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Unternehmenskultur bei der BVG
geschrieben von Arnd Hellinger 
Zitat
PassusDuriusculus
Nius ist eine Lügenfabrik von Superreichen, die die normalen Bürger ablenken wollen, damit die Eliten weiter ihren Machenschaften nachgehen können.

Hat die CDU sich also endlich umbenannt? Gut so. Zumindest das C hat ihnen ja schon lange keiner mehr abgenommen und auch das D steht ja mittlerweile nur noch auf sehr wackligen Beinen. Martin Sonneborn hat das kürzlich sehr treffend zusammengefasst: [youtu.be]


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
der weiße bim
Schließlich wird Werbung auch für eher links gelesene Medien wie ND, Junge Welt, taz u.s.w. angeboten. Und niemand beschwert sich darüber.

Hui, die Hufeisen fliegen heute aber wieder tief... Unabhängig von rechts oder links, eine radikale Fake-News-Schleuder mit nach journalistisch arbeitenden Zeitungen wie ND oder taz zu vergleichen, gute Güte. Lass mich raten - Beate Zschäpe sollte unverzüglich in die Freiheit entlassen werden, weil Gregor Gysi und Ricarda Lang auch nicht im Gefängnis sitzen?
Zitat
PassusDuriusculus
Nichts gegen rechte Presse. Nius ist dies nicht.

Wikipedia sagt, dass das Portal „wissenschaftlich als [...] Propaganda-Medium und weit rechts stehendes, Journalismus simulierendes Agitationsformat beurteilt [wird]“.

Ja, wenn man studiert hat und das auch jeden wissen lassen mag, dann kann man das so bezeichnen.

~~~~~~
Die paar Schritte kann ich auch fahren.
Wer also nicht studiert hat, muss demnach zu anderen Schlüssen kommen. Kann man so sehen, wenn man das denn möchte.

Zitat
Philipp Borchert
Ja, wenn man studiert hat und das auch jeden wissen lassen mag, dann kann man das so bezeichnen.

Die Rechte hat ja Begriffe wie "Fake-News" und "Lügenpresse" ja für seriös arbeitende eben nicht rechte Medien definiert. Nius eben so zu bezeichnen wäre dann ja quasi geadelt.

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Ich bin ja nicht die BVG, oder ... dann darf ich doch bestimmt "rechte Dreckschleuder" dazu sagen.

~~~~~~
Die paar Schritte kann ich auch fahren.
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nicolaas
Zitat
Wutzkman
Ich verstehe natürlich, was du sagst. Meine Überlegung bleibt aber: Wozu braucht es überhaupt Regeln? Warum kann die BVG ihre Werbeflächen nicht einfach vermieten, an wen sie will? Oder in diesem Fall halt nicht mehr vermieten.

Weil sie ein öffentliches Unternehmen ist. Damit darf die BVG zurecht nicht willkürlich entscheiden.

Irrtum. Jedes Unternehmen, egal ob öffentlich oder nicht, hat das Recht darüber zu bestimmen, wie es die eigenen Werbeflächen verschönert aka vermietet.
Zitat
der weiße bim
Zitat
nicolaas
Weil sie ein öffentliches Unternehmen ist. Damit darf die BVG zurecht nicht willkürlich entscheiden.

Richtig. Zensur findet gemäß Grundgesetz in diesem Staat nicht statt.
Schließlich wird Werbung auch für eher links gelesene Medien wie ND, Junge Welt, taz u.s.w. angeboten. Und niemand beschwert sich darüber.

Klar, dass der blaue bim wieder wieder mit der Zensurkeule schwingt. Einfach, weil er selbst den Unterschied nicht kennt und versteht und ihm diese vermeintlich einfache, wenn auch falsche Behauptung durch seine Bubble erfolgreich indoktriniert wurde.
Werbung ist eine heilige Kuh. Ich glaube kaum, dass die LINKE das abschaffen kann. Um das zu erkennen, muss man nicht blau (Achtung, doppeldeutig) sein.
Zitat
Wutzkman
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nicolaas
Zitat
Wutzkman
Ich verstehe natürlich, was du sagst. Meine Überlegung bleibt aber: Wozu braucht es überhaupt Regeln? Warum kann die BVG ihre Werbeflächen nicht einfach vermieten, an wen sie will? Oder in diesem Fall halt nicht mehr vermieten.

