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Verkehrspolitik in Berlin (2)
geschrieben von Forummaster Berlin 
Moin,

heute wurde im Newsletter des Berliner Abgeordnetenhauses die folgende parlamentarische Anfrage nebst Antworten veröffentlicht:

Zitat

Anfrage der Abgeordneten Antje Kapek (Bündnis 90 / Die Grünen) vom 23.4.2026 und Antwort vom 11.5.2026: Verlängerung der U7 nach Heerstraße Nord

Frage 1: Welche Streckenvarianten wurden in der Grundlagenuntersuchung zur Verlängerung der U7 von Rathaus Spandau nach Heerstraße Nord untersucht (bitte tabellarisch auflisten: Variante, Streckenlänge, Streckenverlauf, vorgesehene Stationen, Zahl direkt angebundener Menschen, Nutzenbewertung, Kostenschätzung in Euro, Zahlenwerte der jeweils ermittelten Nutzen-Kosten-Verhältnisse, ermittelte Vorzugsvariante)?

Frage 2: Welchen Wert hat das Nutzen-Kosten-Verhältnis der in der Grundlagenuntersuchung ausgewählten Vorzugsvariante ergeben?

Frage 4: Laut Presseberichterstattung gibt es weitere untersuchten Varianten, für die ein Nutzen-Kosten-Verhältnis größer als eins ermittelt wurde. Welche Varianten sind das und warum wurden diese nicht im Steckbrief des Bedarfsplans zum Entwurf des Nahverkehrsplans 2026-2028 für die Schienenanbindung der Heerstraße Nord aufgenommen?

Antwort zu 1., 2. und 4.: Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1, 2 und 4 gemeinsam beantwortet.

In der Grundlagenuntersuchung wurden insgesamt sechs Trassenvarianten betrachtet. Auf Basis des durchgeführten Trassenvergleichs wurde die Variante 3a als planerisch zu bevorzugende Trasse (sogenannte Vorzugsvariante) identifiziert. Für diese Variante wurde anschließend eine vertiefte Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) durchgeführt. Ergänzend wurde für die Trassenvariante 1 eine weitere NKU durchgeführt, da sie dem Verlauf gemäß Flächennutzungsplan entspräche und einen potenziellen Kompromiss aus mittlerer Erschließungswirkung und mittleren Investitionskosten darstellte.

Für die übrigen Varianten wurden keine vollständigen NKU-Kennwerte ermittelt, da sie im vorgelagerten Variantenvergleich ausschieden. Die Trassenvariante 5 wurde lediglich qualitativ als Sensitivitätsbetrachtung bewertet. Sie erfüllt nicht die primären Planungsziele einer besseren Anbindung der Wilhelmstadt und Heerstraße Nord.

Die dargestellten Kosten entsprechen den reinen Investitionskosten für die ortsfeste Infrastruktur mit dem Preisstand 2016. Dabei sind bisher noch keinerlei Risikozuschläge berücksichtigt.
Variante   Streckenlänge   Stationen und        Anzahl direkt          Nutzen (Bewertung)   Kosten ortsfeste    Nutzen-/Kosten-
                           Streckenverlauf      angebundene Menschen                        Infrastruktur       Indikator (NKI)
                                                                                            (Preisstand 2016)
--------   -------------   ------------------   --------------------   ------------------   -----------------   ----------------

   1        ca. 3.600 m           5             mittlere               vollständig          439,1 Mio. Euro          1,02
                           Seeburger Str.       Erschließungswirkung   berechnet
                           Melanchthonplatz
                           Gatower Str.
                           Sandstr.
                           Magistratsweg

   2        ca. 4.000 m           5             gute                   qualitative          Nicht               Nicht
                           Seeburger Str.       Erschließungswirkung   Bewertung im         erforderlich,       erforderlich,
                           Földerichplatz                              Trassenvergleich     da keine            da keine
                           Gatower Str.                                (Keine               Vorzugsvariante     Vorzugsvariante
                           Sandstr.                                     NKI-Ermittlung)
                           Magistratsweg

   3        ca. 4.260 m           5             höchste                qualitative          Nicht               Nicht
                           Seeburger Str.       Erschließungswirkung   Bewertung im         erforderlich,       erforderlich,
                           Pichelsdorfer Str.                          Trassenvergleich     da keine            da keine
                           Gatower Str.                                (Keine               Vorzugsvariante     Vorzugsvariante
                           Sandstr.                                     NKI-Ermittlung)
                           Magistratsweg

