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Stadtverkehr Ahrensburg ab dem Fahrplanwechsel bitte vorn einsteigen und Fahrkarte vorzeigen.
geschrieben von Luruper 
Hallo,

die Autokraft hat für die Betriebsstelle Oldesloe mindestens eine Fahrkartenprüferin im Einsatz. Ich bin von ihr im vergangenen Jahr auf der 8110 kontrolliert worden. Dabei hatte sie ihren PKW an einer Haltestelle bei Bargteheide geparkt und ist zwischen zwei Bussen gependelt.

Gruß
Carsten
MOIN,
die AUTOKRAFT hat mehrer Prüfer, in Kiel am alten ZOB waren mal 3 Pkw vom Prüfdiest abgestellt und mit einem 4. waren sie unterwegs.

Gerhard
Ich meine natürlich die AK im HVV Gebiet ( also dem Forumsbereich ).
Die AK in Kiel oder in Nordfriesland, Kreis S-F usw. hat eine andere Struktur.

Daher überrascht mich das Posting über die 8110.

Alstertaler
Alstertaler schrieb:
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> Die Linie 4148 ( Harburg - Hittfeld - Hanstedt )
> fährt einen Großteil ihrer Fahrgäste ( nicht auf
> die Streckenlänge sondern auf die Anzahl ihrer
> Fahrgäste bezogen ) in Harburg. Da regiert ein
> ganz anderes Publikum, d.h. der Fahrer riskiert
> einen auf's Maul zu bekommen ( sorry für meine
> Ausdrucksweise ).


....völlig falsch. Fahr mal diese Linie stadtauswärts, da gibt es nur eine minimale Anzahl von Fahrgästen zur Nutzung der innerörtlichen Bedienung. 95 % der am Bf. Harburg einsteigenden Fahrgäste fahren in den Landkreis.....


Der Sinstorfer
Alstertaler schrieb:
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> Lopi2000 schrieb:
> --------------------------------------------------
> -----
>
> > Naja, das - im Kombination mit den in der
> Presse
> > hochgeschaukelten Angriffen auf die Fahrer -
> gilt
> > ja als Mitursache für die Probleme. Es wird
> sogar
> > erwogen, die Sichtkontrolle wieder
> abzuschaffen,
> > weil es gelegentlich zu Eskalationen bei der
> > Kontrolle kommt.
>
> Jo, so "löst" man Probleme auf GAL-Art. Schreibe
> mir bitte mal zurück auf welchem Mond Du
> lebst...???

Man könnte die Sichtkontrollen sehr gut abschaffen und dies mit damit begründen, dass die Sichtkontrollen häufig zu Verzögerungen im Betriebsablauf geführt haben. Stimmt sogar, dann manche Leute wühlen ewig in den Taschen, wenn man mal wieder hinterherbetteln mußte, dass vorgezeigt wird, und bei manchen muß man sich ewig den Mund fusselig reden, bis die mal den Bus wieder verlassen. Aber natürlich müsste man dann Maßnahmen ergreifen, die Geld kosten, nämlich Prüfteams rund um die Uhr und in ausreichender Menge, was wiederum den Vorteil hätte, daß die im Gegensatz zum Busfahrer jeden erwischen würden. Dann sollte man noch für Intensivschwarzfahrer die Strafen drastisch erhöhen.

Oder in jedem Bus übernehmen zwei Secrurity-Leute, ausgebildet als Schaffner, die die ganze Schicht an Bord bleiben die Fahrkartenkontrolle.

Wenn man den Einmarsch Berliner Verhältnisse in den HVV verhindern will, aber nur wenig Geld in die Hand nehmen möchte werden die Fahrer statt mit Uniform mit Ritterrüstungen ausgestattet, andere wirkungsvollen Maßnahmen traue ich auch den Politikern der übrigen Parteien nicht zu, wenn Du schon die GAL erwähnst. Selbst Herrn Schill waren die Hände gebunden, da er nicht die Mehrheit hatte, Gesetze zu ändern.
Zitat
Gerhard
die AUTOKRAFT hat mehrer Prüfer, in Kiel am alten ZOB waren mal 3 Pkw vom Prüfdiest abgestellt und mit einem 4. waren sie unterwegs.

