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Planfeststellungsverfahren zur Heidekrautbahn 15.05.2026 15:12 |
Zitat
Wir geben bekannt!
Auslegung von Plänen zum Zwecke der Planfeststellung für das Bauvorhaben "Reaktivierung der Stammstrecke der Heidekrautbahn Berlin Wilhelmsruh - Awanst Schönwalde, Abschnitt Berlin, km 0,570 bis km 5,969" in den Bezirken Pankow und Reinickendorf von Berlin sowie in der Gemeinde Mühlenbecker Land im Landkreis Oberhavel des Landes Brandenburg
- 1.Planänderung -
Bekanntmachung vom 15.5.2026, SenMVKU IV E131 - 2021-0038, Telefon: [...]
Die Niederbarnimer Eisenbahn-AG (NEB) hatals Vorhabenträgerin die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach §18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) für das o.g. Vorhaben beantragt.
Infolge der Erörterung im November 2023 hat die Vorhabenträgerin geänderte Planunterlagen eingereicht. Die wesentlichen Änderungen am Vorhaben betreffen die Umplanungen am neuen Bahnhof Rosenthal und darauffolgend am Bahnübergang Wilhelmsruher Damm (zweigleisig statt eingleisig), sowie die Umplanung/Verschiebung des Haltepunkts Blankenfelde. Weiterhin wurden bestehende Durchlässe neu geplant. Die schalltechnische Untersuchung wurde überarbeitet und neue Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände) geplant. In 2024 wurde zudem die Biotop- und Nutzungskartierung aktualisiert. In Summe erforderte dies eine umfassende Überarbeitung sowie Neuerstellung der naturschutzfachlichen Gutachten inkl. der Eingriffsbewertung und der Ausgleichskonzeption. Es wurde auch ein Brand- und Katastrophenschutzkonzept erstellt.
Ziel des Vorhabens ist die Wiederherstellung einer direkten Schienenverbindung für den Personenverkehr des ländlichen Raumes mit Berlin auf der Stammstrecke der Heidekrautbahn im Halbstundentakt mit einer Erhöhung der Geschwindigkeit von bisher 60 km/h auf 80 km/h. Für das Vorhaben werden Grundstücke in den Bezirken Pankow und Reinickendorfvon Berlin in Anspruch genommen.
Es besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach §5 Absatz 1 und 2 UVPG. Diese Feststellung ist nach §5 Absatz 3 Satz 1 UVPG, §7 Absatz 3 Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Der Plan für das eingangs bezeichnete Bauvorhaben (Erläuterungsbericht und Pläne sowie die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen bestehend aus Entwässerungskonzept und hydraulische Berechnungen Unterlage U10, landschaftspflegerischer Begleitplan U15, FFH-Verträglichkeitsprüfung U16, artenschutzrechtlicher Fachbeitrag U17, Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich Umweltbericht U18, schalltechnische Gutachten U19, erschütterungstechnisches Gutachten U20, Fachbeitrag Klimaschutz U23, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie U24 und waldfachliches Gutachten U25) wird im Internet unter
https://www.berlin.de/planfeststellungen/
vom 18.5.2026 bis 18.6.2026 sowie
im UVP-Portal der Länder https://www.uvp-verbund.de unter der Kategorie Verkehrsvorhaben - Bundesland Berlin - Zulassungsverfahren und ebenso die Bekanntmachung veröffentlicht. [...]
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Re: Planfeststellungsverfahren zur Heidekrautbahn 15.05.2026 15:31 |
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Re: Planfeststellungsverfahren zur Heidekrautbahn 18.05.2026 06:54 |
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Re: Planfeststellungsverfahren zur Heidekrautbahn 18.05.2026 22:27 |
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Re: Planfeststellungsverfahren zur Heidekrautbahn 18.05.2026 23:24 |
Zitat
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Die Pläne sind nun online. (...)
Die Station Rosenthal ist ein Stück Richtung Süden (von der Quickborner Straße Richtung Wilhelmsruher Damm) gewandert, was durch die zweigleisige Ausführung des Bahnübergangs Wilhelmsruher Damm möglich wurde. Eigentlich würde dazu nun als Kontextprojekt die Verlegung der M1-Endhaltestelle gehören (entweder durch eine Stumpfendstelle in diesem Bereich oder eine Blockumfahrung Quickborner Straße - Uhlandstraße - Wilhelmsruher Damm), auch um bald 40 Jahre nach dem Mauerfall endlich mal eine sinnvolle Umsteigemöglichkeit zwischen M1 und MV-Buslinien hinzubekommen, aber wir sind ja in Berlin.
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Re: Planfeststellungsverfahren zur Heidekrautbahn 19.05.2026 00:36 |
Zitat
Arnd Hellinger
Die Sache mit der Verknüpfung von NEB, M1 und U8 meine ich dabei durchaus ernst. Warum sollte die U8 dabei nicht oberirdisch im rechten Winkel vor dem stadteinwärtigen Heidekrautbahnsteig an zwei Stumpfgleisen enden können? In Dortmund-Westerfilde oder Köln-Weiden gibt es ähnliche Konstruktionen - ist also nicht mein Hirngespinst.
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Re: Planfeststellungsverfahren zur Heidekrautbahn 12.06.2026 07:19 |
Zitat
Thomas Krickstadt am 15.5.2026 um 15.12 Uhr:
[...] heute wurde in der Berliner Zeitung (und vermutlich auch anderen Tageszeitungen) auf Seite 6 folgende Bekanntmachung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt abgedruckt: [...]
Zitat
Wir geben bekannt!
Auslegung von Plänen zum Zwecke der Planfeststellung für das Bauvorhaben "Reaktivierung der Stammstrecke der Heidekrautbahn Berlin Wilhelmsruh - Awanst Schönwalde, Abschnitt Berlin, km 0,570 bis km 5,969" im Bezirk Pankow von Berlin sowie in der Gemeinde Mühlenbecker Land im Landkreis Oberhavel des Landes Brandenburg
Bekanntmachung vom 28.5.2026, SenMVKU IV E 131 – 2021-0038
Telefon: [...]
Der Auslegungszeitraum für das im Betreff bezeichnete Vorhaben wird aufgrund einer fehlenden und am 28.5.2026 ergänzten Unterlage im UVP-Portal verlängert. Die Auslegung endet nunmehr nicht am 18.6.2026 sondern am 5.7.2026. Die Einwendungsfrist endet mit Ablauf des 5.8.2026. Der weitere Bekanntmachungsinhalt (ABl. Nr. 20 / 15. Mai 2026 S. 1206 ff.) bleibt davon unberührt.
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