   3a       ca. 4.260 m           5             höchste                vollständig          519,7 Mio. Euro          0,79
                           Seeburger Str.       Erschließungswirkung   berechnet
                           Pichelsdorfer Str.
                           Gatower Str.
                           Sandstr.
                           Magistratsweg

   4        ca. 3.000 m           4             geringe                qualitative          Nicht               Nicht
                           Seeburger Str.       Erschließungswirkung   Bewertung im         erforderlich,       erforderlich,
                           Lutoner Str.                                Trassenvergleich     da keine            da keine
                           Sandstr.                                    (Keine               Vorzugsvariante     Vorzugsvariante
                           Magistratsweg                                NKI-Ermittlung)

   5        ca. 6.000 m    Stationen nicht      mittlere               qualitative          Nicht               Nicht
                           definiert,           Erschließungswirkung   Bewertung im         erforderlich,       erforderich,
                           Führung parallel                            Trassenvergleich     da keine            da keine
                           zum                                         (Keine               Vorzugsvariante     Vorzugsvariante
                           Brunsbüttler Damm                            NKI-Ermittlung)
Frage 3: Welche Fahrgastnachfrage wurde bei der Durchführung der Grundlagenuntersuchung für die U7-Verlängerung angesetzt?

Antwort zu 3.: Die Fahrgastnachfrage für die Vorzugsvariante 3a läge bei ca. 42.000 Personenfahrten je Werktag im Abschnitt mit der höchsten Querschnittsbelastung der Neubaustrecke zwischen Rathaus Spandau und Seeburger Straße. Diese setzt sich wiederum aus der Verkehrsnachfrage der zuvor dort verkehrenden Buslinien und Mehrverkehr von ca. 4.300 Personenfahrten/Werktag zusammen. Die Fahrgastnachfrage der alternativen Variante 1 läge bei ca. 40.000 Personenfahrten je Werktag. Diese setzt sich aus der Verkehrsnachfrage der zuvor dort verkehrenden Buslinien und Mehrverkehr von ca. 4.500 Personenfahrten/Werktag zusammen.

Frage 5: Welche Untersuchungen plant der Senat für die bessere ÖPNV-Anbindung von Heerstraße Nord, wann sollen diese begonnen und wann abgeschlossen werden?

Frage 6: Welche Ziele verfolgt der Senat bezüglich der Anbindung des Gebietes Heerstraße Nord in Spandau und wie sollen diese realisiert werden?

Antwort zu 5. und 6.: Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der Senat wird eine Untersuchung zur verkehrlichen Wirkung von verschiedenen Verkehrsmitteln im Westraum Berlins durchführen, insbesondere die vertiefte Betrachtung der Varianten der U7.

Erforderlich ist eine integrative Untersuchung, die zielführende Achsen, Korridore, Verknüpfungspunkte und Teilräume des Berliner Westens in ihrem Zusammenhang und ihrer Verknüpfung zum Gesamtverkehrsnetz Berlins betrachtet und daraus belastbare Aussagen zu Nachfrage, Verlagerung, Erreichbarkeit und Netzwirkung ableitet. Auf dieser Grundlage sollen geeignete Einzelmaßnahmen und Maßnahmenbündel fachlich eingeordnet und vergleichbar gemacht werden. Ziel dessen ist, insbesondere die monozentrischen Verkehrsbeziehungen mit z.T. stark überlasteten auf den Knoten Bahnhof Spandau zu entzerren und eine alternative schnelle, verlässliche Verbindung zur S-Bahn bzw. Regionalverkehr in die Berliner Innenstadt zu prüfen.

Dabei ist vorgesehen, sowohl Anbindung der Großwohnsiedlungen Rudolf-Wissell-Siedlung und Louise-Schröder-Siedlung, der Wilhelmstadt und einer potenziell landesgrenzüberschreitenden Verbindung in Kombination mit Park + Ride zu untersuchen.

Frage 7: Aus welchem Jahr stammt die Kostenschätzung, die für die Grundlagenuntersuchung zur U7-Verlängerung nach Heerstraße Nord genutzt wurde?

