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Kurzmeldungen März 2026
geschrieben von Tramy1 
Da stimme ich dir zu.

Weiß nur leider nicht jeder Führerscheinbesitzer.
Zitat
PassusDuriusculus
Da stimme ich dir zu.

Weiß nur leider nicht jeder Führerscheinbesitzer.

Oder sie wissen es und ignorieren es einfach.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat
GraphXBerlin
Nebenstraßen (und dort sind Fahrradstraßen angesiedelt) sind immer 30. Spielstraßen immer Schrittgeschwindigkeit. Das sollte jeder Verkehrsteilnehmer (mit FS) wissen.

Wie kommst du darauf? Jeder mit Fahrschulgrundwissen sollte wissen, dass innerorts 50 km/h die Höchstgeschwindigkeit ist und Abweichungen beschildert werden. Eine Pauschalaussage, in Nebenstraßen würde immer Tempo 30 gelten, ist schlichtweg falsch und damit würdest du in der Prüfung durchfallen.

Fahrradstraßen sind in der StVO in "Anlage 2 (zu §41 Absatz 1) Vorschriftszeichen" eingeordnet:
Zitat
Zeichen 244.1
Ge- oder Verbot
1. Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Die freigegebenen Verkehrsarten können auch gemeinsam auf einem Zusatzzeichen abgebildet sein. Das Überqueren einer Fahrradstraße durch anderen Fahrzeugverkehr an einer Kreuzung zum Erreichen der weiterführenden Straße ist gestattet.
2. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
3. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
4.Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.

Und nun halt dich fest: Es kann sogar eine Fahrrad-Zone ausgewiesen werden.

Ansonsten gibt es da noch die Zeile 50 mit Zeichen
Zitat
274.1 "30 Zone"
Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb dieser Zone nicht schneller als mit der angegebenen Höchstgeschwindigkeit fahren.
Erläuterung
Mit dem Zeichen können in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen auch Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen von weniger als 30 km/h angeordnet sein.
Und nun erinnern wir uns dazu kurz an den unwürdigen Rechtsstreit im Bezirk Mitte um die 10-Zone, weil ein entsprechendes Verkehrszeichen nicht in der StVO verankert war.

Und zu guter Letzt kommt dann auch noch der Klassiker "Spielstraße". In Anlage 3 (Zu §42 Absatz 2) ist der "Verkehrsberuhigte Bereich" (den du meinst) definiert:
Zitat
Zeichen 325.1
Ge- oder Verbot
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
Die häufig hier im Forum vorgebrachte Kritik an der Bevorzugung des KfZ-Verkehrs zeigt sich wunderbar in der Betonung durch Satz 3, der irgendwie nicht so ganz zum Rest passen will.

"Spielstraße" ist übrigens Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit Zusatzschild 1010-10 (Ball spielendes Kind). Dort gilt Vmax 0 km/h, da das Befahren grundsätzlich untersagt ist. Auch das ist Fahrschulgrundwissen, denn auf die Unterscheidung wird in der Fahrschule eingegangen und das kann auch Teil der theoretischen Prüfung sein.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
GraphXBerlin
Nebenstraßen (und dort sind Fahrradstraßen angesiedelt) sind immer 30. Spielstraßen immer Schrittgeschwindigkeit. Das sollte jeder Verkehrsteilnehmer (mit FS) wissen.

Am Beginn einer Fahrradstraße werden vielerorts die "Nebenstraßen-30km/h" aufgehoben. Also können Fahrradstraßen kein Teil von Nebenstraßen sein. In Fahrradstraßen gelten nämlich eigene Regeln.

So sind am Anfang der vor einiger Zeit hier thematisierten Melchiorstraße überall x0-Zone-Ende Schilder aufgestellt worden: Quelle: [www.berlin.de]





2 mal bearbeitet. Zuletzt am 23.03.2026 10:16 von Florian Schulz.


