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Unternehmenskultur bei der BVG
geschrieben von Arnd Hellinger 
Welcher Floh hat eigentlich bestimmte Führungskräfte der BVG gebissen, ihren Mitarbeitenden das Veröffentlichen von Führerstandsmitfahrten bei der Straßenbahn zu untersagen? Wessen Rechte sollen dadurch denn jetzt konkret in welcher Form verletzt werden oder worden sein...?

Statt sich über kostenlose Positiv-PR für Betrieb und Beruf zu freuen, legt die Anstalt hier engagierten Menschen m. E. einmal mehr vollkommen unnötig Steine ins Gleis. :-(

Sorry, aber moderne Unternehmenskultur sieht doch eigentlich etwas anders aus. Bei der "Großen Bahn" (DB, ODEG, S-Bahn, Güter-EVU...) funktioniert das ja (mittlerweile) auch...

Viele Grüße
Arnd
Wie werden die Videos erstellt? Handynutzung am Steuer ist zurecht untersagt und gilt natürlich auch für Straßenbahnfahrer. Feste Kameras ohne Bedienhandlung wären für mich in Ordnung. Aber leider übertreiben manche mit ihren Hobbys und haben dann doch für das gute Video mehr Priorität als für die Beachtung des Verkehrs.
Zitat
M48er
Wie werden die Videos erstellt? Handynutzung am Steuer ist zurecht untersagt und gilt natürlich auch für Straßenbahnfahrer. Feste Kameras ohne Bedienhandlung wären für mich in Ordnung. Aber leider übertreiben manche mit ihren Hobbys und haben dann doch für das gute Video mehr Priorität als für die Beachtung des Verkehrs.

Klar darf Videoproduktion nicht zu Lasten der Betriebssicherheit oder generell der im Arbeitsvertrag definierten Tätigkeiten gehen, aber was spräche z. B. dagegen, die über allgemeingesetzliche Vorgaben hinausgehenden Anforderungen/Bedingungen/Voraussetzungen einfach - wie in anderen Verkehrsunternehmen üblich - in einer entsprechenden DANO oder Betriebsvereinbarung gemeinsam mit den daran interessierten Mitarbeitenden zu definieren? Was mich stört, ist das generelle Untersagen...

Und nein, solche Videos entstehen nicht mit dem Smartphone in der einen und dem Sollwertgeber in der anderen Hand, sondern mit befestigten Kameras oder halt befestigten Smartphones.

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Arnd Hellinger
Welcher Floh hat eigentlich bestimmte Führungskräfte der BVG gebissen, ihren Mitarbeitenden das Veröffentlichen von Führerstandsmitfahrten bei der Straßenbahn zu untersagen? Wessen Rechte sollen dadurch denn jetzt konkret in welcher Form verletzt werden oder worden sein...?

Statt sich über kostenlose Positiv-PR für Betrieb und Beruf zu freuen, legt die Anstalt hier engagierten Menschen m. E. einmal mehr vollkommen unnötig Steine ins Gleis. :-(

Sorry, aber moderne Unternehmenskultur sieht doch eigentlich etwas anders aus. Bei der "Großen Bahn" (DB, ODEG, S-Bahn, Güter-EVU...) funktioniert das ja (mittlerweile) auch...

Übrigens schon mal was von Datenschutz gehört? Im Gegensatz zur "Großen Bahn", wo eine Datenerfassung nur am Bahnsteig erfolgt, wird der Straßenverkehr gefilmt (Menschen, Autos, Kinder,...). Am besten noch ein paar Verstöße filmen und sich für Rechtsansprüche angreifbar machen.

Ich kritisiere die BVG gerne mal und zweifele, aber wegen so einem Käse ein Fass aufzumachen, halte ich für völlig übertrieben. Zumal das irgendein YouTube-Kanal ist und wir garantiert weiterhin Mitfahrtvideos irgendwo finden werden.

Berliner Linienchronik (+ Stationierungen/Werbungen/...) 1858-2026
Ich finde das grundsätzliche Verbot richtig.
Wer etwas veröffentlichen möchte muss dann vorher fragen. Die BVG kann dann unter Bedingungen zustimmen, z.B. dass Personen verpixelt werden müssen und dass interne Funksprüche stummgeschaltet werden.

Bäderbahn
Zitat
485er-Liebhaber
Zitat
Arnd Hellinger
Welcher Floh hat eigentlich bestimmte Führungskräfte der BVG gebissen, ihren Mitarbeitenden das Veröffentlichen von Führerstandsmitfahrten bei der Straßenbahn zu untersagen? Wessen Rechte sollen dadurch denn jetzt konkret in welcher Form verletzt werden oder worden sein...?