Antwort zu 7.: Die NKU-relevanten Investitionen in die ortsfeste Infrastruktur wurden der Machbarkeitsstudie "Verlängerung der U-Bahnlinie von Rathaus Spandau bis Magistratsweg (Heerstraße Nord)" entnommen. Diese wurde im Oktober 2020 von der BVG im Auftrag der damaligen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erstellt. Die in der Machbarkeitsstudie hinterlegten Investitionen wurden einer Plausibilitätsprüfung unterzogen und gemäß aktueller Preisentwicklungen nach Rücksprache mit der BVG angepasst.

Frage 8: Mit welchen Kostensteigerungen rechnet der Senat bis zum angestrebten Baubeginn gemäß der aktuell zu veranschlagenden Baukostensteigerungen?

Antwort zu 8.: Es wird auf die Antwort zur Frage 5 der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/25367 verwiesen.

Frage 9: Welche Ergebnisse hat der durchgeführte Verkehrsmittelvergleich bei der Grundlagenuntersuchung zur besseren Anbindung der Heerstraße Nord/Verlängerung U7 erbracht? (Bitte dabei die Ergebnisse aus den Perspektiven Fahrgast, Betrieb, Kommune detailliert darstellen)

Antwort zu 9.: Mit Ausnahme der S-Bahn schneiden alle Verkehrsmittel gut bis sehr gut ab und haben das Potential, das ÖV-Angebot zu verbessern.

In der Sichtweise Fahrgast weisen bis auf die S-Bahn alle Verkehrsmittel ähnliche gute Ergebnisse auf. Die U-Bahn liegt mit sieben Punkte leicht vor den beiden untersuchten Straßenbahnvarianten (jeweils sechs Punkte) und vor der Seilbahn mit fünf Punkten.

Die U-Bahn-Variante weist auch in der Sichtweise des Betriebs das beste Ergebnis auf (vier Punkte). Die Straßenbahnvariante über die Pichelsdorfer Straße (drei Punkte), die Straßenbahnvariante über die Seeburger Straße und die Seilbahn (beide zwei Punkte) folgen dahinter. Die S-Bahn landet in diesem Kriterium im negativen Bereich (minus zwei Punkte).

Straßenbahn und U-Bahn haben in der Sichtweise Kommune eine signifikant bessere Bewertung als die Seilbahn, vor allem aber eine deutlich bessere Bewertung als die S-Bahn. Mit sechs Punkten erreicht die Straßenbahnvariante über die Pichelsdorfer Straße das beste Ergebnis, dicht gefolgt von der Straßenbahn über die Seeburger Straße und der U-Bahn-Variante (beide fünf Punkte).

U- und Seilbahn schneiden im Bereich Allgemeinheit sehr gut ab (beide sechs Punkte). Die Straßenbahnvarianten landen bei drei bzw. zwei Punkten und die S-Bahn erreicht einen Punkt. Die U-Bahn-Variante erzielt die höchste Punktesumme über alle Sichtweisen. Sie erreicht zudem bei den Bewertungen aus Sicht des Fahrgastes, aus Sicht des Betriebs und aus Sicht der Allgemeinheit jeweils die höchste Punktzahl. Lediglich die Straßenbahnvariante über die Pichelsdorfer Straße weist bei der Sichtweise Kommune eine etwas höhere Punktzahl auf. Die Straßenbahnvariante weist vor allem aus Sicht der Allgemeinheit deutliche Nachteile gegenüber der U-Bahn auf. Im paarweisen Vergleich ergeben sich dadurch Vorteile für die U-Bahn und sie kann als planerisch zu bevorzugendes Verkehrsmittel angesehen werden.
.

Viele Grüße, Thomas

--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 21.05.2026 08:26 von krickstadt.
Lese ich da richtig? Die machen aus 4.000 Busfahrgästen 40.000 U-Bahnfahrgäste?

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat
Nemo
Lese ich da richtig? Die machen aus 4.000 Busfahrgästen 40.000 U-Bahnfahrgäste?

Nein. Sie sagen, dass unter den 40.000 Fahrgästen an der ersten Station 4,5k neu gewonnene Fahrgäste seien. Die restlichen 35,5k kommen vom Bus. Leider hat Kapek die viel wichtigere Frage nach dem neu sortierten Busnetz nicht gestellt.

Spannend aber auch, dass die Baukosten Stand 2016 sind oder ist das ein Tippfehler?