Natürlich hat die Autokraft mehr als nur einen Prüfer. Ich weiß nicht, wie viele Prüfer die Autokraft und andere Verkehrsunternehmen haben, aber es müssen mehr als nur einer sein, denn ein Prüfer wäre doch etwas wenig, auch wenn cfischh nur eine Prüferin auf der Linie 8110 gesehen hat.

Zitat
Wolf Tiefenseegang
Man könnte die Sichtkontrollen sehr gut abschaffen und dies mit damit begründen, dass die Sichtkontrollen häufig zu Verzögerungen im Betriebsablauf geführt haben. Stimmt sogar, dann manche Leute wühlen ewig in den Taschen, wenn man mal wieder hinterherbetteln mußte, dass vorgezeigt wird, und bei manchen muß man sich ewig den Mund fusselig reden, bis die mal den Bus wieder verlassen.

Die Sichtkontrollen durch die Fahrer sollten schon bleiben, weil durch diese Sichtkontrollen schon einige Fahrgäste im Vorwege ausselektiert werden können. Ich denke, dass es schon was ausmacht, ob die Fahrgäste freie Türwahl oder allgemeine Vorzeigepflicht haben.

Zitat
Wolf Tiefenseegang
Aber natürlich müsste man dann Maßnahmen ergreifen, die Geld kosten, nämlich Prüfteams rund um die Uhr und in ausreichender Menge, was wiederum den Vorteil hätte, daß die im Gegensatz zum Busfahrer jeden erwischen würden. Dann sollte man noch für Intensivschwarzfahrer die Strafen drastisch erhöhen.

Oder in jedem Bus übernehmen zwei Secrurity-Leute, ausgebildet als Schaffner, die die ganze Schicht an Bord bleiben die Fahrkartenkontrolle.

Ganz meiner Meinung. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, die effizient sind. Dazu gehört als erstes der ganztägig kontrollierte Vorne-Einstieg. Zusätzlich werden die Busse mit Prüf-/Security-Teams besetzt, welche die ganze Schicht über an Bord bleiben und ganz gezielt hinten eingestiegene Fahrgäste kontrollieren. Diese Maßnahme hat sich bei einigen Verkehrsbetrieben südlich des HVV-Gebietes bereits wie folgt bewährt: Personalintensiv und daher kostenintensiv, aber dennoch effizient, weil diese Prüf- und Security-Teams durch dauerhafte Präsenz auf den Bussen etliche Fahrgäste mehr kontrollieren und dadurch auch mehr Schwarzfahrer erwischen, als wenn nur stichprobenartig kontrolliert werden würde. Dafür müssten auch die Strafen für Schwarzfahrer drastisch erhöht werden. Aber bei derzeitig 40,- ¤ sehe ich keine Chance, das erhöhte Beförderungsentgelt von derzeitig 40,- ¤ auf 100,- ¤ zu erhöhen. Sollte das erhöhte Beförderungsentgelt jedoch in nächster Zeit von 40,- auf 60,- ¤ erhöht werden, so wäre dieses schon ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Jan Gnoth schrieb:

> Ganz meiner Meinung. Es müssen Maßnahmen ergriffen
> werden, die effizient sind. Dazu gehört als erstes
> der ganztägig kontrollierte Vorne-Einstieg.

Zu Zeiten, wo die Busse im Stadtverkehr zu voll sind und diverse Fahrgäste im Gang stehen müssen ist es unzweckmäßig, für den Einstieg eine bestimmte Tür vorzuschreiben. Bringt auch nichts, wenn der Fahrer aufgrund des Fahrplanes keine Zeit hat, ewig den Fahrscheinen hinterherzubetteln und zu warten, bis der fahrschein dann irgendwann mal gefunden wurde.

