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Hbf./Steintorwall - Hbf. Steintordamm
geschrieben von .Lo. 
Auf der Steintorbrücke am Hbf.-Süd (Fahrtrichtung ZOB) befinden sich die Bushaltestellen Hbf./Steintorwall und Hbf./Steintordamm.
Jetzt ist im Zuge von Bauarbeiten der Radweg "Veloroute 8" im Bereich der Kreuzung Mönckebergstraße-Steintorwall-Steindordamm(Steintorbrücke) neu gestaltet worden. Nach wie vor führt allerdings der Radweg im Bereich der Bushaltestelle über den Gehweg.

Eine solche Ausführung halte ich für grob fahrlässig!
Man kann doch nicht ernsthaft eine Bushaltestelle und einen Radfahrweg so nebeneinander führen, dass aussteigende Fahrgäste und Radfahrer notwendigerweise miteinander kollidieren!?! Geht´s noch??!!??
Gleiches Problem gibt es an der Haltestelle Hbf./ZOB der Linie 5 (hier mit besonders hohem Fahrgastaufkommen, allerdings ist hier noch keine Neugestaltung erfolgt), sowie an zahlreichen weiteren Haltestellen.

Entweder müssen die Haltestellen aufgehoben werden, weil Fahrgäste nicht gefahrlos aussteigen können sondern direkt auf dem Fahrweg stehen. Oder aber der Radweg gehört auf die Straße verlagert. Fahrräder sind Fahrzeuge und gehören auf die Straße!



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 22.10.2012 14:37 von .Lo..
Nabend zusammen,

die genialste Lösung war ja, wie in Herthastraße (stadtauswärts) und Bramfelder Dorfplatz (stadteinwärts), wo der Fahrradweg vor der Haltestelle auf die Straße geführt wird und nach der Haltestelle wieder auf den Gehweg. Hier musst der Bus über den Fahrradweg fahren und die Fahrräder können an den Bus vorbei fahren, während der Fahrgastwechsel statt findet.

Ich würde es befürworten, wenn sowas an allen Haltestellen so gebaut wird.

Beste Grüße
Kai
An der Haltestelle Suhrenkamp wird der Radweg hinter das Wartehäuschen gelenkt. Funktioniert auch ganz gut.
Ab Dezember sind es ja zum Glück deutlich weniger Busse, die dort am Steintorwall halten. Dann sind es nur noch die 109 und die Fahrten der 120 und 124, die nicht als M3 weiter richtung Bahrenfeld fahren.
Man kann aber die Hamburger Radfahrer vielleicht auch einfach an die Strassenverkehrsordnung erinnern - dort steht eindeutig, dass Radfahrer an einer Bushaltestelle anhalten und warten müssen, um den Fahrgästen den Ein- und Ausstieg zu gewährleisten. Sicher, für die Radfahrer etwas unbequem, aber auf keinen Fall gefährlich oder gar "grob fahrlässig"...

Tobias

Tobias
Vielleicht sollte es an Bushaltestellen auch Zebrastreifen auf Radwegen geben.
Zitat
NilsH
Vielleicht sollte es an Bushaltestellen auch Zebrastreifen auf Radwegen geben.

Zebrastreifen würden die Radfahrer aber noch mehr aufhalten als es unsinnig angelegte, stark frequentierte Haltestellen ohnehin tun. Aber an dieser Stelle besteht ja offenbar ohnehin keine Benutzungspflicht für den Radweg, insofern bleibt ja auch die Fahrbahn für zügige Radler.
Zitat
Lopi2000
Zebrastreifen würden die Radfahrer aber noch mehr aufhalten als es unsinnig angelegte, stark frequentierte Haltestellen ohnehin tun. Aber an dieser Stelle besteht ja offenbar ohnehin keine Benutzungspflicht für den Radweg, insofern bleibt ja auch die Fahrbahn für zügige Radler.

Zustimmung, aber meines Wissens ist der Radweg an dieser Stelle benutzungspflichtig!?!
Zitat
.Lo.
Zitat
Lopi2000
Zebrastreifen würden die Radfahrer aber noch mehr aufhalten als es unsinnig angelegte, stark frequentierte Haltestellen ohnehin tun. Aber an dieser Stelle besteht ja offenbar ohnehin keine Benutzungspflicht für den Radweg, insofern bleibt ja auch die Fahrbahn für zügige Radler.

