimme ich dir zu.
Weiß nur leider nicht jeder Führerscheinbesitzer.
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Re: Kurzmeldungen März 2026 23.03.2026 09:30 |
Zitat
GraphXBerlin
Nebenstraßen (und dort sind Fahrradstraßen angesiedelt) sind immer 30. Spielstraßen immer Schrittgeschwindigkeit. Das sollte jeder Verkehrsteilnehmer (mit FS) wissen.
Zitat
Zeichen 244.1
Ge- oder Verbot
1. Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Die freigegebenen Verkehrsarten können auch gemeinsam auf einem Zusatzzeichen abgebildet sein. Das Überqueren einer Fahrradstraße durch anderen Fahrzeugverkehr an einer Kreuzung zum Erreichen der weiterführenden Straße ist gestattet.
2. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
3. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
4.Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.
Und nun erinnern wir uns dazu kurz an den unwürdigen Rechtsstreit im Bezirk Mitte um die 10-Zone, weil ein entsprechendes Verkehrszeichen nicht in der StVO verankert war.Zitat
274.1 "30 Zone"
Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb dieser Zone nicht schneller als mit der angegebenen Höchstgeschwindigkeit fahren.
Erläuterung
Mit dem Zeichen können in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen auch Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen von weniger als 30 km/h angeordnet sein.
Die häufig hier im Forum vorgebrachte Kritik an der Bevorzugung des KfZ-Verkehrs zeigt sich wunderbar in der Betonung durch Satz 3, der irgendwie nicht so ganz zum Rest passen will.Zitat
Zeichen 325.1
Ge- oder Verbot
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
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Re: Kurzmeldungen März 2026 23.03.2026 09:47 |
Zitat
GraphXBerlin
Nebenstraßen (und dort sind Fahrradstraßen angesiedelt) sind immer 30. Spielstraßen immer Schrittgeschwindigkeit. Das sollte jeder Verkehrsteilnehmer (mit FS) wissen.
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Re: Kurzmeldungen März 2026 23.03.2026 10:28 |
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Re: Kurzmeldungen März 2026 23.03.2026 10:29 |
Zitat
Zeichen 325.1
...3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
...
Zitat
GraphXBerlin
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Als Führerscheininhaber bzw. Verkehrsteilnehmer hat man stets die Pflicht sich über Änderungen zu informieren. ... Wenn nicht, ist es leider Pech.
Zitat
Florian Schulz
So sind am Anfang der vor einiger Zeit hier thematisierten Melchiorstraße überall x0-Zone-Ende Schilder aufgestellt worden.
Zitat
GraphXBerlin
Du mußt viel Zeit haben ständig alles zu erforschen und Einwände zu finden. Keiner hat nach der rechtlichen Einordnung von Fahrradstraßen gefragt. Auch habe ich nicht geschrieben, dass Fahrradstraßen Nebenstraßen sind.
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Re: Kurzmeldungen März 2026 23.03.2026 11:00 |
Admin |
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Re: Kurzmeldungen März 2026 23.03.2026 11:05 |
Zitat
GraphXBerlin
Auch habe ich nicht geschrieben, dass Fahrradstraßen Nebenstraßen sind.
Zitat
GraphXBerlin
Nebenstraßen (und dort sind Fahrradstraßen angesiedelt) sind immer 30.
Zitat
GraphXBerlin
Keiner hat nach der rechtlichen Einordnung von Fahrradstraßen gefragt.
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Re: Kurzmeldungen März 2026 23.03.2026 12:36 |
Zitat
Florian Schulz
Zitat
GraphXBerlin
Auch habe ich nicht geschrieben, dass Fahrradstraßen Nebenstraßen sind.
Doch, sogar sehr eindeutig:
Zitat
GraphXBerlin
Nebenstraßen (und dort sind Fahrradstraßen angesiedelt) sind immer 30.
Zitat
GraphXBerlin
Keiner hat nach der rechtlichen Einordnung von Fahrradstraßen gefragt.
Wer den Unsinn verbreitet, dass Nebenstraßen immer 30 seien, muss sich Richtigstellungen gefallen lassen.