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat

"Jay" am 21.5.2026 um 10.02 Uhr:

[...] Spannend aber auch, dass die Baukosten Stand 2016 sind oder ist das ein Tippfehler?

Die genaue Antwort lautet: "Die dargestellten Kosten entsprechen den reinen Investitionskosten für die ortsfeste Infrastruktur mit dem Preisstand 2016. Dabei sind bisher noch keinerlei Risikozuschläge berücksichtigt.". Der Rest soll wohl aus der Antwort auf die 8. Frage ("Mit welchen Kostensteigerungen rechnet der Senat bis zum angestrebten Baubeginn gemäß der aktuell zu veranschlagenden Baukostensteigerungen?") mit der 5. Antwort der älteren Anfrage Nr. 19/25367 geschlossen werden:

Zitat

Frage 5: Mit welchen Kostensteigerungen rechnet der Senat bis zum angestrebten Baubeginn gemäß der aktuell zu veranschlagenden Baukostensteigerungen?

Antwort zu 5.: Die BVG teilt hierzu mit: "Aufgrund der aktuellen geopolitischen Ereignisse kann eine Abschätzung von Preissteigerungen für die Bauleistungen nicht valide vorgenommen werden. Prinzipiell können für eine Abschätzung die vom statistischen Bundesamt veröffentlichten Indexsteigerungen der vergangenen Jahre herangezogen werden. Für den Bereich Ingenieurbau lag die durchschnittliche jährliche Preissteigerung vom 4. Quartal 2020 bis zum 4. Quartal 2025 bei rd. 8 %.".
.

Gruß, Thomas

--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de
Wann hat man denn eigentlich mit den Gutachten angefangen? Doch nicht schon 2016 - oder? Wie alt ist der Preisstand denn normalerweise zu Beginn derartiger Gutachten?

Dass man während des Gutachtens die Preise nicht mehr aktualisiert ist klar, denn ansonsten beschäftigt man sich nur noch mit der Preisaktualisierung und man wird nie fertig.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat
krickstadt
Zitat

"Jay" am 21.5.2026 um 10.02 Uhr:

[...] Spannend aber auch, dass die Baukosten Stand 2016 sind oder ist das ein Tippfehler?

Die genaue Antwort lautet: "Die dargestellten Kosten entsprechen den reinen Investitionskosten für die ortsfeste Infrastruktur mit dem Preisstand 2016. Dabei sind bisher noch keinerlei Risikozuschläge berücksichtigt.". Der Rest soll wohl aus der Antwort auf die 8. Frage ("Mit welchen Kostensteigerungen rechnet der Senat bis zum angestrebten Baubeginn gemäß der aktuell zu veranschlagenden Baukostensteigerungen?") mit der 5. Antwort der älteren Anfrage Nr. 19/25367 geschlossen werden:

Zitat

Frage 5: Mit welchen Kostensteigerungen rechnet der Senat bis zum angestrebten Baubeginn gemäß der aktuell zu veranschlagenden Baukostensteigerungen?

Antwort zu 5.: Die BVG teilt hierzu mit: "Aufgrund der aktuellen geopolitischen Ereignisse kann eine Abschätzung von Preissteigerungen für die Bauleistungen nicht valide vorgenommen werden. Prinzipiell können für eine Abschätzung die vom statistischen Bundesamt veröffentlichten Indexsteigerungen der vergangenen Jahre herangezogen werden. Für den Bereich Ingenieurbau lag die durchschnittliche jährliche Preissteigerung vom 4. Quartal 2020 bis zum 4. Quartal 2025 bei rd. 8 %.".
.

Gruß, Thomas

Danke! Damit kann doch keiner ernsthaft annehmen, dass der geschönte NKF von 1,02 gehalten werden kann. Schade, dass man sich so auf die unsinnigsten Verlängerungsideen konzentriert, statt endlich U2+U9 (Pankow/Lichterfelde) anzugehen.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Jay
Zitat
krickstadt
Zitat

"Jay" am 21.5.2026 um 10.02 Uhr:

[...] Spannend aber auch, dass die Baukosten Stand 2016 sind oder ist das ein Tippfehler?

