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Unternehmenskultur bei der BVG
geschrieben von Arnd Hellinger 
Ich lehne mich raus sage es war ein SD83, teilweise noch mit Zielbändern ausgeliefert.
Zitat
Philipp Borchert
Zitat
M69
Das heutige Haltestellendesign existiert seit Anfang 1998 (...)

Und war auch sofort stadtweit präsent?
Ich kann mich erinnern das der Vorreiter der Busbahnhof am Bahnhof Zoo war, die Außenbezirke kamen erst etwas später. Mich hatte die Umstellung damals sehr bewegt, da ich die Haltestellen mit den Reitern wesentlich besser fand als die nach kurzer Zeit ewig vergilbten Plasteeinschübe und nicht mehr klar zwischen Tram und Bus zu unterscheiden war am Haltestellentyp.
Die endgültige Umstellung war um den Fahrplanwechsel im Mai 98 herum, die Haltestelle Holtzendorffplatz hatte am letzten Betriebstag der Linie 204 in Charlottenburg noch die alten Haltestellen, davon habe ich auch irgendwo analoge Bilder. Die neu eingeführten Linien 139 und 210 hatten nie Reiter und von Anfang an den neuen Haltestellentyp.

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Eisern Union!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 09.06.2026 19:24 von M69.
Zitat
Philipp Borchert
Zitat
M69
Das heutige Haltestellendesign existiert seit Anfang 1998 (...)

Und war auch sofort stadtweit präsent?

Natürlich nicht. Vorgestellt wurde es aber schon 1992 mit dem Corporate Design (sonnengelb/weiß/anthrazit) der fusionierten BVG. Keine Ahnung, warum damals nicht sofort mit der Umstellung begonnen wurde...

Viele Grüße
Arnd
Zitat
M69
Mich hatte die Umstellung damals sehr bewegt, da ich die Haltestellen mit den Reitern wesentlich besser fand als die nach kurzer Zeit ewig vergilbten Plasteeinschübe und nicht mehr klar zwischen Tram und Bus zu unterscheiden war am Haltestellentyp.
Die endgültige Umstellung war um den Fahrplanwechsel im Mai 98 herum, die Haltestelle Holtzendorffplatz hatte am letzten Betriebstag der Linie 204 in Charlottenburg noch die alten Haltestellen, …

Da kommen Erinnerungen auf: Der 74er bzw. 204er war während meiner Ausbildung bis etwa 1992 auch meine Stammlinie zwischen S-Bhf. Charlottenburg/Windscheidstraße über Joachim-Friedrich-Str. zur Haltestelle Seesener Ecke Paulsborner Straße.
Der Holtzendorffplatz heißt heute Kracauer Platz, da fährt schon lange kein Bus mehr.
Ja, die Haltestellenreiter waren BVG-Tradition. Dass mittels der Plastikeinschübe auch Nicht-Insider die Endziele schon von weitem klar erkennen können, finde ich jedoch wesentlich informativer.

Herzliche Grüße von
'Möckernbrücke'
Dipl.-Fahrgast h.c.



5 mal bearbeitet. Zuletzt am 09.06.2026 22:16 von Möckernbrücke.
Zitat
Nordender
Ich lehne mich raus sage es war ein SD83, teilweise noch mit Zielbändern ausgeliefert.
Der Wagen 3305 ist doch ein SD83.
SD83 weist eine Mischung aus drei verschiedenen Arten von Zielschildern auf:
1) ANNAX Weiß, 2) ANNAX Gelb und Brose-Band. Das letzte Jahr, in dem sie ausgeliefert wurden.

IsarSteve
Zitat

"Der Fonz" am 5.6.2026 um 14.31 Uhr:

[...] Die BVG möchte, dass die Werbung verschwindet. [...]

Heute wurde eine parlamentarische Anfrage mit Antworten zu diesem "Wunsch" im Newsletter des Berliner Abgeordnetenhauses veröffentlicht (siehe auch Pressemitteilung der BVG vom 5.6.2026):

Zitat

Anfrage der Abgeordneten Antje Kapek (Bündnis 90 / Die Grünen) vom 21.5.2026 und Antwort vom 11.6.2026: Nius-Werbung in der BVG

Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe Anstalt öffentlichen Rechts (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben.

Frage 1: Wie kam es zu der Werbekampagne des rechtspopulistischen Onlinemediums Nius in U-Bahnzügen der BVG?

Antwort zu 1.: Die BVG teilt mit, dass sie ihre Werberechte an Dritte vergeben hat. Die Werbeflächen in ihren Fahrzeugen und Anlagen werden durch vertraglich gebundene Partner vermarktet.

Frage 2: Wie lange dauert die Kampagne an?

Antwort zu 2.: Die BVG teilt mit, dass Nius die Flächen für die Werbemaßnahmen bei dem Vermarkter Wall für zwei bzw. drei Monate gebucht hat.

Frage 3: Wie viel Geld erhält die BVG aus der Werbekampagne?