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Re: Kurzmeldungen März 2026 23.03.2026 12:45 |
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Re: Kurzmeldungen März 2026 23.03.2026 17:46 |
Zitat
Jay
Eine Pauschalaussage, in Nebenstraßen würde immer Tempo 30 gelten, ist schlichtweg falsch und damit würdest du in der Prüfung durchfallen.
Zitat
§ 39 Abs. 1a StVO
Innerhalb geschlossener Ortschaften ist abseits der Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) mit der Anordnung von Tempo 30-Zonen (Zeichen 274.1) zu rechnen.
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Re: Kurzmeldungen März 2026 23.03.2026 17:50 |
Zitat
Jay
Erstmal nur Kurzmeldung:
Die "Trassenpreisbremse" für den SPNV ist laut EuGH nicht mit dem europäischen Recht vereinbar. Damit ist absehbar, dass im laufenden Verfahren ein entsprechendes Urteil fallen wird. Die Auswirkungen sind noch nicht absehbar, da nun Bund und Länder wieder miteinander ringen. Aber ohne eine Reform der Trassenpreisbildung sind zum Jahreswechsel (weitere) Abbestellungen bei S- und Regionalbahn denkbar. Spekulationen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht wirklich sinnvoll, da eine Einigung zwischen Bund und Ländern möglich ist.
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Re: Kurzmeldungen März 2026 23.03.2026 17:55 |
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Re: Kurzmeldungen März 2026 23.03.2026 18:08 |
Zitat
Jumbo
Zitat
Jay
Eine Pauschalaussage, in Nebenstraßen würde immer Tempo 30 gelten, ist schlichtweg falsch und damit würdest du in der Prüfung durchfallen.
Würde man tatsächlich durchfallen, weil man § 39 Abs. 1a StVO im Hinterkopf hat? Letztlich ist 30km/h ja die sicherere Seite gegenüber 50km/h.
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Re: Kurzmeldungen März 2026 23.03.2026 19:41 |
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Re: Kurzmeldungen März 2026 24.03.2026 05:34 |
Zitat
PassusDuriusculus
Ich frag mich ja manchmal, ob die anstrengenden überall und ohne zu gucken Radler nicht in der Regel Führerscheinbesitzer sind, die MAL oder saisonal auf dem Fahrrad sitzen und die Regeln fürs Fahrrad gar nicht kennen...
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Re: Kurzmeldungen März 2026 24.03.2026 07:15 |
Zitat
Anfrage des Abgeordneten Dr. Stefan Taschner (Bündnis 90 / Die Grünen) vom 23.2.2026 und Antwort vom 13.3.2026: Blockiert der Senat die neue Buswendeschleife in Wartenberg und damit ein dichteren Takt auf der Buslinie 256?
Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft (zum Teil) Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) und den Bezirk Lichtenberg von Berlin um Stellungnahme gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt ist.
Frage 1: Gibt es fachliche Gründe, die gegen die Realisierung der Buswendeschleife in Wartenberg im Bezirk Lichtenberg sprechen?
Antwort zu 1.: Der Bezirk teilt hierzu mit: "Von Seiten des Lichtenberger Straßen- und Grünflächenamts gibt es keine fachlichen noch sachlichen Gründe, die gegen eine Realisierung sprechen. Die notwendigen fachlichen Abstimmungen zu Planung und Bautechnik wurden bereits in der Vergangenheit mit den jeweils zuständigen Stellen geführt, unter anderem mit der BVG und den Berliner Wasserbetrieben sowie zu Themen wie Baumfällungen, Lärmschutz und Umweltverträglichkeitsprüfung."
Frage 2: Aus welchen Gründen wird die Buswendeschleife in Wartenberg nicht realisiert?
Frage 3: Wie wägt die SenMVKU diese Gründe gegenüber den Vorteilen ab, die tausende Menschen durch eine Taktverdichtung auf der Bus-Linie 256 hätten?
Frage 4: Wie ist die Finanzierung des Vorhabens gesichert?
Antwort zu 2. bis 4.: Die Fragen 2 bis 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Senat plant die Verkehrsbestellung bis zur Endhaltestelle Wartenberg. Dafür entsteht kein Mehraufwand. Ergänzend teilt der Bezirk hierzu mit, dass die vorliegende Planung zügig angepasst und die Finanzierung bei der Senatsverwaltung beantragt werde.