Statt sich über kostenlose Positiv-PR für Betrieb und Beruf zu freuen, legt die Anstalt hier engagierten Menschen m. E. einmal mehr vollkommen unnötig Steine ins Gleis. :-(

Sorry, aber moderne Unternehmenskultur sieht doch eigentlich etwas anders aus. Bei der "Großen Bahn" (DB, ODEG, S-Bahn, Güter-EVU...) funktioniert das ja (mittlerweile) auch...

Übrigens schon mal was von Datenschutz gehört? Im Gegensatz zur "Großen Bahn", wo eine Datenerfassung nur am Bahnsteig erfolgt, wird der Straßenverkehr gefilmt (Menschen, Autos, Kinder,...). Am besten noch ein paar Verstöße filmen und sich für Rechtsansprüche angreifbar machen.

Ich kritisiere die BVG gerne mal und zweifele, aber wegen so einem Käse ein Fass aufzumachen, halte ich für völlig übertrieben. Zumal das irgendein YouTube-Kanal ist und wir garantiert weiterhin Mitfahrtvideos irgendwo finden werden.

Richtig. Das Thema gab es ja schon lange vor der Buchstabenkombination DSGVO. Das generelle Verbot von "Dashcams" hat nach meiner Kenntnis weiterhin Bestand, auch wenn deren Einsatz inzwischen geduldet ist und Dashcamvideos vor Gericht (meist) als Beweismittel zugelassen und anerkannt werden. Hier müsste der Bundesgesetzgeber aktiv werden und den Themenkomplex neu regeln.

Dass die BVG hier ein Verbot ausspricht, ist aus meiner Sicht daher durchaus nachvollziehbar. Die Frage wäre nun, ob sie das gegenüber ihrem Mitarbeiter unzureichend kommuniziert hat oder ob der Mitarbeiter den Sachverhalt nicht verstanden hat und auf stur geschaltet hat, können wir allerdings aus der Darstellung nicht herausfinden.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Jay
Richtig. Das Thema gab es ja schon lange vor der Buchstabenkombination DSGVO. Das generelle Verbot von "Dashcams" hat nach meiner Kenntnis weiterhin Bestand, auch wenn deren Einsatz inzwischen geduldet ist und Dashcamvideos vor Gericht (meist) als Beweismittel zugelassen und anerkannt werden. Hier müsste der Bundesgesetzgeber aktiv werden und den Themenkomplex neu regeln.

Auf welcher Grundlage sollen „Dashcams“ denn verboten sein?

Ich meine, wenn § 23 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie es erlaubt, Bilder von Personen ohne deren Einwilligung zu veröffentlichen, sofern die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen, dann kann es doch eigentlich nicht verboten sein, solche Bilder zu erstellen. Und ein Video ist letztlich nur eine Abfolge vieler einzelner Bilder. Auch sind die Personen bei den typischen Führerstandsvideos eindeutig Beiwerk, da das Hauptaugenmerk auf der Landschaft bzw. Strecke (also sonstigen Örtlichkeit) liegt und sich der Eindruck durch Verpixeln der Personen nicht ändert.

Auch in der DSGVO kann ich kein Verbot erkennen, da der europäische Gesetzgeber die Diskrepanz zwischen Kunstfreiheit und Datenschutz erkannt hat, und in Erwägungsgrund 153 sowie in Artikel 85 es den Mitgliedstaaten überlassen hat, Regeln zur Auflösung dieser Diskrepanz zu schaffen, was der deutsche Gesetzgeber bereits vor vielen Jahren eben durch das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie getan hat.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 30.04.2026 17:19 von Jumbo.
Zitat
485er-Liebhaber
Im Gegensatz zur "Großen Bahn", wo eine Datenerfassung nur am Bahnsteig erfolgt, wird der Straßenverkehr gefilmt (Menschen, Autos, Kinder,...).
Menschen und Kinder. Zwei unterschiedliche Spezies, nehme ich an?
Zitat
Jumbo
Zitat
Jay
Richtig. Das Thema gab es ja schon lange vor der Buchstabenkombination DSGVO. Das generelle Verbot von "Dashcams" hat nach meiner Kenntnis weiterhin Bestand, auch wenn deren Einsatz inzwischen geduldet ist und Dashcamvideos vor Gericht (meist) als Beweismittel zugelassen und anerkannt werden. Hier müsste der Bundesgesetzgeber aktiv werden und den Themenkomplex neu regeln.