Du mußt viel Zeit haben ständig alles zu erforschen und Einwände zu finden. Keiner hat nach der rechtlichen Einordnung von Fahrradstraßen gefragt. Auch habe ich nicht geschrieben, dass Fahrradstraßen Nebenstraßen sind.
Zitat
Zeichen 325.1
...3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
...

Dabei stellt sich allerdings die Frage, was "unnötig" ist. Augenscheinlich ist ja lt. Schild das Fußballspielen im verkehrsberuhigten Bereich gestattet und lt. sehr prominentem Zitat von Sepp Herberger dauert ein Fußballspiel 90 Minuten. Da der Urheber des Zitats schon vor Einführung des Schildes gestorben ist und sehr prominent war, ist davon auszugehen, dass dies schon bei Einführung des Schildes Allgemeinwissen war und unnötige Behinderungen erst nach dieser Zeit beginnen können.

Zitat
GraphXBerlin
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Als Führerscheininhaber bzw. Verkehrsteilnehmer hat man stets die Pflicht sich über Änderungen zu informieren. ... Wenn nicht, ist es leider Pech.

Das Problem dabei ist, dass Fehlverhalten in Fahrradstraßen sehr selten geahndet wird, so dass zwar nicht die Unwissenheit vor Strafe schützt, aber eben die mangelnde Durchsetzung der Regeln. Um im Pech sind dann meist eher die Radfahrenden, die trotz regelkonformen Verhalten (z.B. nebeneinander fahren) vom Kfz-Verkehr gemaßregelt und dabei gefährdet werden.

Zitat
Florian Schulz
So sind am Anfang der vor einiger Zeit hier thematisierten Melchiorstraße überall x0-Zone-Ende Schilder aufgestellt worden.

Das kann allerdings auch schiefgehen, wie das ebenfalls hier thematisierte Beispiel der Alberichstraße zeigt: [www.google.com]ße,+12683+Berlin-Bezirk+Marzahn-Hellersdorf/@52.4876586,13.5582059,3a,67y,5.36h,74.99t/data=!3m7!1e1!3m5!1suLaX2YeomIIRDlrgJWJ_Tg!2e0!6shttps:%2F%2Fstreetviewpixels-pa.googleapis.com%2Fv1%2Fthumbnail%3Fcb_client%3Dmaps_sv.tactile%26w%3D900%26h%3D600%26pitch%3D15.009556370161306%26panoid%3DuLaX2YeomIIRDlrgJWJ_Tg%26yaw%3D5.359321617514809!7i16384!8i8192!4m6!3m5!1s0x47a8491cb8dac2cb:0x2d074e2362ad8ab2!8m2!3d52.4861244!4d13.5580784!16s%2Fg%2F1tgdmlfv?entry=ttu&g_ep=EgoyMDI2MDMxOC4xIKXMDSoASAFQAw%3D%3D

Bei den weiteren Kreuzungen ist es dagegen so, wie in der Melchiorstraße gelöst. Es zeigt aber auch, dass diese Beschilderung möglicherweise eine Überregulierung ist, die zu Fehlern führt.

Zitat
GraphXBerlin
Du mußt viel Zeit haben ständig alles zu erforschen und Einwände zu finden. Keiner hat nach der rechtlichen Einordnung von Fahrradstraßen gefragt. Auch habe ich nicht geschrieben, dass Fahrradstraßen Nebenstraßen sind.

Ja, es ist in der Tat etwas mühselig und müßig, jeden Unsinn, den einzelne Nutzer:innen hier in großer Menge abkübeln zu widerlegen, aber da es sich um ein öffentliches Forum handelt, finde ich selbst es auch unsinnig, hier diesen Unsinn unwidersprochen stehen zu lassen.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 23.03.2026 10:43 von Lopi2000.
Da ein User mal wieder verbal "entgleist" ist, wurden mehrere Beiträge entfernt und Konsequenzen gezogen.
Zitat
GraphXBerlin
Auch habe ich nicht geschrieben, dass Fahrradstraßen Nebenstraßen sind.

