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BVG will Fahrkartenautomaten abschaffen
geschrieben von krickstadt 
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Alter Köpenicker
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Lopi2000
Um welche Teile des Sortiments handelt es sich denn? Was spricht für deren Erhalt und was dagegen?

Die Monatskarte Fahrrad Gesamtnetz gibt es bislang nur am Automaten und im personalbedienten Verkauf. Da meiner Beobachtung nach viele Leute mit dem Fahrrad im Zug unterwegs sind, wird wohl einiges für den Erhalt sprechen, denke ich. Zumal Einzelfahrten (4,60 Euro) und Tageskarten (7,50 Euro) gegenüber der Monatskarte (30,30 Euro) recht teuer sind.

Hast du das schonmal dem VBB und/oder dem VBB-App-Team und diversen anderen Akteuren geschrieben und dich über die fehlende Möglichkeit beschwert ooder gefragt, wann das kommt
Wie läuft es denn eigentlich mit Kindern? Beispiel Schulausflug: Handling Fahrkarten -> Elternsache.
Bei uns geht es regelmäßig, insb. in Ferienhort-Zeiten - dann wöchentlich, auch in den C-Bereich. Dies bedeutet - Fahrschein zum Berliner Schülerabo AB zusätzlich notwendig: 2x Ergänzungsfahrausweis Berlin C (ermäßigt).

Bisher wird dieses Papierticket 2x von den Eltern vorab gekauft und den Kindern mitgegeben.
Lösung Smartphones -> an vielen Grundschule verboten (sollte m. M. n. für Grundschüler auch kein Zwang werden).
Lösung mit Vorhalten der Debit-/Kreditkarte -> scheidet bei Grundschülern als Regelfall wohl aus und stelle ich mir bei einem Ergänzungsfahrschein auch schwierig vor.
Lösung Verantwortung zu Erzieher*innen schieben -> unrealistisch, weil Geld zurückholen aus Erfahrung immer schlecht, bleiben dann auf den selbst gekauften Ticketkosten sitzen. Das machen naive Erzieher*innen beim ersten Ausflug genau 1x, danach nie wieder. Daher auch Standard: Kein Ticket -> Kind macht den Ausflug nicht mit.

Wird es dann Zettelwirtschaft mit ausgedruckten QR-Codes geben nach Abschaffung der Papiertickets und Automaten? Vermutlich läuft es darauf hinaus. Bei allen Ticketbasierten Dingen (wie Eintrittskarten) ging es von Papierticket zu digital oder alternativ als ausgedruckter QR-Code.

Ohne Papiertickets entfällt allerdings auch die physische "Entwertung"/Gültigsetzung per Entwerter.
Eine Person (z. B. Kind) ohne digitalem Endgerät kann ein Ticket auch nicht entwerten. Jetzt könnte man es vorab mit festem Zeit"fenster" buchen. Nur weiß ich doch nicht wie lange die Fahrt dauert, was gerade fährt und wann überhaupt die Fahrten stattfinden.

Wie immer ist die Lösung für die Mehrheit (digitale Ticket/Chipkartenbesitzer) "einfach" nach Pareto-Prinzip. Der Rest ist eben komplex.
Zitat
TomB
Wie läuft es denn eigentlich mit Kindern? Beispiel Schulausflug: Handling Fahrkarten -> Elternsache.

Oder Dienstreisen, bei denen der Arbeitgeber die Kosten übernimmt.

Jetzt kann man die Papierfahrscheine zur Erstattung vorlegen. Und nach Abschaffung der Papierfahrscheine? Legt man dem Arbeitgeber den gesamten Kontoauszug mit allen Privateinkäufen vor? Sind da überhaupt die Einzelfahrten ersichtlich oder gibt's eine Sammelabbuchung (z.B. auch weil die Fahrt zur Freundin am Abend zur Deckelung auf Tageskarte geführt hat, was der Arbeitgeber aber nicht erstattet oder weil nur 1x pro Woche oder Monat abgebucht wird).