Auf welcher Grundlage sollen „Dashcams“ denn verboten sein?

Ich meine, wenn § 23 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie es erlaubt, Bilder von Personen ohne deren Einwilligung zu veröffentlichen, sofern die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen, dann kann es doch eigentlich nicht verboten sein, solche Bilder zu erstellen. Und ein Video ist letztlich nur eine Abfolge vieler einzelner Bilder. Auch sind die Personen bei den typischen Führerstandsvideos eindeutig Beiwerk, da das Hauptaugenmerk auf der Landschaft bzw. Strecke (also sonstigen Örtlichkeit) liegt und sich der Eindruck durch Verpixeln der Personen nicht ändert.

Auch in der DSGVO kann ich kein Verbot erkennen, da der europäische Gesetzgeber die Diskrepanz zwischen Kunstfreiheit und Datenschutz erkannt hat, und in Erwägungsgrund 153 sowie in Artikel 85 es den Mitgliedstaaten überlassen hat, Regeln zur Auflösung dieser Diskrepanz zu schaffen, was der deutsche Gesetzgeber bereits vor vielen Jahren eben durch das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie getan hat.

Da ist kein Widerspruch, denn das Kunsturhebergesetz greift erst bei der Veröffentlichung einer Filmaufnahme, während die Datenschutzgrundverordnung schon beim Erstellen einer solchen greift. Und da setzt die DSGVO zwei wesentliche Regeln: Datenerhebung ist nur zu einem konkreten Zweck erlaubt. Dashcams filmen jedoch gerade nicht anlassbezogen sondern auf Vorrat. Und ein Gefilmter muss über die laufende Kamera in Kenntnis gesetzt werden (Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Das mag in Bahnstationen funktionieren wo Hinweisschilder hängen. Im Autoverkehr ist dies jedoch nicht möglich.

Und weiter:

"Bei unzulässiger Verwendung von Dashcams können die Datenschutz-Aufsichtsbehörden Bußgelder verhängen. Das Bayerische Landesamt für Datenaufsicht hat angekündigt, bei Kenntnis der Weitergabe der mit einer Dashcam aufgenommenen Videofilme an Polizei, Versicherung oder Internet zu prüfen, ob im konkreten Fall ein Bußgeld fällig wird. [...] Bußgelder drohen auch, wenn Privatleute mit ihren Aufnahmen ein Fehlverhalten anderer bei der Polizei anzeigen wollen. Videoaufnahmen zur Strafverfolgung sind nur der Polizei erlaubt, und auch dies nur in engen Grenzen."

[www.adac.de]





1 mal bearbeitet. Zuletzt am 30.04.2026 17:47 von Florian Schulz.
Zitat
fatabbot
Zitat
485er-Liebhaber
Im Gegensatz zur "Großen Bahn", wo eine Datenerfassung nur am Bahnsteig erfolgt, wird der Straßenverkehr gefilmt (Menschen, Autos, Kinder,...).
Menschen und Kinder. Zwei unterschiedliche Spezies, nehme ich an?

Kinder sind noch schützenswerter, daher die Betonung.

Berliner Linienchronik (+ Stationierungen/Werbungen/...) 1858-2026
@Florian:
@Jay:

Ich weiß ja nicht, aber bei aufgezeichneten Führerstandsmitfahrten von "Datenerhebung" in Bezug auf sich - dem Wesen nach ja in aller Regel zufällig - in der Umgebung aufhaltende Personen zu sprechen, halte ich schon wegen fehlender Auswertungsabsicht für mehr als gewagt. Die "künstlerische Absicht" besteht vorliegend schlicht darin, über den Betrieb von Schienenbahnen, etwaige betrieblich-infrastrukturelle Besonderheiten der jeweiligen Strecke sowie ggf. anliegende Sehenswürdigkeiten zu informieren. Dass dabei auch mal Menschen mit "erfasst" werden, lässt sich den Umständen nach nie vollkommen vermeiden und ist durch die "Beiwerksbestimmung" hinreichend geregelt. Wäre dies anders, müssten ja auch RBB/ARD oder ZDF jeweils sämtliche im Umkreis von 150-200m befindlichen Personen einzeln um Einwilligung fragen, wenn sie auf dem Alex oder vor Bundesgebäuden irgendwelche Interviews etc. aufzeichnen oder gar live senden. Das ist doch eher abwegig, oder...?

