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Prozess gegen Bus-Schläger
geschrieben von MH 
MH
Prozess gegen Bus-Schläger
15.11.2006 07:54
nordClick/Kieler Nachrichten vom 15.11.2006

"Die Angst fährt immer mit"

Kiel/Eckernförde – Gefährliche Körperverletzung legt die Staatsanwaltschaft zwei jungen Männern zur Last, die am 19. Februar 2005 in Schilksee einen Busfahrer der Autokraft brutal zusammengeschlagen haben sollen.
Seit gestern wird im Amtsgericht Eckernförde gegen die 19 und 21 Jahre alten Heranwachsenden aus dem nördlichen Kieler Umland vor dem Jugendrichter verhandelt. Das 35-jährige Opfer ist als Nebenkläger am Prozess beteiligt. Wegen der einschneidenden, vor allem seelischen Folgen der Tat beziffert sein Anwalt die zivilrechtlichen Forderungen auf "10000 bis 15000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz".
Mit einer Gehirnerschütterung, Prellungen und Hämatomen war Norbert L. nach dem Vorfall auf dem Betriebshof der Autokraft in Wellsee zusammengebrochen, lag tagelang in einer Klinik und wurde nach eigener Aussage für vier Monate krankgeschrieben. "Die Angst fährt seitdem immer mit", erklärte der Zeuge am Rande des Prozesses, warum er noch anderthalb Jahre später psychologischer Betreuung bedarf und einen Wechsel seiner Tätigkeit anstrebt.

Vor Gericht glaubt Norbert L. in den beiden Angeklagten jene angetrunkenen Fahrgäste wieder zu erkennen, die ihn in jener Samstagnacht auf der Strecke von Friedrichsort nach Schilksee zunächst bepöbelt und dann mit Fäusten und Fußtritten malträtiert hatten. Nach Aussage mehrerer Fahrgäste saßen damals rund 20 Jugendliche und Heranwachsende im Bus. Viele von ihnen, darunter die Angeklagten, waren stark alkoholisiert und wollten zu einer Geburtstagsparty in Schilksee.

Laut Anklage trank der 21-Jährige im Bus aus einer Bierflasche. Nach mehreren Aufforderungen des Fahrers, das Trinken einzustellen, stoppte dieser an der Haltestelle Schilksee Süd und forderte den Angeklagten zum Verlassen des Busses auf. Der Mitangeklagte (19) soll nun durch Betätigen des Nothebels die hintere Bustür geöffnet haben, um seinem Freund den Wiedereinstieg zu ermöglichen.

Der Fahrer wollte dies nicht akzeptieren, es kam erneut zu einer verbalen Auseinandersetzung. Nach Darstellung einer unbeteiligten Zeugin, die nicht zur Clique der Angeklagten gehört und nach dem Vorfall die Polizei alarmiert hatte, wurde der Busfahrer "rausgeschubst, rausgetreten". Mehrere Jugendliche seien hinterher gesprungen.

Nach eigener Erinnerung wurde Norbert L. vor dem Bus von mindestens drei Angreifern zusammengeschlagen und –getreten. Während der 19-jährige Angeklagte im Grunde geständig ist, sich jedoch auf alkoholbedingte Erinnerungslücken beruft, spricht der 21-Jährige von einer Verwechslung: Er selbst will weder geschlagen noch getreten haben. Zur Vernehmung weiterer Zeugen aus dem Bus hat das Gericht in Eckernförde nun einen zweiten Verhandlungstag angesetzt. Von Thomas Geyer







2 Jahre Hausverbot für alle öffentlichen Verkehrsmittel in S-H, Entzug des Führerscheins für 5 Jahre.
Falls noch kein führerschein vorhanden: 5 Jahre Sperre.
Ferner 10.000€ Schmerzensgeld für den Busfahrer und die Kosten für die entstandene Verspätung muss ebenfalls der Täter tragen.
Gleiches sollte für den Mittäter gelten!

Wer keine Rücksicht auf mitmenschen nimmt, DARF keine Rücksicht von der Justiz erwarten dürfen!

Ganz einfach.
INW
Re: Angemessenes Strafmaß:
29.12.2006 17:26
Cetnik schrieb:
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> 2 Jahre Hausverbot für alle öffentlichen
> Verkehrsmittel in S-H, Entzug des Führerscheins
> für 5 Jahre.
> Falls noch kein führerschein vorhanden: 5 Jahre
> Sperre.
> Ferner 10.000€ Schmerzensgeld für den Busfahrer
> und die Kosten für die entstandene Verspätung muss
> ebenfalls der Täter tragen.
> Gleiches sollte für den Mittäter gelten!
>
> Wer keine Rücksicht auf mitmenschen nimmt, DARF
> keine Rücksicht von der Justiz erwarten dürfen!
>
> Ganz einfach.

Leider wird in Deutschland der Täterschutz höher bewertet als der Opferschutz - und Schmerzensgeld muß auf zivilrechtlichem Wege aufwendig eingeklagt werden. In solchen Fällen müßte derSchmerzensgeldanspruch zusammen mit dem strafrechtlichen Urteil festgelegt werden.

Normalerweise müßte jeder selbstverdiente Cent, der über dem absolutem Existenzminimum liegt, zugunsten des Opfers beschlagnahmt werden, bis der Schmerzensgeldanspruch einschließlich Zinseszins abgegolten ist.

Gruß Ingo
In meiner Geburtsheimat Serbien gibt es so ein Gesetz schon länger.
Zwar gibts dort auch Kriminalität, aber die Strafen sind um einiges härter als hier und auch die Knäste haben es in sich!


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