Oder die Variante, dass der Arbeitgeber vorab die Fahrschein besorgt und den Dienstreisenden aushängigt, die das Papier bei Fahrtantritt entwerten. Ohne Papierfahrscheine gibt's ja auch keine Entwerter mehr. Wie kontrolliert das Verkehrsunternehmen dann, dass die zeitliche Gültigkeit des Fahrscheins eingehalten wurde? Gibt's dann einen QR-Code (im Verkehrsbereich wahrscheinlich eher Aztec-Code), in dem die vorab festgelegte Abfahrtszeit mit verschlüsselt ist (schlecht für die Rückfahrt, falls das Dienstgeschäft länger dauert als vorgesehen)?

Wie läuft das in Ländern, die schon heute ohne Papierfahrscheine arbeiten, wie es hier angedacht wird?
Zitat
Jumbo
Zitat
TomB
Wie läuft es denn eigentlich mit Kindern? Beispiel Schulausflug: Handling Fahrkarten -> Elternsache.

Oder Dienstreisen, bei denen der Arbeitgeber die Kosten übernimmt.

Jetzt kann man die Papierfahrscheine zur Erstattung vorlegen. Und nach Abschaffung der Papierfahrscheine? Legt man dem Arbeitgeber den gesamten Kontoauszug mit allen Privateinkäufen vor? Sind da überhaupt die Einzelfahrten ersichtlich oder gibt's eine Sammelabbuchung (z.B. auch weil die Fahrt zur Freundin am Abend zur Deckelung auf Tageskarte geführt hat, was der Arbeitgeber aber nicht erstattet oder weil nur 1x pro Woche oder Monat abgebucht wird).

Oder die Variante, dass der Arbeitgeber vorab die Fahrschein besorgt und den Dienstreisenden aushängigt, die das Papier bei Fahrtantritt entwerten. Ohne Papierfahrscheine gibt's ja auch keine Entwerter mehr. Wie kontrolliert das Verkehrsunternehmen dann, dass die zeitliche Gültigkeit des Fahrscheins eingehalten wurde? Gibt's dann einen QR-Code (im Verkehrsbereich wahrscheinlich eher Aztec-Code), in dem die vorab festgelegte Abfahrtszeit mit verschlüsselt ist (schlecht für die Rückfahrt, falls das Dienstgeschäft länger dauert als vorgesehen)?

Wie läuft das in Ländern, die schon heute ohne Papierfahrscheine arbeiten, wie es hier angedacht wird?

Also als Selbstständiger, der Fahrtkosten auch mal vom Veranstalter erstattet bekommt, ist es mit dem Online-Ticket deutlich leichter geworden, da ich das einfach für meine Steuerunterlagen speichern und zum Kunden schicken kann. Es entfällt Gedöns, dass sowohl Veranstalter als auch Steuerberater/Finanzamt das Original-Papierticket haben wollten.

So sollte das beim Arbeitgeber ja dann auch funktionieren.

Da ich alle (zum D-Ticket) zusätzlichen Fahrkarten über die DB kaufe, kann ich (auch für jedes Verbundticket insb. Fahrradkarten) eine ordentliche Rechnung (zusätzlich zur eig. Fahrkarte) als PDF runterladen



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 21.07.2026 22:50 von PassusDuriusculus.
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TomB
Wie läuft es denn eigentlich mit Kindern? Beispiel Schulausflug: Handling Fahrkarten -> Elternsache.
Bei uns geht es regelmäßig, insb. in Ferienhort-Zeiten - dann wöchentlich, auch in den C-Bereich. Dies bedeutet - Fahrschein zum Berliner Schülerabo AB zusätzlich notwendig: 2x Ergänzungsfahrausweis Berlin C (ermäßigt).

Bisher wird dieses Papierticket 2x von den Eltern vorab gekauft und den Kindern mitgegeben.
Lösung Smartphones -> an vielen Grundschule verboten (sollte m. M. n. für Grundschüler auch kein Zwang werden).
Lösung mit Vorhalten der Debit-/Kreditkarte -> scheidet bei Grundschülern als Regelfall wohl aus und stelle ich mir bei einem Ergänzungsfahrschein auch schwierig vor.
Lösung Verantwortung zu Erzieher*innen schieben -> unrealistisch, weil Geld zurückholen aus Erfahrung immer schlecht, bleiben dann auf den selbst gekauften Ticketkosten sitzen. Das machen naive Erzieher*innen beim ersten Ausflug genau 1x, danach nie wieder. Daher auch Standard: Kein Ticket -> Kind macht den Ausflug nicht mit.

