ZitatLogital Warum nicht? Egal, ob dieLeute in der Innenstadt vom ÖPNV oder vom Auto aufs Rad umsteigen. Ich habe in jedem Fall was gewonnen. Dort die Kapazität bei ÖPNV oder Straße zu erhöhen ist teuer. Erfordert neue Fahrzeuge. Das Fahrrad aus meiner Sicht volkswirtschaftlich sinnvoller als die Leute im ÖPNV zu befördern. Ob die "Subvention" je ÖPNV Personenkilometer nur preiswertevon EBostrab - Berliner Nahverkehrsforum
ZitatLogital Das Mietauto ergänzt meines Erachtens überhaupt nicht die letzte Meile, sondern ersetzt die ganze ÖPNV/Fahrrad Fahrt. Sieht man auch daran wo Mietautos angeboten werden. Aber ich will den Gedanken mal ganz provokant aufgreifen: Klar ist, dass sich sowohl unser Mobilitätsverhalten als auch die Verkehrsbeziehungen in Anbetracht von Vernetzung und Automatisierung rasant verändern. Vvon EBostrab - Berliner Nahverkehrsforum
ZitatLogital Das stimmt, jedoch sehe ich eine Verlagerung vom ÖPNV zum Bikesharing nicht als kritisch an. Auf den fahrradwegen ist noch Platz. Das Rad reichlich emmissionsfrei, Na ja, als Steuerzahler sehe ich das - zumindest in Berlin - durchaus kritisch. Schließlich ist das Bikesharing wie der ÖPNV ebenfalls ein von der Allgemeinheit subventioniertes Unterfangen. Wenn nun der Fahrradverlvon EBostrab - Berliner Nahverkehrsforum
ZitatLopi2000 Genau hier bekommen die Kommunen Möglichkeiten über Wettbewerbsverfahren bei der Vergabe der Stellplätze Regeln, wie sie auch in einer Konzessionierung stehen könnten, zu definieren. So können die Carsharing-Anbieter zu bestimmten Antriebsformen, Kooperationen mit dem ÖPNV oder evtl. auch Ausweitungen ihrer Betriebsgebiete motiviert werden. Genau das meinte ich ja mit einemvon EBostrab - Berliner Nahverkehrsforum
Ein kleiner Nachtrag hinsichtlich der Sondernutzung: Höchstrichterlich entschied das BVerwG bereits: "Eine Kraftfahrzeugvermietungsfirma, die betriebsbereite und zugelassene Fahrzeuge zum Zwecke der Vermietung an Kunden auf der Straße aufstellt, betreibt damit zulässiges Parken i.S.v. § 12 Abs. 2 StVO. Demnach liegt keine erlaubnispflichtige, über den Allgemeingebrauch hinausgehende,von EBostrab - Berliner Nahverkehrsforum
ZitatLopi2000 Das Personenbeförderungsgesetz gilt hier natürlich nicht, aber wie gesagt ist ein eigenes Carsharing-Gesetz im Gesetzgebungsverfahren. Der Gesetzesvorschlag zum Carsharing bringt aber keine Konzessionierung mit sich. Auch dem Bundestag sind die in Rede stehende grundgesetzlich verankerte Berufsfreiheit und die daraus resultierenden Rahmenbedingungen durchaus geläufig! In einer Avon EBostrab - Berliner Nahverkehrsforum
ZitatLogital Auf welcher Grundlage mischt sich die Stadt denn in die Preisfindung des Taxigewerbes ein? Dort wird auch ein Tarif vorgeschrieben. Und der Taxifahrer muss mich befördern, auch wenn die Strecke für ihn möglicherweise gerade in meinem Fall nicht lukrativ ist. Die Post beispielsweise muss auch in ländliche Gegenden die Briefe zustellen, wo die Zustellung kostspielig ist. Mag es jetzvon EBostrab - Berliner Nahverkehrsforum
@schallundrausch: Zunächst einmal ein großes Kompliment für diese sachliche und zugleich sehr konstruktive Zusammenfassung. Zitatschallundrausch Wer ist hier der (schlechte) Verlierer?, fragt man sich. Egal, ob die Vorwürfe berechtigt sind oder nicht, so hat Nextbike hier ein klassisches Beispiel von schlechtem Stil geliefert. Da bin ich vollkommen Deiner Meinung. Absolut schlechter Stil. Blvon EBostrab - Berliner Nahverkehrsforum
ZitatJan Gnoth Für das Modell von Berlin-Wuhletal am Rübenkamp kommt die U5 120 Jahre zu spät. Da ist nichts mehr dran zu rütteln. Aber in Wandsbeker Chaussee und Berliner Tor ist der Umstieg zwischen U- und S-Bahn doch auch nicht unmöglich, von Ohlsdorf und Barmbek einmal ganz zu schweigen. Von daher haltet den Ball flach, was das Umsteigen zwischen U5 und S-Bahn am Rübenkamp anbelangt. Diesvon EBostrab - Hamburger Nahverkehrsforum
