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Planfeststellungsverfahren zur Heidekrautbahn
geschrieben von krickstadt 
Hallo,

heute wurde in der Berliner Zeitung (und vermutlich auch anderen Tageszeitungen) auf Seite 6 folgende Bekanntmachung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt abgedruckt:

Zitat

Wir geben bekannt!

Auslegung von Plänen zum Zwecke der Planfeststellung für das Bauvorhaben "Reaktivierung der Stammstrecke der Heidekrautbahn Berlin Wilhelmsruh - Awanst Schönwalde, Abschnitt Berlin, km 0,570 bis km 5,969" in den Bezirken Pankow und Reinickendorf von Berlin sowie in der Gemeinde Mühlenbecker Land im Landkreis Oberhavel des Landes Brandenburg

- 1.Planänderung -

Bekanntmachung vom 15.5.2026, SenMVKU IV E131 - 2021-0038, Telefon: [...]


Die Niederbarnimer Eisenbahn-AG (NEB) hatals Vorhabenträgerin die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach §18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) für das o.g. Vorhaben beantragt.

Infolge der Erörterung im November 2023 hat die Vorhabenträgerin geänderte Planunterlagen eingereicht. Die wesentlichen Änderungen am Vorhaben betreffen die Umplanungen am neuen Bahnhof Rosenthal und darauffolgend am Bahnübergang Wilhelmsruher Damm (zweigleisig statt eingleisig), sowie die Umplanung/Verschiebung des Haltepunkts Blankenfelde. Weiterhin wurden bestehende Durchlässe neu geplant. Die schalltechnische Untersuchung wurde überarbeitet und neue Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände) geplant. In 2024 wurde zudem die Biotop- und Nutzungskartierung aktualisiert. In Summe erforderte dies eine umfassende Überarbeitung sowie Neuerstellung der naturschutzfachlichen Gutachten inkl. der Eingriffsbewertung und der Ausgleichskonzeption. Es wurde auch ein Brand- und Katastrophenschutzkonzept erstellt.

Ziel des Vorhabens ist die Wiederherstellung einer direkten Schienenverbindung für den Personenverkehr des ländlichen Raumes mit Berlin auf der Stammstrecke der Heidekrautbahn im Halbstundentakt mit einer Erhöhung der Geschwindigkeit von bisher 60 km/h auf 80 km/h. Für das Vorhaben werden Grundstücke in den Bezirken Pankow und Reinickendorfvon Berlin in Anspruch genommen.

Es besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach §5 Absatz 1 und 2 UVPG. Diese Feststellung ist nach §5 Absatz 3 Satz 1 UVPG, §7 Absatz 3 Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Der Plan für das eingangs bezeichnete Bauvorhaben (Erläuterungsbericht und Pläne sowie die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen bestehend aus Entwässerungskonzept und hydraulische Berechnungen Unterlage U10, landschaftspflegerischer Begleitplan U15, FFH-Verträglichkeitsprüfung U16, artenschutzrechtlicher Fachbeitrag U17, Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich Umweltbericht U18, schalltechnische Gutachten U19, erschütterungstechnisches Gutachten U20, Fachbeitrag Klimaschutz U23, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie U24 und waldfachliches Gutachten U25) wird im Internet unter
https://www.berlin.de/planfeststellungen/
vom 18.5.2026 bis 18.6.2026 sowie

im UVP-Portal der Länder https://www.uvp-verbund.de unter der Kategorie Verkehrsvorhaben - Bundesland Berlin - Zulassungsverfahren und ebenso die Bekanntmachung veröffentlicht. [...]
.

Unter den beiden von mir erweiterten Verlinkungen ist auch der gesamte Text der Bekanntmachung zu sehen, die Unterlagen zur 1. Planänderung sind aber noch nicht dort abgelegt.

Viele Grüße, Thomas

--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de



3 mal bearbeitet. Zuletzt am 15.05.2026 15:25 von krickstadt.
Immerhin geht das PFV zur Heidekrautbahn überhaupt einmal weiter, auch wenn mir ein abschließend positiver Beschluss nach den ganzen Jahren deutlich lieber (gewesen) wäre...

Viele Grüße
Arnd
Die Pläne sind nun online. Was mich ehrlich gesagt etwas wundert: dass der Hp. Berlin-Blankenfelde (zwischenzeitlich?) mal südlich der Bahnhofstraße geplant war. Wann ist der denn nach Süden gewandert? Jetzt ist er (wieder?) am traditionellen Standort nördlich der Bahnhofstraße vorgesehen.

Die Station Rosenthal ist ein Stück Richtung Süden (von der Quickborner Straße Richtung Wilhelmsruher Damm) gewandert, was durch die zweigleisige Ausführung des Bahnübergangs Wilhelmsruher Damm möglich wurde. Eigentlich würde dazu nun als Kontextprojekt die Verlegung der M1-Endhaltestelle gehören (entweder durch eine Stumpfendstelle in diesem Bereich oder eine Blockumfahrung Quickborner Straße - Uhlandstraße - Wilhelmsruher Damm), auch um bald 40 Jahre nach dem Mauerfall endlich mal eine sinnvolle Umsteigemöglichkeit zwischen M1 und MV-Buslinien hinzubekommen, aber wir sind ja in Berlin.



