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Unternehmenskultur bei der BVG 29.04.2026 16:47 |
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Re: Unternehmenskultur bei der BVG 29.04.2026 18:06 |
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Re: Unternehmenskultur bei der BVG 29.04.2026 19:42 |
Zitat
M48er
Wie werden die Videos erstellt? Handynutzung am Steuer ist zurecht untersagt und gilt natürlich auch für Straßenbahnfahrer. Feste Kameras ohne Bedienhandlung wären für mich in Ordnung. Aber leider übertreiben manche mit ihren Hobbys und haben dann doch für das gute Video mehr Priorität als für die Beachtung des Verkehrs.
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Re: Unternehmenskultur bei der BVG 29.04.2026 20:49 |
Zitat
Arnd Hellinger
Welcher Floh hat eigentlich bestimmte Führungskräfte der BVG gebissen, ihren Mitarbeitenden das Veröffentlichen von Führerstandsmitfahrten bei der Straßenbahn zu untersagen? Wessen Rechte sollen dadurch denn jetzt konkret in welcher Form verletzt werden oder worden sein...?
Statt sich über kostenlose Positiv-PR für Betrieb und Beruf zu freuen, legt die Anstalt hier engagierten Menschen m. E. einmal mehr vollkommen unnötig Steine ins Gleis. :-(
Sorry, aber moderne Unternehmenskultur sieht doch eigentlich etwas anders aus. Bei der "Großen Bahn" (DB, ODEG, S-Bahn, Güter-EVU...) funktioniert das ja (mittlerweile) auch...
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Re: Unternehmenskultur bei der BVG 29.04.2026 21:42 |
Bäderbahn
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Re: Unternehmenskultur bei der BVG 30.04.2026 09:40 |
Zitat
485er-Liebhaber
Zitat
Arnd Hellinger
Welcher Floh hat eigentlich bestimmte Führungskräfte der BVG gebissen, ihren Mitarbeitenden das Veröffentlichen von Führerstandsmitfahrten bei der Straßenbahn zu untersagen? Wessen Rechte sollen dadurch denn jetzt konkret in welcher Form verletzt werden oder worden sein...?
Statt sich über kostenlose Positiv-PR für Betrieb und Beruf zu freuen, legt die Anstalt hier engagierten Menschen m. E. einmal mehr vollkommen unnötig Steine ins Gleis. :-(
Sorry, aber moderne Unternehmenskultur sieht doch eigentlich etwas anders aus. Bei der "Großen Bahn" (DB, ODEG, S-Bahn, Güter-EVU...) funktioniert das ja (mittlerweile) auch...
Übrigens schon mal was von Datenschutz gehört? Im Gegensatz zur "Großen Bahn", wo eine Datenerfassung nur am Bahnsteig erfolgt, wird der Straßenverkehr gefilmt (Menschen, Autos, Kinder,...). Am besten noch ein paar Verstöße filmen und sich für Rechtsansprüche angreifbar machen.
Ich kritisiere die BVG gerne mal und zweifele, aber wegen so einem Käse ein Fass aufzumachen, halte ich für völlig übertrieben. Zumal das irgendein YouTube-Kanal ist und wir garantiert weiterhin Mitfahrtvideos irgendwo finden werden.
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Re: Unternehmenskultur bei der BVG 30.04.2026 17:17 |
Zitat
Jay
Richtig. Das Thema gab es ja schon lange vor der Buchstabenkombination DSGVO. Das generelle Verbot von "Dashcams" hat nach meiner Kenntnis weiterhin Bestand, auch wenn deren Einsatz inzwischen geduldet ist und Dashcamvideos vor Gericht (meist) als Beweismittel zugelassen und anerkannt werden. Hier müsste der Bundesgesetzgeber aktiv werden und den Themenkomplex neu regeln.
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Re: Unternehmenskultur bei der BVG 30.04.2026 17:23 |
Menschen und Kinder. Zwei unterschiedliche Spezies, nehme ich an?Zitat
485er-Liebhaber
Im Gegensatz zur "Großen Bahn", wo eine Datenerfassung nur am Bahnsteig erfolgt, wird der Straßenverkehr gefilmt (Menschen, Autos, Kinder,...).
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Re: Unternehmenskultur bei der BVG 30.04.2026 17:40 |
Zitat
Jumbo
Zitat
Jay
Richtig. Das Thema gab es ja schon lange vor der Buchstabenkombination DSGVO. Das generelle Verbot von "Dashcams" hat nach meiner Kenntnis weiterhin Bestand, auch wenn deren Einsatz inzwischen geduldet ist und Dashcamvideos vor Gericht (meist) als Beweismittel zugelassen und anerkannt werden. Hier müsste der Bundesgesetzgeber aktiv werden und den Themenkomplex neu regeln.
Auf welcher Grundlage sollen „Dashcams“ denn verboten sein?