Wird es dann Zettelwirtschaft mit ausgedruckten QR-Codes geben nach Abschaffung der Papiertickets und Automaten? Vermutlich läuft es darauf hinaus. Bei allen Ticketbasierten Dingen (wie Eintrittskarten) ging es von Papierticket zu digital oder alternativ als ausgedruckter QR-Code.

Ohne Papiertickets entfällt allerdings auch die physische "Entwertung"/Gültigsetzung per Entwerter.
Eine Person (z. B. Kind) ohne digitalem Endgerät kann ein Ticket auch nicht entwerten. Jetzt könnte man es vorab mit festem Zeit"fenster" buchen. Nur weiß ich doch nicht wie lange die Fahrt dauert, was gerade fährt und wann überhaupt die Fahrten stattfinden.

Wie immer ist die Lösung für die Mehrheit (digitale Ticket/Chipkartenbesitzer) "einfach" nach Pareto-Prinzip. Der Rest ist eben komplex.

100-prozentige Zustimmung. Gerade die Notwendigkeit für Ergänzungsfahrscheine für Tarifzone C zum Schülerticket sind so ein Thema.
Und das ist nicht nur der Schulausflug / Hortausflug. Wenn ich mit meinem Nachwuchs zum Badesee im Umland fahre, brauchen wir auch zwei Ergänzungsfahrausweise.
Bisher - mit physischen Automaten - bleiben teure Sachen wie Geldbörse und Handy zu Hause (man will ja unbeschwert ins Wasser und keine teuren Wertsachen am Ufer zurücklassen). Mein Deutschlandticket, Juniors Schülerticket und 20€ für die Ergänzungsfahrscheine und den Eisladen reichen völlig.
All diese Probleme hat man sicherlich anderswo auch - wie hat man sie da gelöst? Freifahrt für Kinder? Lösung könnte eine ÖPNV-Chipkarte sein, je nach Wahl mit automatischer Abbuchung vom Bankkonto oder Kreditkarte oder als Guthabenkarte. Die soll es ja angeblich geben.

Heutzutage frage ich mich allerdings, ob Kinder wirklich alleine raus dürfen, bevor sie ein Handy bekommen. Muss ja im Zweifel auch kein voll freigeschaltetes Handy sein.

Gruß Nemo
---

Eine Straßenbahn ist besser als keine U-Bahn!!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 22.07.2026 07:43 von Nemo.
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PassusDuriusculus
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Jumbo
Wie läuft das in Ländern, die schon heute ohne Papierfahrscheine arbeiten, wie es hier angedacht wird?

Also als Selbstständiger, der Fahrtkosten auch mal vom Veranstalter erstattet bekommt, ist es mit dem Online-Ticket deutlich leichter geworden, da ich das einfach für meine Steuerunterlagen speichern und zum Kunden schicken kann. Es entfällt Gedöns, dass sowohl Veranstalter als auch Steuerberater/Finanzamt das Original-Papierticket haben wollten.

So sollte das beim Arbeitgeber ja dann auch funktionieren.

Mit dem Online-Ticket gibt es ja etwas, das man zumindest ausdrucken kann, falls der Arbeitgeber es in Papierform haben will (oder umgekehrt: einscannen, falls der Verkehrsbetrieb es in Papierform haben will, der Arbeitgeber aber elektronisch). Hier war ja aber auch von Systemen die Rede, wo man einfach nur seine Kreditkarte an das Lesegerät hält und dann nur die Kartennummer irgendwo beim Verkehrsbetrieb gespeichert und bei einer Fahrkartenkontrolle abgefragt wird, der Fahrgast aber nix in die Hand bekommt.