Frage 5: Wie oft waren Busse der Linie 256 in den Jahren 2023 bis 2026 überlastet?
a) In wie vielen Fällen konnten Menschen nicht mehr zusteigen?
b) In wie vielen Fällen befanden sich mehr Menschen im Bus, als für den Bus zugelassen?
c) Welche Streckenabschnitte sind besonders von Überlastung betroffen?
Antwort zu 5.: Die BVG teilt hierzu mit: "Die Fragen 5a, 5b und 5c werden gemeinsam beantwortet: Die Linienabschnitte mit der stärksten Auslastung liegen seit 2023 zwischen den Haltestellen Schweriner Ring und S Hohenschönhausen Montag bis Freitag zwischen 7 Uhr und 8 Uhr (Fahrtrichtung S+U Lichtenberg) sowie zwischen S Hohenschönhausen und Hagenower Ring Montag bis Freitag zwischen 14 Uhr und 15 Uhr und zwischen 15 und 16 Uhr (Fahrtrichtung Siedlung Wartenberg).
Insbesondere morgens wird das im Verkehrsvertrag vereinbarte Kriterium für eine Überlastung - regelmäßig über 65 % durchschnittliche Auslastung - häufig überschritten."
Frage 6: Wie viele Parkplätze gibt es aktuell auf der für die Buswendeschleife angedachte Fläche in Wartenberg und wie viele würden nach Bau der Wendeschleife erhalten bleiben?
Antwort zu 6.: Der Bezirk teilt hierzu mit: "Die Zahl der Parkplätze kann nur rechnerisch anhand der Abmaße eines Parkplatzes geschätzt werden, da der Gesamtparkplatz dort keine Parkstandsmarkierungen aufweist."Vorhanden: ca. 60 Parkplätze Wegfallen: ca. 18 Parkplätze (weil Querparken in Längsparken geändert würde) Erhalten: ca. 42 ParkplätzeFrage 7: Wie bewertet die BVG die Nutzung anderer Buswendeschleifen für eine Taktverdichtung der Linie 256, bspw. auch im Land Brandenburg?
Antwort zu 7.: Die BVG teilt hierzu mit: "Die Nutzung alternativer Buswendestellen wurde geprüft, wird aus verschiedenen Gründen aber nicht verfolgt: Die vorhandene Wendeschleife in Klarahöh bietet ohne Ausbau nicht genügend Kapazität, zusätzlich zu den Linien 893 und 901 die Linie 256 aufzunehmen. Zudem entstünde selbst im Falle eines Ausbaus, der durch den Baulastträger des Umlands erfolgen müsste, mit der Verlängerung bis Klarahöh zusätzliche Leistung, die angesichts der geringen Siedlungsdichte und Nachfrage rund um den Birkholzer Weg sowie der bestehenden bereits insgesamt 6 Fahrten pro Stunde und Richtung von 256 und 893 nicht angemessen ist.
Verworfen wurde auch eine Alternative, mit der die Verstärkerfahrten des 256 ab Dorfstr./Lindenberger Str. über die Prendener Straße bis zur Endstelle Falkenberg geführt würden. Dafür gibt es mehrere Gründe: Auch hier käme es zu unnötiger Mehrleistung (die Prendener Straße wird durch die Linie 893 bereits ausreichend bedient) mit entsprechendem Finanz- und Personalbedarf. Zugleich entstünde kaum ein Nutzen im Abschnitt Dorfstr./Lindenberger Str. <> Falkenberg, da die Relation Prerower Platz <> Falkenberg bereits auf direktem Weg und deutlich schneller durch die Tram bedient wird. Hinzu kommt die regelmäßige Staubildung in der morgendlichen Hauptverkehrszeit in der Prendener Straße im Zulauf zur Falkenberger Chaussee, die sich sehr negativ auf die Pünktlichkeit der Linie 256 auswirken würde."
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Re: Kurzmeldungen März 2026 24.03.2026 07:24 |
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Re: Kurzmeldungen März 2026 24.03.2026 08:21 |
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Re: Kurzmeldungen März 2026 24.03.2026 08:41 |
Zitat
Philipp Borchert
Da die Prendener Straße in dem heute vom 893er durchfahrenen Gebiet keine eigene Haltestelle aufweist, wäre es für diese kein Verlust, wenn der Bus anders zum Prerower Platz käme.