Willkommen! Einloggen Ein neues Profil erzeugen

erweitert
Mit historischen VHH Bussen durch die Vier- und Marschlande
geschrieben von Andre91 
Setra@Work schrieb:
-------------------------------------------------------
> Jeder Busfahrer hat den Führerschein Klasse D
> erworben und dieser ist überall gültig, egal ob in
> Hamburg oder im Allgäu. Allerdings muss auf die
> Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten geachtet
> werden. Ein Busfahrer der im regulären
> Schichtrythmus in einem Verkehrsbetrieb eingesetzt
> ist, dürfte so schon ein Problem haben zusätzlich
> für den HOV Sonderfahrten zu machen.
>
Ich habe mal gehört, dass die in den Busfahrschulen von Hochbahn und VHH-PVG erworbenen Busführerscheine nur für das jeweilige Unternehmen gültig sind. Endet das Arbeitsverhältnis mit Hochbahn oder VHH-PVG, verliert auch der Busführerschein seine Gültigkeit und der Fahrer muss bei Wechsel zu einem anderen Unternehmen dort einen neuen Busschein machen. Viele Verkehrsbetriebe bilden auch gar nicht zum Busfahrer aus, so dass die dort beschäftigen Fahrer ihre Busscheine woanders erwerben müssen. Jedenfalls habe ich gehört, dass es Unterschiede geben soll, ob die Verkehrsbetriebe eigene Fahrschulen haben oder nicht.

> Unter Umständen verweigert daher die Hochbahn
> ihren Fahrern in der Freizeit beim HOV Bus zu
> fahren, denn damit hätte Sie als Arbeitgeber
> keinen Überblick mehr über die Lenk- und
> Ruhezeiten des Fahrers. So gehandhabt wird es auf
> jeden Fall mit Aushilfstätigkeiten in Fremdfirmen,
> inwiefern die HHA bei einer ehrenamtlichen
> Tätigkeit beim HOV eine Ausnahme macht entzieht
> sich meiner Kenntnis.
>
Das heißt, der Fahrer muss bei Einstellung dem Betrieb per Unterschrift zusichern, dass er in seiner Freizeit nicht noch beim HOV Bus fährt? Ich glaube, wenn das in Berlin bei der BVG so gehandhabt wird, dann würde die ATB auch nicht so viele Sonderfahrten im Jahr veranstalten.

Egal was du gehört hast, wie ich eben schon sagte ein Führerschein ist ein Führerschein und hat nichts damit zu tun wo man ihn erworben hat oder bei welchem Arbeitgeber man beschäftigt ist. Natürlich bleibt der Schein deshalb auch nach Ausscheiden aus einem Unternehmen gültig! Ich habe selber den Führerschein Klasse D und dieser Führerschein ist mein Eigentum, daher kannst du mir ruhig glauben.
Setra@Work schrieb:
-------------------------------------------------------
> Egal was du gehört hast, wie ich eben schon sagte
> ein Führerschein ist ein Führerschein und hat
> nichts damit zu tun wo man ihn erworben hat oder
> bei welchem Arbeitgeber man beschäftigt ist.
> Natürlich bleibt der Schein deshalb auch nach
> Ausscheiden aus einem Unternehmen gültig! Ich habe
> selber den Führerschein Klasse D und dieser
> Führerschein ist mein Eigentum, daher kannst du
> mir ruhig glauben.
>
OK, alles klar.

Jan Gnoth schrieb:
-------------------------------------------------------
> Das scheint bei der Berliner ATB besser geregelt
> zu sein. Dort dürfen die Busse zumindest zeitweise
> auf den Betriebshöfen stehen. Ob die Berliner dort
> auch mit der Organisation geschickter als die
> Hamburger sind, dass die BVG das so mitmacht, kann
> ich nicht beurteilen.
> Ist die Hochbahn da schwieriger zugänglich als die
> BVG? Die Berliner ATB scheint so ziemlich von
> allem zu haben, wovon der Hamburger HOV nur
> träumen kann. Sei es das Fahrpersonal oder das
> Werkstattspersonal.
>
Ich denke, es liegt weniger an der HHA selbst, als vielmehr an der Tatsache, daß die meisten Serviceleistungen für die Busse "outgesourced" sind. Auf den Betriebshöfen arbeiten ja Fremdfirmen, sei es TEREG für die Reinigung oder FFG oder Evobus für die Instandhaltung. Die lassen sich jede Leistung bezahlen. HHA-Werkstattleute würden sicherlich dem Oldie des HOV auch mal "was gutes tun", die Servicedienstleister gehen aber an nichts ran, was nicht bestellt wurde.
Hallo Vielfahrer,

> Auf den Betriebshöfen arbeiten ja
> Fremdfirmen, sei es TEREG für die Reinigung oder
> FFG oder Evobus für die Instandhaltung. Die lassen
> sich jede Leistung bezahlen.