Und auch Reisereportagen etc. wären nach Eurer Gesetzesinterpretation weitgehend unmöglich.

Dass betriebsinterne Funkkommunikation oder Gespräche mit Fahrgästen bei Publikation von Führerstandsmitfahrten auf Youtube oder anderen Videoplattformen durch Stummschaltung/Musiküberblendung unkenntlich zu machen sind, dürfte indes unstreitig sein und wurde vom hier fraglichen User IIRC auch eingehalten.

Es ist nur eben fraglich, warum etwa ein kommunaler Verkehrsgroßbetrieb wie die RNV (Heidelberg/Mannheim/Ludwigshafen) derlei sowohl in eigenem Namen postet als auch ihren Mitarbeitenden offiziell gestattet, während das bei der BVG ein Riesenproblem zu sein scheint. Dabei gelten Bundes- und EU-Recht doch eigentlich hier wie dort in gleicher Weise.

Ach ja, bei der "Großen Bahn" gibt es BTW auch jede Menge Bahnübergänge, unmittelbar bahnparallele öffentliche Straßen/Wege etc, deren Nutzende bei solchen Videoaufnahmen natürlich mit ins Bild geraten...

Viele Grüße
Arnd



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 30.04.2026 19:32 von Arnd Hellinger.
Zitat
Arnd Hellinger

Ich weiß ja nicht, aber bei aufgezeichneten Führerstandsmitfahrten von "Datenerhebung" in Bezug auf sich - dem Wesen nach ja in aller Regel zufällig - in der Umgebung aufhaltende Personen zu sprechen, halte ich schon wegen fehlender Auswertungsabsicht für mehr als gewagt. Die "künstlerische Absicht" besteht vorliegend schlicht darin, über den Betrieb von Schienenbahnen, etwaige betrieblich-infrastrukturelle Besonderheiten der jeweiligen Strecke sowie ggf. anliegende Sehenswürdigkeiten zu informieren. Dass dabei auch mal Menschen mit "erfasst" werden, lässt sich den Umständen nach nie vollkommen vermeiden und ist durch die "Beiwerksbestimmung" hinreichend geregelt. Wäre dies anders, müssten ja auch RBB/ARD oder ZDF jeweils sämtliche im Umkreis von 150-200m befindlichen Personen einzeln um Einwilligung fragen, wenn sie auf dem Alex oder vor Bundesgebäuden irgendwelche Interviews etc. aufzeichnen oder gar live senden. Das ist doch eher abwegig, oder...?

Im Anschluss wird das Video frei verfügbar im Internet hochgeladen und kann sehr wohl ausgewertet werden. Und eine schön versteckte Dashcam oder Handykamera zu vergleichen mit offensichtlichen Aufnahmen von RBB/ARD/ZDF - naja. Es ist eben ein Arbeitsplatz (da hat normalerweise auch nicht das private Handy/private Dashcam was zu suchen).

Berliner Linienchronik (+ Stationierungen/Werbungen/...) 1858-2026
Zitat
485er-Liebhaber
Zitat
Arnd Hellinger

Ich weiß ja nicht, aber bei aufgezeichneten Führerstandsmitfahrten von "Datenerhebung" in Bezug auf sich - dem Wesen nach ja in aller Regel zufällig - in der Umgebung aufhaltende Personen zu sprechen, halte ich schon wegen fehlender Auswertungsabsicht für mehr als gewagt. Die "künstlerische Absicht" besteht vorliegend schlicht darin, über den Betrieb von Schienenbahnen, etwaige betrieblich-infrastrukturelle Besonderheiten der jeweiligen Strecke sowie ggf. anliegende Sehenswürdigkeiten zu informieren. Dass dabei auch mal Menschen mit "erfasst" werden, lässt sich den Umständen nach nie vollkommen vermeiden und ist durch die "Beiwerksbestimmung" hinreichend geregelt. Wäre dies anders, müssten ja auch RBB/ARD oder ZDF jeweils sämtliche im Umkreis von 150-200m befindlichen Personen einzeln um Einwilligung fragen, wenn sie auf dem Alex oder vor Bundesgebäuden irgendwelche Interviews etc. aufzeichnen oder gar live senden. Das ist doch eher abwegig, oder...?

Im Anschluss wird das Video frei verfügbar im Internet hochgeladen und kann sehr wohl ausgewertet werden. Und eine schön versteckte Dashcam oder Handykamera zu vergleichen mit offensichtlichen Aufnahmen von RBB/ARD/ZDF - naja. Es ist eben ein Arbeitsplatz (da hat normalerweise auch nicht das private Handy/private Dashcam was zu suchen).