Die genaue Antwort lautet: "Die dargestellten Kosten entsprechen den reinen Investitionskosten für die ortsfeste Infrastruktur mit dem Preisstand 2016. Dabei sind bisher noch keinerlei Risikozuschläge berücksichtigt.". Der Rest soll wohl aus der Antwort auf die 8. Frage ("Mit welchen Kostensteigerungen rechnet der Senat bis zum angestrebten Baubeginn gemäß der aktuell zu veranschlagenden Baukostensteigerungen?") mit der 5. Antwort der älteren Anfrage Nr. 19/25367 geschlossen werden:

Zitat

Frage 5: Mit welchen Kostensteigerungen rechnet der Senat bis zum angestrebten Baubeginn gemäß der aktuell zu veranschlagenden Baukostensteigerungen?

Antwort zu 5.: Die BVG teilt hierzu mit: "Aufgrund der aktuellen geopolitischen Ereignisse kann eine Abschätzung von Preissteigerungen für die Bauleistungen nicht valide vorgenommen werden. Prinzipiell können für eine Abschätzung die vom statistischen Bundesamt veröffentlichten Indexsteigerungen der vergangenen Jahre herangezogen werden. Für den Bereich Ingenieurbau lag die durchschnittliche jährliche Preissteigerung vom 4. Quartal 2020 bis zum 4. Quartal 2025 bei rd. 8 %.".
.

Gruß, Thomas

Danke! Damit kann doch keiner ernsthaft annehmen, dass der geschönte NKF von 1,02 gehalten werden kann. Schade, dass man sich so auf die unsinnigsten Verlängerungsideen konzentriert, statt endlich U2+U9 (Pankow/Lichterfelde) anzugehen.

In Spandau droht halt die Straßenbahn und in Pankow wird man sie auch mit mehr U-Bahn nicht los.

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Ganz genau. Mich interessiert aber noch, welche S-Bahn-Variante hier so schlechtgeredet wird.

Ich hätte auch gern noch ausführlicher auf die vorherige Frage im Thread nach den Bebauungsstrukturen geantwortet. Na, vielleicht ein andermal.
AGH-Verkehrsausschuss vom 20.05.2026 auf YouTube - u. a. mit der Verbändeanhörung zur geplanten Reform des MobG sowie Fragen der gewählten Volksvertretenden an Auto-Ute zur Flottenpolitik bei der U-Bahn...

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Jay
Zitat
krickstadt
Zitat

"Jay" am 21.5.2026 um 10.02 Uhr:

[...] Spannend aber auch, dass die Baukosten Stand 2016 sind oder ist das ein Tippfehler?

Die genaue Antwort lautet: "Die dargestellten Kosten entsprechen den reinen Investitionskosten für die ortsfeste Infrastruktur mit dem Preisstand 2016. Dabei sind bisher noch keinerlei Risikozuschläge berücksichtigt.". Der Rest soll wohl aus der Antwort auf die 8. Frage ("Mit welchen Kostensteigerungen rechnet der Senat bis zum angestrebten Baubeginn gemäß der aktuell zu veranschlagenden Baukostensteigerungen?") mit der 5. Antwort der älteren Anfrage Nr. 19/25367 geschlossen werden:

Zitat

Frage 5: Mit welchen Kostensteigerungen rechnet der Senat bis zum angestrebten Baubeginn gemäß der aktuell zu veranschlagenden Baukostensteigerungen?

Antwort zu 5.: Die BVG teilt hierzu mit: "Aufgrund der aktuellen geopolitischen Ereignisse kann eine Abschätzung von Preissteigerungen für die Bauleistungen nicht valide vorgenommen werden. Prinzipiell können für eine Abschätzung die vom statistischen Bundesamt veröffentlichten Indexsteigerungen der vergangenen Jahre herangezogen werden. Für den Bereich Ingenieurbau lag die durchschnittliche jährliche Preissteigerung vom 4. Quartal 2020 bis zum 4. Quartal 2025 bei rd. 8 %.".
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Gruß, Thomas

Danke! Damit kann doch keiner ernsthaft annehmen, dass der geschönte NKF von 1,02 gehalten werden kann. Schade, dass man sich so auf die unsinnigsten Verlängerungsideen konzentriert, statt endlich U2+U9 (Pankow/Lichterfelde) anzugehen.