Vorab vom Arbeitgeber besorgtes Online-Ticket hatte ich selbst schonmal, das konnte ich dann sogar die den – damals noch auf meinem Gerät funktionierenden – DB-Navigator laden und musste nicht das A4-Blatt ungeknickt im Rucksack transportieren. Nur war das a) eine Fahrt quer durch Deutschland, wo eine Mehrfachnutzung schon aus Zeitgründen ausgeschlossen war und b) ein Flexpreis, weil sich die Dienstreise sehr kurzfristig ergab und keine Sparpreise mehr verfügbar waren (Zugbindung bestand durch die Reservierung dann aber doch irgendwie).
Im Nahverkehr sehe ich aber schon die Gefahr der Mehrfachnutzung: Wenn mir der Arbeitgeber für Hin- und Rückfahrt zwei Codes gibt, die je einem AB-Fahrschein entsprechen und ich auf der Hinfahrt nicht kontrolliert werde, kann ich den einen ja nochmal für die Rückfahrt bereithalten und den zweiten dann privat für eine andere Tour benutzen.
Zitat
PassusDuriusculus
Zitat
Alter Köpenicker
Zitat
Lopi2000
Um welche Teile des Sortiments handelt es sich denn?

Die Monatskarte Fahrrad Gesamtnetz gibt es bislang nur am Automaten und im personalbedienten Verkauf.

Hast du das schonmal dem VBB und/oder dem VBB-App-Team und diversen anderen Akteuren geschrieben und dich über die fehlende Möglichkeit beschwert ooder gefragt, wann das kommt

Das habe ich vor knapp zwei Jahren tatsächlich getan und mich mit dieser Problematik an den VBB gewandt. Diese Korrespondenz habe ich sogar noch in meinem E-Mail-Postfach:

Zitat
VBB
Zitat
Ich
Warum werden Monatskarten „Fahrrad VBB-Gesamtnetz“ nicht in der App angeboten?

Die Ausgabe der Zeitkarten als Handyticket beschränkt sich zunächst auf den Geltungsbereich Berlin ABC. Über eine Ausweitung auf andere Geltungsbereiche wird mit den Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg beraten. Derzeit kann jedoch keine Aussage über einen möglichen Umsetzungszeitpunkt getroffen werden.

Es ist also offenbar wie in der Politik. Man berät sich ein ums andere Mal und nichts kommt dabei heraus. Wie lange man sich wohl über die Aufnahme der anderen Angebote in die App beraten haben mag? Ins Verhältnis gesetzt müsste man damit ja bereits unmittelbar nach Inbetriebnahme der preußischen Stammbahn begonnen haben.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
Nemo
All diese Probleme hat man sicherlich anderswo auch - wie hat man sie da gelöst? Freifahrt für Kinder? Lösung könnte eine ÖPNV-Chipkarte sein, je nach Wahl mit automatischer Abbuchung vom Bankkonto oder Kreditkarte oder als Guthabenkarte. Die soll es ja angeblich geben.

Die gibt es ja auch und je nach Stadt in verschiedenen Ausführungen. Man kann Geldbeträge, Fahrkarten und/oder beides darauf speichern - das macht jede Stadt anders. Vielfach lassen sich diese Karten auch mithilfe einer Handy-App befüllen.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
M48er
Wenn ich mit meinem Nachwuchs zum Badesee im Umland fahre, brauchen wir auch zwei Ergänzungsfahrausweise.
Bisher - mit physischen Automaten - bleiben teure Sachen wie Geldbörse und Handy zu Hause (man will ja unbeschwert ins Wasser und keine teuren Wertsachen am Ufer zurücklassen). Mein Deutschlandticket, Juniors Schülerticket und 20€ für die Ergänzungsfahrscheine und den Eisladen reichen völlig.

Ergänzungsfahrscheine kann man auf Vorrat kaufen, sobald man an einem Ticketshop vorbeikommt. Bekommen ja die Leute, die nicht an Straßenbahnlinien wohnen, auch hin.

Und zum Verstauen von Geldkarte und Handy kannst du sie in eine leere Packung Damenbinden legen. Guckt garantiert keiner rein ;)

Zitat
TomB
Lösung Verantwortung zu Erzieher*innen schieben -> unrealistisch, weil Geld zurückholen aus Erfahrung immer schlecht, bleiben dann auf den selbst gekauften Ticketkosten sitzen. Das machen naive Erzieher*innen beim ersten Ausflug genau 1x, danach nie wieder. Daher auch Standard: Kein Ticket -> Kind macht den Ausflug nicht mit.

