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Re: Unternehmenskultur bei der BVG 14.07.2026 08:02 |
Zitat
PassusDuriusculus
Nius ist eine Lügenfabrik von Superreichen, die die normalen Bürger ablenken wollen, damit die Eliten weiter ihren Machenschaften nachgehen können.
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Re: Unternehmenskultur bei der BVG 14.07.2026 09:07 |
Zitat
der weiße bim
Schließlich wird Werbung auch für eher links gelesene Medien wie ND, Junge Welt, taz u.s.w. angeboten. Und niemand beschwert sich darüber.
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Re: Unternehmenskultur bei der BVG 14.07.2026 09:22 |
Zitat
PassusDuriusculus
Nichts gegen rechte Presse. Nius ist dies nicht.
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Re: Unternehmenskultur bei der BVG 14.07.2026 13:32 |
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Re: Unternehmenskultur bei der BVG 14.07.2026 13:41 |
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Re: Unternehmenskultur bei der BVG 14.07.2026 13:47 |
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Philipp Borchert
Ja, wenn man studiert hat und das auch jeden wissen lassen mag, dann kann man das so bezeichnen.
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Re: Unternehmenskultur bei der BVG 14.07.2026 15:32 |
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Re: Unternehmenskultur bei der BVG 14.07.2026 16:47 |
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nicolaas
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Wutzkman
Ich verstehe natürlich, was du sagst. Meine Überlegung bleibt aber: Wozu braucht es überhaupt Regeln? Warum kann die BVG ihre Werbeflächen nicht einfach vermieten, an wen sie will? Oder in diesem Fall halt nicht mehr vermieten.
Weil sie ein öffentliches Unternehmen ist. Damit darf die BVG zurecht nicht willkürlich entscheiden.
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Re: Unternehmenskultur bei der BVG 14.07.2026 16:50 |
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der weiße bim
Zitat
nicolaas
Weil sie ein öffentliches Unternehmen ist. Damit darf die BVG zurecht nicht willkürlich entscheiden.
Richtig. Zensur findet gemäß Grundgesetz in diesem Staat nicht statt.
Schließlich wird Werbung auch für eher links gelesene Medien wie ND, Junge Welt, taz u.s.w. angeboten. Und niemand beschwert sich darüber.
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Re: Unternehmenskultur bei der BVG 14.07.2026 19:31 |
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Re: Unternehmenskultur bei der BVG 14.07.2026 19:57 |
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Wutzkman
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nicolaas
Zitat
Wutzkman
Ich verstehe natürlich, was du sagst. Meine Überlegung bleibt aber: Wozu braucht es überhaupt Regeln? Warum kann die BVG ihre Werbeflächen nicht einfach vermieten, an wen sie will? Oder in diesem Fall halt nicht mehr vermieten.
Weil sie ein öffentliches Unternehmen ist. Damit darf die BVG zurecht nicht willkürlich entscheiden.
Irrtum. Jedes Unternehmen, egal ob öffentlich oder nicht, hat das Recht darüber zu bestimmen, wie es die eigenen Werbeflächen verschönert aka vermietet.
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Re: Unternehmenskultur bei der BVG 14.07.2026 21:41 |
Zitat
Arnd Hellinger
Als Anstalt des öffentlichen Rechts unterliegt die BVG unmittelbar der verfassungsmäßigen Grundrechtsbindung, während für "normale" Unternehmen - leider - vorrangig der Grundsatz der Privatautonomie gilt. Ein privater Hauseigentümer (m/w/d) ist z. B. vollkommen frei, zu entscheiden, wer an seiner Fassade werben darf und wer nicht...
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Re: Unternehmenskultur bei der BVG 14.07.2026 22:12 |
Zitat
Arnd Hellinger
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Wutzkman
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nicolaas
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Wutzkman
Ich verstehe natürlich, was du sagst. Meine Überlegung bleibt aber: Wozu braucht es überhaupt Regeln? Warum kann die BVG ihre Werbeflächen nicht einfach vermieten, an wen sie will? Oder in diesem Fall halt nicht mehr vermieten.
Weil sie ein öffentliches Unternehmen ist. Damit darf die BVG zurecht nicht willkürlich entscheiden.
Irrtum. Jedes Unternehmen, egal ob öffentlich oder nicht, hat das Recht darüber zu bestimmen, wie es die eigenen Werbeflächen verschönert aka vermietet.