Na ja, "unbefugt im Anschluss auswerten" kann fast Jeder fast Alles irgendwie. Dafür muss sich aber im Zweifel doch eher derjenige verantworten bzw. rechtfertigen, der diese unbefugte Auswertung letztlich real vornimmt und eben nicht, wer die Veröffentlichung anfertigt...

Und nochmal: Warum geht das offensichtlich bei anderen VU unter derselben Rechtsordnung?

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Arnd Hellinger
Und nochmal: Warum geht das offensichtlich bei anderen VU unter derselben Rechtsordnung?

Im Kern wird so etwas ja nicht nur mit Bundes- und Landesgesetzen begründet, sondern ein VU kann die Rechtsordnung mit eigenen Regeln, die die Mitarbeitenden einzuhalten haben, ergänzen. Dazu zählen sowohl einheitliche Sprachregelungen und Gestaltungen als auch Verhaltensweisen der Mitarbeitenden.

Darin können durchaus auch unterschiedliche Auslegungen der Rechtsordnung zum Ausdruck kommen, so dass ein VU solche Aufnahmen durchgehen lässt, während ein anderes VU z.B. präventiv, bevor es juristischen Ärger wegen der Aufnahmen gibt, die Aufnahmen während der Arbeitszeit und/oder am Arbeitsplatz grundsätzlich verbietet. Denn klar ist ja auf jeden Fall, dass es nicht betriebsnotwendig ist, diese Aufnahmen anzufertigen.
Ohne die Internas der BVG zu kennen, zumindest alle mir bekannten DFStrab andernorts verbieten die Nutzung sämtlicher Geräte zur Kommunikation, Navigation als auch zur Aufzeichnung. Dafür wird i.d.R. unterschrieben.

Mir sind mehrere Creator auf YouTube bekannt die das ganze vorher mit ihrem Arbeitsgeber abgesprochen haben und es dort keine Probleme gibt. Man sollte halt vorher fragen.
Zum Thema "Unternehmenskultur" passt leider auch, wen die BVG so in ihrer U-Bahn Werbung treiben lässt, während sie nach außen gänzlich andere Werte zu vertreten vorgibt...

Viele Grüße
Arnd
Ich habe diesen Beitrag verschoben, da er wenig mit J/Jk zu tun hat.
Zitat
M48er
Zitat
Ingolf
Ich teile weiterhin nicht den Ansatz, dass das gegenwärtige Fahrgastverhalten sich in Zukunft so fortschreiben wird, dass wir keinen oder nur minimalen Leistungsaufwuchs bei der U-Bahn benötigen. Und wenn der Nahverkehrsplan auch von Angebotsreduzierungen in den Nebenzeiten spricht, dann ist klar, worum es hier geht: Um Schrumpfung des ÖPNV, nicht um adäquate Angebote.

Es ist viel in Bewegung geraten in den letzten Jahren - aber das wird auch noch weitergehen, da es etliche Faktoren in Stadt und Gesellschaft gesamt gibt, die hier wirken und nicht alle absehbar sind. Ein Fortschreiben des Status Quo reicht da nicht aus.

Und zudem gibt es ja hausgemachte Faktoren, die inzwischen mit Sicherheit nachfragedämpfend bei der U-Bahn wirken: eben die gegenwärtige Überlastung in der HVZ und sogar NVZ auf einigen Linien, die massive Unzuverlässigkeit des Systems (bis hin zu tageweisen Komplettausfällen von Linien) verbunden mit katastrophaler Fahrgastinformation, jahrelange Baustellen, die zu jahrelangen praktisch unbrauchbaren Ersatzverkehren (z.B. U2 abends) und Sperrungen von U-Bahnhöfen führen. Von Schmutz und Gefühl von Verwahrlosung in vielen Bahnhöfen gar nicht erst gesprochen. Dies wegzuignorieren zu wollen hilft auch nicht weiter - es sein denn, man möchte Nachfrage loswerden (wie ein Teil der Politik ja andeutet, dass viele Fahrgäste ja "grüne Ideologie" sind).