Seltsame Erzieher-Einstellung. Bei uns sammeln die Erzieher eine Woche vor dem Ausflug das Fahrgeld von den Eltern ein und dann kaufen sie davon Gruppentickets und Eintrittskarten. Zurückbleiben muss am Tag des Ausflugs keiner.
Ansonsten auch hier: Zuhause einen Vorrat an Ergänzungsfahrscheinen anlegen (der aufgefüllt wird, sobald man an einem Bahnhof oder Ticketshop vorbeikommt) und dem Kind im Bedarfsfall mitgeben.





1 mal bearbeitet. Zuletzt am 22.07.2026 10:07 von Florian Schulz.
Zitat
Nemo
All diese Probleme hat man sicherlich anderswo auch - wie hat man sie da gelöst? Freifahrt für Kinder? Lösung könnte eine ÖPNV-Chipkarte sein, je nach Wahl mit automatischer Abbuchung vom Bankkonto oder Kreditkarte oder als Guthabenkarte. Die soll es ja angeblich geben.

BVG-Guthabenkarte


Zitat
Nemo
Heutzutage frage ich mich allerdings, ob Kinder wirklich alleine raus dürfen, bevor sie ein Handy bekommen. Muss ja im Zweifel auch kein voll freigeschaltetes Handy sein.

Gerade wenn sie alleine unterwegs sind, haben es viele Eltern gerne, wenn ihr Kind ein Telefon dabei hat. So kann man dem Kind auch mal einen digitalen Fahrschein fix per pdf zuschicken.

Zitat
Jumbo
Mit dem Online-Ticket gibt es ja etwas, das man zumindest ausdrucken kann, falls der Arbeitgeber es in Papierform haben will (oder umgekehrt: einscannen, falls der Verkehrsbetrieb es in Papierform haben will, der Arbeitgeber aber elektronisch). Hier war ja aber auch von Systemen die Rede, wo man einfach nur seine Kreditkarte an das Lesegerät hält und dann nur die Kartennummer irgendwo beim Verkehrsbetrieb gespeichert und bei einer Fahrkartenkontrolle abgefragt wird, der Fahrgast aber nix in die Hand bekommt.

Natürlich gibt es dabei im Hintergrund ein Onlinesystem, in dem die Fahrten der jeweiligen Karte zugeordnet gespeichert werden, was ja allein schon erforderlich ist, um Tagespreisgrenzen zu ermitteln und einzuhalten. Bei Transport for London ist es z.B. einerseits möglich, diese Informationen aus Basis der Karteninformationen 7 Tage im Nachhinein ohne Account abzurufen und andererseits kann man seine Karte einem Onlineaccount zuordnen und die Daten auch längerfristig abrufen.

Wenn Arbeit- oder Auftraggeber tatsächlich nur die jeweilige Fahrt kleinlich ausgerechnet erstatten und nicht z.B. den Unterschiedsbetrag zur Tageskarte / Price cap mit übernehmen, müssen halt individuelle Accounts oder Karten dafür genutzt werden. Da das Finanzamt inzwischen ohnehin lieber digitale Belege hat und nicht mehr die Originale samt Entwerterstempel benötigt, läuft das ganze so ohnehin leichter ab: Ich muss meine Tickets / Rechnungen nur noch aus dem Bahnportal in das Datev-Portal verschieben, Großunternehmen können dafür längst automatisierte Lösungen nutzen.
Ich bin da eigentlich nicht so, aber wir sollten die Diskussion über die Automaten mal in ein separates Thema überführen. Gerade mit Blick auf die jüngsten Meldungen weiter oben ist ja klar, dass uns das ja nun noch Jahre begleiten wird.
Zitat
M48er
bleiben teure Sachen wie Geldbörse und Handy zu Hause

Meine Geldbörse hat nur 4 Euro gekostet, die kann ich bedenkenlos überall mithinnehmen.


Zitat
Florian Schulz
Ergänzungsfahrscheine kann man auf Vorrat kaufen, sobald man an einem Ticketshop vorbeikommt.

Das ist der Status quo. Es geht ja um die Frage, wie das Szenario nach Abschaffung der Papierfahrscheine gehandhabt werden soll. Hier kommt eben die Guthabenkarte ins Spiel, wenn man sein Handy bzw. Debit-/Kreditkarte nicht dafür nutzen möchte.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
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Slighter
Ich bin da eigentlich nicht so, aber wir sollten die Diskussion über die Automaten mal in ein separates Thema überführen. Gerade mit Blick auf die jüngsten Meldungen weiter oben ist ja klar, dass uns das ja nun noch Jahre begleiten wird.