Antwort zu 3.: Die Anstalten öffentlichen Rechts müssen als öffentliche Unternehmen transparent agieren und haben eine Veröffentlichungs- und Informationspflicht. Aus der Sicht des Senats hat eine Veröffentlichung von Informationen bei Geltendmachung eines berechtigten Interesses unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips zu erfolgen. Einschränkungen können jedoch bestehen, wenn bestimmte Informationen Rückschlüsse auf Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse und Sicherheitsfragen der öffentlichen KRITIS-Unternehmen zulassen können. Die BVG teilt mit, dass sie gemäß dem Werberechtsvertrag mit dem Vermarkter Wall an Werbeeinnahmen nur mittelbar beteiligt ist. Diese Regelungen sind als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis sowohl der BVG als auch der Firma Wall geschützt, da durch eine Offenlegung Rückschlüsse auf die Kostenkalkulation sowie die Preisgestaltung möglich werden könnten.

Frage 4: Warum wurde ein Werbevertrag mit einem rechtspopulistischen Propaganda-Medium abgeschlossen?

Antwort zu 4.: Die BVG teilt mit, keinen Vertrag mit Nius abgeschlossen zu haben.

Frage 5: Welche Möglichkeiten haben BVG und Senatsverwaltung, derartige Kampagnen in Zukunft zu verhindern oder auszuschließen?

Antwort zu 5.: Die BVG teilt mit, dass der Werberechtsvertrag aus dem Jahr 2022 Werbung ausschließt, die gegen geltendes Recht, wie etwa die Grundrechte, das Jugendschutzgesetz oder gute Sitten verstößt. Die in der Anfrage thematisierte Kampagne verstößt nicht gegen diese Vorgaben. Aufgrund eines am 3. Juni 2026 von Nius veröffentlichten neuen Werbemotivs, das nicht Gegenstand der gebuchten Kampagne war und weder von der BVG oder ihrem Vermarkter freigegeben oder veröffentlicht wurde, hat die BVG inzwischen ihren Werbevermarkter aufgefordert, die Werbekampagne des Portals Nius mit sofortiger Wirkung zu beenden. Nach Auffassung der BVG ist dieses Motiv offensichtlich rechtswidrig.

Die Landesunternehmen und deren Organe stehen bei ihrem Handeln im besonderen öffentlichen Fokus. Die Grundsätze der Beteiligungsführung im Land Berlin vom 29. Oktober 2024 bilden den Maßstab für die Steuerung der Landesunternehmen und die Kontrolle durch deren Gremien. Über diese kann Einfluss auf das Unternehmen ausgeübt werden.
.

Viele Grüße, Thomas

--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de
In der Thematik rund um "NIUS", der in einem Prozess mündete, unterliegt die BVG nun in der ersten Instanz.