> Zusätzlich werden die Busse mit
> Prüf-/Security-Teams besetzt, welche die ganze
> Schicht über an Bord bleiben und ganz gezielt
> hinten eingestiegene Fahrgäste kontrollieren.

Dann können sie auch gleich anstelle der Fahrersichtkontrolle die vorn eingestiegen Fahrgäste sorgfältig mitkontrollieren, da, wie schon erwähnt der Fahrer oft eh nur einen kurzen Blick draufwerfen kann. Dann könnte der Fahrer sich auf seine eigentlichen Aufgaben konzentrieren und die Pünktlichkeitsquote würde erhöht werden, was ja auch nicht gerade unwichtig ist.


> Diese Maßnahme hat sich bei einigen
> Verkehrsbetrieben südlich des HVV-Gebietes bereits
> wie folgt bewährt: Personalintensiv und daher
> kostenintensiv, aber dennoch effizient, weil diese
> Prüf- und Security-Teams durch dauerhafte Präsenz
> auf den Bussen etliche Fahrgäste mehr
> kontrollieren und dadurch auch mehr Schwarzfahrer
> erwischen, als wenn nur stichprobenartig
> kontrolliert werden würde. Dafür müssten auch die
> Strafen für Schwarzfahrer drastisch erhöht werden.
> Aber bei derzeitig 40,- ¤ sehe ich keine Chance,
> das erhöhte Beförderungsentgelt von derzeitig 40,-
> ¤ auf 100,- ¤ zu erhöhen. Sollte das erhöhte
> Beförderungsentgelt jedoch in nächster Zeit von
> 40,- auf 60,- ¤ erhöht werden, so wäre dieses
> schon ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Ich denke, das sollte gestaffelt werden. Das man mal seinen Fahrschein verloren hat oder versehentl. einen falschen gelöst hat kann mal passieren, wer hingegen öfter erwischt wird sollte jedesmal das Doppelte erhöhte Beförderungsgeld zahlen müssen als beim letzten mal, als er erwischt wurde.
Lopi2000 schrieb:
>
> Merkt man sich denn überhaupt, was welcher
> Fahrgast gekauft hat?

Nur bei wenigen Leuten, die einem wegen irgendwas auffallen.

Ich bewundere auch immer die Schaffner in den Zügen, dass die genau wissen, wenn sie ein zweites oder drittes Mal durch den Zug kommen, wen sie schon kontrolliert haben. Die können sich zwar merken, wer schon kontrolliert wurde, aber nicht, welchen fahrschein der Fahrgast hatte. Hab in der RE nach Rostock mal vor Büchen meine HVV-Abbokarte gezeigt, weil ich die griffbereiter hatte als mein Mc-Pomm-Ticket, und bin auch nach Büchen nicht mehr von der Schaffnerin belästigt worden. Erst nachdem in Schwerin Personalwechsel war benötigte ich mein Mc-Pomm-Ticket.
Wolf Tiefenseegang schrieb:
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> Zu Zeiten, wo die Busse im Stadtverkehr zu voll
> sind und diverse Fahrgäste im Gang stehen müssen
> ist es unzweckmäßig, für den Einstieg eine
> bestimmte Tür vorzuschreiben. Bringt auch nichts,
> wenn der Fahrer aufgrund des Fahrplanes keine Zeit
> hat, ewig den Fahrscheinen hinterherzubetteln und
> zu warten, bis der fahrschein dann irgendwann mal
> gefunden wurde.
>
Dazu können an den Bussen Außenlautsprecher angebracht werden, was bei den besagten Verkehrsbetrieben südlich des HVV-Gebietes auch schon der Fall ist, worüber die Busfahrer je nach Fahrgastaufkommen und Ermessen die Fahrgäste auffordern können, entweder vorne oder an allen Türen einzusteigen.

