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Unternehmenskultur bei der BVG
geschrieben von Arnd Hellinger 
Zitat
Wutzkman
Das ist der einzige für mich nachvollziehbare Grund, dass man die BVG zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten zwingt. Wie lange geht der Vertrag noch?

Ja, als Nebenkriterien vielleicht noch:
- Welche Kosten entstünden, wenn der Vertrag nicht eingehalten wird? (Schadenersatz etc.)
- Welche Einsätze wurden vereinbart und was resultiert daraus?

Vom Grundsatz her hat nius schon ein Maximum an medialer Aufmerksamkeit erreicht und der mediale Nutzen ist vermutlich jetzt schon größer als er für den Einsatz eines Möbel-Höffner-Busses über die gesamte Vertragslaufzeit ist. In der PR misst man ja den Werbenutzen u.a. damit, zu analysieren, was es gekostet hätte, die mediale Berichterstattung (gemessen in Quadratzentimeter mal Auflage und Sendesekunden mal Einschaltquote) selbst per geschalteter Werbung zu erreichen. Clever angestellt könnte man wohl somit sogar herleiten, dass die Kampagne bereits jetzt mehr Erfolg hatte als übliche Buswerbung und somit keine Entschädigung fällig ist.
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