[www.rbb24.de]

~~~~~~
Die paar Schritte kann ich auch fahren.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 13.07.2026 19:01 von Philipp Borchert.
Zitat
Philipp Borchert
In der Thematik rund um "NIUS", der in einem Prozess mündete, unterliegt die BVG nun in der ersten Instanz.

[www.rbb24.de]

Gut, dass es offenbar nicht bei der ersten Instanz bleibt.
Wenn man in mehreren Instanzen verlieren will, empfehle ich die Revision.

Wenn man als BVG - vom Gericht vermutlich zutreffend festgestellt - keine klaren Werberichtlinien hat, sollte man sich zunächst an die eigene Nase fassen, statt sich moralisch überlegen zu fühlen.
Zitat
M48er
Wenn man in mehreren Instanzen verlieren will, empfehle ich die Revision.

Wenn man als BVG - vom Gericht vermutlich zutreffend festgestellt - keine klaren Werberichtlinien hat, sollte man sich zunächst an die eigene Nase fassen, statt sich moralisch überlegen zu fühlen.

Die sollte man natürlich nun endlich mal erarbeiten. Es ist ja nicht das erste Mal, dass es bedenkliche Werbungen gibt, die man nicht verhindern kann, obwohl Fahrgäste nicht mit so etwas belästigt werden sollten. Leider ist es im Fall von solchen Drecks"blättern" nochmal schwieriger, weil sie ja erstmal für sich in Anspruch nehmen, ein seriöses journalistisches Produkt zu produzieren. Im Zweifel sollte man aber ruhig etwas weiter gehen und eher eine Positivliste definieren, was mit dem öffentlichen Auftrag kompatibel ist und nur solche Werbung zulassen. Im B2B-Bereich ist man ja relativ frei, womit man Geschäfte machen will.
Ich denke, politische Werbung aller Art haben nichts in Institutionen des Staates zu suchen. Also in Behörden, Öffentlichen Einrichtungen und schon gar nicht im ÖPNV. Es sollten da mal verbindliche Richtlinien beschlossen und angewendet werden.
Zitat
Philipp Borchert
In der Thematik rund um "NIUS", der in einem Prozess mündete, unterliegt die BVG nun in der ersten Instanz.

[www.rbb24.de]

Spannend finde ich vor allem, dass ein Gericht entscheiden kann, dass die BVG jemandes Werbung auf ihren Werbeflächen gegen ihren Willen schalten muss. Was ist denn da bitte schief gelaufen? Gut, dass man in die nächste Instanz geht. Dieses Urteil ist ja hanebüchen.
Zitat
Wutzkman
Spannend finde ich vor allem, dass ein Gericht entscheiden kann, dass die BVG jemandes Werbung auf ihren Werbeflächen gegen ihren Willen schalten muss. Was ist denn da bitte schief gelaufen? Gut, dass man in die nächste Instanz geht. Dieses Urteil ist ja hanebüchen.

Das Problem scheint zu sein, dass es irgendwelche von der BVG und ihren Werbesdienstleistern festgelegten Regeln gibt, die für diese Werbeformen gelten. Diese wurden festgelegt, als der teils unsauberer Journalismus der Springer Zeitungen mehr oder weniger das Ende der Fahnenstange war. Dass es nun Medien gibt, die ohne sich überhaupt mit der Wahrheit auseinanderzusetzen, irgendwelche widerlegbaren Sachen behaupten, hatte damals noch niemand auf dem Schirm. Dass diese auch noch soviel Geld aufbringen, um ganze Busse damit vollzukleben, erst recht nicht. Insofern sind diese Regeln halt nicht zwingend juristisch geeignet, solche Inhalte von den Verkehrsmitteln fernzuhalten.
Ich verstehe natürlich, was du sagst. Meine Überlegung bleibt aber: Wozu braucht es überhaupt Regeln? Warum kann die BVG ihre Werbeflächen nicht einfach vermieten, an wen sie will? Oder in diesem Fall halt nicht mehr vermieten.
Zitat
Wutzkman
Ich verstehe natürlich, was du sagst. Meine Überlegung bleibt aber: Wozu braucht es überhaupt Regeln? Warum kann die BVG ihre Werbeflächen nicht einfach vermieten, an wen sie will? Oder in diesem Fall halt nicht mehr vermieten.

Weil sie ein öffentliches Unternehmen ist. Damit darf die BVG zurecht nicht willkürlich entscheiden.
Zitat
nicolaas
Weil sie ein öffentliches Unternehmen ist. Damit darf die BVG zurecht nicht willkürlich entscheiden.

Richtig. Zensur findet gemäß Grundgesetz in diesem Staat nicht statt.
Schließlich wird Werbung auch für eher links gelesene Medien wie ND, Junge Welt, taz u.s.w. angeboten. Und niemand beschwert sich darüber.

so long

Mario
Zitat
Mario
Schließlich wird Werbung auch für eher links gelesene Medien wie ND, Junge Welt, taz u.s.w. angeboten. Und niemand beschwert sich darüber.

In Berlin? Bei der BVG? Heute noch? Ewig nicht gesehen.

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Die paar Schritte kann ich auch fahren.
Zitat
Wollankstraße
Ich denke, politische Werbung aller Art haben nichts in Institutionen des Staates zu suchen. Also in Behörden, Öffentlichen Einrichtungen und schon gar nicht im ÖPNV. Es sollten da mal verbindliche Richtlinien beschlossen und angewendet werden.

Es ist ja auch keine politische Werbung. Die werben halt für ihr "Nachrichten"portal.

Berliner Linienchronik (+ Stationierungen/Werbungen/...) 1858-2026
Zitat

Philipp Borchert am 13.7.2026 um 19.01 Uhr:

In der Thematik rund um "NIUS", der in einem Prozess mündete, unterliegt die BVG nun in der ersten Instanz.

[www.rbb24.de]

BVG-Pressemitteilung vom 13.7.2026:

Zitat

BVG-Statement zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts BVG x Nius

Die BVG hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts erhalten und gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt. Da die zugrunde liegenden Rechtsfragen aus Sicht des Unternehmens einer weitergehenden Klärung bedürfen, wird die BVG den Beschluss vom Oberverwaltungsgericht überprüfen lassen.
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Gruß, Thomas

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Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de
Zitat
der weiße bim
Zitat
nicolaas
Weil sie ein öffentliches Unternehmen ist. Damit darf die BVG zurecht nicht willkürlich entscheiden.

Richtig. Zensur findet gemäß Grundgesetz in diesem Staat nicht statt.
Schließlich wird Werbung auch für eher links gelesene Medien wie ND, Junge Welt, taz u.s.w. angeboten. Und niemand beschwert sich darüber.

Zensur wäre es erst, wenn Kai Wegner und Konsorten entscheiden würden, dass bestimmte Inhalte nicht existieren dürfen.
Es ist keine Zensur, wenn Bürger und/oder Unternehmen Werbung für etwas nicht wollen. Gäbe es Dildoking-Werbung auf den BVG-Bussen, ein paar Wilmersdorfer Witwen würden sich drüber beschweren und das ganze würde vor Gericht landen, würdest du auch nicht auf die Idee kommen das Thema Zensur zu erwähnen, oder? ;)

Nichts gegen rechte Presse. Nius ist dies nicht. Nius ist eine Lügenfabrik von Superreichen, die die normalen Bürger ablenken wollen, damit die Eliten weiter ihren Machenschaften nachgehen können.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 14.07.2026 07:49 von PassusDuriusculus.
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