Ich meine, wenn § 23 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie es erlaubt, Bilder von Personen ohne deren Einwilligung zu veröffentlichen, sofern die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen, dann kann es doch eigentlich nicht verboten sein, solche Bilder zu erstellen. Und ein Video ist letztlich nur eine Abfolge vieler einzelner Bilder. Auch sind die Personen bei den typischen Führerstandsvideos eindeutig Beiwerk, da das Hauptaugenmerk auf der Landschaft bzw. Strecke (also sonstigen Örtlichkeit) liegt und sich der Eindruck durch Verpixeln der Personen nicht ändert.
Auch in der DSGVO kann ich kein Verbot erkennen, da der europäische Gesetzgeber die Diskrepanz zwischen Kunstfreiheit und Datenschutz erkannt hat, und in Erwägungsgrund 153 sowie in Artikel 85 es den Mitgliedstaaten überlassen hat, Regeln zur Auflösung dieser Diskrepanz zu schaffen, was der deutsche Gesetzgeber bereits vor vielen Jahren eben durch das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie getan hat.
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Re: Unternehmenskultur bei der BVG 30.04.2026 18:22 |
Zitat
fatabbot
Menschen und Kinder. Zwei unterschiedliche Spezies, nehme ich an?Zitat
485er-Liebhaber
Im Gegensatz zur "Großen Bahn", wo eine Datenerfassung nur am Bahnsteig erfolgt, wird der Straßenverkehr gefilmt (Menschen, Autos, Kinder,...).
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Re: Unternehmenskultur bei der BVG 30.04.2026 19:21 |
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Re: Unternehmenskultur bei der BVG 30.04.2026 20:15 |
Zitat
Arnd Hellinger
Ich weiß ja nicht, aber bei aufgezeichneten Führerstandsmitfahrten von "Datenerhebung" in Bezug auf sich - dem Wesen nach ja in aller Regel zufällig - in der Umgebung aufhaltende Personen zu sprechen, halte ich schon wegen fehlender Auswertungsabsicht für mehr als gewagt. Die "künstlerische Absicht" besteht vorliegend schlicht darin, über den Betrieb von Schienenbahnen, etwaige betrieblich-infrastrukturelle Besonderheiten der jeweiligen Strecke sowie ggf. anliegende Sehenswürdigkeiten zu informieren. Dass dabei auch mal Menschen mit "erfasst" werden, lässt sich den Umständen nach nie vollkommen vermeiden und ist durch die "Beiwerksbestimmung" hinreichend geregelt. Wäre dies anders, müssten ja auch RBB/ARD oder ZDF jeweils sämtliche im Umkreis von 150-200m befindlichen Personen einzeln um Einwilligung fragen, wenn sie auf dem Alex oder vor Bundesgebäuden irgendwelche Interviews etc. aufzeichnen oder gar live senden. Das ist doch eher abwegig, oder...?
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Re: Unternehmenskultur bei der BVG 30.04.2026 20:54 |
Zitat
485er-Liebhaber
Zitat
Arnd Hellinger
Ich weiß ja nicht, aber bei aufgezeichneten Führerstandsmitfahrten von "Datenerhebung" in Bezug auf sich - dem Wesen nach ja in aller Regel zufällig - in der Umgebung aufhaltende Personen zu sprechen, halte ich schon wegen fehlender Auswertungsabsicht für mehr als gewagt. Die "künstlerische Absicht" besteht vorliegend schlicht darin, über den Betrieb von Schienenbahnen, etwaige betrieblich-infrastrukturelle Besonderheiten der jeweiligen Strecke sowie ggf. anliegende Sehenswürdigkeiten zu informieren. Dass dabei auch mal Menschen mit "erfasst" werden, lässt sich den Umständen nach nie vollkommen vermeiden und ist durch die "Beiwerksbestimmung" hinreichend geregelt. Wäre dies anders, müssten ja auch RBB/ARD oder ZDF jeweils sämtliche im Umkreis von 150-200m befindlichen Personen einzeln um Einwilligung fragen, wenn sie auf dem Alex oder vor Bundesgebäuden irgendwelche Interviews etc. aufzeichnen oder gar live senden. Das ist doch eher abwegig, oder...?
Im Anschluss wird das Video frei verfügbar im Internet hochgeladen und kann sehr wohl ausgewertet werden. Und eine schön versteckte Dashcam oder Handykamera zu vergleichen mit offensichtlichen Aufnahmen von RBB/ARD/ZDF - naja. Es ist eben ein Arbeitsplatz (da hat normalerweise auch nicht das private Handy/private Dashcam was zu suchen).
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Re: Unternehmenskultur bei der BVG 30.04.2026 21:22 |
Zitat
Arnd Hellinger
Und nochmal: Warum geht das offensichtlich bei anderen VU unter derselben Rechtsordnung?
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Re: Unternehmenskultur bei der BVG 14.05.2026 12:07 |