ZitatNicolas Jost Zitatulkraemer Welches Verkehrsunternehmen hat in deinem Fall denn so viel Fingerspitzengefühl bewiesen? Manche davon sind ja in sozialen Netzwerken durchaus kommunikativ ... Zitat Die S-Bahn Berlin GmbH. Ich hatte den Eindruck, der Kontrolleur wird auf Provisionsbasis bezahlt.von ulkraemer - Berliner Nahverkehrsforum
ZitatJay Als Fahrgast bist du verpflichtet dich vor Fahrtantritt über die Tarife zu informieren. Die Erhöhung wurde im Dezember auch ortsüblich bekannt gegeben. Da sehe ich für dich rechtlich gesehen schlechte Chancen. Du kannst allenfalls versuchen mit einem freundlichen Schreiben deinen Fehler zu erklären und darauf hoffen, dass das EBE auf Kulanzbasis reduziert wird. Die S-Bahn GmbH hat sicvon ulkraemer - Berliner Nahverkehrsforum
ZitatLopi2000 Ich halte diese Regelung insgesamt für unnötig und kundenfeindlich. Meiner Meinung nach könnte man pauschal regeln, dass Fahrscheine unbegrenzt oder auch z.B. 3 Jahre ab Kauf gültig sind. Die Preiserhöhungen bewegen sich ohnehin im Bereich der Kreditzinsen, die die BVG zahlt. Wenn nun einige Fahrgäste angesichts einer bevorstehenen Preiserhöhung ein paar Fahrscheine mehr im Voravon ulkraemer - Berliner Nahverkehrsforum
Hält diese Regelung vor einem ordentlichen Gericht stand? Hat schon einmal jemand dagegen geklagt? Der Hintergrund meiner Frage: ich komme aus Koblenz und wurde beim Besuch in Berlin kontrolliert und man erklärte mir, dass ich 60 EUR wegen ungültigem Fahrausweis zahlen soll, da mein Abschnitt der 4-Fahrten-Karte noch für 8,80 EUR statt der heute gültigen Summe von 9 EUR betrug. Mir war von demvon ulkraemer - Berliner Nahverkehrsforum