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Niedersachsenticket am HVV-Automat kaufbar?
geschrieben von ThomasHeier 
Zitat
BruceMcLaren
Ich würde vielleicht ergänzen:

Es gibt ja eigentlich keine HVV-Automaten sondern nur die Automaten der einzelnen Verkehrsbetriebe. Und selbstverständlich kann man an den Automaten der Hamburger S-Bahn auch Ländertickets (sogar Fernverkehrstickets) kaufen.

Aber nur, wenn man die Muße hat, sich durch -- gefühlt -- 100.000 Menüs zu klicken...

In dem Zusammenhang: Warum wird eigentlich nicht offensiver auf die Möglichkeit hingewiesen, daß man mehrere Tickets mit einem Bezahlvorgang kaufen kann? Viele Kunden, die ich darauf hinwies, wußten davon nichts und bezogen den Button "Weitere Fahrkarte" darauf, daß der Automat die Einstellung speichert und man mit dem nächsten Zahlvorgang das gleiche Ticket nochmal erwerben kann. Man kann aber damit beispielsweise 1 Erwachsenenticket und 20 Kinderkarten kaufen...

Gruß Ingo
Hallo,

Zitat
INW
Aber nur, wenn man die Muße hat, sich durch -- gefühlt -- 100.000 Menüs zu klicken...

Mal wieder Blödsinn. Drei bis man da ist. Allerdings Datum, Anzahl Personen und schieß-mich-tot anzugeben, das dauert.


Grüße
Boris
Hallo,

Zitat
BussHamburg001
Wenn man dann halt kurz vor Hamburg (in Niedersachsen) steht und irgendwo kurz hinter Hamburg aussteigen will (Großbereich + 1 Ring) dann wird das alles total schwierig und einfach nur teuer, weil man eben außerhalb des HVV keine ringgenauen Fahrkarten kaufen kann und im HVV Verbundfahrkarten für die angrenzenden Tarifgebiete nicht überall erstehen kann.

Daraus werde ich nicht schlau. Jeder Automat im HVV verkauft das HVV-Sortiment (mag ja Ausnahmen geben, die kenne ich allerdings nicht), von daher wird keine Fahrt teurer, als an jedem Automaten, nur weil man in Nds steht.


Zitat
BussHamburg001
Insofern bin ich auch der Meinung, dass man statt irgendwelcher Bargeldlosen Kartensysteme, die man jetzt wieder einführen will, einfach die Software der verschiedenen Automaten in den Bahnen und Bussen synchronisieren und mit angrenzenden Tarifverbünden besser verknüpfen sollte,

Da hatte man mit den neuen Automaten ja schon Klimmzüge gemacht, da sie bei DB und HHA nach den gleichen Vorgaben gebaut sind (Typ). Alle mit der gleichen Software auszustatten (alleine schon die anderen Automaten-Typen bei AKN und metronom), dürfte unmöglich sein, leider. Kaum zu glauben, aber die DB hat da einen guten Job gemacht. Alleine schon, dass man bei vielen (mittlerweile glaube ich allen) Automaten Anfangs- und Endpunkt im SH-Tarif eingeben kann.


Grüße
Boris
Hm, aber das SH-Ticket kann man an den Hochbahn-Automaten kaufen... Gerade gestern standen zwei junge Frauen ratlos vor dem Automat Hallerstraße auf der Suche nach dem Niedersachsen-Ticket, die aber erfolglos blieb. Das SH-Ticket hingegen war unter "andere Fahrkarten" gelistet.
Zitat
Boris
Hallo Alexander,

Herbert hat da einfach recht. Deine vertretene Rechtsauffassung finde ich haarsträubend. Den Anspruch auf das Ticket, den Du hier konstruierst, wirst Du sehr wahrscheinlich vor Gericht nicht zugesprochen bekommen. Es dürfte also auf eine Schwarzfahrt für Dich hinauslaufen.