3 mal bearbeitet. Zuletzt am 18.05.2026 07:08 von def.
Jetzt gehts also tatsächlich weiter. Da stellen sich mir zwei Fragen:

1. Sind die Anrainer der Strecke dieser unterm Strich positiv eingestellt, und sehen den Nutzen der diversen neuen Haltpunkte und Direktverbindungen?

2. Lässt sich die Strecke im Moment gut abwandern? Ich würd die ja gern mal sehen.
Zitat
def
Die Pläne sind nun online. (...)

Die Station Rosenthal ist ein Stück Richtung Süden (von der Quickborner Straße Richtung Wilhelmsruher Damm) gewandert, was durch die zweigleisige Ausführung des Bahnübergangs Wilhelmsruher Damm möglich wurde. Eigentlich würde dazu nun als Kontextprojekt die Verlegung der M1-Endhaltestelle gehören (entweder durch eine Stumpfendstelle in diesem Bereich oder eine Blockumfahrung Quickborner Straße - Uhlandstraße - Wilhelmsruher Damm), auch um bald 40 Jahre nach dem Mauerfall endlich mal eine sinnvolle Umsteigemöglichkeit zwischen M1 und MV-Buslinien hinzubekommen, aber wir sind ja in Berlin.

Ich greife Deine Idee gerne auf und spinne sie etwas weiter: Wir bauen in Rosenthal NEB ein ausgewachsenes Mobility Hub mit Regionalbahnhof, Endstelle M1, Endstelle U8, Busbahnhof, Fahrradparkhaus und P+R-Haus sowie den üblichen Serviceeinrichtungen - selbstverständlich mit guter Fußweganbindung der umliegenden Wohngebiete. Konzipierte mensch das Ding von Beginn an in einer inklusiven Form, dass Alle daraus Nutzen ziehen könnten, ließe es sich zudem politisch bzw. "partizipationstechnisch" sehr viel leichter durchsetzen, als wäre es schnöde als "Regionalbahnhof" deklariert...

Die Sache mit der Verknüpfung von NEB, M1 und U8 meine ich dabei durchaus ernst. Warum sollte die U8 dabei nicht oberirdisch im rechten Winkel vor dem stadteinwärtigen Heidekrautbahnsteig an zwei Stumpfgleisen enden können? In Dortmund-Westerfilde oder Köln-Weiden gibt es ähnliche Konstruktionen - ist also nicht mein Hirngespinst.

Viele Grüße
Arnd
Zitat
Arnd Hellinger

Die Sache mit der Verknüpfung von NEB, M1 und U8 meine ich dabei durchaus ernst. Warum sollte die U8 dabei nicht oberirdisch im rechten Winkel vor dem stadteinwärtigen Heidekrautbahnsteig an zwei Stumpfgleisen enden können? In Dortmund-Westerfilde oder Köln-Weiden gibt es ähnliche Konstruktionen - ist also nicht mein Hirngespinst.

Dann hätte die Mehrheit der Einwohner im MV halt immer noch keine U-Bahn. Der Umsteigeverkehr zwischen Straßenbahn und U-Bahn wäre wohl auch eher gering und die Regionalbahn schaufelt wegen des geringen Taktes auch nicht viele Fahrgäste heran.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!
Zitat

Thomas Krickstadt am 15.5.2026 um 15.12 Uhr:

[...] heute wurde in der Berliner Zeitung (und vermutlich auch anderen Tageszeitungen) auf Seite 6 folgende Bekanntmachung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt abgedruckt: [...]

Heute wurde auf Seite 7 der Berliner Zeitung die folgende Ergänzung bekanntgegeben:

Zitat

Wir geben bekannt!

Auslegung von Plänen zum Zwecke der Planfeststellung für das Bauvorhaben "Reaktivierung der Stammstrecke der Heidekrautbahn Berlin Wilhelmsruh - Awanst Schönwalde, Abschnitt Berlin, km 0,570 bis km 5,969" im Bezirk Pankow von Berlin sowie in der Gemeinde Mühlenbecker Land im Landkreis Oberhavel des Landes Brandenburg
Bekanntmachung vom 28.5.2026, SenMVKU IV E 131 – 2021-0038
Telefon:
[...]

Der Auslegungszeitraum für das im Betreff bezeichnete Vorhaben wird aufgrund einer fehlenden und am 28.5.2026 ergänzten Unterlage im UVP-Portal verlängert. Die Auslegung endet nunmehr nicht am 18.6.2026 sondern am 5.7.2026. Die Einwendungsfrist endet mit Ablauf des 5.8.2026. Der weitere Bekanntmachungsinhalt (ABl. Nr. 20 / 15. Mai 2026 S. 1206 ff.) bleibt davon unberührt.
.

Viele Grüße, Thomas

--
Thomas Krickstadt, Berlin, Germany, usenet@krickstadt.de
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