Freilich sind die Kosten einer Straßenbahn sowohl im Bau als auch in der Unterhaltung gegenüber einer U-Bahn um ein Vielfaches geringer. Gleichwohl sehe auch ich es so, dass man sich viel zu oft und viel zu schnell auf ein bestimmtes Verkehrsmittel festzulegen scheint, welches dann bedingungslos protegiert wird. Sehr anschaulich beobachtet man Begünstigungen dergestalt auch innerhalb der einschlävon EBostrab - Berliner Nahverkehrsforum
Sehr interessant. Siehe diesen Artikel von BahnInfo:von EBostrab - Berliner Nahverkehrsforum
ZitatNicolas Jost Diese Verordnung kommt bei öffentlichen Verkehrsmitteln überhaupt nicht zur Anwendung. Die Maßstäbe daraus, auf denen die gängige Rechtsprechung die Definition des Erholwertes stützt, sehr wohl aber schon. Daher auch der darunter gepostete Link des Landesinstituts für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. Ein Zitat daraus: "Es spricht somit nichts dagegen, wvon EBostrab - Berliner Nahverkehrsforum
Zu obigem Thema noch ein lesenswerter Beitrag:von EBostrab - Berliner Nahverkehrsforum
ZitatNicolas Jost Die Anwesenheit anderer Menschen beeinträchtigt aber doch nicht den angemessenen Erholungswert. Sonst wären Betriebskantinen schon lange verboten. Und gerade in diesem Punkt irrst Du gewaltig, wie ein Blick in die Technischen Regeln für Arbeitsstätten Punkt 4.1 verrät: (3) Unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten ist ein Pausenraum oder Pausenbereich zur Verfügung zuvon EBostrab - Berliner Nahverkehrsforum
ZitatLogital Von "All inclusive" sind wir im ÖPNV doch meilenweit entfernt. Im Moment geht's darum ob wir, um bei eurem Vergleich zu bleiben, zur obligatorischen Übernachtung wenigstens noch das Frühstück dazubekommen. Das Frühstück ist spätestens seit dem durchgehenden Nachtverkehr inbegriffen. ZitatLogital Und wo jetzt der Geiz steckt müsst ihr mir auch erklären. Zunächsvon EBostrab - Berliner Nahverkehrsforum
@T6Jagdpilot: Absolut richtig, ohne weitere nötige Ergänzungen. Und eben dieser "All-inclusive-Anspruch" einiger, gleichzeitig nicht selten vereint unter der Losung "Geiz ist geil!", ist schon reichlich borniert. Ich selbst bin kein Busfahrer, sondern Fahrgast, und ich bezeichnete mich auch nicht unbedingt als exzessiven ÖPNV-Jünger - obgleich die eine oder andere pauschalisievon EBostrab - Berliner Nahverkehrsforum
ZitatDonChaos Wir hatten das Thema in abgewandelter Form auch bei den Pausenzeiten. Wie soll man das verstehen? Dass ein Fahrzeugführer in jedem Falle sein Vehikel dem Fahrgast gegenüber auch während seiner Pause zu öffnen hat? ZitatDonChaos Wer den Zweck des ÖPNV in der Fahrgastbeförderung sieht, steht auf meiner Seite, der Rest auf der anderen. Letztere Gruppe hat meiner Ansicht nach nicvon EBostrab - Berliner Nahverkehrsforum
ZitatLogital Sehe nur ich da einen Widerspruch? Auf der einen Seite wird vor Fahrtzeitverlängerung gewarnt wenn der Bus einen Verkehrshalt einlegen würde, weil dass ja kostbare Sekunden kostet, denn angeblich sind Betriebsfahrten und Lenkzeiten edv-mäßig durchoptimiert. Un nun hat der Busfahrer auf einmal die Freiheit sich selbst die Route auszuschen. Wie passt das zusammen? Zugleich ist es jvon EBostrab - Berliner Nahverkehrsforum
ZitatDonChaos Quatsch, Aus- und Einrückfahrten finden doch eh schon auf festgelegten Routen statt! Das wird in Berlin nicht anders als allerorts sonst sein. Von daher bewegen sich Betriebsfahrten mit Ausnahme der gesperrten Straßen freizügig. Schließlich ist es ein Bus und keine Eisenbahn, für letztere man einen Fahrplan braucht. ZitatDonChaos Und wenn ich schon solche Aussagen lese: "von EBostrab - Berliner Nahverkehrsforum
ZitatChristian Linow Die ein oder andere Leerfahrt kann dabei monetär vorteilhafter sein, als mannigfach Betriebshöfe vorzuhalten. Und die von Logital angeprangerte Fahrgastliebe muss ja nicht gleich zur Obsession ausufern, bloß damit der eine oder andere nicht fünf bis zehn Minuten länger auf den regulären Wagen warten muss. Na ja, auch das sollte immer einer Einzelfallentscheidung unterlievon EBostrab - Berliner Nahverkehrsforum