Zustimmung, aber meines Wissens ist der Radweg an dieser Stelle benutzungspflichtig!?!

Wenn vorhanden, ist er benutzungspflichtig (zumindest wurde mir das so von vielen Seiten eingetrichtert :) )!
Wenn keiner vorhanden, dürfen Kinder bis (7? 10?) den Fußgängerweg nutzen ansonsten müssen sie auf die Straße...
Der Radweg muss benutzt werden, wenn er entsprechend ausgeschildert ist. Ist er ausgeschildert, und entspricht nicht den Vorschriften (z.B. zu schmal)sollte man dem entsprechendem Amt Bescheid geben, dann wird das geprüft, und ggf die Beschilderung entfernt. Ein optisch vorhandener Radweg der nicht beschildert ist, ist nicht vorhanden :D
Zitat
nh4sp-hh
Zitat
.Lo.
Zitat
Lopi2000
Zebrastreifen würden die Radfahrer aber noch mehr aufhalten als es unsinnig angelegte, stark frequentierte Haltestellen ohnehin tun. Aber an dieser Stelle besteht ja offenbar ohnehin keine Benutzungspflicht für den Radweg, insofern bleibt ja auch die Fahrbahn für zügige Radler.

Zustimmung, aber meines Wissens ist der Radweg an dieser Stelle benutzungspflichtig!?!

Wenn vorhanden, ist er benutzungspflichtig (zumindest wurde mir das so von vielen Seiten eingetrichtert :) )!
Wenn keiner vorhanden, dürfen Kinder bis (7? 10?) den Fußgängerweg nutzen ansonsten müssen sie auf die Straße...
Nein.
Zitat
ADFC
1) Die Benutzungspflicht ist seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung von 1998 nur noch dann gegeben, wenn der Radweg durch ein blaues Schild (Zeichen 237, 240, 241) gekennzeichnet ist. Wo dies fehlt, darf auch bei vorhandenem Radweg die Fahrbahn benutzt werden (sogenannte "andere Radwege" mit freiwilliger Benutzung gem. § 2, Abs. 4, Satz 3 StVO).
Quelle
Zitat
.Lo.
Eine solche Ausführung halte ich für grob fahrlässig! Fahrräder sind Fahrzeuge und gehören auf die Straße!

Das ist ein diskutierenswerter Ansatz. Ich finde, dass Fahrräder auf der Straße nichts verloren haben, da sie dort den Verkehr behindern und in Gefahr gebracht werden. Sollte ein Radfahrer stürzen, befindet sich dieser in Lebensgefahr, denn heranfahrende Fahrzeuge können meist nicht schnell genug bremsen.

Gefahr entsteht auch durch einen aus der Busbucht abbiegenden Bus, denn der Radfahrer verschwindet im toten Winkel. Ebenso besteht Gefahr für Radfahrer und Fußgänger, wenn ein Fußgänger die Straße vor dem Bus kreuzt und dabei vom Radfahrer erwischt wird.

Ist der Radweg auf dem Bürgersteig, so hat der Radfahrer seinen geschützten Bereich und kann besser auf Fußgänger reagieren. Der Radfahrer sieht auch, dass ein Fahrgastwechsel stattfindet und kann dementsprechend langsamer werden. Ein Aufprall von Radfahrer und Fußgänger auf dem Gehweg(!) gibt im schlimmsten Fall blaue Flecken, das erachte ich nicht als fahrlässig.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.10.2012 22:46 von bc2.
Zitat
bc2
Das ist ein diskutierenswerter Ansatz. Ich finde, dass Fahrräder auf der Straße nichts verloren haben, da sie dort den Verkehr behindern

Fahrräder sind zweifelsohne Fahrzeuge. Sie behindern nicht den Verkehr, sondern Fahrräder sind Teil des Verkehrs.

Zitat
bc2
Gefahr entsteht auch durch einen aus der Busbucht abbiegenden Bus, denn der Radfahrer verschwindet im toten Winkel. Ebenso besteht Gefahr für Radfahrer und Fußgänger, wenn ein Fußgänger die Straße vor dem Bus kreuzt und dabei vom Radfahrer erwischt wird.