Die HHA könnte (dürfte (ausgesetzlichen Gründen?)?) das auch nicht gratis machen.

TEREG und FFG würde ich im Übrigen auch nicht als Fremdfirmen bezeichnen. Eine 100%ige Tochterfirma könnte man sicher auch anweisen, nur ob man das so kann und darf...


Grüße, Boris
Spezielle Führerscheine
02.06.2007 15:13
Setra@Work schrieb:
>
> Egal was du gehört hast, wie ich eben schon sagte ein Führerschein ist ein
> Führerschein und hat nichts damit zu tun wo man ihn erworben hat oder bei welchem
> Arbeitgeber man beschäftigt ist. Natürlich bleibt der Schein deshalb auch nach
> Ausscheiden aus einem Unternehmen gültig! Ich habe selber den Führerschein Klasse D
> und dieser Führerschein ist mein Eigentum, daher kannst du mir ruhig glauben.

Es gibt min. eine Ausnahme.

Einen Führerschein den man bei der Bundeswehr macht, gibt man bei der Entlassung mit ab, da er zu den Akten kommt. Man kann ihn jedoch ins Privatleben übertragen lassen, wenn man bestimmte Bedingungen erfüllt.

Meine Klasse 2 - jetzt BCE - habe ich mit 20 beim Bund gemacht und als ich 21 wurde, meinen zivilen Führerschein entsprechend erweitern lassen. Zumindest damals war es möglich LKW mit 18 beim Bund zu machen. Nur bekam man diesen nicht rüber mit in Zivilleben, da man max. 1 Jahr nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst die Umschreibung vornehmen musste. Bei 15 Monaten Wehrdienst + max 1 Jahr Zwischenraum hätte man keine 21 Jahre, die man benötigt, zusammen bekommen.


Und eine zweite Ausnahme die zumindest früher Bestand - Heute ???

Auch die Post (Deutsche Bundespost) hatte zumindest früher (min. bis Ende der 80er) einen eigenen Führerschein, den man beim Ausscheiden aus dem Dienst abgeben musste. Ob dort immer noch ein eigener Führerschein existiert ist mir nicht bekannt, aber ich vermute mal nicht.


Gruß Ingo
Jan Gnoth schrieb:
-------------------------------------------------------

> > Darüberhinaus muß auch jedesmal ein Fahrer mit
> > Personenbeförderungsschein zur Verfügung stehen.
> >
> Wie viele Leute beim HOV haben einen solchen
> Personenbeförderungsschein? Wahrscheinlich nicht
> viele. Dürfen die Busfahrer von Hochbahn und
> VHH-PVG die HOV-Busse fahren oder ist dafür noch
> wieder ein anderer Schein erforderlich? Ich habe
> mal gehört, dass Busschein nicht gleich Busschein
> ist, dass die Hochbahn- und VHH-PVG-Fahrer nicht
> so ohne weiteres andere Busse fahren dürfen und
> umgekehrt. Aber so genau kenn ich mich mit den
> Bestimmungen auch nicht aus.

Busführerschein ist in der Tat nicht gleich Busführerschein.

Wer den, wie einige meiner Mitschüler, z.B. beim TÜV oder bei der Dekra macht, erhält einen vollwertigen Busschein - und darf auch Reisebusse fahren.

Aber wer den Schein direkt bei einem Busunternehmen wie z.B. der Hochbahn macht, darf danach AUSSCHLIESSLICH Automatik-Busse fahren - es sei denn, die Fahrschulausbildung findet auf einem Schaltwagen statt. Da aber die Hochbahn m.W. keinen Schaltwagen mehr besitzt, der für solche Zwecke verwendet werden kann, geht das nicht mehr...