Doch, sogar sehr eindeutig:
Zitat
GraphXBerlin
Nebenstraßen (und dort sind Fahrradstraßen angesiedelt) sind immer 30.


Zitat
GraphXBerlin
Keiner hat nach der rechtlichen Einordnung von Fahrradstraßen gefragt.

Wer den Unsinn verbreitet, dass Nebenstraßen immer 30 seien, muss sich Richtigstellungen gefallen lassen.

Zitat
Florian Schulz
Zitat
GraphXBerlin
Auch habe ich nicht geschrieben, dass Fahrradstraßen Nebenstraßen sind.

Doch, sogar sehr eindeutig:
Zitat
GraphXBerlin
Nebenstraßen (und dort sind Fahrradstraßen angesiedelt) sind immer 30.


Zitat
GraphXBerlin
Keiner hat nach der rechtlichen Einordnung von Fahrradstraßen gefragt.

Wer den Unsinn verbreitet, dass Nebenstraßen immer 30 seien, muss sich Richtigstellungen gefallen lassen.

Man wird vielleicht in irgendeinem Gewerbegebiet eine Nebenstraße finden, die mit 50 km/h befahren wird und bei Fahrradstraßen ist es natürlich nicht möglich, eine Hauptverkehrsstraße (des MIV) zu einer solchen zu machen. Allenfalls findet man auf Nebenfahrbahnen der Hauptverkehrsstraße Fahrradstraßen, was dann aber heißt, dass der MIV aus irgendwelchen Gründen auch noch den Radweg als Verkehrsfläche bekommt, denn sonst wäre es ja ein Radweg und keine Fahrradstraße.

Von daher stimmt die Aussage durchaus, dass Fahrradstraßen eigentlich immer im Nebennetz zu finden sind und dass man im Nebennetz eigentlich immer höchstens mit 30 fahren darf. Man muss es halt nur etwas abschwächen, denn es wird Ausnahmen geben und rechtlich kann man eben nicht folgern, dass man im Nebennetz nur 30 fahren darf, das ist aber faktisch eben fast überall so.

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 23.03.2026 12:40 von Nemo.
Ich habe auch schon die wundersame Beschilderung gesehen wo ein Radweg aus der einen Fahrtrichtung eben als Radweg markiert wurde, in der Gegenrichtung aber als Fahrradstraße.

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Ich hab nen Bus und meine Busfahrerin heißt Layla, sie fährt schöner, schneller, weiter.
Zitat
Jay
Eine Pauschalaussage, in Nebenstraßen würde immer Tempo 30 gelten, ist schlichtweg falsch und damit würdest du in der Prüfung durchfallen.

Würde man tatsächlich durchfallen, weil man § 39 Abs. 1a StVO im Hinterkopf hat? Letztlich ist 30km/h ja die sicherere Seite gegenüber 50km/h.

Zitat
§ 39 Abs. 1a StVO
Innerhalb geschlossener Ortschaften ist abseits der Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) mit der Anordnung von Tempo 30-Zonen (Zeichen 274.1) zu rechnen.

Hintergrund der Regelung düfte folgende Situation sein: man fährt von der Hauptstraße aus auf ein Grundstück (z.B. Parkplatz von Höffner in der Pankstraße) und das Grundstück in die Nebenstraße (hier: die Böttgerstraße) und landet so in einer Tempo30-Zone, ohne am Zeichen 274.1 vorbeigekommen zu sein.
Zitat
Jay
Erstmal nur Kurzmeldung:
Die "Trassenpreisbremse" für den SPNV ist laut EuGH nicht mit dem europäischen Recht vereinbar. Damit ist absehbar, dass im laufenden Verfahren ein entsprechendes Urteil fallen wird. Die Auswirkungen sind noch nicht absehbar, da nun Bund und Länder wieder miteinander ringen. Aber ohne eine Reform der Trassenpreisbildung sind zum Jahreswechsel (weitere) Abbestellungen bei S- und Regionalbahn denkbar. Spekulationen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht wirklich sinnvoll, da eine Einigung zwischen Bund und Ländern möglich ist.