Es spielt doch keine Rolle, wie gebräuchlich ein Sondertarif von Firma x ist, Firma y hat damit nichts zu tun. Ich kann mich auch schlecht beim BWM-Händler beschweren, dass er keine Wagen mit Stern auf der Haube hat und mir dort einfach einen Wagen nehmen und zum nächsten Mercedes Händler fahren.


Grüße
Boris

Hallo Boris,

findest Du das haarsträubend?

Dein Vergleich hinkt gewaltig, denn Du argumentierst mit einer Leistung bei einem nicht teilnehmenden Anbieter (anderer Kfz.-Hersteller). Das ist hier ja anders, denn das Niedersachsen-Ticket gilt ja ab Meeschensee (Ri. Norderstedt). Es wäre also so, dass ich mit einem Pkw einer bestimmten Marke bei einer Werkstatt derselben Marke abgewisen werde, weil ich das Fahrzeug bei einem anderen H ä n d l e r (nicht anderen Marke!) erworben hätte. Undenkbar.

Außerdem fahre ich ja nicht schwarz. Ich werde lediglich zum Überbrücken der Anfangsstrecke gezwungen, wenn ich keine Doppeltzahlungen in Kauf nehmen will. Und ich glaube nicht, dass mich ein Gericht wirklich zu Mehrfachzahlungen verpflichten kann, denn es ist ja ein Versäumnis des Anbieters, ein gültiges und reguläres Ticket nicht zu vertreiben! Durch das Vorweisen des gekauften Fahrscheins (Datum und Uhrzeit werden zur Plausibilität ja aufgedruckt) habe ich in so einem Fall ja einen guten Beleg in der Hand. Jemand, der beabsichtigt schwarz zu fahren, würde wohl kaum ein Niedersachsen-Ticket kaufen. Zangenabdrücke belegen zusätzlich, dass man tatsächlich im Geltungsbereich unterwegs war.

Bei der DB gibt (gab?) es teilweise auch so etwas wie "Anfangsstrecke" (oder so ähnlich). Auch so etwas wäre ja denkbar, wenn man dieses dann später beim Kauf des Nds.-Tickets anrechnen lassen kann.

Unterm Strich bleibt die Erkenntnis, dass der Fahrgast nicht in der Lage ist, an einem bestimmten Haltepunkt ein dort gültiges und reguläres Ticket zu erwerben.

Viele Grüße
Alexander
Hallo Alexander,

Zitat
Alexander Lehmann
findest Du das haarsträubend?

Ja, so vehement vorgetragen schon.


Zitat
Alexander Lehmann
Außerdem fahre ich ja nicht schwarz.

Doch, auf dem Weg zum Automaten schon. Daran ist nichts zu deuteln, an Bord ist eine gültige Fahrkarte Pflicht und Deine Absicht nicht voraussehbar und schon gar nicht kontrollierbar. Das kann auch ein Richter so sehen.

Der sichere Weg ist der aus dem von Schrotti erwähnten Prozess. Du gehst in Vorleistung und holst Dir das Geld von der AKN wieder.


Grüße
Boris
Zitat
Boris

Der sichere Weg ist der aus dem von Schrotti erwähnten Prozess. Du gehst in Vorleistung und holst Dir das Geld von der AKN wieder.
Boris

Ich zielte auf diesen ollen Usenet-Diskussionsfaden ab. Jens Müller ist auch mit "dulde und liquidiere" nicht weitergekommen. Kurzfassung: Er musste HVV- + DB-Fahrkarte kombinieren, da von der AKN keine Karte nach Wechselverkehrstarif zu bekommen war, und wollte sich anschließend die Preisdifferenz von der AKN ausgleichen lassen. AKN weigert sich, weil sie nun mal Fahrkarten zum Anstoßtarif grundsätzlich nicht verkaufe (auch wenn sie daran teilnimmt). Das Amtsgericht Norderstedt teilt die Auffassung des Verkehrsunternehmens und konstatiert obendrein, dass eine Änderung der Situation nicht vom Kunden eingeklagt werden könne, sondern allenfalls vom Verordnungsgeber (des Tarifs). Recht haben und Recht bekommen sind halt zwei Paar Schuhe.