Ich teile Deine Einschätzung, dass ein Angebotswachstum sinnvoll und erforderlich wäre. Gleichwohl würde ich differenzierter herangehen.
Natürlich kann man die Zukunft nie exakt vorhersagen, aber ich gehe schon von strukturellen Veränderungen bei Arbeitswelt (mehr Online-Arbeit) und Handel (ebenfalls mehr online) aus. Und das merkt man m.E. dauerhaft im Verkehr - übrigens auch im MIV, wo ebenfalls Ausbauprojekte deswegen gestrichen gehören und auch der Bestand auf Rückbaupotentiale untersucht werden sollte. Eine maßvolle Taktreduzierung gegenüber den damaligen Planungen (3 1/3-Takt im Gesamtnetz) finde ich deswegen schon angebracht. Beispielsweise erkenne ich auf meinen Stammlinien U2 und U9 beim angebotenen 4-Minuten-Takt keinerlei Kapazitätsengpässe. Die westliche U2 hat sogar solche Kapazitätsreserven, dass sie eine Verkehrswende in der City-West ohne Taktverdichtung stemmen könnte.

‘Wehret den Anfängen’ Aber natürlich hat das niemand getan.

Ja, das wurde alles schon einmal gesagt, aber in ‘Talking Shops wie dieser’ steckt die Mehrheit so tief in ihrer Blase, dass es mehr oder weniger sinnlos ist, das anzusprechen, weil sie ihre oft lächerlichen Ansichten verteidigen – nur weil es nicht ihr bevorzugtes öffentliches Verkehrsmittel ist.

Was war mit Doppeldeckerbussen? Als 400 alte Doppeldecker durch nur 199 (200) Doppeldecker und 200 besonders günstige Viehtransporter ersetzt wurden, sagte niemand ein Wort. Eine Reduzierung der Fahrgastkapazität um etwa ein Drittel, aber ein Anstieg des Platzbedarfs an den Haltestellen, was entspricht etwa dem Austausch aller EN-Busse durch VW- (MUVA)Busse. Kein Ton von den sogenannten Enthusiasten oder, schlimmer noch, von den Entscheidungsträgern. Dann wurde beschlossen, diese Busse nur von bestimmten Höfen aus einzusetzen – sodass Busse auf den seit langem bestehenden Doppeldeckerlinien 120, 133, X33, M46, M45, M48, M49 und X34 (und mehr) oft völlig überfüllt sind. Was auch Bizarrerweise bedeutet, dass in Steglitz Doppeldecker auf der 282er und GN-Busse auf der M48er fahren - und niemand sagt ein Ton. Wer das nicht glaubt, sollte mal versuchen, in einem Klapperkasten GN von Spandau nach Tegel oder von Charlottenburg nach Kladow zu stehen und das zweimal am Tag! Hin und zurück. Kein Wunder, dass die Leute das Auto benutzen, wenn sie eins haben. Und die BVG glaubt, sie käme damit durch, weil niemand etwas sagt.

Und jetzt geht es weiter... Straßenbahnen und U-Bahn sind nun betroffen, und plötzlich interessieren sich einige hier dafür?

IsarSteve



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 27.05.2026 21:59 von IsarSteve.
Zitat
Arnd Hellinger
Zum Thema "Unternehmenskultur" passt leider auch, wen die BVG so in ihrer U-Bahn Werbung treiben lässt, während sie nach außen gänzlich andere Werte zu vertreten vorgibt...

Die Plätze werde von der Wall vermarktet - da ist die BVG der falsche Ansprechpartner.
Zitat
TobiBER
Die Plätze werde von der Wall vermarktet - da ist die BVG der falsche Ansprechpartner.

Nein, der BVG gehören die Flächen und sie kann die Regel festsetzen, nach denen sie genutzt werden. Im Zweifel könnte sie auch den Vertrag mit dem Werbepartner kündigen und ihm notfalls Schadenersatz zahlen.

Es dürfte allerdings schwierig sein, diese Werbung wirklich zu verbieten, denn sie wirbt zwar für ein ziemlich schlechtes Produkt, das ohnehin negativ auffällt und die öffentliche Debatte in bestimmte Richtungen schieben möchte. Es kommt mir allerdings noch aussichtsreicher vor, dem Medium angesichts seiner "Arbeit" den Begriff "Journalismus" zu verbieten, als diese ziemlich vage Werbung selbst zu verbieten, so schlecht und problematisch ich das beworbene Produkt auch finde.
Zitat
Arnd Hellinger
Zum Thema "Unternehmenskultur" passt leider auch, wen die BVG so in ihrer U-Bahn Werbung treiben lässt, während sie nach außen gänzlich andere Werte zu vertreten vorgibt...

Ist denn dieses "Nius" nicht auch ein Stieleis? Vielleicht ist das gemeint.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
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