Ich hatte heute die Gelegenheit, mir das Urteil mal durchzulesen. Es geht wohl um 800 bis 850 Mio €, die voraussichtlich pro Jahr an Trassengebühren von Personenfern- und Güterverkehr zum Personennahverkehr verschoben werden müssen. Das Gesamtvolumen der Trassengebühren beträgt über die Jahre seit {…vergessen…} gemittelt 7 Mrd. € pro Jahr.
[mil.brandenburg.de]

Machbarkeitsstudie für Reaktivierung der Bahnstrecke Neustadt(Dosse) - Neuruppin vorgestellt, es besteht eine "realistische Chance" für die Reaktivierung

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Ich hab nen Bus und meine Busfahrerin heißt Layla, sie fährt schöner, schneller, weiter.
Zitat
Jumbo
Zitat
Jay
Eine Pauschalaussage, in Nebenstraßen würde immer Tempo 30 gelten, ist schlichtweg falsch und damit würdest du in der Prüfung durchfallen.

Würde man tatsächlich durchfallen, weil man § 39 Abs. 1a StVO im Hinterkopf hat? Letztlich ist 30km/h ja die sicherere Seite gegenüber 50km/h.

Die Führerscheinfragen sind ja ohnehin auf reines Auswendiglernen und weniger auf Verständnis optimiert, insofern gibt es da eigentlich auch nur richtig oder falsch und wenn die falsche Antwort die Fehlerpunktezahl über die zulässige Schwelle hebt, heißt das halt durchgefallen.

Ich denke aber, da die Frage und die möglichen Antwortoptionen eine gewisse "Unschärfe" haben, würden sie so eh nicht gestellt werden.
Naja.
Vor allem lernt man bei den Videofragen, dass man den Radler über den Zebrastreifen fahren soll (statt ihn umzufahren). Was ja auf "mit Fehlern der anderen Rechnen" abzielt.

Aber man könnte aus der Frage und dem Theoriekurs mitnehmen: Radfahrer haben auf dem Zebrastreifen Vorfahrt, was ja aber nicht der Fall ist. Ich frag mich ja manchmal, ob die anstrengenden überall und ohne zu gucken Radler nicht in der Regel Führerscheinbesitzer sind, die MAL oder saisonal auf dem Fahrrad sitzen und die Regeln fürs Fahrrad gar nicht kennen...
Zitat
PassusDuriusculus
Ich frag mich ja manchmal, ob die anstrengenden überall und ohne zu gucken Radler nicht in der Regel Führerscheinbesitzer sind, die MAL oder saisonal auf dem Fahrrad sitzen und die Regeln fürs Fahrrad gar nicht kennen...

Das würde durchaus einiges erklären. Aber es ist auch festzuhalten, dass sehr viele Verkehrsteilnehmer große Schwierigkeiten im Umgang mit Fahrbahnmarkierungen haben. Mich würde interessieren, ob es da wohl Deckungsgleichheiten mit jenen Aufzugsbenutzern gibt, die die fahrtrichtungsanzeigenden Pfeile nicht interpretieren können.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Moin,

gibt es in diesem Forum einen Diskussionsfaden zur "neuen Buswendeschleife in Wartenberg" und die davon profitierende Buslinie 256? Wenn nicht, dann zitiere ich hier 'mal eine heute im Newsletter des Berliner Abgeordnetenhauses veröffentlichte parlamentarische Anfrage nebst Antworten:

Zitat

Anfrage des Abgeordneten Dr. Stefan Taschner (Bündnis 90 / Die Grünen) vom 23.2.2026 und Antwort vom 13.3.2026: Blockiert der Senat die neue Buswendeschleife in Wartenberg und damit ein dichteren Takt auf der Buslinie 256?

Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft (zum Teil) Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl um eine sachgerechte Antwort bemüht und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) und den Bezirk Lichtenberg von Berlin um Stellungnahme gebeten, die bei der nachfolgenden Beantwortung berücksichtigt ist.

Frage 1: Gibt es fachliche Gründe, die gegen die Realisierung der Buswendeschleife in Wartenberg im Bezirk Lichtenberg sprechen?

Antwort zu 1.: Der Bezirk teilt hierzu mit: "Von Seiten des Lichtenberger Straßen- und Grünflächenamts gibt es keine fachlichen noch sachlichen Gründe, die gegen eine Realisierung sprechen. Die notwendigen fachlichen Abstimmungen zu Planung und Bautechnik wurden bereits in der Vergangenheit mit den jeweils zuständigen Stellen geführt, unter anderem mit der BVG und den Berliner Wasserbetrieben sowie zu Themen wie Baumfällungen, Lärmschutz und Umweltverträglichkeitsprüfung."

Frage 2: Aus welchen Gründen wird die Buswendeschleife in Wartenberg nicht realisiert?

Frage 3: Wie wägt die SenMVKU diese Gründe gegenüber den Vorteilen ab, die tausende Menschen durch eine Taktverdichtung auf der Bus-Linie 256 hätten?

Frage 4: Wie ist die Finanzierung des Vorhabens gesichert?

Antwort zu 2. bis 4.: Die Fragen 2 bis 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der Senat plant die Verkehrsbestellung bis zur Endhaltestelle Wartenberg. Dafür entsteht kein Mehraufwand. Ergänzend teilt der Bezirk hierzu mit, dass die vorliegende Planung zügig angepasst und die Finanzierung bei der Senatsverwaltung beantragt werde.

Frage 5: Wie oft waren Busse der Linie 256 in den Jahren 2023 bis 2026 überlastet?
a) In wie vielen Fällen konnten Menschen nicht mehr zusteigen?
b) In wie vielen Fällen befanden sich mehr Menschen im Bus, als für den Bus zugelassen?
c) Welche Streckenabschnitte sind besonders von Überlastung betroffen?

Antwort zu 5.: Die BVG teilt hierzu mit: "Die Fragen 5a, 5b und 5c werden gemeinsam beantwortet: Die Linienabschnitte mit der stärksten Auslastung liegen seit 2023 zwischen den Haltestellen Schweriner Ring und S Hohenschönhausen Montag bis Freitag zwischen 7 Uhr und 8 Uhr (Fahrtrichtung S+U Lichtenberg) sowie zwischen S Hohenschönhausen und Hagenower Ring Montag bis Freitag zwischen 14 Uhr und 15 Uhr und zwischen 15 und 16 Uhr (Fahrtrichtung Siedlung Wartenberg).

Insbesondere morgens wird das im Verkehrsvertrag vereinbarte Kriterium für eine Überlastung - regelmäßig über 65 % durchschnittliche Auslastung - häufig überschritten."

Frage 6: Wie viele Parkplätze gibt es aktuell auf der für die Buswendeschleife angedachte Fläche in Wartenberg und wie viele würden nach Bau der Wendeschleife erhalten bleiben?

Antwort zu 6.: Der Bezirk teilt hierzu mit: "Die Zahl der Parkplätze kann nur rechnerisch anhand der Abmaße eines Parkplatzes geschätzt werden, da der Gesamtparkplatz dort keine Parkstandsmarkierungen aufweist."
Vorhanden: ca. 60 Parkplätze
Wegfallen: ca. 18 Parkplätze (weil Querparken in Längsparken geändert würde)
Erhalten:  ca. 42 Parkplätze
Frage 7: Wie bewertet die BVG die Nutzung anderer Buswendeschleifen für eine Taktverdichtung der Linie 256, bspw. auch im Land Brandenburg?