Hat eigentlich die VHHPVG-Gruppe noch Schaltwagen, die für so eine Ausbildung mißbraucht werden können?

Gruß Ingo
INW schrieb:
-------------------------------------------------------
> Hat eigentlich die VHHPVG-Gruppe noch Schaltwagen,
> die für so eine Ausbildung mißbraucht werden
> können?

Bei der VHH wäre da auf jeden Fall 9013, und vielleicht noch der ein oder andere 0 407er, ich glaube 9225 hat auch ne Fahrschuleinrichtung, aber ob der auch ein Schaltwagen ist weiss ich nicht.

----------------------------------
Citaro-Bus of the Year 2007

MFG
Andre
Automatik / Schaltung
02.06.2007 20:27
INW schrieb:
>
> Busführerschein ist in der Tat nicht gleich Busführerschein.
>
> Wer den, wie einige meiner Mitschüler, z.B. beim TÜV oder bei der Dekra macht,
> erhält einen vollwertigen Busschein - und darf auch Reisebusse fahren.
>
> Aber wer den Schein direkt bei einem Busunternehmen wie z.B. der Hochbahn macht,
> darf danach AUSSCHLIESSLICH Automatik-Busse fahren - es sei denn, die
> Fahrschulausbildung findet auf einem Schaltwagen statt. Da aber die Hochbahn m.W.
> keinen Schaltwagen mehr besitzt, der für solche Zwecke verwendet werden kann,
> geht das nicht mehr...

Das ist beim PKW aber auch so. Wer auf einem Automatik Fahrschule und Prüfung macht bekommt auch einen entsprechenden Vermerk in den Führerschein. Ausnahme ist nur, wenn die Prüfung zwar auf einem Automatik stattfindet, der Fahrlehrer aber entsprechend versichert, daß der Prüfling sonst nur Schaltung gefahren ist und der Automatikwagen nur auf Grund eines Defekts des anderen Wagens genommen werden musste.


Gruß Ingo
Andre91 schrieb:
-------------------------------------------------------
> INW schrieb:
> -------------------------------------------------------
> > Hat eigentlich die VHHPVG-Gruppe noch Schaltwagen,
> > die für so eine Ausbildung mißbraucht werden können?
>
> Bei der VHH wäre da auf jeden Fall 9013, und
> vielleicht noch der ein oder andere 0 407er, ich
> glaube 9225 hat auch ne Fahrschuleinrichtung, aber
> ob der auch ein Schaltwagen ist weiss ich nicht.

Das Gestänge für die Fahrschuleinrichtung kann man recht schnell nachrüsten - allerdings muß es technisch abgenommen werden (sprich: der Wagen muß dem TÜV/Dekra vorgestellt werden). Die Fahrschuleinrichtung muß in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.

Außerdem wird i.d.R. die Personenbeförderung untersagt, wenn auf dem Fahrzeug geschult wird. Das allerdings wird nicht in den Papieren eingetragen.

Gruß Ingo
HALLO

Der VHH Bus 9225 ist ein Schaltwagen.

Was ist eigentlich aus 9226 geworden?.

Gruß Karsten aus Hamburg-Bergedorf
Karsten schrieb:
-------------------------------------------------------
> Was ist eigentlich aus 9226 geworden?.

Der steht auf dem Betriebshof in Ahrensburg.

----------------------------------
Citaro-Bus of the Year 2007

MFG
Andre



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 02.06.2007 21:40 von Andre91.
Richtig, mit dem Automatikführerschein stimmt, aber das gilt genauso auch beim PKW. Auch wer dort seine Prüfung auf einem Automatikfahrzeug macht, darf letztendlich auch nur selbige fahren. Wenn die Hochbahn nur noch Automatikfahrzeuge hat, ist das so. Aber auch ein Fahrer mit nur Automatik darf trotzem Reisebus fahren, wenn der z.B. AS-tronic oder sowas hat zählt das auch als Automatik, auch wenn es natürlich technisch gesehen keine Wandler-Automatik ist.

Bei VHHPVG kann jeder der will ganz normal den Schaltschein machen. z.B. 9013 ist ja noch ein Schaltwagen, genau wie 9225 und auch einer der Integros. Auch der kleine O303 Clubbus ist ein Schaltwagen im Fahrschuleinsatz.
HALLO

> Der 9226 steht auf dem Betriebshof in Ahrensburg.