Nur zu, es ist Dir ja unbenommen, dies jederzeit zu tun.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
Zitat
Florian Schulz
Zitat
Nemo
All diese Probleme hat man sicherlich anderswo auch - wie hat man sie da gelöst? Freifahrt für Kinder? Lösung könnte eine ÖPNV-Chipkarte sein, je nach Wahl mit automatischer Abbuchung vom Bankkonto oder Kreditkarte oder als Guthabenkarte. Die soll es ja angeblich geben.

BVG-Guthabenkarte


Zitat
Nemo
Heutzutage frage ich mich allerdings, ob Kinder wirklich alleine raus dürfen, bevor sie ein Handy bekommen. Muss ja im Zweifel auch kein voll freigeschaltetes Handy sein.

Gerade wenn sie alleine unterwegs sind, haben es viele Eltern gerne, wenn ihr Kind ein Telefon dabei hat. So kann man dem Kind auch mal einen digitalen Fahrschein fix per pdf zuschicken.

Warum überspringen wir das nicht gleich und sind noch viel innovativer? So ein implantierter Chip kann nicht verloren werden...

Die BVG-Guthabenkarte wird übrigens frecherweise als Gutscheinkarte behandelt, wo das Guthaben nach 3 Jahren verfällt. Kulanterweise darf man das Restguthaben auszahlen oder übertragen lassen.

Auf den britischen Inseln gibt es noch ganz normale Papierfahrscheine. Wahlweise in der Variante mit Magnetstreifen oder als aufgedruckter QR-Code, den man dann an der Sperre scannt. In Glasgow musste ich extra zum Schalter, um mir so ein Magnetstreifenticket ausstellen zu lassen, weil die Zugangssperren zur U-Bahn keinen QR-Code-Scanner haben. In London endet die "Kreditkartenzone" beispielsweise am Flughafen Gatwick. Wer darüber hinaus mit dem Zug fahren will, braucht auch ein "klassisches" Online- oder Papierticket.

Ein Bekannter berichtete aus Stockholm, dass er mit seiner Familiengruppenkarte immer zur besetzten Sperre gehen musste, weil es systemisch nicht vorgesehen ist mehrere Personen mit einem Ticket durch die Sperre zu lassen. Und da ihm das vorher nicht klar war, stand seine Tochter dann an einem unbesetzten Zugang draußen und der Rest der Familie war noch drinnen und kam nicht raus.

Zum Thema Beteiligung: Das bedeutet nicht, dass dazu eine Volksabstimmung durchgeführt werden soll, sondern dass die BVG ihren Pflichten gemäß Gesetzeslage (Behindertenverbände) und gemäß Verkehrsvertrag (Verkehrs-/Mobilitäts-/Fahrgastverbände) nachkommt und die entsprechenden Verbände frühzeitig einbezieht, statt sie "Friss oder stirb" vor vollendete Tatsachen zu stellen. Dann bestünde nämlich die Chance Erfahrungswerte (wie die Beispiele aus Glasgow oder Stockholm) einzubringen und entsprechende Lösungen zu finden.

Und um noch mal auf die anderen Systeme zurückzukommen: Sie funktionieren mit massivem Personalaufwand vor Ort. Genau den scheut die BVG aber natürlich. Deswegen verlagert sie das Ganze auf Lottoläden, Backshops und Spätis und erhöht damit die Zugangshürden für einen Teil der Nutzerschaft. Ich gehe auch nicht davon aus, dass eine größere Anzahl aus der "ich bin auf das Auto angewiesen"-Fraktion den DB Navigator oder die VBB/BVG-App installiert hat.

--- Signatur ---
Bitte beachten Sie beim Aussteigen die Lücke zwischen Bus und Bordsteinkante!
Zitat
Jay
Und um noch mal auf die anderen Systeme zurückzukommen: Sie funktionieren mit massivem Personalaufwand vor Ort. Genau den scheut die BVG aber natürlich. Deswegen verlagert sie das Ganze auf Lottoläden, Backshops und Spätis und erhöht damit die Zugangshürden für einen Teil der Nutzerschaft. Ich gehe auch nicht davon aus, dass eine größere Anzahl aus der "ich bin auf das Auto angewiesen"-Fraktion den DB Navigator oder die VBB/BVG-App installiert hat.