> Dann können sie auch gleich anstelle der
> Fahrersichtkontrolle die vorn eingestiegen
> Fahrgäste sorgfältig mitkontrollieren, da, wie
> schon erwähnt der Fahrer oft eh nur einen kurzen
> Blick draufwerfen kann. Dann könnte der Fahrer
> sich auf seine eigentlichen Aufgaben konzentrieren
> und die Pünktlichkeitsquote würde erhöht werden,
> was ja auch nicht gerade unwichtig ist.
>
Das kommt darauf an, wie groß der Andrang ist. Bei geringem Andrang findet der Fahrgastwechsel unter Aufsicht des Fahrers statt. Es wird vorne eingestiegen und der Fahrausweis zur Kontrolle auf den Zahltisch gelegt bzw. es wird ein Fahrausweis gekauft. Ist der Andrang größer, dass der Fahrer von der Möglichkeit Gebrauch macht, die Fahrgäste über Außenlautsprecher zum Einstieg an allen Türen aufzufordern, kontrollieren die Prüfer/Security-Mitarbeiter alle Fahrgäste.

> Ich denke, das sollte gestaffelt werden. Das man
> mal seinen Fahrschein verloren hat oder
> versehentl. einen falschen gelöst hat kann mal
> passieren, wer hingegen öfter erwischt wird sollte
> jedesmal das Doppelte erhöhte Beförderungsgeld
> zahlen müssen als beim letzten mal, als er
> erwischt wurde.
>
Das stelle ich mir gerade in Verbünden schwer vor. Wenn ein Fahrgast ohne Fahrausweis heute in U-Bahn oder HHA-Bus 40,- ¤ entrichtet, können S-Bahn und VHH/PVG-Unternehmensgruppe unmöglich am nächsten Tag 60 oder gar 80 ¤ fordern, nur weil der Fahrgast schon am Vortag bei der Hochbahn 40 ¤ gezahlt hat. Treffender wäre es, dem Fahrgast sofort ein 365-tägiges Hausverbot beim betreffenden Verkehrsunternehmen zu erteilen und bei der Polizei als Straftäter zu registrieren. Sollte der Fahrgast in diesen 365 Tagen nochmal ohne gültigen Fahrausweis angetroffen werden, muss sich der Fahrgast neben des wiederholten Betruges auch des Hausfriedensbruchs verantworten. Aber die Höhe des erhöhten Beförderungsentgeltes ist zur Zeit mit 40,- ¤ vom Gesetztgeber so festgelegt und das kann nicht von den Verkehrsbetrieben nach Belieben erhöht werden.
So schön das ist, wenn jeder einen Fahrschein hat und das eben auch auf diese oder jene Weise kontrolliert wird - wenn man mit dem [5]er Bus fährt, ist es nicht besonders pralle, als Fahrgast erst einmal am halben Bus entlang zu laufen, um vorne einzusteigen.

Freundliche Grüße
Horst Buchholz - histor
histor schrieb:
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> So schön das ist, wenn jeder einen Fahrschein hat
> und das eben auch auf diese oder jene Weise
> kontrolliert wird - wenn man mit dem [5]er Bus
> fährt, ist es nicht besonders pralle, als Fahrgast
> erst einmal am halben Bus entlang zu laufen, um
> vorne einzusteigen.
>
Auf dem M5 kann der Busfahrer gerne zum Einstieg an allen Türen auffordern, die Kontrolle übernehmen die mitfahrenden Prüfer.
Ich begreife noch nicht, warum der Fahrer kontrollieren soll, wenn flächendeckend Prüfer an Bord sind, da die Prüfer nicht nur mehr Zeit zum kontrollieren haben, sondern sich auch eher merken können, wer wie weit fahren darf als der Fahrer, der mit dem Verkehr und dem Verkauf genug zu tun hat.

Ich glaube kaum, daß Durchsagen per Außenlautsprecher am Bus ein Erfolg wären, da an vielen Hst Wohnhäuser stehen und die Anwohner Sturm laufen würden. Da es in einer Stadt dank des Verkehrslärms laut ist, müsste auch die Lautsprecherdurchsage dementsprechend laut sein, zumal es auch ältere Fahrgäste gibt.

