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Unternehmenskultur bei der BVG
geschrieben von Arnd Hellinger 
Zitat
Jumbo
Am Ende muss aber eine Entscheidung für schwarz (=Werbung fortsetzen) oder weiß (=Werbung verbieten) getroffen werden

Sogar die beiden hier metaphorisch verwendeten Farben sind, je nach Sichtweise des Betrachters, austauschbar.


Zitat
Jumbo
und für den einen Menschen ist das Glas halbvoll (=weiß) und für den anderen halbleer (=schwarz).

Wenn ich mit seltsamen Uhrzeitangaben verwirrt werde, frage ich mich immer, ob für diese Menschen auch ein Glas Viertel vor leer oder Viertel vor voll ist?


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
krickstadt
Moin,

BVG-Pressemitteilung vom 16.7.2026:

Zitat

Oberverwaltungsgericht: BVG muss Werbekampagne von Online-Portal vorerst nicht fortsetzen

Am 13. Juli 2026 hat die BVG gegen den Beschluss des Verwaltungsgericht Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. Dieses hat heute entschieden, die erstinstanzliche Entscheidung von Montag zur Fortführung der Werbekampagne bis zur finalen Entscheidung über die Beschwerde auszusetzen. Es bestehe keine Notwendigkeit, dem Ergebnis des Beschwerdeverfahrens vorzugreifen. Dies bedeutet, dass die BVG die Werbekampagne des Online-Portals Nius vorerst nicht wieder aufnehmen muss.

Im Beschluss von Montag hat das erstinstanzliche Gericht die BVG auch verpflichtet, öffentlich mitzuteilen, dass ihr vorläufig durch gerichtlichen Beschluss untersagt worden ist, bestimmte Aussagen aus ihrer Pressemitteilung „BVG beendet Werbekampagne von Medienportal“ zu tätigen, verbreiten und/oder verbreiten zu lassen: Dies betrifft die Aussage, der am 3. Juni 2026 veröffentlichte Social-Media-Post eines Nius-Verantwortlichen überschreite „die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit“, sei „offensichtlich rechtswidrig“ und verletze Rechte Dritter beziehungsweise erwecke bewusst diesen Eindruck. Dieser Pflicht kommt die BVG mit dieser Information nach.
.

Viele Grüße, Thomas

Kann man irgendwo etwas über die Urteilsbegründung lesen?
Zitat
Wutzkman
Zitat
krickstadt
Moin,

BVG-Pressemitteilung vom 16.7.2026:

Zitat

Oberverwaltungsgericht: BVG muss Werbekampagne von Online-Portal vorerst nicht fortsetzen

Am 13. Juli 2026 hat die BVG gegen den Beschluss des Verwaltungsgericht Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. Dieses hat heute entschieden, die erstinstanzliche Entscheidung von Montag zur Fortführung der Werbekampagne bis zur finalen Entscheidung über die Beschwerde auszusetzen. Es bestehe keine Notwendigkeit, dem Ergebnis des Beschwerdeverfahrens vorzugreifen. Dies bedeutet, dass die BVG die Werbekampagne des Online-Portals Nius vorerst nicht wieder aufnehmen muss.

Im Beschluss von Montag hat das erstinstanzliche Gericht die BVG auch verpflichtet, öffentlich mitzuteilen, dass ihr vorläufig durch gerichtlichen Beschluss untersagt worden ist, bestimmte Aussagen aus ihrer Pressemitteilung „BVG beendet Werbekampagne von Medienportal“ zu tätigen, verbreiten und/oder verbreiten zu lassen: Dies betrifft die Aussage, der am 3. Juni 2026 veröffentlichte Social-Media-Post eines Nius-Verantwortlichen überschreite „die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit“, sei „offensichtlich rechtswidrig“ und verletze Rechte Dritter beziehungsweise erwecke bewusst diesen Eindruck. Dieser Pflicht kommt die BVG mit dieser Information nach.
.

Viele Grüße, Thomas

Kann man irgendwo etwas über die Urteilsbegründung lesen?

Es gibt ja bisher kein Urteil. Es gab einen Eilentscheid in 1. Instanz und eine Teilrücknahme der Auflagen in der 2. Instanz. Eine Verhandlung fand bisher nicht statt.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Alter Köpenicker
(...)ob für diese Menschen auch ein Glas Viertel vor leer oder Viertel vor voll ist?