Weil sie ein öffentliches Unternehmen ist. Damit darf die BVG zurecht nicht willkürlich entscheiden.

Irrtum. Jedes Unternehmen, egal ob öffentlich oder nicht, hat das Recht darüber zu bestimmen, wie es die eigenen Werbeflächen verschönert aka vermietet.

Nicht ganz: Als Anstalt des öffentlichen Rechts unterliegt die BVG unmittelbar der verfassungsmäßigen Grundrechftsbindung, während für "normale" Unternehmen - leider - vorrangig der Grundsatz der Privatautonomie gilt. Ein privater Hauseigentümer (m/w/d) ist z. B. vollkommen frei, zu entscheiden, wer an seiner Fassade werben darf und wer nicht...

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Arnd Hellinger
Als Anstalt des öffentlichen Rechts unterliegt die BVG unmittelbar der verfassungsmäßigen Grundrechtsbindung, während für "normale" Unternehmen - leider - vorrangig der Grundsatz der Privatautonomie gilt. Ein privater Hauseigentümer (m/w/d) ist z. B. vollkommen frei, zu entscheiden, wer an seiner Fassade werben darf und wer nicht...

Absolut. Und solange die Werbung nicht gegen geltendes Recht verstößt.
Das zu entscheiden, obliegt in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland unabhängigen Gerichten, auch wenn es besorgte Bürger mit davon abweichenden Meinungen gibt. Auch dieses Recht auf Meinungsfreiheit haben sie, und das darf von niemandem eingeschränkt werden.
Zwar wird Nius nicht mit öffentlichen Mitteln (die letztlich von allen Steuerzahlern stammen) gefördert wie die BVG, aber schaun wir mal, was letztlich auf dem Rechtsweg herauskommt.

so long

Mario
Zitat
Arnd Hellinger
Zitat
Wutzkman
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nicolaas
Zitat
Wutzkman
Ich verstehe natürlich, was du sagst. Meine Überlegung bleibt aber: Wozu braucht es überhaupt Regeln? Warum kann die BVG ihre Werbeflächen nicht einfach vermieten, an wen sie will? Oder in diesem Fall halt nicht mehr vermieten.

Weil sie ein öffentliches Unternehmen ist. Damit darf die BVG zurecht nicht willkürlich entscheiden.

Irrtum. Jedes Unternehmen, egal ob öffentlich oder nicht, hat das Recht darüber zu bestimmen, wie es die eigenen Werbeflächen verschönert aka vermietet.

Nicht ganz: Als Anstalt des öffentlichen Rechts unterliegt die BVG unmittelbar der verfassungsmäßigen Grundrechftsbindung, während für "normale" Unternehmen - leider - vorrangig der Grundsatz der Privatautonomie gilt. Ein privater Hauseigentümer (m/w/d) ist z. B. vollkommen frei, zu entscheiden, wer an seiner Fassade werben darf und wer nicht...

Wieso leider? Fändest du es gut, wenn an deiner Hauswand Werbung für etwas steht, das nicht möchtest? Nein? Siehste!
Gut, dass du dann ein Veto einlegen kannst.

Gleiches gilt natürlich auch für die BVG als öffentliches Unternehmen. Denn auch sie verfügt über Eigentum, über den sie eben verfügen darf.

Die Grundrechtsbindung bedeutet nämlich nicht, dass jedermann seine Meinung auf fremdem Eigentum verbreiten darf, denn die Meinungsfreiheit wiederum vermittelt grundsätzlich keinen Anspruch, fremde Sachen als Werbefläche benutzen zu dürfen. Das bedeutet folglich, niemand kann gezwungen werden, Werbung zu präsentieren oder sein Eigentum als Kommunikationsplattform zur Verfügung zu stellen.
Zitat
der weiße bim
Zitat
Arnd Hellinger
Als Anstalt des öffentlichen Rechts unterliegt die BVG unmittelbar der verfassungsmäßigen Grundrechtsbindung, während für "normale" Unternehmen - leider - vorrangig der Grundsatz der Privatautonomie gilt. Ein privater Hauseigentümer (m/w/d) ist z. B. vollkommen frei, zu entscheiden, wer an seiner Fassade werben darf und wer nicht...