Also haben - deiner Argumentation folgend - Autos auch nichts auf der Straße verloren?!?

Zitat
bc2
Ist der Radweg auf dem Bürgersteig, so hat der Radfahrer seinen geschützten Bereich

Falsch. Denn nachgewiesenermaßen sind viele Radwege gefährlicher als die Straße.

Zitat
bc2
Der Radfahrer sieht auch, dass ein Fahrgastwechsel stattfindet und kann dementsprechend langsamer werden.

Das könnten auch Autofahrer, wenn Bushaltestellen in der Fahrbahnmitte angelegt sind (z.B. entlang der Linie 5). Warum macht der Busfahrer dann aber die Türen nicht auf, wenn der Bus über die Mittelinsel hinaus ragt?

Um auf das ursprüngliche Thema zurück zu kommen:
Die Haltestellen Hbf/Steintorwall, Hbf/Steintordamm und Hbf/ZOB gehören aufgelöst, wenn der Busausstieg direkt zum Fahrstreifen für Fahrzeuge hin erfolgt. Oder aber es muss ein Geländer als Abgrenzung zum Fahrstreifen angebracht werden, so wie es auch an vielen Haltestellen der Linie 5 (z.B. Stephansplatz, Dammtor, Staatsbibliothek, Grindelhof) der Fall ist.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.10.2012 23:04 von .Lo..
@bc2
Du beschreibst ein subjektives Sicherheitsgefühl. Bordsteinradwege, wie sie in Hamburg noch immer gang und gebe sind, sind höchst gefährlich. Fast alle Unfälle passieren an Kreuzungen, weil rechts abbiegende Kraftfahrer den Radverkehr nicht beachten. Deswegen ist es üblich - zumindest in fortschrittlichen Städten, in denen man den Fahrradverkehr auch ernst nimmt - den Radverkehr auf die Fahrbahn zu verlegen, am besten mit Radfahrstreifen oder Schutzstreifen. Hier fährt der Radfahrer stets im Sichtfeld des Autofahrers. Deine Sichtweise, dass Radfahrer auf der Straße den Verkehr behindern, ist irgendwie auch typisch Hamburg. Radfahrer behindern nicht den Verkehr, sie sind Verkehr.



1 mal bearbeitet. Zuletzt am 24.10.2012 23:03 von Patscho.
@Patscho

Danke für Deine sachlichen und absolut zutreffenden Ausführungen. Das Weltbild von bc2 ist tatsächlich deutlich hamburgisch eingefärbt, da sämtliche Unfall- und Gefährdungsanalysen eindeutig den baulich getrennten Radweg als das gefährlichste Terrain für den Radfahrer identifiziert haben.

Radfahrer gehören als Fahrzeug auf die Fahrbahn und fertig. Dass sich der Hamburger Autofahrer, der gerne in offensichtliche Engstellen einfährt, kein Problem mit absoluten Halteverboten hat, oftmals mit durchgetretenem Gasfuß auf rote Ampeln zufährt und jede noch so sinnlose Überholmöglichkeit nutzt, daran stört, dass der Radler im direkten Blickfeld unterwegs ist, ist natürlich klar. Es wird ihm somit nämlich direkt vor Augen geführt, dass man mit dem Rad offenkundig - insbesondere zur HVZ im Innenstadtbereich - erheblich schneller unterwegs ist. Und das ist schrecklich für's Gemüt ;-).
Es ist doch nichts dabei, wenn ich gängige Dogmen anfechte und sie sachlich diskutieren möchte, deswegen muss man nicht gleich Rückschlüsse auf meine Person ziehen und noch amüsanter ist natürlich wie man mir plötzlich versucht auf Grundlage eines Themas gar ein komplettes Weltbild zu unterstellen.

Ich zweifle lediglich an, dass die Radwege auf der Straße sicherer sind, als die Radwege auf dem Bürgersteig. Es ist gerechtfertigt das hinterfragen zu dürfen. Ein Fahrrad ist eine ganz andere Sorte von Verkehrsteilnemehr, ein Fahrrad ist kein Kraftfahrzeug und bewegt sich durchschnittlich mit einer Geschwindigkeit von 14-15 km/h. Ein Kraftfahrzeug bewegt sich in der Stadt durchschnittlich mit 30km/h. Das ist das doppelte.