Ich lese die Antwort auf diese Frage so, dass die Preissteigerungen bereits eingerechnet wurden. Wenngleich dass der anderen Antwort und dem Spaltenkopf etwas widerspricht:

Zitat

Frage 7: Aus welchem Jahr stammt die Kostenschätzung, die für die Grundlagenuntersuchung zur U7-Verlängerung nach Heerstraße Nord genutzt wurde?

Antwort zu 7.: Die NKU-relevanten Investitionen in die ortsfeste Infrastruktur wurden der Machbarkeitsstudie "Verlängerung der U-Bahnlinie von Rathaus Spandau bis Magistratsweg (Heerstraße Nord)" entnommen. Diese wurde im Oktober 2020 von der BVG im Auftrag der damaligen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erstellt. Die in der Machbarkeitsstudie hinterlegten Investitionen wurden einer Plausibilitätsprüfung unterzogen und gemäß aktueller Preisentwicklungen nach Rücksprache mit der BVG angepasst.
Das ist ja kein Hexenwerk. Jede seriöse Kostenschätzung erfolgt mit einem Preisstand = Jahr 20xx. Wenn das auf ein anderes Jahr hochgerechnet wird, berücksichtigt man eine Preissteigerung von Y% pro Jahr und erhöht entsprechend die Kosten. Das nennt sich Nominalisierung.

Allerdings kann man außerordentliche Kostensteiegerungen (Kupfer, Computerschips, Lohnkosten) so nicht unbedingt abbilden.
Zitat
Jay
Zitat
krickstadt
Zitat

"Jay" am 21.5.2026 um 10.02 Uhr:

[...] Spannend aber auch, dass die Baukosten Stand 2016 sind oder ist das ein Tippfehler?

Die genaue Antwort lautet: "Die dargestellten Kosten entsprechen den reinen Investitionskosten für die ortsfeste Infrastruktur mit dem Preisstand 2016. Dabei sind bisher noch keinerlei Risikozuschläge berücksichtigt.". Der Rest soll wohl aus der Antwort auf die 8. Frage ("Mit welchen Kostensteigerungen rechnet der Senat bis zum angestrebten Baubeginn gemäß der aktuell zu veranschlagenden Baukostensteigerungen?") mit der 5. Antwort der älteren Anfrage Nr. 19/25367 geschlossen werden:

Zitat

Frage 5: Mit welchen Kostensteigerungen rechnet der Senat bis zum angestrebten Baubeginn gemäß der aktuell zu veranschlagenden Baukostensteigerungen?

Antwort zu 5.: Die BVG teilt hierzu mit: "Aufgrund der aktuellen geopolitischen Ereignisse kann eine Abschätzung von Preissteigerungen für die Bauleistungen nicht valide vorgenommen werden. Prinzipiell können für eine Abschätzung die vom statistischen Bundesamt veröffentlichten Indexsteigerungen der vergangenen Jahre herangezogen werden. Für den Bereich Ingenieurbau lag die durchschnittliche jährliche Preissteigerung vom 4. Quartal 2020 bis zum 4. Quartal 2025 bei rd. 8 %.".
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Gruß, Thomas

Danke! Damit kann doch keiner ernsthaft annehmen, dass der geschönte NKF von 1,02 gehalten werden kann. Schade, dass man sich so auf die unsinnigsten Verlängerungsideen konzentriert, statt endlich U2+U9 (Pankow/Lichterfelde) anzugehen.

Im Rahmen der Standardisierten Bewertung (Link zur Verfahrensanleitung unten) werden die Preise - vereinfacht gesagt - auf das Jahr 2016 "runtergerechnet". Ebenso wird der (zu monetarisierende) Nutzen auf dieses Jahr bezogen. Daher ist das Preisniveau dieser Jahreszahl die Grundlage für die Ermittlung des Koeffizienten.
Mit den tatsächlichen Investitionskosten hat dies daher nur begrenzt zu tun - diese Zahl wird aber gerne politisch verkauft.
Auch ist ein Kostenzuschlag ja nach Planungsphase üblich (siehe Kapitel B 6.1 in der Verfahrensanleitung - in der hier vorliegenden Ebene Machbarkeitsstudie liegt er bei 30%. Aber darauf wurde hier verzichtet, wie der Antwort auf die Anfrage zu entnehmen ist.