Absolut. Und solange die Werbung nicht gegen geltendes Recht verstößt.
Das zu entscheiden, obliegt in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland unabhängigen Gerichten, auch wenn es besorgte Bürger mit davon abweichenden Meinungen gibt. Auch dieses Recht auf Meinungsfreiheit haben sie, und das darf von niemandem eingeschränkt werden.
Zwar wird Nius nicht mit öffentlichen Mitteln (die letztlich von allen Steuerzahlern stammen) gefördert wie die BVG, aber schaun wir mal, was letztlich auf dem Rechtsweg herauskommt.

Nichts, aber auch gar nichts vom Inhalt deines Beitrag steht zur Diskussion! Es wäre daher hilfreich, wenn du weitere Strohmänner einfach weglässt.

Es ist in der vorhergehenden Frage auch absolut egal, ob NIUS gegen geltendes Recht verstößt. Und nein, diese Frage wird im vorliegenden Fall auch nicht gerichtlich geklärt, du "besorgter Bürger"!
Das ist doch völlig klar. Im Allgemeinen wird ja dafür, dass Werbung geschaltet wird, gezahlt. Aber bei Werbung geht es um Werbung und nicht um Meinungen. Was ihr meint ist allenfalls Wahlwerbung. ;-)
Moin,

BVG-Pressemitteilung vom 16.7.2026:

Zitat

Oberverwaltungsgericht: BVG muss Werbekampagne von Online-Portal vorerst nicht fortsetzen

Am 13. Juli 2026 hat die BVG gegen den Beschluss des Verwaltungsgericht Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. Dieses hat heute entschieden, die erstinstanzliche Entscheidung von Montag zur Fortführung der Werbekampagne bis zur finalen Entscheidung über die Beschwerde auszusetzen. Es bestehe keine Notwendigkeit, dem Ergebnis des Beschwerdeverfahrens vorzugreifen. Dies bedeutet, dass die BVG die Werbekampagne des Online-Portals Nius vorerst nicht wieder aufnehmen muss.

Im Beschluss von Montag hat das erstinstanzliche Gericht die BVG auch verpflichtet, öffentlich mitzuteilen, dass ihr vorläufig durch gerichtlichen Beschluss untersagt worden ist, bestimmte Aussagen aus ihrer Pressemitteilung „BVG beendet Werbekampagne von Medienportal“ zu tätigen, verbreiten und/oder verbreiten zu lassen: Dies betrifft die Aussage, der am 3. Juni 2026 veröffentlichte Social-Media-Post eines Nius-Verantwortlichen überschreite „die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit“, sei „offensichtlich rechtswidrig“ und verletze Rechte Dritter beziehungsweise erwecke bewusst diesen Eindruck. Dieser Pflicht kommt die BVG mit dieser Information nach.
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Viele Grüße, Thomas

--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de
Dieses Urteils-Ping-Pong durch verschiedene Instanzen lassen mich immer wieder (etwas) an unserem Rechtssystem zweifeln. Gesetze sind nicht immer so formuliert dass eine unumstößliche Sicherheit besteht, klar. Aber es ist ja nicht der einzige Fall, bei dem von Instanz zu Instanz völlig unterschiedliche Ergebnisse erzielt werden.

Und zum Finale steht dann die Frage: Haben sich die vorher zuständigen Gerichte geirrt?

Wie kommt es bloß immer wieder zu so widersprüchlichen Entscheidungen?

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Die paar Schritte kann ich auch fahren.
Zitat
Philipp Borchert
Wie kommt es bloß immer wieder zu so widersprüchlichen Entscheidungen?

Weil an der Urteilsfindung jeweils verschiedene Menschen beteiligt sind, die unterschiedlicher Meinung sein können und daher Gesetze jeweils anders auslegen. Verhindern könnte man dies wohl nur, wenn die nächste Instanz aus denselben Leuten besteht, wie die vorherige, was aber auch nicht sinnvoll erscheint - warum sollten sich jene Entscheidungsfinder plötzlich der Gesetzesinterpretation der Gegenseite anschließen?