Natürlich sollen die Verkehrsbetriebe nicht eigenmächtig die Strafen fürs Schwarzfahren erhöhen, sondern der Gesetzgeber. Auch bei anderen Verurteilungen spielt doch für die Findung des Strafmaßes eine Rolle, was sich der Angeklagte bisher schon geleistet hat. Daher sollten alle Schwarzfahrer vor Gericht kommen und der Richter sollte die Höhe der Strafe nach der Häufigkeit des Schwarzfahrens festlegen.
Wolf Tiefenseegang schrieb:
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> Ich begreife noch nicht, warum der Fahrer
> kontrollieren soll, wenn flächendeckend Prüfer an
> Bord sind, da die Prüfer nicht nur mehr Zeit zum
> kontrollieren haben, sondern sich auch eher merken
> können, wer wie weit fahren darf als der Fahrer,
> der mit dem Verkehr und dem Verkauf genug zu tun
> hat.
>
Der Fahrer macht mit seiner Sichtkontrolle eine gewisse Vorselektion. Je geringer der Andrang, desto genauer die Kontrolle durch den Fahrer. Dieses hält schon einige Fahrgäste fern, die bei freier Türwahl eher schwarz fahren als bei allgemeiner Vorzeigepflicht. Dieses Phänomen beobachte ich bei mir auf dem 494 recht häufig, dass insbesonders Jugendliche lieber zu Fuß weitergehen, wenn die hintere Tür geschlossen bleibt und an der vorderen Tür nur ein Flügel geöffnet wird. Bei Haltestellen mit etwas stärkeren Fahrgastwechsel, wo auch die hintere Tür geöffnet wird, kontrolliert an der vorderen Tür weiterhin der Fahrer. An der hinteren Tür kontrollieren die Prüfer und wer da ohne Fahrausweis einsteigt, zahlt 40 Euro. So zu Beginn des Jahres 2008 auf Metrobus 20/25 im Bereich Martinistraße beobachtet, wo nach 21 Uhr eine Prüferin mitgefahren ist und die hintere Tür bewacht hat. Die vorne eingestiegenen Fahrgäste wurden von dieser Prüferin nicht kontrolliert, wohl aber die hinten eingestiegenen und da haben dann auch einige der hinten eingestiegene Fahrgäste bei der Prüferin 40 Euro gezahlt.

> Ich glaube kaum, daß Durchsagen per
> Außenlautsprecher am Bus ein Erfolg wären, da an
> vielen Hst Wohnhäuser stehen und die Anwohner
> Sturm laufen würden. Da es in einer Stadt dank des
> Verkehrslärms laut ist, müsste auch die
> Lautsprecherdurchsage dementsprechend laut sein,
> zumal es auch ältere Fahrgäste gibt.
>
Oh doch, diese Lautsprecher-Durchsagen haben durchaus Erfolg. Die Fahrgäste verteilen sich je nach Durchsage entweder auf alle Türen oder bleiben manchmal doch lieber draußen.