Nicht ganz: Als Anstalt des öffentlichen Rechts unterliegt die BVG unmittelbar der verfassungsmäßigen Grundrechftsbindung, während für "normale" Unternehmen - leider - vorrangig der Grundsatz der Privatautonomie gilt. Ein privater Hauseigentümer (m/w/d) ist z. B. vollkommen frei, zu entscheiden, wer an seiner Fassade werben darf und wer nicht...
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Re: Unternehmenskultur bei der BVG 14.07.2026 22:19 |
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der weiße bim
Zitat
Arnd Hellinger
Als Anstalt des öffentlichen Rechts unterliegt die BVG unmittelbar der verfassungsmäßigen Grundrechtsbindung, während für "normale" Unternehmen - leider - vorrangig der Grundsatz der Privatautonomie gilt. Ein privater Hauseigentümer (m/w/d) ist z. B. vollkommen frei, zu entscheiden, wer an seiner Fassade werben darf und wer nicht...
Absolut. Und solange die Werbung nicht gegen geltendes Recht verstößt.
Das zu entscheiden, obliegt in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland unabhängigen Gerichten, auch wenn es besorgte Bürger mit davon abweichenden Meinungen gibt. Auch dieses Recht auf Meinungsfreiheit haben sie, und das darf von niemandem eingeschränkt werden.
Zwar wird Nius nicht mit öffentlichen Mitteln (die letztlich von allen Steuerzahlern stammen) gefördert wie die BVG, aber schaun wir mal, was letztlich auf dem Rechtsweg herauskommt.
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Re: Unternehmenskultur bei der BVG 15.07.2026 03:45 |
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Re: Unternehmenskultur bei der BVG 17.07.2026 05:28 |
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Oberverwaltungsgericht: BVG muss Werbekampagne von Online-Portal vorerst nicht fortsetzen
Am 13. Juli 2026 hat die BVG gegen den Beschluss des Verwaltungsgericht Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. Dieses hat heute entschieden, die erstinstanzliche Entscheidung von Montag zur Fortführung der Werbekampagne bis zur finalen Entscheidung über die Beschwerde auszusetzen. Es bestehe keine Notwendigkeit, dem Ergebnis des Beschwerdeverfahrens vorzugreifen. Dies bedeutet, dass die BVG die Werbekampagne des Online-Portals Nius vorerst nicht wieder aufnehmen muss.
Im Beschluss von Montag hat das erstinstanzliche Gericht die BVG auch verpflichtet, öffentlich mitzuteilen, dass ihr vorläufig durch gerichtlichen Beschluss untersagt worden ist, bestimmte Aussagen aus ihrer Pressemitteilung „BVG beendet Werbekampagne von Medienportal“ zu tätigen, verbreiten und/oder verbreiten zu lassen: Dies betrifft die Aussage, der am 3. Juni 2026 veröffentlichte Social-Media-Post eines Nius-Verantwortlichen überschreite „die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit“, sei „offensichtlich rechtswidrig“ und verletze Rechte Dritter beziehungsweise erwecke bewusst diesen Eindruck. Dieser Pflicht kommt die BVG mit dieser Information nach.
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Re: Unternehmenskultur bei der BVG 17.07.2026 07:16 |
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Re: Unternehmenskultur bei der BVG 17.07.2026 08:00 |
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Philipp Borchert
Wie kommt es bloß immer wieder zu so widersprüchlichen Entscheidungen?
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Re: Unternehmenskultur bei der BVG 17.07.2026 08:11 |
Zitat
Philipp Borchert
Dieses Urteils-Ping-Pong durch verschiedene Instanzen lassen mich immer wieder (etwas) an unserem Rechtssystem zweifeln. Gesetze sind nicht immer so formuliert dass eine unumstößliche Sicherheit besteht, klar. Aber es ist ja nicht der einzige Fall, bei dem von Instanz zu Instanz völlig unterschiedliche Ergebnisse erzielt werden.
Und zum Finale steht dann die Frage: Haben sich die vorher zuständigen Gerichte geirrt?
Wie kommt es bloß immer wieder zu so widersprüchlichen Entscheidungen?
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Re: Unternehmenskultur bei der BVG 17.07.2026 08:49 |
Zitat
Jumbo
Die Richter sind ja letztlich auch nur Menschen und denken unterschiedlich. ...
Mal ganz abgesehen davon, dass es auch vorkommen kann, dass ein Richter sich tatsächlich geirrt hat und irgendeine Vorschrift übersehen oder falsch gelesen hat und dadurch ein Fehlurteil gefällt hat, was in der nächsten Instanz korrigiert wird.