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
Philipp Borchert
Dieses Urteils-Ping-Pong durch verschiedene Instanzen lassen mich immer wieder (etwas) an unserem Rechtssystem zweifeln. Gesetze sind nicht immer so formuliert dass eine unumstößliche Sicherheit besteht, klar. Aber es ist ja nicht der einzige Fall, bei dem von Instanz zu Instanz völlig unterschiedliche Ergebnisse erzielt werden.

Und zum Finale steht dann die Frage: Haben sich die vorher zuständigen Gerichte geirrt?

Wie kommt es bloß immer wieder zu so widersprüchlichen Entscheidungen?

Die Richter sind ja letztlich auch nur Menschen und denken unterschiedlich. Und grad bei so schwammigen Begriffen, um die es hier wohl auch geht, gibt es nicht von vornherein nur schwarz und weiß, sondern auch Graustufen dazwischen. Am Ende muss aber eine Entscheidung für schwarz (=Werbung fortsetzen) oder weiß (=Werbung verbieten) getroffen werden und für den einen Menschen ist das Glas halbvoll (=weiß) und für den anderen halbleer (=schwarz). So kommt es eben darauf an, wie die jeweiligen Richter in den einzelnen Instanzen „drauf sind“ – der eine ist toleranter und der Meinung, die Grenze der Meinungsfreiheit ist noch nicht überschritten, der andere meint aber, dass die Äußerungen nicht mehr unter Meinungsfreiheit fallen.

Man sieht ja auch, wie unterschiedlich die Meinungen grade im Nachbarthread zu den fehlenden Automaten in den Urbanlinern sind – aber beide Standpunkte werden meist gut begründet.

Wenn nun ein Vertreter der einen Meinung zufällig beim Verwaltungsgericht arbeitet und ein Vertreter der anderen Meinung beim Oberverwaltungsgericht richtet, so kann der selbe Sachverhalt durch verschiendene Instanzen unterschiedlich beurteilt werden. Aber genau aus diesem Grund gibt es auch mehrere Instanzen, damit nämlich auch die Urteile der unteren Instanzen (wo oft nur ein einzelner Richter entscheidet) nochmal geprüft werden können. In höheren Instanzen werden die Entscheidungen dagegen in der Regel von mehreren Richtern gemeinsam getroffen, die sich auf eine gemeinsame Entscheidung einigen müssen. Auf diese Art wird versucht, einen Ausgleich unterschiedlicher Auffassungen zu gewährleisten.

Mal ganz abgesehen davon, dass es auch vorkommen kann, dass ein Richter sich tatsächlich geirrt hat und irgendeine Vorschrift übersehen oder falsch gelesen hat und dadurch ein Fehlurteil gefällt hat, was in der nächsten Instanz korrigiert wird.
Zitat
Jumbo
Die Richter sind ja letztlich auch nur Menschen und denken unterschiedlich. ...

Mal ganz abgesehen davon, dass es auch vorkommen kann, dass ein Richter sich tatsächlich geirrt hat und irgendeine Vorschrift übersehen oder falsch gelesen hat und dadurch ein Fehlurteil gefällt hat, was in der nächsten Instanz korrigiert wird.

Und auch nicht ganz unwichtig dabei: Dadurch dass Richter auch normale Mitglieder unserer Gesellschaft sind, bilden sie in ihrer Gesamtheit auch grundsätzlich auch das gesamte gesellschaftliche Meinungsspektrum ab und werden in ihren Entscheidungen mindestens innerhalb ihres Ermessensspielraums auch bei der Urteilsfindung beeinflusst. Der heutige Reality-Show-Darsteller und frühere rechtspopulistische Hamburger Politiker Schill wurde zunächst als "Richter Gnadenlos" bekannt, weil er aufgrund seiner persönlichen Einstellung oft besonders harte Urteile traf, die dann zum Glück in höheren Instanzen kassiert werden. Um in diesen höheren Instanzen solche Phänomene zu minimieren, müssen sich die Richter meist in niedrigeren Instanzen dafür qualifizieren und - noch entscheidender - sie entscheiden nicht allein sondern sind mehrere in einem Senat.
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