Wo für wird der da eigentlich eingesetzt?


>Bei VHHPVG kann jeder der will ganz normal den Schaltschein machen. z.B. 9013 >ist ja noch ein Schaltwagen, genau wie 9225 und auch einer der Integros. Auch >der kleine O303 Clubbus ist ein Schaltwagen im Fahrschuleinsatz.

Der VHH Integro 0401 ist ein Schaltwagen und auch für den Fahrschuleinsatz.

Gruß Karsten aus Hamburg-Bergedorf
Karsten schrieb:
-------------------------------------------------------
> HALLO
>
> > Der 9226 steht auf dem Betriebshof in
> Ahrensburg.
>
>
> Wo für wird der da eigentlich eingesetzt?

Gute frage, das einzige was mir im moment einfällt sind vielleicht Sonderfahrten, vielleicht weiss jemand mehr?

----------------------------------
Citaro-Bus of the Year 2007

MFG
Andre
Andre91 schrieb:
-------------------------------------------------------
> Karsten schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
> > HALLO
> >
> > > Der 9226 steht auf dem Betriebshof in
> > Ahrensburg.
> >
> >
> > Wo für wird der da eigentlich eingesetzt?
>
> Gute frage, das einzige was mir im moment einfällt
> sind vielleicht Sonderfahrten, vielleicht weiss
> jemand mehr?
>
> ----------------------------------
> Citaro-Bus of the Year 2007
>
> MFG
> Andre

Moinsen,

der 9226 ist tatsächlich auch für Sonderfahrten in Ahrensburg stationiert - ich meine einmal gehört zu haben, *"daß für Sonderfahrten auf jedem Hof ein Überlandbus stationiert sei?" - darüberhinaus wird er auch als Schulbus und bei Mangel an Linienbussen auf Linie eingesetzt.

*Diese Regelung reicht warscheinlich noch bis in die Zeit der O 307ner

Gruß
Thomas
Sind alle VHH 0 407er Schaltwagen?

----------------------------------
Citaro-Bus of the Year 2007

MFG
Andre
HALLO

>Sind alle VHH 0 407er Schaltwagen?

>----------------------------------
>Citaro-Bus of the Year 2007

>MFG
>Andre



Nein der wagen 9302 war der erste Automatik 0407er.

Qickborn hatte früher aum mal Überland-Busse.


Gruß Karsten aus Hamburg-Bergedorf
Karsten schrieb:

> Qickborn hatte früher aum mal Überland-Busse.
>
>
> Gruß Karsten aus Hamburg-Bergedorf
>
>
> (9505 der wohl schönste POP Wagen der VHH)

In Quickborn sind immerhin noch Reiseringbusse stationiert, diese sollten für mögliche Sonderfahrten dort reichen.

Schön Gruß
Thomas


Thomas-S. schrieb:
-------------------------------------------------------
> In Quickborn sind immerhin noch Reiseringbusse
> stationiert, diese sollten für mögliche
> Sonderfahrten dort reichen.

Wem (ggf. welchem Betriebshof) gehört denn dieser schicke weinrot-schwarze Reisebus, den ich in letzter Zeit öfters im Bereich Pinneberg - Norderstedt sehe?

Könnte 'n Setra sein, hat aber die typische Reisebusfront mit den fetten, tief runtergezogenen Spiegelträgern und ist ein Hochflurer mit einer hinteren Tür unterhalb der Fensterlinie. Der Wagen hat vorne einen Matrix-Anzeiger über die volle Breite und hinten eine Liniennummernmatrix. Geschildert ist meistens Sonderfahrt, ansonsten gar nichts.

Dessen Weinrot ist meinem Empfinden nach etwas heller als das VHH-Weinrot, er hat aber genau da schwarze Streifen, wo sie auch die VHH-Busse haben.

Wenn ich mich richtig erinnere, ist das keiner von denen, die auf dem Blankensee-Shuttle für Ryanair fahren...

Gruß Ingo
Sorry, in diesem Forum dürfen nur registrierte Benutzer schreiben.

Hier klicken, um sich einzuloggen