> Natürlich sollen die Verkehrsbetriebe nicht
> eigenmächtig die Strafen fürs Schwarzfahren
> erhöhen, sondern der Gesetzgeber. Auch bei anderen
> Verurteilungen spielt doch für die Findung des
> Strafmaßes eine Rolle, was sich der Angeklagte
> bisher schon geleistet hat. Daher sollten alle
> Schwarzfahrer vor Gericht kommen und der Richter
> sollte die Höhe der Strafe nach der Häufigkeit des
> Schwarzfahrens festlegen.
>
Ich stimme dir zu, dass alle Fahrgäste ohne Fahrausweis ausnahmslos vor Gericht kommen sollten. Allerdings muss auch hier die gesetzlich vorgegebene Höhe des erhöhten Beförderungsentgeltes beachtet werden. Auch ein Gericht kann die Höhe des erhöhten Beförderungsentgeltes nicht nach Belieben und Tathäufigkeit erhöhen. Das heißt, der Schadensersatz für den Verkehrsbetrieb wird immer bei derzeitig 40 Euro bleiben. Egal, wie häufig ein Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wird, mehr als 40 Euro pro Feststellung wird der Verkehrsbetrieb nicht bekommen. Das einzige, was dann bei Intensivtätern gemacht werden kann, ist das Strafmaß in Form von gemeinnützigen Arbeitsleistungen und Arresten zu erhöhen. Aber ein höherer Schadensersatz für den Verkehrsbetrieb ist trotzdem nicht drin. Es kann nicht sein, dass das Gericht dem Verkehrsbetrieb von Schwarzfahrer A einen Schadensersatz von 40 Euro, von Schwarzfahrer B aber 60 oder 80 oder gar noch mehr Euro zuspricht, nur weil B schon öfters aufgefallen ist als A.
Jan Gnoth schrieb:
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> Ich stimme dir zu, dass alle Fahrgäste ohne
> Fahrausweis ausnahmslos vor Gericht kommen
> sollten.

Es tut mir Leid, aber bei aller berechtigten Empörung über Schwarzfahrer, das ist völlig unangemessen! Zum einen ist nicht jeder Schwarzfahrer ein notorischer Betrüger, zum anderen sind unsere Gerichte sowieso überlastet, weil wegen alles und jedem geklagt wird. Jeder Sch*** landet vor Gericht, und jetzt wollt ihr noch jeden Schwarzfahrer dorthin schicken? Wieviele zusätzliche Richter wollt ihr denn dafür einstellen? Von den Justizangestellten ganz zu schweigen... Das alles kostet doch viel mehr, als momentan an Fahrgeld verloren geht.
Zumal: Wenn durch einen dauerhaften präsenten Prüfdienst sich Schwarzfahren nicht mehr rechnet, sprich die Strafgebühren auf Dauer höher sind als eine Fahrkarte, dann reduziert sich der Anteil der Schwarzfahrer auch deutlich. Übrig bleiben dann die "Aus-Versehen-Schwarzfahrer", die es immer geben wird.
Als ich damals nach der Schule eine Zeitlang ohne Monatskarte war, bin ich auch ab und zu Schwarzgefahren, weil ich es schlicht nicht gewohnt war, eine Fahrkarte zu kaufen! Ich bin einfach eingestiegen, und erst später - wenn überhaupt - fiel mir ein, daß ich eine Fahrkarte hätte kaufen müssen. Das war kein böser Wille, es war einfach Gewohnheit. Als Konsequenz habe ich jetzt immer eine Abo-Karte, selbst als ich aus beruflichen Gründen jahrelang nur am Wochenende in Hamburg war.
Mathias schrieb:
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> Es tut mir Leid, aber bei aller berechtigten
> Empörung über Schwarzfahrer, das ist völlig
> unangemessen! Zum einen ist nicht jeder
> Schwarzfahrer ein notorischer Betrüger, zum
> anderen sind unsere Gerichte sowieso überlastet,
> weil wegen alles und jedem geklagt wird.

Ich weiß nicht, ob das in HH inzwischen auch so ist, aber hier in NRW wurde letztes Jahr die Möglichkeit gegen einen Behördenbescheid Widerspruch einzulegen größtenteils abgeschafft. Die Leute mögen doch bitte direkt den (Verwaltungs-)Rechtsweg einschlagen...
Gunten Tag,
sollten die PVG/VHH auch in Pinneberg einführen.
Wieso geht der Vordereinstieg nicht?
Die Takte der Buslinien in Ahrensburg erlauben die Kontrolle doch.
Bin selbst oft in Ahrensburg.(aus Pinneberg)
Das einzige Problem ist die mögliche Gewalt, die das Zeigen einer
gültigen Fahrkarte auslösen könnte.
Dies ist leider bei der BVG (Berliner Verkehrsbetriebe)
zu beobachten.Dort ist seit einigen Jahren die Kontrollsichtung durch den Fahrer
eingeführt.
Im übrigen gilt der Vordereinstieg doch schon in den HHA Schnellbus und ab 2100 Uhr auch in allen Stadtbus und Metro linien und es klappt doch auch.
Schönen Gruß
Thomy71 schrieb:
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> Ich weiß nicht, ob das in HH inzwischen auch so
> ist, aber hier in NRW wurde letztes Jahr die
> Möglichkeit gegen einen Behördenbescheid
> Widerspruch einzulegen größtenteils abgeschafft.
> Die Leute mögen doch bitte direkt den
> (Verwaltungs-)Rechtsweg einschlagen...