Hier die Verfahrensanleitung:
[www.bmv.de]
Zitat
VvJ-Ente
Du verschwendest deine Zeit. Der Herr ist weder an Fakten, noch an einer ernsthaften Diskussion interessiert.

klar...weil er nicht eurer Meinung ist :)

Bei Umfragewerten von 18% für die AfD wird es weder an der Verkehrspolitik des derzeitigen noch des vorherigen Senats liegen.
Aber das wollen ja manche einfach nicht wahrhaben in Berlin-Büllerbu .
Obwohl...wieviel Millionen Euro verballert man in Tegel und Landsberger Ecke Weißenseer-Weg ?...statt sie in den ÖPNV zu stecken?

...und gleich geht "Schreierei" a la Freis/Benjamin wieder los.
Zitat
Heidekraut
Ehm, doch.

Nur mal so nebenbei: Eine ihrer ersten Amtshandlungen war, zu entscheiden, dass die Stammbahn nun als Regiobahn wieder aufgebaut wird und nicht als S-Bahn. Zu der Entscheidung kann man stehen, wie man will. Aber sie hat endlich entschieden und nicht nur weitere Gutachten angefordert.

Und ich begrüße diese Entscheidung.

Also hätte sie in Deinen Augen wie alle anderen weiter Gutachten einfordern sollen, damit bloß nichts passiert?



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 23.05.2026 07:13 von DerMichael.
Zitat
phönix
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Heidekraut
Dazu rechne ich auch die offene Siedlungsbauweise, die die Hinterhöfe vermeiden wollte. Ich halte das für einen großen Fehler, der hervorgerufen wurde durch die extrem enge Bebauung der Gründerjahre, aber dennoch falsch ist.

Was hast Du denn daran zu beanstanden?

Flächenverbrauch? Niedrigere Einwohnerdichte führt zu höheren Aufwendungen bei erstmaliger und laufender auch verkehrlicher Erschließung?