So wie die BVG in ihrer Jelbi-App ja auch Standorte von Miet-PKW der Automobilkonzerne angeben, können ja auch diese in ihren Apps, die es zunehmend gibt, auch eine ÖPNV-Ticket-Funktion vorsehen. (Selbst wenn es im Hilfedialog "Hilfe mein Auto fährt nicht, wie komme ich dennoch ans Ziel" versteckt ist, wird es mancher Automobilist leichter finden als eine eigene BVG-App.)
Zitat
Jay
Die BVG-Guthabenkarte wird übrigens frecherweise als Gutscheinkarte behandelt, wo das Guthaben nach 3 Jahren verfällt. Kulanterweise darf man das Restguthaben auszahlen oder übertragen lassen.

Das Restguthaben verfällt also nicht :) Allerdings verwundert mich die Grenze auch. Da ist die Oyster-Card weiter und die eingezahlten Beträge werden nie ungültig. Absurder ist es in den Niederlanden, wo man für die Gültigkeit der OV-chipkaart einen Mindestbetrag von 20 Euro vorhalten muss. Dafür ist die Karte anonym und auch von Touris benutzbar. Für Kinder sogar ideal, wenn die Eltern die Karte vorher aufladen und dem Kind mitgeben.


Zitat
Jay
Warum überspringen wir das nicht gleich und sind noch viel innovativer? So ein implantierter Chip kann nicht verloren werden...

Ich wüsste nicht, warum man das Thema ins Lächerliche ziehen sollte.

Zitat
Florian Schulz
Zitat
Jay
Die BVG-Guthabenkarte wird übrigens frecherweise als Gutscheinkarte behandelt, wo das Guthaben nach 3 Jahren verfällt. Kulanterweise darf man das Restguthaben auszahlen oder übertragen lassen.

Das Restguthaben verfällt also nicht :) Allerdings verwundert mich die Grenze auch.

Ich frage mich dabei vor allem, aus welchem Grund man der geneigten Kundschaft sowie sich selbst durch diese Maßgabe Steine in den Weg legt. Eigentlich kommt als Antwort nur die Hoffnung auf nicht verbrauchtes, ungültig gewordenes Guthaben in Frage, also Geld zu bekommen, ohne dafür jemals eine Leistung erbracht zu haben. Ob das nicht auch eine Form der Leistungserschleichung ist, die mit mindestens 60 Euro geahndet werden sollte?

Die Dreijahresfrist ergibt sich übrigens aus § 195 BGB.


Zitat
Florian Schulz
Da ist die Oyster-Card weiter und die eingezahlten Beträge werden nie ungültig.

Fast überall ist man weiter als hierzulande. Alles, was anderswo seit Jahrzehnten Gang und Gäbe ist, ist hier Neuland.


Zitat
Florian Schulz
Absurder ist es in den Niederlanden, wo man für die Gültigkeit der OV-chipkaart einen Mindestbetrag von 20 Euro vorhalten muss. Dafür ist die Karte anonym und auch von Touris benutzbar.

Da habe ich in einem benachbarten Forum gerade etwas anderes gelesen. Offenbar ist die Nutzung bzw. die Beschaffung für Ausheimische nicht ganz so einfach: [www.ice-treff.de]


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Florian Schulz
Zitat
Jay
Warum überspringen wir das nicht gleich und sind noch viel innovativer? So ein implantierter Chip kann nicht verloren werden...

Ich wüsste nicht, warum man das Thema ins Lächerliche ziehen sollte.

Ich weiß nicht, was daran innovativ und lächerlich sein soll? Implantierbare Chips gibt es schon ewig; sie sind bei einigen Haustieren seit über 20 Jahren zwingend vorgeschrieben. Auch dass Menschen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, habe ich schon gehört oder gelesen. Es ist ja auch kein großer Eingriff, wie sich das manche vorstellen - so eine Chipimplantation ist eine Sache von wenigen Sekunden, vergleichbar mit einer Impfung, das kann im Prinzip jeder Krankenhauspförtner nebenbei machen.


Das Gegenteil von pünktlich ist kariert.
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