Eine Mischung aus Willkür und Abschreckung, würde ich mal sagen... Ist doch wie bei Bußgeldbescheiden, wo bei Widerspruch automatisch die nächsthöhere Stufe erreicht wird - mit entsprechender Verteuerung. Das hat den Zweck, damit nicht bei jedem Mist Einspruch eingelegt wird, was die Bearbeitungsgebühren deutlich in die Höhe treiben würde, führt aber andererseits auch dazu, daß auch in ungerechtfertigten Fällen gezahlt wird, weil man den Aufwand und das Risiko scheut.
Wenn der einfach Einspruch gleich zu einer Gerichtsverhandlung führt, wird die Zahl der Einsprüche bestimmt sinken, aber die Zahl der Gerichtsfälle trotzdem zunehmen. So verlieren beide Seiten...
fliege schrieb:

> Im übrigen gilt der Vordereinstieg doch schon in
> den HHA Schnellbus und ab 2100 Uhr auch in allen
> Stadtbus und Metro linien und es klappt doch
> auch.

Ich weiß nicht, woher Du die Info hast, dass das klappt. Offenbar hast Du die vorigen Beiträge in diesem Thread nicht gelesen. Häufig muß der Fahrer aus Zeitgründen oder weil bei massenhaften Andrang keine Kontrolle möglich ist darauf verzichten, außerdem ist es in 90% der Sichtkontrollen kein Ding, mit einem ungültigen Fahrschein am Fahrer vorbeizukommen oder einfach weiter zu fahren als man darf.
Luruper schrieb:
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> Im Süden von Hamburg ist mit der KVG Stade GmbH &
> Co. KG und der Stadt Hamburg eine Vereinbarung
> getroffen hat. Solange diese Linien im Großbereich
> Hamburg unterwegs und dannach den Großbereich
> verlässt, musst man in den Linien 4148 4244 2357
> die Fahrkarten erst nach der letzten Haltestellen
> im Großbereich Hamburg die Fahrkarten vorzeigen
> und nur in Richtung nach Stade, Jesteburg und
> Buchholz.

Von einer solchen Regelung ist mir als "KVG-Stammfahrgast" nichts bekannt. De facto ist es so, daß die Fahrkarte werktags tagsüber nur im "Neu-HVV-Bereich" beim Busfahrer vorgezeigt werden muß - also auf der 2357 Richtung Stade ab Jork, Kreuzung und bei der 4148 Richtung Jesteburg ab Hittfeld, Kirche. Hier wurden einfach die Regelungen aus der Zeit vor der HVV-Ausweitung beibehalten.
Daß vielen Fahrgästen nicht klar ist, daß sie im "Alt-HVV-Bereich" nicht vorzeigen müssen, und sie es deswegen trotzdem tun, steht auf einem anderen Blatt.
Hallo Klaus,

> De facto ist
> es so, daß die Fahrkarte werktags tagsüber nur im
> "Neu-HVV-Bereich" beim Busfahrer vorgezeigt werden
> muß - also auf der 2357 Richtung Stade ab Jork,
> Kreuzung...

Scheint nur nicht jeden Fahrer zu interessieren oder er gemeindet Cranz mal schnell (West-) Jork ein. ;-)



Grüße,
Boris
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