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Rückwärtsfahren mit Bussen
geschrieben von gleisbauer 
Ist es eigentlich erlaubt mit einem Bus ohne Einweiser rückwärts zu fahren ? Man hört oft, dass dies nicht zulässig sei.
Andererseits gibt es viele Situationen wo rückwärts gefahren werden muss, daher kann ich mir nicht vorstellen, dass dies verboten ist.

Man denke z.B. an den Hamburger ZOB, wo die Reisebusse nur rückwärts aus ihren Buchten rauskommen oder an viele Busbahnhöfe (z.B. Harburg), wo die Busse teilweise rückwärts in die Wartebuchten reinrangieren. Auch gibt es ja Linien, an denen man mangels Wendekreis nur durch Rückwärtsfahren wenden kann.
Auch habe ich schon erlebt, dass Busfahrer sich verfahren haben und dann ein Stück rückwärts gefahren sind.

Kann sich hier vielleicht jemand mit Führerschein Klasse 2 oder D dazu äußern ?
Ein Bekannter von mir hat jetzt C gemacht und meinte, dass man mit einem LKW nie ohne Einweiser rückwärts fahren dürfte. Wieso aber sollte es bei LKW und Bussen verschieden sein ?
Das ganze wurde auch kürzlich im Omnibusforum diskutiert...

[www.forumromanum.de]

Gruß
Kevin

[www.ratzeburgbus.de]
Also offiziell ist das also nicht erlaubt, in dem anderen Forum schreiben die, dass man sofort durch die Fahrprüfung fallen würde.

Andererseits gibt es Haltestellen, wo man Rückwärtsfahren muss (z.B ZOB) und Behörden/Polizei wissen das, greifen aber nicht ein.
Mit Eingreifen mein ich jetzt nicht Belangen der Busfahrer, sondern präventive bauliche Maßnahmen bzw. Verbieten der Linienführung.

Wie konnte man z.B. den Hamburger ZOB so bauen, wenn jeder Busfahrer dort täglich gegen geltendes Recht verstoßen MUSS, um den ZOB überhaupt anzufahren ?
Das passt doch irgendwie nicht zusammen. Beim Bau waren doch auch Behörden involviert.

Insofern verstehe ich das nicht so ganz.
Zitat:
Also Grundsätzlich ist das Rückwärtsfahren bei allen Fahrzeugen NICHT erlaubt, wo man nicht durch ein Rückfenster den bereich hinter dem Fahrzeug komplett einsehen kann! Das kann auch schon ein VW T4 oder Sprinter sein! (Besondere Sorfaltspflicht) AUSNAHME Rückfahrkamera, wenn sie im Fzg. Schein eingetragen ist!


Genau. Busse etc. dürfen nur vorwärts fahren...
Wie macht man das auf Betriebshöfen? Mit nem Kran? :-))

MfG
David
Man sollte immer erst mal etwas nachdenken!

Der ZOB und die Betriebshöfe sind keine öffentliche Straßen, also gilt hier die Regelung: Warnblinkanlage an und vorrausschauend zurückfahren, das es sich hier um ein Betriebsgelände handelt.
Beim ZOB sind ja auch Mitarbeiter von der HOCHBAHN zur Not vor Ort.
Auf der Anlage wie z.B. Wandsbek Markt wird es nur geduldet, wer einen Bums gebaut hat, sollte es dann lieber lassen es zu wiederholen.
Ansonsten ist natürlich das Rückwertsfahren ohne einen Einweiser nicht erlaubt.

MfG
Heiko

MfG
Heiko T.
Rückwärtsfahren:
Beim Rückwärtsfahren einen anderen
Verkehrsteilnehmer gefährden

Punkte:2

Verwarnungs-/Bußgeld ( € )50€


laut:STVO/FeV
Vor jeder Rückwärtsfahrt hat der Fahrer eine geeignete Person aufzufordern, ihn vor herankommenden Verkehrsteilnehmern, oder vor Hindernissen, die seinem Blickfeld entzogen sind, zu warnen. Der Fahrer hat die Fahrt zu unterbrechen, wenn er die den Verkehr sichernde Person nicht mehr sieht.


OLG Hamburg: StVO gilt auch auf Werksgeländen.
Nicht nur im öffentlichen Straßenverkehr, sondern auch auf Privat-Grundstücken müssen sich Kraftfahrer beim Rückwärts-Fahren so verhalten, dass andere Verkehrs-teilnehmer nicht gefährdet werden. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden. Die Straßenverkehrs-Ordnung gelte auch auf jedem Werksgelände, so die OLG-Richter (Urteil vom 26.02.2003; Az.: 14 U 195/02).

Also wenn der Fahrer je nach Verkehrslage das Risiko eingehen will und kann, so möge er Rückwärts fahren, die konseqenzen im Fall eines Falles trägt er selber!
Siehe auch: Betriebliche-Verordnungen über das Verhalten im Fahrdienst und auf Betriebshöfen.


Viele Wege führen noch R........Uetersen



2 mal bearbeitet. Zuletzt am 07.02.2006 02:32 von MoHAA:.
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