Antwort zu 7.: Die BVG teilt hierzu mit: "Die Nutzung alternativer Buswendestellen wurde geprüft, wird aus verschiedenen Gründen aber nicht verfolgt: Die vorhandene Wendeschleife in Klarahöh bietet ohne Ausbau nicht genügend Kapazität, zusätzlich zu den Linien 893 und 901 die Linie 256 aufzunehmen. Zudem entstünde selbst im Falle eines Ausbaus, der durch den Baulastträger des Umlands erfolgen müsste, mit der Verlängerung bis Klarahöh zusätzliche Leistung, die angesichts der geringen Siedlungsdichte und Nachfrage rund um den Birkholzer Weg sowie der bestehenden bereits insgesamt 6 Fahrten pro Stunde und Richtung von 256 und 893 nicht angemessen ist.

Verworfen wurde auch eine Alternative, mit der die Verstärkerfahrten des 256 ab Dorfstr./Lindenberger Str. über die Prendener Straße bis zur Endstelle Falkenberg geführt würden. Dafür gibt es mehrere Gründe: Auch hier käme es zu unnötiger Mehrleistung (die Prendener Straße wird durch die Linie 893 bereits ausreichend bedient) mit entsprechendem Finanz- und Personalbedarf. Zugleich entstünde kaum ein Nutzen im Abschnitt Dorfstr./Lindenberger Str. <> Falkenberg, da die Relation Prerower Platz <> Falkenberg bereits auf direktem Weg und deutlich schneller durch die Tram bedient wird. Hinzu kommt die regelmäßige Staubildung in der morgendlichen Hauptverkehrszeit in der Prendener Straße im Zulauf zur Falkenberger Chaussee, die sich sehr negativ auf die Pünktlichkeit der Linie 256 auswirken würde."
.

Viele Grüße, Thomas

--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.03.2026 07:17 von krickstadt.
Wo genau wäre diese Schleife denn angedacht? Die könnte auch nach hinten losgehen, im NVP wird schließlich die Doppelbedienung der Siedlung Wartenberg in Frage gestellt. Am Ende endet der 256er dauerhaft dort und nicht nur ein paar Verstärkerfahrten.
Ich habe noch nie von einer geplanten Schleife in diesem Bereich gehört. Sinnvoll wäre eine solche eigentlich in der Ernst-Barlach-Straße am Ende der Plattenbausiedlung Höhe Woldegker Straße. Oder aber - und dann würde es vermutlich wirklich so kommen - an der Ecke Lindenberger Straße/Birkholzer Weg. Dann würde man dem 893er die Siedlung Wartenberg vermutlich allein überlassen. Mit halbwegs attraktiven Umsteigezeiten und dafür einem Zehnminutentakt durch die Plattenbausiedlung Wartenberg wäre das vermutlich sogar verschmerzbar.

Am einfachsten wäre es aber doch, den 893er diese Gegend "mitnehmen" zu lassen. Der Weg ist länger, aber irgendeinen Tod stirbt man ja immer. Da die Prendener Straße in dem heute vom 893er durchfahrenen Gebiet keine eigene Haltestelle aufweist, wäre es für diese kein Verlust, wenn der Bus anders zum Prerower Platz käme.

~~~~~~
"Ach, das Holz hier? Ich glaube, Eiche, aber nagelt mich nicht drauf fest."
Zitat
Philipp Borchert
Da die Prendener Straße in dem heute vom 893er durchfahrenen Gebiet keine eigene Haltestelle aufweist, wäre es für diese kein Verlust, wenn der Bus anders zum Prerower Platz käme.

Der 893 dient der auch Anbindung des Schulzentrums in der Prendener Straße für die Brandenburger. Dass man ihn einfach weglassen kann, bezweifel ich.

Im Übrigen wurde die Linie 2014 eingeführt, weil man BVG und BBG besser abstimmen wollte und die Entflechung gerade das Ziel war. Nun wird mitd em NVP wieder alles infrage gestellt. Spannend. [www.bahninfo.de]

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