ZitatLogital Gründe gibt es immer. Doch diese werden doch heute von der BVG gar nicht erst untersucht. Dort herrscht bockiges Vertragsbestellprinzip und alles andere "is mir egal". Die BVG vertritt doch die Meinung, dass sie mit den "captive Riders" also den Zwangskunden ohnehin bedient sind, und die sollen sich ihre Wege halt im bestellten Angebot suchen. Bezahlt sind die Lvon EBostrab - Berliner Nahverkehrsforum
ZitatLogital Wieso langweilen? Wir Bürohengste sorgen doch für Lacher und Gemecker. Das ist aber ein auf Dauer ziemlich teurer Spaß, für den der Bürger Eintritt zahlen muss; ob er nun will oder nicht.von EBostrab - Berliner Nahverkehrsforum
ZitatDonChaos Stellst du dich mit deinem PKW auf eine Busspur (gerechtfertigt oder nicht) und fährst über die rote Ampel aufgrund eines ÖPNV-Signals, begehst du einen Rotverstoß. Übrigens gilt das auch für Linienbusse, die nicht im Linienbetrieb sind, also Betriebsfahrten. Sehe ich eine Betriebsfahrt eine nicht freigegebene Busspur benutzen, zeige ich den Vorfall an. Ebenso bei der nicht bervon EBostrab - Berliner Nahverkehrsforum
ZitatNicolas Jost Bei einer Ordnungswidrigkeit? Nein. Korrekt, es gilt das Opportunitätsprinzip, zumal ein Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz, was es per definitionem ob des Linienverkehrs ist, als normale OWi geahndet würde - ergo keine Sanktionen beim Führerschein zur Folge hätte.von EBostrab - Berliner Nahverkehrsforum
ZitatDonChaos Was ist mit dem Weg vom Einsatzort zum Depot? Da wartet auch keiner, außer vielleicht Betriebshanseln auf den Feierabend... die gibts in anderen Betrieben aber auch. Und wo ist die Grenze? Was ist mit dem ablösenden Busfahrer? Was ist mit dem Auto der Betriebsaufsicht? Was, wenn es nicht im Dienst ist, der Fahrer aber dringend zu einem Arzttermin muss? Oder in die Schule seiner Tovon EBostrab - Berliner Nahverkehrsforum
Zitatder weiße bim Hier scheint in der Tat noch rechtlicher Regelungsbedarf zu bestehen. Vor allem die Frage, ob "Notwendige Betriebsfahrten" zum Linienverkehr gehören, sollte im PerBefG und StVO eindeutig geklärt werden. Neuere Rechtsvorschriften aus dem weiten Feld des Steuerrechts sind in dieser Frage erheblich exakter und bezeichnen auch diese Dinge ...esitzen sie ohnehin meist evon EBostrab - Berliner Nahverkehrsforum
ZitatDonChaos ZitatdrstarIn der Tat hängt es von der Beschilderung ab. [...] Findet sich eine Busspur, die durch Mastschilder und/oder Fahrbahnmarkierung für weitere Fahrzeuge freigegeben ist, gilt das Balkensignal auch für diese Fahrzeuge - mit Ausnahme von LKWs. [...] Ähm... nein. Kann gar nicht; woher soll auch ein Nicht-ÖPNV-Fahrer die Bedeutung der Balkensignal kennen? Aus der StVO? Die hevon EBostrab - Berliner Nahverkehrsforum
ZitatDerbussbebt Ja, es ist Schade um die fehlenden Millionen für den Breitensport, aber diese Mittel wären sowieso bundesweit geflossen und hätten hamburgweit keinen einzigen Bus und keine einzige U-Bahn mehr bewegt. Genau das ist es. Bei der Debatte muss differenziert werden. Für die überfällige Weiterentwicklung des ÖPNV hätte Olympia nichts gebracht, sondern im Zweifel sogar das Gegenteilvon EBostrab - Hamburger Nahverkehrsforum
Nur um meine Retrospektive argumentativ nochmals zu verdichten - am 14.01.2003 schrieb das Hamburger Abendblatt: ZitatHamburger Abendblatt vom 14.01.2003 Der Senat hat sich ohnehin bereits festgelegt, die U 4 so oder so zu bauen - selbst wenn Hamburg die Kosten allein tragen müsste. Dies dürfte allerdings vor dem Hintergrund der Olympia-Bewerbung zu sehen sein, heißt es aus Regierungskreisenvon EBostrab - Hamburger Nahverkehrsforum
ZitatMisterX Komische Argumentation. Zum einen sehe ich in "Eine riesige Brache und die umliegenden Wohnviertel wurden aufgewertet." ein Argument pro Olympia. Zum anderen ist "Was hier verbaut wird, habe nicht unbedingt mit Olympia zu tun, komme aber irgendwann sowieso, sagen die Olympia-Enthusiasten." gerade kein Argument der Olympia-Befürworter. Richtig wäre viel mehr: wvon EBostrab - Hamburger Nahverkehrsforum