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Fahrkartenkontrolle im am Bahnhof stehenden Zug
geschrieben von Arne 
Hallo, wie ich heute erfahren habe, soll es vor kurzem wohl am Bf Harburg so gewesen sein, dass der Schaffner eines RE Hamburg -> Cuxhaven die Fahrkarten kontrolliert hat, als der Zug IM Bahnhof Harburg stand. Der Kenner weiß: Die Wartezeit beträgt hier wegen des Fahrtrichtungswechsels mehrere Minuten - 2 bis 3 Waggons kann der Schaffner hier also durchaus kontrollieren. Wie sieht das rechtlich aus? Darf in einem stehenden Zug überhaupt kontrolliert werden? Immerhin könnte man ja auch kurz zugestiegen sein, um jemandem beim Einsteigen zu helfen. Welche Aussagekraft hätte hier eine Kontrolle, so lange der Zug nicht rollt?
Das Betreten des Zuges ohne gültige Fahrkarte ist verboten. Bei der U- und S-Bahn darfst du ohne Fahrschein (oder Bahnsteigkarte - gibts die noch?) nicht einmal den Bahnsteig betreten.

Gruß
Kevin

[www.ratzeburgbus.de]
Ähem, und wenn ich jemanden nur in den Zug bringen will? Müsste ich dann eine Fahrkarte von Hamburg-Harburg nach Hamburg-Harburg lösen? *g*
Also ich denke, dass der Schaffner das schon erkennen wird, dass man jemanden nur in den Zug gebracht hat.

Immerhin bezahlt man mit der Fahrkarte ja die Beförderungsleistung (die ja ohne Bewegung des Zuges nicht erbracht wird) und nicht eine Anzahl von Minuten Aufenthaltszeit im Zug.
MrJonas schrieb:
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> Ähem, und wenn ich jemanden nur in den Zug bringen
> will? Müsste ich dann eine Fahrkarte von
> Hamburg-Harburg nach Hamburg-Harburg lösen? *g*
> Also ich denke, dass der Schaffner das schon
> erkennen wird, dass man jemanden nur in den Zug
> gebracht hat.
>
> Immerhin bezahlt man mit der Fahrkarte ja die
> Beförderungsleistung (die ja ohne Bewegung des
> Zuges nicht erbracht wird) und nicht eine Anzahl
> von Minuten Aufenthaltszeit im Zug.

Dann schau dir mal die Beförderungsbestimmungen genau an. Ich bin mir zwar nicht sicher, aber ich denke da steht etwas in der Art "kein Zutritt ohne gültigen Fahrausweis".

Bei den U- und S-Bahnen ist es tatsächlich so, dass du ohne Fahrkarte (oder Bahnsteigkarte, ja, die gibts tatsächlich noch!:)) nicht einmal auf den Bahnsteig darfst.

Sicher geht es vorrangig um die Beförderung, aber zu den Rahmenbedingungen kann auch schon das Betreten des Fahrzeuges gewertet werden.

Sollte es aber offensichtlich sein, dass du nur jemandem hilfst, das schwere Gepäck in den Zug zu tragen, dann wird (hoffentlich) der Schaffner auch keinen Fahrschein verlangen - zumindest im Regional- und Fernverkehr.

Tobias
Du, das kann gut sein, dass das in den Beförderungsbestimmungen steht. Das ist ja auch richtig, damit pauschal erstmal die Pflicht, einen Fahrschein zu kaufen, festgehalten wird.
Aber - wie gesagt - ich kann mir nicht vorstellen, dass auch nur ein Schaffner ein 40-€-Ticket ausstellt, wenn man jemanden nur in den Zug bringt. Anders sieht das natürlich aus, wenn man zu lange braucht und dann eine Station mitfährt. Dann muss man sich logischerweise eine Fahrkarte kaufen. Sehr lustig, wenn man z.B. im ICE 1034 (ein ICE-Sprinter, der meines Wissens erst wieder in Essen hält) nicht mehr rechtzeitig rauskommt. Dann wird das ein teures Zum-Platz-Bringen ;-)
Hallo ! Bei der U-Bahn ist es zumindest so,dass eine farbliche Markierung im Boden eingelassen ist,wo der Fahrkartenpflichtige Bereich einer Haltestelle beginnt.Es gab ja auch schon Großkontrollen,wo alle Wagen eines Zuges in der Haltestelle gleichzeitig kontolliert wurden.Warum sollte ein Zug nicht auch in einer Haltestelle/Bahnhof überprüft werden dürfen.Der Bahnsteig bzw.Zug ist ein Fahrkartenpflichtiger Bereich.Personen die Fahrgäste zum Zug begleiten,müßten aus versicherungstechnischen Gründen eine Bahnsteigkarte lösen.Gruß ÖPNV-Freak
@MrJonas

Na - dann versuch mal in eine U-Bahn-Station reinzugehen, wenn da oben alles zur Kontrolle abgeriegelt ist und dann wieder rauszukommen.