Dabei ist das so einfach: Füllt man ein leeres Glas, wird es halbvoll. Trinkt man aus einem vollen Glas, wird es halbleer.

~~~~~~
Die paar Schritte kann ich auch fahren.
Zitat
Jay
Zitat
Wutzkman
Kann man irgendwo etwas über die Urteilsbegründung lesen?

Es gibt ja bisher kein Urteil. Es gab einen Eilentscheid in 1. Instanz und eine Teilrücknahme der Auflagen in der 2. Instanz. Eine Verhandlung fand bisher nicht statt.

Aber auch so ein Beschluss in einem Eilverfahren muss vom Gericht begründet werden. Da wäre es schon interessant, mal die Begründung lesen zu können. Dafür müsste man aber das Aktenzeichen kennen.

Ich könnte mir sogar vorstellen, dass die Beschlüsse auf den Webseiten der Berliner Justiz (oder in einschlägigen Rechtsdatenbanken) veröffentlicht werden. Dafür müssen die Beschlüsse aber erstmal anonymisiert werden und das dauert erfahrungsgemäß ein paar Tage.

PS. Das Aktenzeichen für die erste Instanz habe ich in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts gefunden: VG 1 L 215/26
Zitat
Philipp Borchert
Zitat
Alter Köpenicker
(...)ob für diese Menschen auch ein Glas Viertel vor leer oder Viertel vor voll ist?

Dabei ist das so einfach: Füllt man ein leeres Glas, wird es halbvoll. Trinkt man aus einem vollen Glas, wird es halbleer.

Und wenn das Glas einfach so da steht ohne das es jemand füllt oder leert und ohne dass man den vorherigen Füllungs- bzw. Leerungsgrad kennt?
Durch die Berichterstattung ist der Werbeeffekt wahrscheinlich größer als durch die Werbung selbst. Wäre es nicht schlauer gewesen, die Werbung Werbung sein zu lassen und den betroffenen Bus im Spätverkehr auf dem 271er oder 369er oder so einzusetzen?
Ein Doppeldecker auf diesen Linien zöge vermutlich alle Busfreaks der Stadt an, es entstünden tausende viel verbreitete Fotos und wäre eine tolle Plus-Aktiin für jeden Werbekunden ...

~~~~~~
Die paar Schritte kann ich auch fahren.
Zitat
Philipp Borchert
Zitat
Alter Köpenicker
(...)ob für diese Menschen auch ein Glas Viertel vor leer oder Viertel vor voll ist?

Dabei ist das so einfach: Füllt man ein leeres Glas, wird es halbvoll. Trinkt man aus einem vollen Glas, wird es halbleer.

Das mag einfach sein, geht aber an meiner Frage, für die der von Dir abgetrennte Teil essentiell ist, weit vorbei.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Urteile in Zivilrechtlichen Fraean werden doch nicht nach Ermessen getätigt, sondern der Richter entscheidet ausschließlich zwischen dem, was die Parteien vortragen. Außerdem gibt es Präzedenzurteile. Bringt die Veteidigung so ein Urteil bei, das nicht vom Tisch zu fegen ist, muss der Richter das berücksichtigen, ebenso, was der Kläger vorbringt. Abwägung erfolgt dann nach Rechtslage und Präzedenz.
Zitat
Jay
Zitat
Wutzkman
Zitat
krickstadt
Moin,

BVG-Pressemitteilung vom 16.7.2026:

Zitat

Oberverwaltungsgericht: BVG muss Werbekampagne von Online-Portal vorerst nicht fortsetzen

Am 13. Juli 2026 hat die BVG gegen den Beschluss des Verwaltungsgericht Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. Dieses hat heute entschieden, die erstinstanzliche Entscheidung von Montag zur Fortführung der Werbekampagne bis zur finalen Entscheidung über die Beschwerde auszusetzen. Es bestehe keine Notwendigkeit, dem Ergebnis des Beschwerdeverfahrens vorzugreifen. Dies bedeutet, dass die BVG die Werbekampagne des Online-Portals Nius vorerst nicht wieder aufnehmen muss.

Im Beschluss von Montag hat das erstinstanzliche Gericht die BVG auch verpflichtet, öffentlich mitzuteilen, dass ihr vorläufig durch gerichtlichen Beschluss untersagt worden ist, bestimmte Aussagen aus ihrer Pressemitteilung „BVG beendet Werbekampagne von Medienportal“ zu tätigen, verbreiten und/oder verbreiten zu lassen: Dies betrifft die Aussage, der am 3. Juni 2026 veröffentlichte Social-Media-Post eines Nius-Verantwortlichen überschreite „die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit“, sei „offensichtlich rechtswidrig“ und verletze Rechte Dritter beziehungsweise erwecke bewusst diesen Eindruck. Dieser Pflicht kommt die BVG mit dieser Information nach.
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Viele Grüße, Thomas

Kann man irgendwo etwas über die Urteilsbegründung lesen?

Es gibt ja bisher kein Urteil. Es gab einen Eilentscheid in 1. Instanz und eine Teilrücknahme der Auflagen in der 2. Instanz. Eine Verhandlung fand bisher nicht statt.

Du hast Recht. Ich meinte vielmehr auch eine Begründung der Entscheidung in zweiter Instanz. Gibt's da was?
Zitat
Jumbo
Zitat
Philipp Borchert
Zitat
Alter Köpenicker
(...)ob für diese Menschen auch ein Glas Viertel vor leer oder Viertel vor voll ist?

Dabei ist das so einfach: Füllt man ein leeres Glas, wird es halbvoll. Trinkt man aus einem vollen Glas, wird es halbleer.

Und wenn das Glas einfach so da steht ohne das es jemand füllt oder leert und ohne dass man den vorherigen Füllungs- bzw. Leerungsgrad kennt?

Dann ist es Schrödingers Glas. Es ist sowohl halbvoll als auch halbleer. Wir dürfen nur nicht nachschauen.
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