Ein Gang durch die Instanzen hätte vielleicht zu einem anderen Urteil geführt, aber welcher Privatmensch mag und kann sich diesen teuren Spaß schon leisten?

--
Gruß aus Langenhorn – Schrotti
Hallo Schrotti,

dann hatte ich Deinen vorhergehenden Beitrag falsch verstanden.

Aus dem Grund dürfte Alexanders Rat noch mehr mit Vorsicht zu genießen sein. Nach dem AEG mag das alles gehen und in Ordnung sein, nur was der Richter nachher sagt, ist entscheident...


Grüße
Boris
Damit hier kein falsches Bild entsteht: Mein Standpunkt ist rein subjektiv und reine Laiensicht! Ich persönlich würde immer (und habe auch immer) mir im Vorwege eine Fahrkarte besorgen bzw. durch meine ProfiCard habe ich eh keine "Sorgen" innerhalb der Ringe A-C (am Wochenende sogar Gesamtbereich). Nicht dass jemand nach meiner Sichtweise verfährt, damit auf die Nase fällt und sich später auf mich beruft!

Viele Grüße
Alexander
Moin moin,
ganz spannend wirds, wenn man dann noch fordert, daß das metronom-Tagesticket (gilt schließlich auch im HVV-Großbereich) von den anderen HVV-Unternehmen vertrieben werden soll.
MfG -Uwe

------------------
Hans-Uwe Kolle
Kolle@PRO-BAHN-SH.de
Hallo Uwe,

das fiel mir auch spontan ein. Wobei die HHA da sogar selbst den Vertrieb der metronom-Tickets macht.


Grüße
Boris
Hm... - ich rate mal, das gibt's in Meeschensee auch nicht...
Ich sehe das folgendermaßen:

Ein Fremdticket gilt in einem Gebiet kulanterweise, quasi als nachgelagerte Anschlussfahrt. Dass man dieses Ticket dort dann nicht auch kaufen kann ist schade, aber auch nicht zu ändern.

Da ich gemäß den Beförderungsbedingungen mit einem gültigen Ticket fahren muss, muss ich mir eins bis zur nächsten Möglichkeit kaufen. Das ist dann auch nicht schön. Aus der Kulanz, ein fremdes Ticket zu akzeptieren, die Pflicht, dieses auch zu verkaufen abzuleiten, finde ich jedoch falsch.
Hallo BruceMcLaren,

Zitat
BruceMcLaren
Ich sehe das folgendermaßen:

Ein Fremdticket gilt in einem Gebiet kulanterweise,

So würde ich es nicht sehen. Ist eine Fahrkarte von einem Unternehmen oder Verbund anerkannt, ist es keine Kulanz damit fahren zu dürfen, sondern ein Anrecht. Gültiges Ticket, bleibt gültiges Ticket. Eine andere Frage ist die des Vertriebs.

Schon blöd, wenn man ein faktisch gültiges Ticket nicht auch am Automaten vor Ort bekommt. Ob das rechtlich in Ordnung ist, da steige ich nicht durch. Es stellt sich aber für jeden Fahrgast die Frage, wie sinnvoll es ist, nötigenfalls Geld aus dem Fenster zu schmeißen, nur um überall ein Vollangebot leisten zu können. Mir persönlich wären da andere Dinge wichtiger, obwohl ich die volle Verfügbarkeit nicht unwichtig finde.


Grüße
Boris

PS: Ich habe allerdings rausbekommen, wieso die HHA so sparsam mit der Ticketauswahl sein kann, sie ist eine Straßenbahn und fällt nicht unter das Eisenbahngesetz... ;-)
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