Ansonsten - sehr schön ja auch am Hauptbahnhof zu sehen - da steht überall

ZUTRITT NUR MIT GÜLTIGEM FAHRAUSWEIS

sogar im Boden eingelassen - ich finde das ist doch sehr eindeutig.
Also,das Lösen einer Bahnsteigkarte muß "aus versicherungstechnischen Gründen" erfolgen,das halte ich für unwahrscheinlich. In Elmshorn beispielsweise darf man die Bahnsteige auch ohne Bahnsteigkarte betreten(Richtig,es gab mal diese Hinweisschilder des HVV,die sind aber weg). Dort könnte man dann in die NOB oder den (leider letzten) IC einsteigen und eine Fahrkarte lösen. Betreten nur mit Fahrkarte oder Bahnsteigkarte,das soll vermutlich eher dazu dienen,dass Bahnsteige nicht zum Pen...paradies werden.Zum Hauptbahnhof: Der Fernverkehrsbereich darf ohne Fahrkarte betreten werden,meine ich.Es ist ja möglich im Zug gegen Aufpreis zu lösen,wenn man erst in letzter Sekunde ankommt. MH
Das ist ganz einfach:

Innerhalb des Großbereichs Hamburg sind Bahnsteige fahrkarten- bzw. bahnsteigkartenpflichtig.
Außerhalb des Großbereichs Hamburg nicht.
Vor der Nordausweitung des HVV war der HVV-Gesamtbereich fahr- bzw. bahnsteigkartenpflichtig. Somit waren korrekterweise in Elmshorn mal schilder und sind entfernt worden, genau wie in Aumühle...

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Altona kenne ich ziemlich gut:Da ist der "fahrkartenplichtige Bereich" nur der Tiefbahnhof.Oben sind ja auch Läden,die ich ohne Fahrkarte besuchen darf.Das Gleiche dürfte für Dammtor,Fernbahngleise und Hauptbahnhof, Fernbahn sowie Harburg,überirdische GLeise, gelten.Dort stehen diese Schilder erst am Zugang zur S-Bahn. MH
Das kontrollieren in stehenden Zügen ist meiner Meinung nach erstens in Ordnung und zweitens darf die Bahn das, es ist nicht mehr öffentlicher Grund da es ein Eigentum einer Firma ist.

MFG Dennis

[www.nahverkehr-elbe-alster.de.vu]
Außerdem wäre es sonst äußerst umständlich vom Süd- zum Nordsteg zu gelangen.

Gruß
Kevin

[www.ratzeburgbus.de]
An den meisten Fahrzeugen von DBRegio ist ja auch außen im Bereich der Klassenbezeichnung der Hinweis "Einstieg nur mit gültiger Fahrkarte" zu finden - somit dürfte eigentlich klar sein, dass man - wenn man eben mal kontrolliert wird - einen Fahrschein dabei haben sollte...
HSV-Sonderzug schrieb:
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> An den meisten Fahrzeugen von DBRegio ist ja auch
> außen im Bereich der Klassenbezeichnung der
> Hinweis "Einstieg nur mit gültiger Fahrkarte" zu
> finden - somit dürfte eigentlich klar sein, dass
> man - wenn man eben mal kontrolliert wird - einen
> Fahrschein dabei haben sollte...

Gut ist auch der Spruch an den Metronomen: "Im VBN und HVV Zutritt nur mit gültiger Fahrkarte" oder so ähnlich.

Darf man also zwischen Scheeßel und Lauenbrück umsonst fahren? ;-)

Gruß Ingo
Steht nicht am Hbf an den Abgängen zu den Fernbahnsteigen der Spruch "Zugang zum HVV-Verkehr nur mit gültigem Fahrausweis oder Bahnsteigkarte"? Wer also zum Kiosk will, zum ICE oder einfach nur auf die andere Seite, darf durchgehen. Wer zur R10 will, braucht eine Fahrkarte schon auf dem Bahnsteig.
INW schrieb:
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>
> Gut ist auch der Spruch an den Metronomen: "Im VBN
> und HVV Zutritt nur mit gültiger Fahrkarte" oder
> so ähnlich.
>
> Darf man also zwischen Scheeßel und Lauenbrück
> umsonst fahren? ;-)
>
Zunächst ja, muss dann aber einen Fahrschein beim Pesonal im Zug zum Boardpreis lösen. Das geht im VBN und HVV zwar auch, aber dann nur zu 60€.




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In Neugraben darf man auch ohne Fahrkarte auf den S-Bahnsteig. Zumindest den, wo auch die RB fährt. Da stehen auch Automaten auf dem Bahnsteig.
Also vorsicht mit den Verallgemeinerungen :-)

Wie ist das eigentlich Hammerbrook? Da steht ja ein Ferverkehrsautomat auf dem Bahnsteig. Man könnte sich also dort eine Fahrkarte Hammerbrook-München kaufen.
Muss man da erst ne Bahnsteigkarte lösen, um dann einen Fahrschein lösen zu können?
ich habe auch schonmal am hbf erlebt, dass man nur mit der passenden fahrkarte auf einen der fernbahnsteige runterdurfte und die mich begleitenden bekannten nicht mit durften. war aber zufällig gerade fussballspiel hamburg/bremen gewesen und ich bin in richtung bremen gefahren.
Martin schrieb:
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> INW schrieb:
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> >
> > Gut ist auch der Spruch an den Metronomen:
> "Im VBN
> > und HVV Zutritt nur mit gültiger Fahrkarte"
> oder
> > so ähnlich.
> >
> > Darf man also zwischen Scheeßel und
> Lauenbrück
> > umsonst fahren? ;-)
> >
> Zunächst ja, muss dann aber einen Fahrschein beim
> Pesonal im Zug zum Boardpreis lösen. Das geht im
> VBN und HVV zwar auch, aber dann nur zu 60€.
>
>
Sind das normal nicht 40 € (nach 60 DM => 30 €)?


also bei uns steht bei der DSW21 auch vorm Bahnsteig "nurmit gültiger Fahrkarte betreten"aber Fotographer(so wie ich),die Bahnen knipsen,dürfen auch so rein.Und ich grüß ja auch immer freundlich das Personal.Also mich kennen fast alle DSwler von sehen.Dann denken die"ach der knipst nur,der darf"so in der Art.
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