Dann ist die Frage, wer hat es nachgewiesen? Ich weiß nicht, wo die hochgelobte Studie steht. Ich hab noch einen Artikel in der Welt gefunden: [www.welt.de]

Da steht für unsere Beantwortung der Frage jedoch nicht viel drin, außer dass Radfahrer in 42% der Fälle den Unfall selbst verschuldet haben. Wer oder was Schuld an den 58% Prozent hat, steht nicht drin, man könnte die Vermutung nahe legen, die Autofahrer wären mit involviert.

Der ADFC hat einen Artikel publiziert, aus dem hervorgeht, dass es zwischen beiden Radwegtypen wohl keinen Unterschied gibt, was die Sicherheit der Radfahrer betrifft:
[www.adfc.de]

Ich denke der ADFC ist schon eine zuverlässige Quelle.
Zitat
bc2
Ich denke der ADFC ist schon eine zuverlässige Quelle.

Sicher. Allerdings hat der ADFC eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen zitiert. Die Verbandsmeinung zur Radwegegestaltung ist allerding m.E. eine andere.

[www.hamburg.adfc.de]

Die als rad-ideologisch unverdächtige Hamburger Verwaltung hat in einem Flyer folgendes veröffentlicht:

Zitat
Flyer BSU
Radfahrstreifen und Schutzstreifen
…bieten Komfort:
Radfahrstreifen wie auch Schutzstreifen bieten hohen Fahrkomfort und die Möglichkeit, schnell voranzukommen.
…bieten Sicherheit:
Auf Radfahrstreifen und Schutzstreifen sind Fahrradfahrer für Autofahrer besser zu sehen, besonders an Kreuzungen und Zufahrten. Diese sind bei Radwegen der häufigste Unfallort. Gegenüber dem Mitfahren auf der Fahrbahn haben Radfahrstreifen und Schutzstreifen den Vorteil, dass Radfahrer an wartenden Autos (z. B. an Ampeln) bequemer vorbei fahren können. Dies ist für die Verkehrssicherheit von Bedeutung, da sie so aus dem „Toten Winkel“ der Autofahrer heraus in deren Blickfeld vorfahren können.
…verhindern Konflikte:
Radfahrstreifen und Schutzstreifen helfen, Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern zu vermeiden, wie sie auf Radwegen oder bei erlaubter Nutzung des Gehweges vorkommen können.
…sorgen für Ordnung:
Radfahrstreifen und Schutzstreifen führen dazu, dass Radfahrer weniger häufig in der falschen Richtung, d. h. links der Fahrbahn fahren. Linksfahrende Radfahrer (Falschfahrer) sind überdurchschnittlich oft an Unfällen beteiligt, weil Autofahrer an Einmündungen nicht mit ihnen rechnen.

Ich denke, dass dies den aktuellen Erkenntnisstand in Sachen Radverkehr darstellt. Genau nach diesen Leitlinien arbeiten radverkehrsfreundliche Städte und Gemeinden.

[www.hamburg.de]
Tja, ich sag' nur: Kopenhagen.
Das ist Radfahrers Paradies...
Ja, das ist schon ein sehr weiterführender Beitrag.

Es entspricht schon der Tatsache, dass ein Radweg auf dem Fußweg auch häufig durch parkende Autos zugestellt ist oder eben durch parkende Autos die Sicht verdeckt wird. Jedoch kann ein Schutzstreifen einen Radfahrer auch in Gefahr bringen, wenn ein Lieferwagen darauf parkt und der Radfahrer nicht eben auf den Fußweg ausweichen kann.

Danke M.
Zitat
bc2
Es entspricht schon der Tatsache, dass ein Radweg auf dem Fußweg auch häufig durch parkende Autos zugestellt ist oder eben durch parkende Autos die Sicht verdeckt wird. Jedoch kann ein Schutzstreifen einen Radfahrer auch in Gefahr bringen, wenn ein Lieferwagen darauf parkt und der Radfahrer nicht eben auf den Fußweg ausweichen kann.

Gerade dann hat man aber bei dem Schutzstreifen den Vorteil, dass man erstens von den Autos schon eher gesehen wird und man zweitens zumindest ohne Höhenunterschied ausweichen kann.
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