Also wenn ich mal so eine Mietskaserne mit Seitenflügel und Hinterhof mit einem elfgeschossigen WBS 70 oder gar mehreren WHH GT vergleiche, sehe ich bei der "offenen Siedlungsbauweise, die die Hinterhöfe vermeiden wollte" weder einen erhöhten Flächenverbrauch, noch eine niedrigere Einwohnerdichte - ganz im Gegenteil.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Und deshalb ist die Verdichtung und Bebauung der Platten-Innenhöfe ein Riesenunfug, das ist alles durchdacht, möglichst viel Sonnenlicht das ganze Jahr.
Nicht nur das war mal durchdacht, auch Wegebeziehungen spielten trotz aller Wohnungsnot und der daraus resultierenden Dringlichkeit eine Rolle. Solche wurden nach der Wende aber vielfach gekappt, da der Baubestand teils ehr kleinteilig veräußert wurde und die neuen Besitzer ihre Innenhöfe und Durchgänge mit Zäunen o.Ä. abgetrennt haben. Wege zur Schule, die einst wenige hundert Meter weit waren und maximal über Anliegerstraßen verliefen, wurden so zu deutlich längeren Fußmärschen entlang von Hauptstraßen.

~~~~~~
Die paar Schritte kann ich auch fahren.
Zitat
Nordender
Und deshalb ist die Verdichtung und Bebauung der Platten-Innenhöfe ein Riesenunfug, das ist alles durchdacht, möglichst viel Sonnenlicht das ganze Jahr.

Die Hinterhöfe sind ja nicht das Problem, die schirmen nämlich vom Lärm draußen ab. Ist halt nur die Frage, wie groß die sind und wie die genutzt werden. Meiner ist z.B. ein Parkplatz und hat die Mindestgröße. Bei meiner Mutter hat man das Hinterhaus abgerissen und den Hof begrünt. Hinsichtlich der Besiedlungsdichte habe ich folgende Zahlen recherchiert:
Kreuzberg: 14.587
Friedenau: 17.504 (Verdichtung geht also auch in beschaulich)
Leipzig-Grünau: 5.702
Marzahn: 6.120
Gropiusstadt: 14.666
Halle-Neustadt hatte mal 16.000 Einwohner je km²

Man kommt also etwa auf 15.000 Ew pro km², wenn man europäisch verdichtet und etwa die Hälfte wenn man auslichtet und teilwese rückbaut. In Manhattan hat man 27.406 Ew. pro km², was eben geht, wenn man hoch und eng baut und die Grünflächen in der Mitte zusammenlegt.

Allerdings finde ich gerade dass das Westend in Wiesbaden auch auf 26.848 Ew. pro km² kommt, das ist aber auch eine Gründerzeitgegend. Ich habe kein Plattenbaugebeit gefunden, dass über 16.000 Einwohner je km² hatte.

Einen Vorteil sehe ich da bei den Plattenbauten nicht, allenfalls sind dort Autofahrer glücklicher, allerdings fehlen dort oftmals Läden, Kneipen und Ambiente. In Gründerzeitvierteln sind die Wohnungen vielleicht dunkler, allerdings ist da jeder Hof seine eigene Welt, sodass dort alles zwischen Parkplatz und Mini-Park möglich ist und wenn man auf die Straße tritt, ist man meistens gleich mitten im Leben (außer in Friedenau), bei den Plattenbaugegenden muss man erstmal zum Auto oder zum ÖV...

Gruß Nemo
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Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 23.05.2026 12:30 von Nemo.
Das Prinzip Wohnhof ist ein uraltes, seit Jahrtausenden in vielen Kulturen bewehrtes. Es schafft engen sozialen Zusammenhalt und Austausch. Die Fassaden der Straßenbebauung haben großen Vorteil bei der Versorgung, weil konzentriert viele Einheiten beisammen sind und verkehrsmäßig gut erschlossen. Wohnen und Versorgung, dazu kommen Gewerbe auf Höfen, also genau die Durchmischung von Arbeit und Leben, die heute wieder gefordert wird. Übrigens auch der kurzen Wege. In den Großsiedlungen vereinsamt der Mensch mit weiten Wegen zu relativ kleinen Versorgungszentren. Es gibt zwar viel Luft und Grün, was gut ist, aber man muss auch sagen, dass die Gründerjahre eine übertriebene und daher schädliche Entwicklung hervorbrachten durch die Bodenspekulation. Die Vorzüge der kompakten Bebauung wurden so zunichtegemacht. Und die Reaktion darauf, insbesondere nach den großen Kriegen, war wiederum überzogen. So sehe ich die Siedlungsstrukturen der Schlafstädte insgesamt sehr negativ. Das alte Prinzip kommt auch der gewünschten Verdichtung viel näher. Allerdings müssen nun Forderungen nach Durchlüftung und der Schwammstadt hinzukommen. Dann wird ein Schuh daraus.
Zitat
Heidekraut
So sehe ich die Siedlungsstrukturen der Schlafstädte insgesamt sehr negativ. Das alte Prinzip kommt auch der gewünschten Verdichtung viel näher. Allerdings müssen nun Forderungen nach Durchlüftung und der Schwammstadt hinzukommen. Dann wird ein Schuh daraus.

Ja, im Grundsatz ist das sicherlich auch der aktuelle stadtplanerische Grundsatz, was den Bau neuer Quartiere / Stadterweiterungen angeht: es werden eher nutzungsgemischte Quartiere gebaut und bestehende Siedlungen auch im Sinne einer größeren Nutzungsmischung nachjustiert. Durch die heutigen Arbeitsprozesse ist es für die wenigsten Gewerbe erforderlich, sich massiv vom Wohnen abzugrenzen, so dass die strenge Nutzungstrennung nicht nötig ist.

Allerdings finde ich die Diffamierung als Schlafstädte auch nicht unbedingt zielführend, denn auch die Großsiedlungen der 60er- bis 80er-Jahre sind ja durchaus nutzungsgemischt. Sie wurden meist systematisch mit entsprechenden Versorgungseinrichtungen (Handel, Bildung, Gastronomie, Kultur usw. geplant), nur leidet der kulturelle Aspekt regelmäßig unter Unterfinanzierung und die Gastronomie hat es auch nicht leicht. So etwas wie den Dorfgasthof, in dem sich die Vereine treffen, größere Familienfeiern und öffentliche Events stattfinden, gibt es in Großstädten halt nicht - weder in Gründerzeitquartieren noch in Großsiedlungen. Und vor allem: unsere gebaute Umwelt für die nächsten 100 Jahre ist weitgehend fertig gestellt. Ob da das eine oder andere neue Quartier zeitgemäßer geplant wird oder nicht, ändert wenig daran, dass natürlich auch die bestehenden Strukturen laufend weiterentwickelt werden müssen.
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